NRhZ-Online - Neue Rheinische Zeitung - Logo
SUCHE
Suchergebnis anzeigen!
RESSORTS
SERVICE
Unabhängige Nachrichten, Berichte & Meinungen
Aktueller Online-Flyer vom 22. Dezember 2024  

Fenster schließen

Kultur und Wissen
Im Gedenken an Henrika Sigmann
In Auschwitz getötet
Von Heinrich Frei

Am 27. Januar kam ich um sechs Uhr abends aus dem Haus Langstrasse 6, im Zürcher Kreis 4. In diesem Haus unterstützen heute Freiwillige des Vereins Arche Kinder in der Schule. (1) Vor dem Hauseingang, auf dem Trottoir stolperte ich fast über einen Blumentopf. Neben dem Topf stand ein Schild auf dem zu lesen war: «Heute, 27.1.2022 ist der Holocaust Gedenktag. Wir gedenken den hier wohnhaften Jüdin Henrika Sigmann, die vor 77 Jahren im KZ Auschwitz umgekommen ist, Wir gedenken auch der übrigen rund 200 Schweizer, die in der Shoa ihr Leben verloren.»


Am 27. Januar 2022, vor dem Eingang des Hauses Langstrasse 6 in Zürich, in dem Henrika Sigmann einmal gewohnt hatte. (Foto Heinrich Frei)

Der Holocaust Gedenktag

Vor 77 Jahren, am 27. Januar 1945 wurde das Vernichtungslager Auschwitz von russischen Soldaten befreit, dies ist der Anlasse des Holocaust Gedenktages. In Auschwitz verloren 1,1 bis 1.5 Millionen Menschen das Leben. (2) Henrika «Yettli» Sigmann, geborene Weinberger (geb. 1899) wurde in Auschwitz am 21. Januar 1943 ermordet.

Henrika besuchte in Zürich die Schule

Henrika wurde am 17. Februar 1899 in Zboro (heute Slowakei, damals Ungarn) in eine jüdische Familie hinein geboren, die im August 1901 nach Zürich umsiedelte. Henrika blieb vorerst bei den Großeltern in Zboro. 1909 kam sie nach Zürich, wo sie die Primar- und Sekundarschule besuchte.

Die Familie Weinberger wohnte in Zürich an der Langstrasse 6 im Kreis 4. Die Mutter von Henrika, Chaya-Laja engagierte sich während des Ersten Weltkrieges für Flüchtlinge. 1918, erhielt die Familie Weinberger die Schweizer Staatsbürgerschaft. Weil damals die Stadt Zürich osteuropäischen Juden beim Erwerb der Staatsbürgerschaft Hürden in den Weg legte, wichen die Weinbergers auf die Gemeinde Geroldswil aus.


Henrika «Yettli» Sigmann, geborene Weinberger

Durch die Heirat verlor Henrika ihre Schweizer Staatsbürgerschaft

1922 heiratete Henrika Bernhard (Berl, Berish) D. Sigmann, der aus Premissel in Galizien stammte, wodurch Henrika ihre Schweizer Bürgerrecht verlor. - Frauen, die einen Ausländer heirateten, verloren bis 1952 die Schweizer Staatsbürgerschaft. –

Das Ehepaar Sigmann ließ sich in Amsterdam nieder, Am 10. Mai 1940 besetzte die deutsche Wehrmacht die Niederlande. Am 18. Januar 1943 wurden sie, ihr Mann und ihre beiden ältesten Söhne nach Auschwitz deportiert und wurden dort umgebracht.

Siehe: Biografie: Henrika «Yettli» Sigmann geb. Weinberger (geb. 1899) ermordet in Auschwitz am 21. Januar 1943 (3)

Wie ging es nach der Befreiung von Auschwitz durch russische Soldaten am 27. Januar 1945 weiter? Deutschland kapitulierte erst am 8. Mai 1945.

Nach dem Zweiten Weltkrieg mussten Flüchtlinge und Internierte die Schweiz verlassen

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden leider weiter Kriege geführt. Millionen Menschen kamen wieder um, wurden verletzt und wurden vertrieben. Nach 1945 mussten die meisten Flüchtlinge und internierten Soldaten die Schweiz zwangsweise verlassen, auch wenn sie manchmal seit bald zehn Jahren in der Schweiz gelebt hatten. Insgesamt beherbergte die Schweiz 300 000 Flüchtlinge, wovon 100 000 Internierte. Die so genannte Bergier-Kommission schätzt die Zahl der abgewiesenen Flüchtlinge – meist Juden – auf 20 000.

Liebesbeziehungen und Heirat mit internierten Soldaten waren verboten

Auch Schweizerinnen, die damals einen internierten Soldaten geheiratet hatten, mussten unser Land wie Flüchtlinge verlassen, auch die Mutter von Stefan Paradowski dessen Mutter einen polnischen Internierten geheiratet hatte.

Stefan Paradowski: «Meine Eltern sind deshalb mit zwei kleinen Kindern mittellos nach Australien ausgewandert. Als meine Mutter nach dem frühen Tod meines Vaters dreieinhalb Jahre später mit drei kleinen Kindern in die Schweiz zurückkehrte, musste sie sich als ursprüngliche Schweizerin aufwendig einbürgern lassen.» (4)

Café de La Paix in Zürich: Interniert – Polnisch-schweizerische Familiengeschichten


Am 23. Mai 2022 wird Stefan Paradowski im Café de La Paix an der Gartenhofstrasse 7 in Zürich, im Saal des Schweizerische Friedensrates das Buch von. Marie-Isabelle Bill, «Interniert – Polnisch-schweizerische Familiengeschichten», vorstellen.

Hat sich nach dem Zweiten Weltkrieg in der Schweiz etwas verändert?

Erst 1952 verloren Frauen nicht mehr ihre Schweizer Staatsbürgerschaft, wenn sie einen Ausländer heirateten, wie bereits erwähnt. 1971 führten die Schweizer Männer auf eidgenössischer Ebene das Stimm- und Wahlrecht für Frauen ein.

Leider wurden wie im Zweiten Weltkrieg nach 1945 erneut von der Schweiz kriegführenden, folternden und menschenrechtsverletzenden Regime von der Schweiz Kriegsmaterial geliefert, während dem Korea-, Indochina-, dem Vietnamkrieg, den Massakern auf dem Balkan, im Nahen Osten, in Mittel- und Südamerika, in Afghanistan, im Libanon, in Gaza, dem Jemen, in Afrika. Schweizer Geldhäuser investierten weiter Milliarden in ausländische Rüstungskonzerne die florierten. Sie investieren sogar heute noch in Unternehmen die Atombomben herstellen, was eigentlich nach dem Kriegsmaterialgesetz verboten wäre. (5) 

Wie werden Flüchtlinge in der Schweiz heute behandelt?

Die Flüchtlingspolitik der Schweiz blieb nach 1945 restriktiv, außer bei den Flüchtlingen die 1956 aus Ungarn und 1968 aus der Tschechoslowakei in der Schweiz Zuflucht suchten.

Fremde die in der Schweiz Schutz suchen, werden oft, gelinde gesagt, nicht sehr zuvorkommend behandelt. Dazu eine Fotografie des Zürcher Ausschaffungsgefängnisses, neben der Piste des internationalen Flughafen Zürich-Kloten, aufgenommen im Januar 2021.


Zürcher Ausschaffungsgefängnis, neben der Piste des internationalen Flughafen Zürich-Kloten (Foto Heinrich Frei)

In diesem Ausschaffungsknast werden Ausländer bis zu 9 Monaten inhaftiert. Sie haben keine Delikte begangen, weigern sich aber die Schweiz zu verlassen.

Die Organisation Augen-auf schreibt: «Mit der Ausschaffungshaft will der Schweizer Staat verhindern, dass Flüchtlinge untertauchen. Er will damit sicherstellen, dass er Sie in Ihr Heimatland zurückschaffen kann. Sie sind also nicht inhaftiert, weil Sie etwas Kriminelles getan haben.» (5)


Fußnoten:


(1) Im Haus Langstrasse 6 in Zürich arbeitet heute die Gemeinschaft Arche. 1980 begannen Freiwille des «Verein Gemeinschaft Arche» an der Langstrasse Kindern einzeln bei den Schulaufgaben zu helfen. Seit 1980 Hilfe für Menschen in schwierigen Situationen | Arche Zürich (archezuerich.ch)
(2) https://de.wikipedia.org/wiki/KZ_Auschwitz
(3) Stolperstein für Henrika Sigmann (stolpersteine.ch)
(4) www.suedostschweiz.ch/aus-dem-leben/2020-12-09/die-liebe-kann-man-nicht-verbieten
(5) Als nächstes Atomwaffen verbieten. nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=27864
(6) aa BS: Infoblatt zur Ausschaffungshaft (augenauf.ch)

Online-Flyer Nr. 786  vom 16.02.2022



Startseite           nach oben