NRhZ-Online - Neue Rheinische Zeitung - Logo
SUCHE
Suchergebnis anzeigen!
RESSORTS
SERVICE
Unabhängige Nachrichten, Berichte & Meinungen
Aktueller Online-Flyer vom 23. November 2024  

Fenster schließen

Arbeit und Soziales
Eine Spurensuche entlang des Virus
Zum 1. Mai 2020: Alltägliche politische Meinungsäußerung? Illegaler Akt? Gar Revolution?
Von Markus Heizmann (Bündnis gegen den imperialistischen Krieg, Basel)

Die offizielle Trägerin der 1. Mai-Feierlichkeiten in Basel, der Basler Gewerkschaftsbund, veröffentlicht auf seiner Webseite einen Aufruf, dieses Jahr auf Demonstrationen auf der Strasse zu verzichten. „Solidarisch“ sei das, erfahren wir auf eben dieser Webseite. (1) Zitat: „Der Basler Gewerkschaftsbund und der Gewerkschaftsbund Baselland nehmen ihre Verantwortung wahr und zeigen sich solidarisch. Deshalb haben sie entschieden, die 1.Mai-Kundgebungen und anschließenden Festivitäten in Basel und Liestal in diesem Jahr nicht durchzuführen. Der Kern der Gewerkschaftsbewegung ist Solidarität. Insbesondere leben Gewerkschafter*innen diese Solidarität jeweils am Tag der Arbeit. Die außerordentliche Situation der Corona-Pandemie, die unsere Gesundheit und unsere Wirtschaft bedroht, erfordert außerordentliche Solidarität.“ Zitat Ende. So die offizielle Haltung der Gewerkschaften und der Sozialdemokratie in Basel. Die Doktrin des Staates wird unhinterfragt an die Mitglieder weiter gegeben.


Banner an einem leerstehenden Haus


Pay the fuck Lohn!


Mustafa Kocak nach 297 Tagen Hungerstreik gestorben! Helin Bölek nach 288 Tagen Hungerstreik gestorben!


Bezahlbarer Wohnraum: Ruhe sanft


Rote Fahnen in der Einkaufsmeile


Für einen klassenbewussten Feminismus!


Ibrahim Gökcek ist am 319. Tag seines Hungerstreiks und in Lebensgefahr! (Stand 1. Mai 2020)


Es lebe der 1. Mai!


Stopp 5G


Schluss mit Prekärarbeit! Wir machen Revolution!


Grup Yorum: Das Volk kann nicht zum Schweigen gebracht werden!


Freiheit für Grup Yorum


Es lebe der 1. Mai!


Zukunft erkämpfen - der Kapitalismus ist die Krise


Bis weit ins linke Lager wird die Politik der Schweizer Regierung, welche weitgehend der europäischen Politik entspricht, nachvollzogen: Die Krise ist eine gesundheitspolitische Krise, die getroffenen Maßnahmen sind verhältnismäßig, das Notrecht auszurufen ist statthaft, die Pandemie bedroht uns alle. Menschenansammlungen sind daher zu Recht verboten, die sonst üblichen 1. Mai Feierlichkeiten sind also nicht einmal ansatzweise denkbar. Die Alternative der Basler Gewerkschaften dazu ist: Rote Tücher von den Balkonen hängen lassen und die „Internationale“ ebenfalls auf dem Balkon singen. Bleiben sie zu Hause!

Gleichwohl finden überall auf der Welt kreative und bunte Proteste statt. Mal lediglich virtuell, oft aber auch so wie sich das für Demonstrationen gehört:

Auf der Strasse, zusammen mit gleichgesinnten Genossinnen und Genossen. Für ein Beispiel unter vielen steht der 1. Mai in Basel. Ein paar Unentwegte wollten sich dem gewerkschaftlich und regierungsrätlich verordneten politischen Lock Down nicht beugen. Dem Notrecht entsprungenen Verboten der Behörden, den Empfehlungen der Gewerkschaften und dem schlechten Wetter zum Trotz versammelten sie sich in der Klybeckstrasse, einem traditionellen Basler ArbeiterInnenquartier, heute mehrheitlich von MigrantInnen bewohnt. Die Versammelten hielten gebührenden Abstand zueinander und (fast) alle befolgten die von den Behörden empfohlene, jedoch nicht obligatorische Maskentragpflicht. Einerseits verstiessen sie somit gegen das in Basel bestehende Vermummungsverbot, andererseits wurde damit aber auch den behördlichen Empfehlungen Genüge getan. (Dies ist ja bekanntlich bei weitem nicht die einzige Absurdität in Zusammenhang mit den verordneten Maßnahmen). Die Polizei war vor Ort, hielt sich jedoch während der gesamten Demonstration zurück.

Weder kam es zu Ausschreitungen, noch haben wir bis zur Stunde von Verhaftungen gehört. Allerdings wurden, gemäß einer Meldung der Polizei Basel Stadt, 45 Verzeigungen wegen Verstößen gegen die COVID-19 Verordnungen ausgesprochen. Die Betroffenen haben mit Bussgeldbescheiden zu rechnen. „Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit“ (2) griff die Polizei jedoch nicht wie anderenorts durch, sondern sie liess den Demonstrationszug laufen. Verglichen mit anderen Jahren kann konstatiert werden, dass der 1. Mai 2020 in Basel in etwa dem entsprach, was sonst als anti-kapitalistischer Block an den 1. Mai Demonstrationen auftritt. Dies gilt sowohl zahlenmäßig (bis ca. 600 TeilnehmerInnen) (3) als auch für die Parolen, welche zum Teil über die übliche Klassenkampf Rhetorik hinausging: Forderungen nach Freiheit für politische Gefangene u.a.m. Dies allerdings entgeht offenbar der (in Basel ausschliesslich) bürgerlichen Presse: Die gesamte Berichterstattung und selbstverständlich auch sämtliche online KommentatorInnen sind sich einig: „Unsolidarisch“, „Egozentrisch“, „Alle Beteiligten sollten sich in Grund und Boden schämen.“, „heuchlerische Doppelmoral der Linken“, dies nur einige der Töne, welche auf die 1. Mai Demonstration 2020 folgten. Dabei nahmen die TeilnehmerInnen der Demonstration lediglich garantierte Grundrechte für sich in Anspruch: Versammlungsrecht, Recht auf freie Meinungsäußerung, Recht auf politische Betätigung. Dass diese Rechte nun „per Notrecht“ aufgehoben werden, ist juristisch mindestens fragwürdig, da ja die geforderten Hygiene- und Abstandsregeln von praktisch allen TeilnehmerInnen eingehalten wurden. Die Passivität der Basler Polizei ist daher nachvollziehbar: Weder kam es zu Sachbeschädigungen, noch zu anderen Straftatbeständen. Die angeblichen oder tatsächlichen Verstöße gegen die COVID-19-Verordnungen wurden geahndet.

So mutig die Aktionen einiger Weniger am 1. Mai in Basel und anderswo auch erscheinen mögen: Revolutionär sind sie nicht. Sie sind urdemokratisch und sie stellen allerhöchstens in Abrede, was derzeit scheinbar als Konsens gilt: Die Tatsache nämlich, dass jede Regierung mit Berufung auf ein Virus, jederzeit und immer die elementarsten demokratischen Grundrechte außer Kraft setzen darf. Wenn diese Maßnahmen in Frage gestellt werden und solches bereits „revolutionär“ oder wie es die Gegenseite gerne hätte, „illegal“ sein soll, dann sind wir tatsächlich nicht mehr weit von einer Diktatur entfernt. Dann allerdings hätten wir nicht nur das Recht, sondern die Pflicht zum Widerstand.


Fußnoten:

1 https://www.bgb-gbbl.ch/index.php/item/303-solidaritaet-in-der-corona-krise-keine-kundgebungen-am-1-mai

2 https://www.polizei.bs.ch/nm/2020-45-verzeigungen-nach-unbewilligter-kundgebung-jsd.html

3 Eine genauere Schätzung ist schwer zu machen, da die TeilnehmerInnen die Abstandsregeln einhielten. Auffällig ist jedoch, dass die bürgerliche Presse für einmal die Zahl eher nach oben korrigiert. Hier wird von bis zu 1000 TeilnehmerInnen geschrieben.
https://www.bazonline.ch/die-linken-sind-sich-selbst-am-naechsten-malwieder-392401524846


Siehe auch:

Mai-Kundgebung in Koblenz
Zum 1. Mai 2020: Heraus! Rüstung gefährdet Ihre Gesundheit!
Von Klaus Hartmann
NRhZ 743 vom 06.05.2020
http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=26767
 
Zurzeit des Corona-Manövers: Kundgebungen in Darmstadt am 1. und 2. Mai 2020
Solidarität in und nach der Krise
Von Peter Betscher
NRhZ 743 vom 06.05.2020
http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=26782

Zum Ersten Mai
Notwendige Liebeserklärung, bevor es zu spät ist und ich nichts mehr sagen kann
Von Michi Steinbrück
NRhZ 743 vom 06.05.2020
http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=26772



Online-Flyer Nr. 743  vom 06.05.2020



Startseite           nach oben