NRhZ-Online - Neue Rheinische Zeitung - Logo
SUCHE
Suchergebnis anzeigen!
RESSORTS
SERVICE
Unabhängige Nachrichten, Berichte & Meinungen
Aktueller Online-Flyer vom 22. Dezember 2024  

Fenster schließen

Inland
Urteil ohne Bekanntgabe der konkreten gerichtlichen Gründe
Mordfall Lübcke: Ungereimtheiten und merkwürdiges Versagen von Medien und Justiz
Von Luz María De Stéfano Zuloaga de Lenkait

Der CDU-Politiker Walter Lübcke, Regierungspräsident im Bundesland Hessen im Bezirk Kassel, wurde am 2. Juni 2019 auf der Terrasse seines Hauses ermordet. Die mediale Information darüber ist äußerst unvollständig und prekär, besonders als das Urteil am 28. Januar 2021. erfolgte, dessen konkrete gerichtliche Begründung nicht bekanntgegeben wurde. Was die Umstände und Vorgehensweise der Ermittlungen zu diesem schrecklichen Mordfall eines führenden Politikers angeht, so ist ein allgemeiner Mangel an investigativem Journalismus festzustellen, so äußerst gravierend wie unvollständig, prekär und desinformativ, was die Rolle der ermittelnden Polizei und der Staatsanwaltschaft betrifft. Stattdessen fällt auf, dass die Medien sehr schnell dabei waren, einen Sündenbock zu präsentieren, nämlich Stephan Ernst, der unter ungeklärten Umständen ein Geständnis ablegte, das er Wochen später widerrief.

Sofortiger Sündenbock in den Medien

Das wiederholte Beharren der Medien, die Täterschaft dem rechtsextremen Milieu zuzuordnen und sofort mit dem Geständnis von Stephan Ernst den Fall als aufgeklärt darzustellen, ohne weitere Bedenken über Ungereimtheiten beim Tathergang, bei den Ermittlungen und im familiären wie beruflichen Umfeld des Opfers. Diese gravierende Unterlassung macht stutzig, zu sehr erinnert sie an den Mord an Präsident John F. Kennedy, als die US-Presse von obersten Stelle der US-Regierung gezwungen wurde, sofort Lee Harvey Oswald als Sündenbock vor der Weltöffentlichkeit hinzustellen, dem nicht einmal einen Prozess gemacht wurde, weil er zwei Tage nach dem Attentat auf Kennedy ermordet wurde.
 
Anklage auf unvollständiger Beweislage erfolgt

Im Fall Lübcke wurde Anklage erhoben, die auf einer unvollständigen Beweislage beruht. Und so auch das Urteil. Nicht verwunderlich, dass die Verteidigung in Berufung gehen will. Aber auch darüber keine sachliche Information von Redaktionen. Der Verteidiger erscheint nicht vor der Öffentlichkeit. Wieso?

Tathergang mit Delikt durch Sanitäter

Ein Blick auf den Tathergang ist der minimale Anfangspunkt einer sachlichen seriösen Berichterstattung über jeden Mord oder Totschlag. Sehen wir sorgfältig den Hergang im Fall Lübcke durch, der schon bekannt ist, weil er publiziert wurde: Walter Lübcke wurde auf der Terrasse seines Hauses erschossen, nachdem er von einer Kirmes zurückgekommen war, die in unmittelbarer Nähe seines Hauses stattfand. Er soll auch noch zu Hause Besuch gehabt haben. Gegen 0.30 Uhr soll sein Sohn, der auch auf der Kirmes war, zurückgekommen sein und findet seinen Vater schwer verletzt oder tot auf der Terrasse vor. Der Sohn ruft weder sofort einen Notarzt noch einen Krankenwagen oder die Polizei herbei, sondern stattdessen ruft er einen Freund an, Florian E., einen Sanitäter, der auch auf der Kirmes anwesend gewesen sein soll. Der Sanitäter kommt sofort und wischt Spuren mit einem Felgenreiniger auf der Terrasse weg, ohne den Notarzt und die Polizei anzurufen oder abzuwarten, dass sie kommt. Er verschwindet einfach und steht in jener Nacht für eine Befragung nicht zur Verfügung! Seltsamer als dieses Verhalten geht es kaum. Wie ist es zu erklären? Auffällig: Die führenden Medien schweigen darüber. Den Schock des Sohnes, der seinen Vater leblos auffindet, kann man sich vorstellen, nicht aber das Verhalten eines Sanitäters, der ganz routinemäßig zu handeln hat und wissen muss, dass Spuren zu verwischen das Delikt der Verschleierung gestaltet. Wen wollte er mit seiner Behinderung der Justiz schützen? Wurde er darüber befragt und zur Rechenschaft gezogen? Nichts darüber ist in den ARD/ZDF-Sondersendungen oder sonstwo bekannt geworden. Woran liegt das?

Rechtsmedizinisches Untersuchungsergebnis unbekannt

Wer bestätigte den Tot von Walter Lübcke? Wurde sein Leichnam  rechtsmedizinisch untersucht und wenn ja, mit welchem Ergebnis, wenn nein, warum nicht? Was ist aus dem Obduktionsbericht zu entnehmen? Auch dazu Null Information! Nur schlampige Arbeit in allen großen deutschen Redaktionen?

Merkwürdigkeiten beim Sanitäter Florian E., ein Mann mit Verbindungen zu Geheimdiensten?


Die Polizei entsendet am Tag nach der Mordtat ein Sondereinsatzkommando (SEK-Einsatz mit Hubschrauber), um den Sanitäter zu fassen und verhören zu lassen. Warum musste die Polizei nach ihm suchen? Der Sohn von Dr. Lübcke, hätte seinen Freund, den Sanitäter, doch telefonisch kontaktieren können, um ihn darauf hinzuweisen, sich der Polizei zu einem Verhör zu stellen und nicht einfach zu verreisen.

Wie verlief die Befragung dieses ominösen Sanitäters, Florian E., die erst am folgenden Tag stattfand? Es fragt sich, ob der Sanitäter, befreundet mit Lübckes Sohn, ein V-Mann des Verfassungsschutzes ist oder Kontakt zu diesem oder anderen Geheimdiensten unterhält. Was sagen investigative Journalisten? Denn gerade in dieser Richtung gibt es gute Gründe zu forschen, da bei Dr. Lübcke ein Herr Temme arbeitete, vormaliger V-Mann des Verfassungsschutzes, der während eines Mordes mittels einer Schusswaffe in einem Kassler Internet-Café anwesend war, eine Tat, die der so genannten NSU-Gruppe zugerechnet wurde.

Vermeintlicher Täter anfangs ohne Anwalt, später Wunsch nach Gespräch mit Staatsanwalt

Nachdem der vermeintliche Täter Stefan Ernst zwölf Tage lang hartnäckig schweigt und nicht einmal einen Anwalt für ihn nominiert worden war, entschließt er sich plötzlich mit dem Staatsanwalt zu sprechen. Wie kommt es dazu? Was veranlasste seinen plötzlichen grundsätzlichen Verhaltenswechsel?

Arrangement: Geständnis im Tausch gegen Vernichtung von Akten über Stephan Ernst?

Stephan Ernst ist eine labile Persönlichkeit mit einer Vorstrafengeschichte, war aber gut zehn Jahre lang zuvor kriminaltechnisch nicht mehr in Erscheinung getreten. Zu prüfen ist, ob sein Geständnis und seine Bereitschaft zum Gespräch mit der Staatsanwaltschaft  erfolgen, als der hessische Verfassungsschutz alle oder besondere Akten zum Fall Stephan Ernst gesperrt hatte. Gab es ein Arrangement?: Geständnis im Tausch gegen Vernichtung der Akten bezüglich bestimmter Stephan Ernst betreffende Angelegenheiten? Wenn das der Fall ist, wieso? Eine Abnormität in einem Kriminallfall, dass zugehörige Akten in einer Geheimdienstbehörde verbleiben dürfen und der Kriminalpolizei ihre Aushändigung oder vollständige Einsicht verweigert wird, wo doch solche Akten alle zum Bundes- oder Landeskriminalamt gehören! Diese gravierende Unregelmäßigkeit indiziert die Verwicklung des Verfassungsschutz in den Mord des CDU-Politikers. Die Verwicklung des Verfassungsschutz ist grundsätzlich zu klären!

Kein spontanes Tätergeständnis

Das Geständnis von Stephan Ernst erfolgt nicht spontan, sondern nach stundenlanger Befragung. Ob die Befragung in Anwesenheit eines Anwaltes stattfand oder nicht und wann der Anwalt erschien, weiß man nicht: Vor, während oder nach der Befragung?. Wurde Stephan Ernst unter Druck gesetzt? Der Film von Ferdinand von Schirach: „Das Geständnis“ gibt plausiblen Anlass zu denken und zu vermuten, dass es hierzulande durchaus zu illegalen Verhörmethoden kommt, wenn ein besonders großes Interesse besteht, einen Schuldigen zu finden und die wahren Täterkreise aus dem öffentlichen Fokus zu nehmen.

Immerhin nahm Stephan Ernst später nach Beratung mit seinem Anwalt sein Geständnis zurück. Dann lösten sich alle Ungeister aus der CDU-Pandora-Büchse. Verzweifelt versuchten Redaktionen und Politiksendungen den Beschuldigten als Täter darzustellen. Dazu war seine Vorgeschichte nützlich, die immer wieder bei Nachrichtensendungen wiederholt wurde. Nun hat die Vorgeschichte eine Lücke von zirka 10 Jahren, bis zu dem ihm vorgeworfenen Mord an Dr. Lübcke. Also bis zu diesem Zeitpunkt hat er sich nicht strafbar gemacht und ist in keiner Straftatermittlung verwickelt.

Mutmaßliche Beschuldigung ohne Grundlage

Die Rede von Dr. Lübcke auf einer Bürgerversammlung in Kassel-Lohfelden 2015, von der es eine Video-Aufzeichnung gibt, und die Reaktion darauf wird in Medien als Beleg für den rechtsradikal-extremistischen Hintergrund des Mordes herangezogen, eine Rede vom September 2015, die also fast vier Jahre zurückliegt, (Nachricht darüber in Hessische-Niedersächsische Allgemeine 20.9.2015) Damit ist eine unmittelbare Ursache-Wirkung-Beziehung zwischen einer rechtsextremen Gesinnung und dem Mord an Dr. Lübcke am 2.Juni 2019 nicht nachvollziehbar. Wieso sollte der Täter fast vier Jahre warten, bis er den von ihm verhassten Lübcke beseitigt? Diese Frage entzieht der mutmaßlichen Beschuldigung jede Grundlage.

Rolle der Staatsanwaltschaft: Staatsanwalt am Anfang zur Inspektion am Tatort?

Die Befragung von entsprechenden Zeugen und die Inspizieung des Tatortes ist Sache der Polizei, nicht eines Staatsanwaltes, der auf die vollständige Arbeit der Polizei zu warten hat, um den Polizeiberichten entsprechend zu handeln. Wenn ein Staatsanwalt am Tatort  am Anfang der Ermittlungen erscheint, ist das außergewöhnlich merkwürdig, und es fragt sich, wieso. Wollte er sich vergewissern, im Fall Lübcke, dass alle Spuren weggewischt waren?
 
Die Vorgeschichte von Stephan Ernst bringt keinen neuen Vorwurf ein, wie im ZDF-Heute am 26.7.2019 penetrant erneut zu hören war, da seine Vorgeschichte in keiner direkten Beziehung zum Opfer steht. Die Messerstecherei, die Stephan Ernst vor mehr als zehn Jahren begangen haben soll, war nicht gegen Lübcke gerichtet. Oder?

Nichts bekannt über Befragung der Personen aus der unmittelbaren persönlichen Umgebung des Opfers

Die Befragung der Umgebung des Opfers, seiner Frau und Kinder, seines Sohnes, der ihn auffindet und dessen seltsamen Freund, der Sanitäter, ist von großer Tragweite für die Aufklärung, insbesondere angebliche Vorfälle auf der Kirmes, wie ein Streit von Dr. Lübcke mit einer Person dort, aber merkwürdigerweise ist nichts davon berichtet worden. Haben sich Journalisten damit befasst? In diesem Zusammenhang ist einer anderen wichtigen Frage auch nachzugehen und zu klären: Mit wem telefonierte Walter Lübcke unmittelbar vor seinem Mord? Wer war bei ihm vorher zu Besuch und aus welchem Grund?

Lübcke wurde aus nächster Nähe erschossen, was belegt, dass der Täter ein Bekannter der Familie war oder der Eintritt zur Terrasse des Hauses ganz offen und einfach war. Gab es Hunde? Aus welcher Richtung wurde auf Dr. Lübcke geschossen. Was ist mit dem Projektil und seiner Zuordnung zur Schusswaffe, wo wurde sie aufgefunden? Wer hat den Schuss gehört? Welche Personen hielten sich zur Tatzeit in Dr. Lübckes Haus auf? Was haben sie zu berichten?

Erforderlicher Fokus auf den Verfassungsschutz

Es ist erforderlich, den Fokus auf Behörden zu richten, insbesondere auf den Verfassungsschutz. Es gibt ein Problem der Transparenz bei diesen Behörden, das nicht vertuscht werden sollte. Diese Sache wird besonders augenfällig im Zusammenhang mit der so genannten NSU-Gruppierung. Zwischen dem Jahr 2000 und dem Jahr 2007 gab es die so genannten NSU-Morde, obwohl die Beobachter der NSU-Täter in der Überzahl waren. Es gab mehr Beobachter als Täter. Trotzdem geschahen die Morde. Akten, die in Verfassungsschutzämtern dazu angelegt waren, wurden vernichtet. Es kam also zur Vernichtung von Beweisen und sogar zu plötzlichen Todesfällen wichtiger Zeugen! Hunderte Akten waren beim Verfassungsschutz verschwunden! Einige nicht vernichtete Akten wurden dort für 120 Jahre gesperrt!

Beziehung des Milieus vom Verfassungsschutz mit dem Mord an Lübcke vorhanden


Der Mitarbeiter des Verfassungsschutz, ein Herr Temme, sitzt in einem Internet-Café in Kassel, während sich ein Mord ereignet, angeblich begangen von einem NSU-Mitglied. Derselbe Verfassungsschutzmitarbeiter, nämlich Herr Temme, arbeitet später im Amt des Regierungspräsidenten Dr. Walter Lübcke. Damit ergibt sich eine Beziehung des Milieus vom Verfassungsschutz mit dem Mord an Lübcke. Wo ist die Akte über jenen Mann? Bestimmte Akten zu NSU-Straftaten sollen für 120 Jahre unter Verschluss sein. Was bedeutet, eine Akte über 120 Jahre unter Verschluss zu halten? Wie ist das mit dem Interesse an Transparenz der Justiz eines Rechtsstaates zu erklären? Was soll verborgen werden? Kann es im deutschen Interesse sein, dass Morde nicht ordentlich aufgeklärt werden und Zeugen im Umfeld der so genannten NSU-Morde plötzlich zu Tode kommen? Das erinnert auch an die Todesfälle aller Zeugen im Mordfall Kennedy. Ist geklärt worden, ob Dr. Lübcke zu diesem Zeugenumfeld gehörte? Wer kann ein Interesse daran haben, dass es zu einer Reihe von Todesfällen kommt, zu denen Akten verschwinden oder unzugänglich gemacht werden und wie einfach ist es für solche Aktivitäten, die ein Land destabilisieren können, rechtsextreme Personen aufzuwiegeln und möglicherweise dafür zu belohnen? Wer hat ein Interesse an der Destabilisierung der hiesigen Institutionen und politischen Verhältnisse, wenn nicht jene Kreise, die sich nie mit der Einheit und damit einhergehenden Machtzuwachs Deutschlands abgefunden haben?

Vergleich zum Mordfall Barschel

Auch erinnert der unaufgeklärte Fall Lübcke an den Mord an Ministerpräsident von Schleswig-Holstein, Uwe Barschel, am 11.Oktober 1987, in dem die CDU verwickelt war. Der Mord wurde als Selbstmord vertuscht. Frau Barschel war fest davon überzeugt, dass ihr Mann ermordet wurde. Sie forderte immer wieder weitere Ermittlungen. Und die Frau von Lübcke? Warum bleibt sie völlig außer Betracht, als ob es sie nicht gäbe?

Tatmotiv ist entscheidend

Das Tatmotiv ist entscheidend. Was wusste der  Regierungspräsident von Hessen oder welche Dokumente besaß er, die für die CDU in Hessen schädlich sein würden? Dieselbe Frage gilt für den bis heute unaufgeklärten Fall von CDU-Ministerpräsidenten Barschel, der über dreißig Jahre zurückliegt. Oder ist der Mordfall Lübcke bei den Verwicklungen der NSU-Morde und Zeugen-Todesfälle zu verorten?

Interesse der Bundesregierung am Mordfall Lübcke eindeutig offenkundig

Der Fall Lübcke wurde von der Staatsanwaltschaft des Landes Hessen an die Bundesstaatsanwaltschaft (Generalstaatsanwaltschaft) in Karlsruhe übertragen. Wer dies angeordnet hat, weiß man auch nicht. Jedenfalls war damit das Interesse der Bundesregierung eindeutig offenkundig, den Fall der hessischen Justiz zu entziehen. Das erinnert an die rechtswidrige Einschaltung des Bundeskanzleramtes im ominösen Fall der Loveparade in Duisburg am 24.7.2010, um damals den ermittelnden Staatsanwalt zu stoppen.

ZDF- und ARD-spezielle Sendungen über den Mord an Walter Lübcke widmen sich immer wieder dem Rechtsextremismus, nicht dem gerichtlichen Fall, der völlig unaufgeklärt, unbefasst geblieben ist. Eine rechtsextremistische Gesinnung - so verwerflich und unerwünscht sie auch ist - konstituiert strafrechtlich kein Delikt, solange sie nicht unmittelbar zum Verbrechen führt.

Rechtsextremismus ist ein hässliches unmenschliches Phänomen, das es seit langem hierzulande gibt und in der Mitte der Gesellschaft gedeiht, was von CDU/CSU , FDP und AFD toleriert wird. Das ist nicht verwunderlich, blieb doch die deutsche Gesellschaft bis heute noch nach der Nazi-Zeit ohne humanistische Bildung.

Jede Person mit rechtsextremer Gesinnung ist leicht zu beeinflussen, um sie zu bewegen, einen Mord zu begehen. Allerdings bleibt die Täterschaft von Stefan Ernst fraglich, weil sie nicht vollständig bewiesen ist und seine Untat im Affekt ausgeschlossen ist, angesichts der verstrichenen Zeit zwischen der angeblichen Ursache des Affekts und des Verbrechens. 

Mangel an Information über die Familie von Dr. Walter Lübcke

Es fehlt mediale Information über die Familie von Dr. Walter Lübcke. Hatte er einen einzigen Sohn oder gab es andere Söhne oder Geschwister? Nichts über die Befragung seiner Umgebung wurde bekannt: Seine Frau, seinen Sohn oder Geschwister!

Zweiter Täter bestellt?

Ein zweites Auto soll vor dem Haus gesehen worden sein, als die Ermordung stattfand.. Das zweite Auto, das bisher nicht identifiziert worden ist, gibt Anlass zu plausiblen Spekulationen. In jedem geplanten Mord, dessen Exekution ganz wichtig für die Autoren ist, wird ein zweiter Täter bestellt, um den Mord  vollkommen zu sichern, falls der erste Täter versagt. War Markus H. dieser zweite Mann, der den Mord exekutierte? Wer ist dieser ominöse Markus H., der im Schatten blieb und jetzt mangels Beweise freigesprochen wurde?
 
Kennzeichen eines Rechtsstaats ist eine funktionierende unabhängige Justiz. Interventionen der Exekutive, um die Staatsanwaltschaft zu torpedieren oder zu behindern, sind absolut unzulässig; ihre Ermittlungsarbeit ist ohne Belästigung, ohne Einfluss, ohne Druck von Machthabern rechtmäßig zu erfüllen und zu beenden. Schon eine Panne in diesem Sinne war nach dem Massaker am Kundus am 4. September 2009 offensichtlich, als die Staatsanwaltschaft in Karlsruhe plötzlich ihre Arbeit paralysiert sah aufgrund der Intervention der Berliner CDU-Regierung, Meldungen von damals zufolge.

Ebenso mitten in den Ermittlungen zur Duisburger Panik-Katastrophe während der Love-Parade am 24.Juli 2010, als sich  erstaunlicherweise der Regierungssprecher aus dem Berliner Kanzleramt, Ulrich Wilhelm, einschaltete, als ob das Kanzleramt den CDU-Oberbürgermeister Adolf Sauerland vor der Staatsanwaltschaft in Schutz nehmen wollte, damit er nicht zur Verantwortung gezogen wird. Die Einschaltung des Kanzleramtes in Berlin war absolut unzulässig, fehl am Platz. Sie präjudizierte die Arbeit der Justiz und schadete der Funktion eines Rechtsstaates. Die Staatsanwaltschaft von Duisburg durfte sich keineswegs beeinflussen lassen. Sie musste sich behaupten für die Glaubwürdigkeit des deutschen Rechtsstaates, gerade  wenn CDU-Politiker wie der Oberbürgermeister von Duisburg zu seiner strafrechtlichen Verantwortung hätte gezogen werden müssen.

Rechtstaatlichkeit? Davon kann keine Rede sein!

Im Mordfall Lübcke stellt sich die Frage, wer die hessische Justiz ausschaltete, damit das Ermittlungsverfahren an die Bundesstaatsanwaltschaft in Karlsruhe übertragen werden konnte. Das Hauptverfahren, nämlich der Prozess begann mit der Anklage, die nur bei einem begründeten Verdacht zustande kommen darf. Daher die Verzweiflung bestimmter  Medien und Kreise, ihr Beharren, einen Sündenbock so rasch wie möglich der Öffentlichkeit glaubhaft vorzustellen. Dabei spielen ungebildete Medien mit, die rechtliche Angelegenheiten nicht zu recherchieren wissen und ohne große Bedenken alles schlucken, was ihnen von oben diktiert wird. So wird die Öffentlichkeit getäuscht und desinformiert. Von Rechtstaatlichkeit kann keine Rede sein.

Geständnis allein kein vollständiger Beweis

Zudem ist darauf aufmerksam zu machen, dass ein Geständnis allein keinen vollständigen Beweis darstellt, am wenigsten ein Geständnis, das vor dem Prozess wiederrufen worden ist!

Verfassungsschutz als Instrument des Erhalts der Machtverhältnisse

Im übrigen zeigt der Fall Lübcke erneut, dass der Verfassungsschutz einer tiefgreifenden Revision bedarf, ja eigentlich obsolet ist. Aber ist es nicht eher so, dass die CDU an dem Verfassungsschutz hartnäckig festhält, um ihn als Instrument gegen alle Kräfte einzusetzen, die an den Machtverhältnissen rütteln? Da sind auf der einen Seite die fortschrittlichen Kräfte, die sich stark aus dem Bildungserbe der untergegangenen DDR rekrutieren wie Mitglieder, Sympathisanten und Wähler der Partei DIE LINKE und da sind auf der anderen Seite die kometenhaft aufsteigenden Konservativen der AFD und ihr Umfeld, die vorher oftmals zur CDU/CSU, FDP und ihren Sympathisantenkreisen gehörten.

In der Politik wie in den Medien ist wiederholt – nicht nur zum Fall Lübcke -  die Haltung einer Unrechtskumpanei zu beobachten, ein breit gefächertes Netz von Personen, das sich über ein halbes Jahrhundert lang mit allen Mitteln an der Macht hält. Durch Millionen Euro Spenden von Großunternehmen, Banken, Versicherungen und ihren Verbänden macht sich Politik käuflich und die Republik auch. Unsägliche unaufgeklärte kriminelle Affairen brandmarken mafiöse Verhältnisse innerhalb der CDU: Mord des Ministerpräsidenten von Schleswig-Holstein, Uwe Barschel (11.10.1987), die CDU-Geldspenden-Affaire mit den schwarzen Koffern in der 90 Jahren unter Kanzler Kohl, Mord an Petra Kelly und Gerd Bastian (19.10.1992), auch als Selbstmord der Öffentlichkeit mit einem Riesenaufwand verkauft, Verschwinden von Akten und Dokumenten im Kanzleramt bei der Machtübergabe von CDU-Kanzler Helmut Kohl an Gerhard Schröder (1998), das Kundus-Massaker (4.9.2009) ohne ordentliche staatsanwaltschaftliche Aufklärung und ohne Gerichtsverfahren, Love-Parade-Katastrophe Duisburg ohne sofortige strafrechtliche Folgen am 24. Juli 2010 und weitere dunkle Untaten, die alle unaufgeklärt blieben, während die CDU das Land durch ihren so genannten „Verfassungsschutz“ kontrolliert, als wäre es ihr Privatbesitz und sie ungestört weiter regiert. Gestalten diese Verhältnisse keinen Unrechtsstaat?

In der bestehenden Bundesrepublik Deutschland sind unrechtsstaatliche undemokratische Verhältnisse sachlich erkennbar. Ja, „die Erkenntnisse der vergangenen Monate waren so überraschend wie schockierend. Das betrifft nicht nur den Beweis, dass es in der Bundesrepublik gewachsene professionelle rechtsextremistische Strukturen gibt. Dies ist nicht neu, es haben sich nur viele dieser Erkenntnisse verschlossen, mal naiv, mal ignorant und mal bewusst.“ (Präsidentin der Israelischen Kultusgemeinde München und Vizepräsidentin des Jüdischen Weltkongresses, Charlotte Knobloch: „Was wir der Geschichte schulden“, SZ-Außenansicht, 27.1.2012)


Verfasst am 01.02.2021 unter Bezugnahme auf Nachrichten und spezielle ARD- und ZDF-Fernsehsendungen zum Mordfall Walter Lübcke und Gerichtsurteil


Luz María de Stéfano Zuloaga de Lenkait ist chilenische Rechtsanwältin und Diplomatin (a.D.). Sie war tätig im Außenministerium und wurde unter der Militärdiktatur aus dem Auswärtigen Dienst entlassen. In Deutschland hat sie sich öffentlich engagiert für den friedlichen Übergang der chilenischen Militärdiktatur zum freiheitlichen demokratischen Rechtsstaat, u.a. mit Erstellen von Gutachten für Mitglieder des Deutschen Bundestages und Pressearbeit, die Einheit beider deutschen Staaten als ein Akt der Souveränität in Selbstbestimmung der beiden UN-Mitglieder frei von fremden Truppen und Militärbündnissen, einen respektvollen rechtmäßigen Umgang mit dem vormaligen Staatsoberhaupt der Deutschen Demokratischen Republik Erich Honecker im vereinten Deutschland, für die deutsche Friedensbewegung, für bessere Kenntnis des Völkerrechts und seine Einhaltung, vor allem bei Politikern, ihren Mitarbeitern und in Redaktionen. Publikationen von ihr sind in chilenischen Tageszeitungen erschienen (El Mercurio, La Epoca), im südamerikanischen Magazin “Perfiles Liberales”, und im Internet, u.a. bei Attac, Portal Amerika 21, Palästina-Portal. Einige ihrer Gutachten (so zum Irak-Krieg 1991) befinden sich in der Bibliothek des Deutschen Bundestages.


Online-Flyer Nr. 762  vom 24.02.2021



Startseite           nach oben