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Mahnschreiben vom 15.12.2020 mit der Aufforderung zu einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung
Schadenersatzklage gegen deutschen Virologen Christian Drosten steht bevor
Von Peter F. Mayer
Der Rechtsanwalt Reiner Fuellmich hatte schon vor einiger Zeit Schadenersatzklagen für durch die Corona Maßnahmen der Regierungen Geschädigten angekündigt. Erstes Ziel dafür ist nun der deutsche Virologe Christian Drosten in seiner Funktion als Regierungsberater und Entwickler des ersten PCR-Tests zum Nachweis des SARS-Cov-2 Virus. In einem Mahnschreiben (1) wird er aufgefordert einen Schadenersatz von 50.000 Euro für das Unternehmen Green Mango GmbH zu leisten. Ferner wird verlangt, dass folgende falsche Behauptungen öffentlich berichtigt werden:
In dem Mahnschreiben werden die Gründe sehr detailliert dargelegt, die eine umfassende Kritik an den Grundlage für die politischen Maßnahmen und diese selbst darstellen.
1. Die erste Falschbehauptung: Keine Grundimmunität
Der erste Punkt betrifft die angeblich fehlende Grundimmunität. Behauptungen des Inhalts „von einer exponentiellen Kinetik oder einer exponentiellen Vermehrung“ führten in die Irre und Behauptungen „dass sich die Krankheit exponentiell steigern kann, wenn wir nicht im Lockdown sind“ stimmen daher nicht.
Dass diese Meinungen irrig sind darauf habe „ein hochkarätig besetztes Autorenkollektiv um den Chemie-Nobelpreisträger Michael Levitt aufmerksam macht ( Udi Qimron/Uri Gavish/Eyal Shahar/Michael Levitt in Haaretz vom 20.7.2020“ aufmerksam gemacht. (2)
2. Die zweite Falschbehauptung: Symptomlose Ansteckungsgefahr
Diese falsche Tatsachenbehauptung begann mit einem Fallbericht im New England Journal of Medicine vom 5. März 2020 (3), in dem Drosten und andere behaupteten, eine symptomlose chinesische Geschäftsfrau habe in München vier Mitarbeiter eines dortigen Unternehmens getroffen, die hinterher alle an COVID-19 erkrankt seien.
Am 3. Februar erschien hierzu ein Kommentar, der darauf hinwies, dass die Dame aus China sehr wohl Symptome hatte und diese lediglich mithilfe von Medikamenten unterdrückte. Dies hatten Gespräche mit dieser Dame ergeben – Gespräche, welche die Autoren des Fallberichts, darunter auch Drosten, unterlassen hatten. Seither kursiert die Vermutung der Ansteckung durch symptomlose Personen und sogar die absurde Behauptung von asymptomatisch Erkrankten.
Das wird im Mahnschreiben so kritisiert: „Die Falschbehauptung, ein Mensch könne symptomfrei das Virus weitergeben, ist besonders perfide, da gesellschaftszersetzend: Jeder sieht in seinem Mitmenschen nur noch eine hochgefährliche Virenschleuder und reagiert hierauf mit Abscheu, Aggression oder jedenfalls mit Angst und Panik. Da auch Schulkinder von Eltern und Lehrern in diesem Sinne indoktriniert werden, sind massive Verhaltens- und Entwicklungsstörungen bereits jetzt absehbar. Auch hierfür werden Sie haftbar gemacht werden.“
3. Die dritte Falschbehauptung: PCR-basierte Diagnostik
Das Mahnschreiben fährt fort: „Und ohne die Lüge einer symptomfreien Ansteckungsgefahr wäre niemand auf die Idee gekommen, selbst kerngesunde Menschen mittels PCR auf SARS CoV-2 zu untersuchen. In Wirklichkeit ist die PCR-basierte Diagnostik mit so vielen Fehlerquellen behaftet, dass es geradezu verantwortungslos war, sie für symptomlose Menschen einzuführen.“
Die Probleme des PCR-Test, über den ich schon wiederholt berichtet habe (4), werden penibel aufgezählt. Dazu gehört, dass der PCR-Test nur Nucleinsäuren nachweisen kann aber keine Aussage treffen kann, ob reproduktionsfähige Viren vorliegen. Weiter muss jeder derartige Test vor allem bei niedriger Durchseuchung falsch-positive Resultate anzeigen.
Auch hat Drosten in seinem in Eurosurveillance veröffentlichten Paper eine zu große Zahl von Vervielfältigungszyklen angenommen, was zu massiv falschen Ergebnissen führen muss.
4. Die vierte Falschbehauptung: Drohende Überlastung der Gesundheitssysteme
Im Schreiben wird dargestellt, warum nie eine Überlastung des Gesundheitssystems in Deutschland gegeben war. Vor allem im Herbst kann es wohl keine Überlastung gegeben haben, denn es waren Intensivbetten abgebaut worden.
So heißt es im Schreiben: „… vergleicht man die Tagesberichte vom 21.7.2020 und vom 21.11.2020, so wird man feststellen, dass es in Deutschland am 21.7.2020 insgesamt – also belegte und unbelegte zusammengerechnet – noch über 32.000, am 21.11.2020 dagegen nicht einmal mehr 28.000 Intensivbetten gab. Wie soll man denn einer – von Ihnen maßgeblich beratenen – Regierung, die mitten in der Pandemie mehr als ein Achtel aller intensivmedizinischen Kapazitäten abbaut, noch glauben, sie wolle uns vor einer Seuche schützen?“
Es wird auch ausgeführt, dass in früheren Jahren in der Grippesaison regelmäßig Überlastung des Gesundheitswesens der Fall war. Selbst Anfang 2020: „Und noch kurz vor Beginn der „Pandemie“, am 11.02.2020 (sic!), machte der Norddeutsche Rundfunk (NDR) auf die katastrophale Lage der Intensivstationen in Bremen und Niedersachsen aufmerksam. Durch erhebliche Engpässe müssen sich Kliniken immer wieder und auch über längere Zeiträume „abmelden“ und können daher nicht von Rettungswagen angefahren werden.“
5. Die fünfte Falschbehauptung: Freiheitsbeschränkungen als Heilmittel
Es wird ausgeführt, dass die Annahme, individuelle oder kollektive Freiheitsbeschränkungen hätten irgendeinen positiven Effekt für die Pandemiebewältigung gehabt falsch ist. Vielmehr ist einzig und allein das Gegenteil der Fall.
Das wird zunächst für die breitflächige Schließung von Geschäften und von Bildungs- und Freizeiteinrichtungen im März 2020 gezeigt. Die Abbildung 4 auf Seite 14 im Epidemiologischen Bulletin Nr. 17/2020 des Robert-Koch-Instituts, in welcher die Entwicklung des R-Werts nachgezeichnet wird, zeigt deutlich, dass dieser schon vor dem 23. März 2020 (Lockdown in Deutschland) unter 1 gefallen war.
Die Schlussfolgerung daraus ist: „Bis Mitte März bestand eine erhebliche Dunkelziffer. Das Virus war längst in Deutschland angekommen, ohne dass wir es bemerkt hätten. Und als wir es bemerkt hatten, war es schon dabei, sich zu verabschieden. Bis weit in den September 2020 hinein förderten die massenhaft durchgeführten Testungen nicht mehr zutage als die übliche Fehlerquote. Der Rückgang der Infektionszahlen im Frühjahr war in keiner Weise das Verdienst der Kontaktsperren, sondern ist einzig und allein darauf zurückzuführen, dass es im Frühjahr wieder wärmer wurde.“
Es wird weiter angeführt, dass es durch den Lockdown zu zahlreichen zusätzlichen Todesfällen kam, was durchaus auch für Österreich aus den Zahlen klar hervorgeht (5). „Auffällig ist, dass die Sterblichkeit in zahlreichen Ländern gerade in den Zeitfenstern direkt nach Verhängung von kollektiven Freiheitsbeschränkungen sprunghaft anstieg.“
6. Das Ineinandergreifen der vorsätzlich falschen Lockdown-Behauptungen
Im Mahnschreiben wird dargestellt, dass es bemerkenswert ist, wie auffällig die Lügen hinter den Corona-Maßnahmen ineinandergreifen und einander bedingen. Darauf einen Blick zu werfen, sei deshalb wichtig, weil auf diese Weise in der Gesamtschau erkennen sei, dass die gesamten Maßnahmen darauf angelegt sind, völlig ohne Rücksicht auf das tatsächliche Infektionsgeschehen verstetigt zu werden.
Angeführt werden nochmal die sinnlosen Massentestungen an Symptomlosen, die zunehmende Zahl der positiven PCR-Tests im Winter-Halbjahr wegen der für die Jahreszeit üblichen Zunahme der Infektionstätigkeit, die dann als „Neuinfektionen“ gelistet werden, obwohl kein reproduktionsfähiges Virus gefunden wurde und das „Aufaddieren“ von „Neuinfektionen“ diene dann zur Rechtfertigung der immer wüsteren Maßnahmen.
„So, wie das Infektionsgeschehen derzeit abgebildet wird, ist es zielgerichtet darauf angelegt, dass der Lockdown nie enden wird . Wenn diese Art der Datenverarbeitung und Datenpräsentation nicht schnellstens gestoppt wird, wird man uns alle bis weit ins nächste Frühjahr hinein einsperren. Was das für die wirtschaftliche Entwicklung, aber auch für die oben nur angerissene gesundheitliche Entwicklung der Bevölkerung bedeutet, kann sich jeder, auch Sie ausmalen.“
In einem weiteren Abschnitt wird belegt, dass Drosten Fehlinformationen bewusst in die Welt gesetzt hat. Aber es werden auch sehr zynische Äußerungen Drostens über die durch die Maßnahmen verursachten Kollateralschäden berichtet:
Da kaum zu erwarten ist, dass Drosten bis 22.12.2020 eine Unterlassungserklärung abgeben und 50.000 Euro bezahlen wird, wird es wohl im nächsten Jahr zum Gerichtsverfahren kommen.
Fußnoten:
1 Schreiben vom 15.12.2020 von Rechtsanwalt Dr. Reiner Fuellmich an Prof. Dr. Christian Drosten als PDF-Datei
2 https://tkp.at/2020/08/17/mit-modell-schweden-die-corona-pandemie-erfolgreich-beenden/
3 https://www.nejm.org/doi/full/10.1056/NEJMc2001468
4 https://tkp.at/2020/09/17/drei-ursachen-warum-pcr-tests-falsche-ergebnisse-produzieren/
5 https://tkp.at/2020/12/14/die-corona-massnahmen-sind-schaedlicher-als-das-virus/
Mit Dank übernommen aus dem Blog tkp.at von Dr. Peter F. Mayer, Publizist zum Themenfeld Science&Technology - dort veröffentlicht am 16.12.2020
Online-Flyer Nr. 760 vom 31.12.2020
Mahnschreiben vom 15.12.2020 mit der Aufforderung zu einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung
Schadenersatzklage gegen deutschen Virologen Christian Drosten steht bevor
Von Peter F. Mayer
Der Rechtsanwalt Reiner Fuellmich hatte schon vor einiger Zeit Schadenersatzklagen für durch die Corona Maßnahmen der Regierungen Geschädigten angekündigt. Erstes Ziel dafür ist nun der deutsche Virologe Christian Drosten in seiner Funktion als Regierungsberater und Entwickler des ersten PCR-Tests zum Nachweis des SARS-Cov-2 Virus. In einem Mahnschreiben (1) wird er aufgefordert einen Schadenersatz von 50.000 Euro für das Unternehmen Green Mango GmbH zu leisten. Ferner wird verlangt, dass folgende falsche Behauptungen öffentlich berichtigt werden:
- Stellen Sie klar, dass es keinen Grund für die Annahme gibt, SARS CoV-2 könne eine unkontrollierbare Anzahl von Toten und Intensivpatienten verursachen!
- Stellen Sie klar, dass die Fallstudie im New England Journal of Medicine vom 5. März 2020, an der Sie beteiligt waren und die angeblich eine asymptomatische Ansteckungsgefahr belegen soll, auf einer falschen Datengrundlage beruht und daher längst hätte zurückgezogen werden müssen!
- Stellen Sie klar, dass ein positiver PCR-Test keine aktive Infektion nachweisen kann und daher nicht geeignet ist, für sich allein eine COVID-19-Diagnose zu begründen!
- Stellen Sie klar, dass kollektive Freiheitsbeschränkungen keine Gewähr bieten, irgendetwas zur Eindämmung des Ausbreitungsgeschehens beizutragen, wohl aber nachweisbar massive Kollateralschäden verursachen!
In dem Mahnschreiben werden die Gründe sehr detailliert dargelegt, die eine umfassende Kritik an den Grundlage für die politischen Maßnahmen und diese selbst darstellen.
1. Die erste Falschbehauptung: Keine Grundimmunität
Der erste Punkt betrifft die angeblich fehlende Grundimmunität. Behauptungen des Inhalts „von einer exponentiellen Kinetik oder einer exponentiellen Vermehrung“ führten in die Irre und Behauptungen „dass sich die Krankheit exponentiell steigern kann, wenn wir nicht im Lockdown sind“ stimmen daher nicht.
Dass diese Meinungen irrig sind darauf habe „ein hochkarätig besetztes Autorenkollektiv um den Chemie-Nobelpreisträger Michael Levitt aufmerksam macht ( Udi Qimron/Uri Gavish/Eyal Shahar/Michael Levitt in Haaretz vom 20.7.2020“ aufmerksam gemacht. (2)
2. Die zweite Falschbehauptung: Symptomlose Ansteckungsgefahr
Diese falsche Tatsachenbehauptung begann mit einem Fallbericht im New England Journal of Medicine vom 5. März 2020 (3), in dem Drosten und andere behaupteten, eine symptomlose chinesische Geschäftsfrau habe in München vier Mitarbeiter eines dortigen Unternehmens getroffen, die hinterher alle an COVID-19 erkrankt seien.
Am 3. Februar erschien hierzu ein Kommentar, der darauf hinwies, dass die Dame aus China sehr wohl Symptome hatte und diese lediglich mithilfe von Medikamenten unterdrückte. Dies hatten Gespräche mit dieser Dame ergeben – Gespräche, welche die Autoren des Fallberichts, darunter auch Drosten, unterlassen hatten. Seither kursiert die Vermutung der Ansteckung durch symptomlose Personen und sogar die absurde Behauptung von asymptomatisch Erkrankten.
Das wird im Mahnschreiben so kritisiert: „Die Falschbehauptung, ein Mensch könne symptomfrei das Virus weitergeben, ist besonders perfide, da gesellschaftszersetzend: Jeder sieht in seinem Mitmenschen nur noch eine hochgefährliche Virenschleuder und reagiert hierauf mit Abscheu, Aggression oder jedenfalls mit Angst und Panik. Da auch Schulkinder von Eltern und Lehrern in diesem Sinne indoktriniert werden, sind massive Verhaltens- und Entwicklungsstörungen bereits jetzt absehbar. Auch hierfür werden Sie haftbar gemacht werden.“
3. Die dritte Falschbehauptung: PCR-basierte Diagnostik
Das Mahnschreiben fährt fort: „Und ohne die Lüge einer symptomfreien Ansteckungsgefahr wäre niemand auf die Idee gekommen, selbst kerngesunde Menschen mittels PCR auf SARS CoV-2 zu untersuchen. In Wirklichkeit ist die PCR-basierte Diagnostik mit so vielen Fehlerquellen behaftet, dass es geradezu verantwortungslos war, sie für symptomlose Menschen einzuführen.“
Die Probleme des PCR-Test, über den ich schon wiederholt berichtet habe (4), werden penibel aufgezählt. Dazu gehört, dass der PCR-Test nur Nucleinsäuren nachweisen kann aber keine Aussage treffen kann, ob reproduktionsfähige Viren vorliegen. Weiter muss jeder derartige Test vor allem bei niedriger Durchseuchung falsch-positive Resultate anzeigen.
Auch hat Drosten in seinem in Eurosurveillance veröffentlichten Paper eine zu große Zahl von Vervielfältigungszyklen angenommen, was zu massiv falschen Ergebnissen führen muss.
4. Die vierte Falschbehauptung: Drohende Überlastung der Gesundheitssysteme
Im Schreiben wird dargestellt, warum nie eine Überlastung des Gesundheitssystems in Deutschland gegeben war. Vor allem im Herbst kann es wohl keine Überlastung gegeben haben, denn es waren Intensivbetten abgebaut worden.
So heißt es im Schreiben: „… vergleicht man die Tagesberichte vom 21.7.2020 und vom 21.11.2020, so wird man feststellen, dass es in Deutschland am 21.7.2020 insgesamt – also belegte und unbelegte zusammengerechnet – noch über 32.000, am 21.11.2020 dagegen nicht einmal mehr 28.000 Intensivbetten gab. Wie soll man denn einer – von Ihnen maßgeblich beratenen – Regierung, die mitten in der Pandemie mehr als ein Achtel aller intensivmedizinischen Kapazitäten abbaut, noch glauben, sie wolle uns vor einer Seuche schützen?“
Es wird auch ausgeführt, dass in früheren Jahren in der Grippesaison regelmäßig Überlastung des Gesundheitswesens der Fall war. Selbst Anfang 2020: „Und noch kurz vor Beginn der „Pandemie“, am 11.02.2020 (sic!), machte der Norddeutsche Rundfunk (NDR) auf die katastrophale Lage der Intensivstationen in Bremen und Niedersachsen aufmerksam. Durch erhebliche Engpässe müssen sich Kliniken immer wieder und auch über längere Zeiträume „abmelden“ und können daher nicht von Rettungswagen angefahren werden.“
5. Die fünfte Falschbehauptung: Freiheitsbeschränkungen als Heilmittel
Es wird ausgeführt, dass die Annahme, individuelle oder kollektive Freiheitsbeschränkungen hätten irgendeinen positiven Effekt für die Pandemiebewältigung gehabt falsch ist. Vielmehr ist einzig und allein das Gegenteil der Fall.
Das wird zunächst für die breitflächige Schließung von Geschäften und von Bildungs- und Freizeiteinrichtungen im März 2020 gezeigt. Die Abbildung 4 auf Seite 14 im Epidemiologischen Bulletin Nr. 17/2020 des Robert-Koch-Instituts, in welcher die Entwicklung des R-Werts nachgezeichnet wird, zeigt deutlich, dass dieser schon vor dem 23. März 2020 (Lockdown in Deutschland) unter 1 gefallen war.
Die Schlussfolgerung daraus ist: „Bis Mitte März bestand eine erhebliche Dunkelziffer. Das Virus war längst in Deutschland angekommen, ohne dass wir es bemerkt hätten. Und als wir es bemerkt hatten, war es schon dabei, sich zu verabschieden. Bis weit in den September 2020 hinein förderten die massenhaft durchgeführten Testungen nicht mehr zutage als die übliche Fehlerquote. Der Rückgang der Infektionszahlen im Frühjahr war in keiner Weise das Verdienst der Kontaktsperren, sondern ist einzig und allein darauf zurückzuführen, dass es im Frühjahr wieder wärmer wurde.“
Es wird weiter angeführt, dass es durch den Lockdown zu zahlreichen zusätzlichen Todesfällen kam, was durchaus auch für Österreich aus den Zahlen klar hervorgeht (5). „Auffällig ist, dass die Sterblichkeit in zahlreichen Ländern gerade in den Zeitfenstern direkt nach Verhängung von kollektiven Freiheitsbeschränkungen sprunghaft anstieg.“
6. Das Ineinandergreifen der vorsätzlich falschen Lockdown-Behauptungen
Im Mahnschreiben wird dargestellt, dass es bemerkenswert ist, wie auffällig die Lügen hinter den Corona-Maßnahmen ineinandergreifen und einander bedingen. Darauf einen Blick zu werfen, sei deshalb wichtig, weil auf diese Weise in der Gesamtschau erkennen sei, dass die gesamten Maßnahmen darauf angelegt sind, völlig ohne Rücksicht auf das tatsächliche Infektionsgeschehen verstetigt zu werden.
Angeführt werden nochmal die sinnlosen Massentestungen an Symptomlosen, die zunehmende Zahl der positiven PCR-Tests im Winter-Halbjahr wegen der für die Jahreszeit üblichen Zunahme der Infektionstätigkeit, die dann als „Neuinfektionen“ gelistet werden, obwohl kein reproduktionsfähiges Virus gefunden wurde und das „Aufaddieren“ von „Neuinfektionen“ diene dann zur Rechtfertigung der immer wüsteren Maßnahmen.
„So, wie das Infektionsgeschehen derzeit abgebildet wird, ist es zielgerichtet darauf angelegt, dass der Lockdown nie enden wird . Wenn diese Art der Datenverarbeitung und Datenpräsentation nicht schnellstens gestoppt wird, wird man uns alle bis weit ins nächste Frühjahr hinein einsperren. Was das für die wirtschaftliche Entwicklung, aber auch für die oben nur angerissene gesundheitliche Entwicklung der Bevölkerung bedeutet, kann sich jeder, auch Sie ausmalen.“
In einem weiteren Abschnitt wird belegt, dass Drosten Fehlinformationen bewusst in die Welt gesetzt hat. Aber es werden auch sehr zynische Äußerungen Drostens über die durch die Maßnahmen verursachten Kollateralschäden berichtet:
- Ihnen können die Kollateralschäden der Corona-Maßnahmen nicht entgangen sein. Indem Sie gleichwohl ohne jede Abwägung mit anderen Bedrohungen für das menschliche Leben am 27. Oktober 2020 einen erneuten Lockdown empfohlen haben, sind Sie persönlich für sämtliche Schäden mit verantwortlich, die durch die Corona-Maßnahmen entstanden sind. Im NDR-Podcast vom 14. Mai 2020 (Coronavirus Update Nr. 41, Transkript S. 4) äußerten Sie dazu eine Einschätzung, die so zynisch ist, dass wir sie hier im Wortlaut wiedergeben:
„Diese paar Zehntausende, das wäre so was wie eine schwere Grippewelle-Saison an den reinen Todesfällen. Ich glaube aber, dass dem eine deutlich größere Übersterblichkeit gegenüber anderen Jahren gegenüberliegen würde. Das sind die Kollateralschäden in der Gesundheit, weil Leute wegen der Erkrankung nicht ins Krankenhaus gehen. Das heißt, in allen Szenarien hätten wir auch hier nicht eine Vergleichbarkeit mit der saisonalen Grippe, sondern das sind die reinen, direkt durch das Virus hervorgerufene Fälle. Und das ist nicht das, was wir bei der Übersterblichkeit der Influenza aufzeichnen. Wir hätten eine deutlich höhere Übersterblichkeit.“
Heißt im Klartext: Sie wissen nicht nur, dass es Kollateralschäden gibt, sondern besitzen auch noch die Dreistigkeit, diejenigen, die wegen der Corona-Maßnahmen sterben, zu den Corona-Toten zu rechnen.
Da kaum zu erwarten ist, dass Drosten bis 22.12.2020 eine Unterlassungserklärung abgeben und 50.000 Euro bezahlen wird, wird es wohl im nächsten Jahr zum Gerichtsverfahren kommen.
Fußnoten:
1 Schreiben vom 15.12.2020 von Rechtsanwalt Dr. Reiner Fuellmich an Prof. Dr. Christian Drosten als PDF-Datei
2 https://tkp.at/2020/08/17/mit-modell-schweden-die-corona-pandemie-erfolgreich-beenden/
3 https://www.nejm.org/doi/full/10.1056/NEJMc2001468
4 https://tkp.at/2020/09/17/drei-ursachen-warum-pcr-tests-falsche-ergebnisse-produzieren/
5 https://tkp.at/2020/12/14/die-corona-massnahmen-sind-schaedlicher-als-das-virus/
Mit Dank übernommen aus dem Blog tkp.at von Dr. Peter F. Mayer, Publizist zum Themenfeld Science&Technology - dort veröffentlicht am 16.12.2020
Online-Flyer Nr. 760 vom 31.12.2020