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Inland
Schreiben an alle Bundestagsabgeordneten in Sachen Abstimmung über das so genannte "Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung" am 21. April 2021
Beenden Sie die grundrechtswidrigen Ermächtigungen durch die Regierung!
Von Peter Betscher
Sehr geehrte Damen und Herren, Sie stimmen am kommenden Mittwoch (21. April 2021) über das „Infektionsschutzgesetzänderungsgesetz“ ab, ein Gesetz, das nach der Verabschiedung des „3. Bevölkerungsschutzgesetzes“ vom 18. November 2020 noch gravierender in unsere im Grundgesetz verbrieften Grundrechte eingreift, und zwar in einer derart totalitären Weise, dass von unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung kaum etwas übrig bleibt. Haben Sie sich schon mal gefragt auf welcher Grundlage solche einschneidenden Maßnahmen beschlossen werden? Wir haben je nach Lesart (mit oder ohne Berücksichtigung der Altersstruktur) keine oder nur eine leichte Übersterblichkeit 2020 gegenüber den Jahren zuvor. Wir haben es nicht mit einer "epidemischen Lage nationaler Tragweite" zu tun.
Haben die Maßnahmen etwas gebracht? Der Lockdown am 21.03.2020 führte sogar zu einem Anstieg der Todeszahlen (Übersterblichkeit). Der Beginn der Maskenpflicht am 28.04.2020 liegt mitten in der bereits fallenden Linie, die für die Sommermonate zu erwarten war. Der Beginn des Teil-Lockdowns am 01.11.2020 führt zu einem Anstieg der Todeszahlen insbesondere in der Altersgruppe > 65 Jahren, also die Gruppe, die eigentlich als Risikogruppe geschützt werden sollte. Zum Beginn des Jahres 2021 fällt die Kurve der Todeszahlen steil ab. Das hat aber noch nichts mit den Impfungen zu tun, da zu diesem Zeitpunkt noch kaum jemand geimpft war. Betrachten wir den Verlauf (früher Grippe, heute Corona) ist es das gleiche Muster, nur zeitlich etwas verschoben. Im schweren Grippejahr 2017/18 wurden außer der obligaten freiwilligen Grippeschutzimpfung keine Maßnahmen ergriffen und die meisten Mitbürger haben eine Gefahr überhaupt nicht bemerkt.
Rechtfertigen diese Maßnahmen die Einschränkung des wirtschaftlichen, kulturellen und sportlichen Lebens? Inzwischen gibt es Impfstoffe, so dass der einzige Unterschied zur Bekämpfung der Grippe entfällt, wenn auch die schnelle Entwicklung der mRNA-Impfstoffe zweifelhaft bleibt. Deshalb sollte die Impfung wie bei der Grippe freiwillig bleiben und zu keinen Einschränkungen im täglichen Leben führen.
Durch die gesteigerten Tests wird uns eine Gefahr vorgegaukelt, die nicht existiert, weil selbst die Anzahl der Positiv-Getesteten und der Toten sinkt (sofern man es ins Verhältnis zu der Anzahl der Tests setzt). Zumal der PCR-Test nicht geeignet ist eine Infektion nachzuweisen. Er kann als Hilfsmittel zur Diagnostik dienen, das jedoch auch nur, wenn in vorausgegangenen klinischen Studien ein Cut-off-Wert ermittelt wurde und der Test validiert wurde.
Inzwischen konnten wir feststellen, dass genügend Geld vorhanden ist, trotzdem wurden im letzten Jahr 21 Kliniken geschlossen und viele weitere sind von der Insolvenz bedroht.
Stimmen Sie gegen das „Infektionsschutzgesetzänderungsgesetz“ und wirken Sie darauf hin, dass die Einschränkungen des täglichen Lebens aufgehoben werden. Denken Sie bei Ihrer Entscheidung an die sozialen und wirtschaftlichen Verwerfungen! Sie stehlen mindestens einer Generation die Zukunft durch diese drastischen Einschränkungen der Lebensführung und ihrer Grundrechte. Setzen Sie sich für den Schutz von Risikopatienten ein, ohne dass diese total isoliert werden. Machen Sie den Pflegeberuf durch anständige Arbeitsbedingungen und Bezahlung attraktiv. Setzen Sie sich für ein staatliches Gesundheitssystem ein. Dann könnten auch die vielen notwendigen Operationen, die durch das Freihalten der Betten für Covid-19-Patienten freigehalten werden, durchgeführt werden. Gesundheit ist keine Ware!
Beenden Sie die grundrechtswidrigen Ermächtigungen durch die Regierung!
Mit sehr besorgten Grüßen
Peter Betscher
Anmerkung der NRhZ-Redaktion:
Die 709 Abgeordneten des Bundestages haben sich am 21. April 2021 bei der Abstimmung über das "Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite" wie folgt verhalten:
342 haben mit ja gestimmt
250 haben mit nein gestimmt
64 haben sich enthalten
53 sind der Abstimmung ferngeblieben
Die Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD haben überwiegend mit ja gestimmt. Die Abgeordneten der Grünen haben sich überwiegend enthalten. Die Abgeordneten der AfD, der FDP und der Linken haben überwiegend mit nein gestimmt.
Abweichend haben 21 Abgeordnete der CDU/CSU, 2 Abgeordnete der SPD und 1 Abgeordneter der Grünen mit nein gestimmt und haben sich 5 Abgeordnete der CDU/CSU und 3 Abgeordnete der SPD enthalten.
Siehe auch:
Verfasst am Tag nach der Verabschiedung des "Vierten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung" durch den Deutschen Bundestag am 21. April 2021
Absegnung
Von Afsane Bahar
NRhZ 765 vom 22.04.2021
http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=27372
Schreiben an alle Bundestagsabgeordneten in Sachen Abstimmung über das so genannte "Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung" am 21. April 2021
Verraten Sie nicht die Grundsätze des Menschenrechts, der Demokratie und der Wissenschaft!
Von Helene und Ansgar Klein
NRhZ 766 vom 28.04.2021
http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=27379
Rede, gehalten am 25. April 2021 in Berlin, nach Infrafttreten des so genannten "Vierten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung"
Fälle sind nicht Infektionen
Von Christiane Pahnke
NRhZ 766 vom 28.04.2021
http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=27378
Fotogalerie
Protest gegen die Verabschiedung des so genannten "Vierten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung", Berlin, 21. April 2021
Hilfe, wir werden von Geisteskranken regiert!
Von Arbeiterfotografie
NRhZ 766 vom 28.04.2021
http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=27397
Online-Flyer Nr. 766 vom 28.04.2021
Schreiben an alle Bundestagsabgeordneten in Sachen Abstimmung über das so genannte "Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung" am 21. April 2021
Beenden Sie die grundrechtswidrigen Ermächtigungen durch die Regierung!
Von Peter Betscher
Sehr geehrte Damen und Herren, Sie stimmen am kommenden Mittwoch (21. April 2021) über das „Infektionsschutzgesetzänderungsgesetz“ ab, ein Gesetz, das nach der Verabschiedung des „3. Bevölkerungsschutzgesetzes“ vom 18. November 2020 noch gravierender in unsere im Grundgesetz verbrieften Grundrechte eingreift, und zwar in einer derart totalitären Weise, dass von unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung kaum etwas übrig bleibt. Haben Sie sich schon mal gefragt auf welcher Grundlage solche einschneidenden Maßnahmen beschlossen werden? Wir haben je nach Lesart (mit oder ohne Berücksichtigung der Altersstruktur) keine oder nur eine leichte Übersterblichkeit 2020 gegenüber den Jahren zuvor. Wir haben es nicht mit einer "epidemischen Lage nationaler Tragweite" zu tun.
Haben die Maßnahmen etwas gebracht? Der Lockdown am 21.03.2020 führte sogar zu einem Anstieg der Todeszahlen (Übersterblichkeit). Der Beginn der Maskenpflicht am 28.04.2020 liegt mitten in der bereits fallenden Linie, die für die Sommermonate zu erwarten war. Der Beginn des Teil-Lockdowns am 01.11.2020 führt zu einem Anstieg der Todeszahlen insbesondere in der Altersgruppe > 65 Jahren, also die Gruppe, die eigentlich als Risikogruppe geschützt werden sollte. Zum Beginn des Jahres 2021 fällt die Kurve der Todeszahlen steil ab. Das hat aber noch nichts mit den Impfungen zu tun, da zu diesem Zeitpunkt noch kaum jemand geimpft war. Betrachten wir den Verlauf (früher Grippe, heute Corona) ist es das gleiche Muster, nur zeitlich etwas verschoben. Im schweren Grippejahr 2017/18 wurden außer der obligaten freiwilligen Grippeschutzimpfung keine Maßnahmen ergriffen und die meisten Mitbürger haben eine Gefahr überhaupt nicht bemerkt.
Rechtfertigen diese Maßnahmen die Einschränkung des wirtschaftlichen, kulturellen und sportlichen Lebens? Inzwischen gibt es Impfstoffe, so dass der einzige Unterschied zur Bekämpfung der Grippe entfällt, wenn auch die schnelle Entwicklung der mRNA-Impfstoffe zweifelhaft bleibt. Deshalb sollte die Impfung wie bei der Grippe freiwillig bleiben und zu keinen Einschränkungen im täglichen Leben führen.
Durch die gesteigerten Tests wird uns eine Gefahr vorgegaukelt, die nicht existiert, weil selbst die Anzahl der Positiv-Getesteten und der Toten sinkt (sofern man es ins Verhältnis zu der Anzahl der Tests setzt). Zumal der PCR-Test nicht geeignet ist eine Infektion nachzuweisen. Er kann als Hilfsmittel zur Diagnostik dienen, das jedoch auch nur, wenn in vorausgegangenen klinischen Studien ein Cut-off-Wert ermittelt wurde und der Test validiert wurde.
Inzwischen konnten wir feststellen, dass genügend Geld vorhanden ist, trotzdem wurden im letzten Jahr 21 Kliniken geschlossen und viele weitere sind von der Insolvenz bedroht.
Stimmen Sie gegen das „Infektionsschutzgesetzänderungsgesetz“ und wirken Sie darauf hin, dass die Einschränkungen des täglichen Lebens aufgehoben werden. Denken Sie bei Ihrer Entscheidung an die sozialen und wirtschaftlichen Verwerfungen! Sie stehlen mindestens einer Generation die Zukunft durch diese drastischen Einschränkungen der Lebensführung und ihrer Grundrechte. Setzen Sie sich für den Schutz von Risikopatienten ein, ohne dass diese total isoliert werden. Machen Sie den Pflegeberuf durch anständige Arbeitsbedingungen und Bezahlung attraktiv. Setzen Sie sich für ein staatliches Gesundheitssystem ein. Dann könnten auch die vielen notwendigen Operationen, die durch das Freihalten der Betten für Covid-19-Patienten freigehalten werden, durchgeführt werden. Gesundheit ist keine Ware!
Beenden Sie die grundrechtswidrigen Ermächtigungen durch die Regierung!
Mit sehr besorgten Grüßen
Peter Betscher
Anmerkung der NRhZ-Redaktion:
Die 709 Abgeordneten des Bundestages haben sich am 21. April 2021 bei der Abstimmung über das "Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite" wie folgt verhalten:
342 haben mit ja gestimmt
250 haben mit nein gestimmt
64 haben sich enthalten
53 sind der Abstimmung ferngeblieben
Die Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD haben überwiegend mit ja gestimmt. Die Abgeordneten der Grünen haben sich überwiegend enthalten. Die Abgeordneten der AfD, der FDP und der Linken haben überwiegend mit nein gestimmt.
Abweichend haben 21 Abgeordnete der CDU/CSU, 2 Abgeordnete der SPD und 1 Abgeordneter der Grünen mit nein gestimmt und haben sich 5 Abgeordnete der CDU/CSU und 3 Abgeordnete der SPD enthalten.
Siehe auch:
Verfasst am Tag nach der Verabschiedung des "Vierten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung" durch den Deutschen Bundestag am 21. April 2021
Absegnung
Von Afsane Bahar
NRhZ 765 vom 22.04.2021
http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=27372
Schreiben an alle Bundestagsabgeordneten in Sachen Abstimmung über das so genannte "Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung" am 21. April 2021
Verraten Sie nicht die Grundsätze des Menschenrechts, der Demokratie und der Wissenschaft!
Von Helene und Ansgar Klein
NRhZ 766 vom 28.04.2021
http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=27379
Rede, gehalten am 25. April 2021 in Berlin, nach Infrafttreten des so genannten "Vierten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung"
Fälle sind nicht Infektionen
Von Christiane Pahnke
NRhZ 766 vom 28.04.2021
http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=27378
Fotogalerie
Protest gegen die Verabschiedung des so genannten "Vierten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung", Berlin, 21. April 2021
Hilfe, wir werden von Geisteskranken regiert!
Von Arbeiterfotografie
NRhZ 766 vom 28.04.2021
http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=27397
Online-Flyer Nr. 766 vom 28.04.2021