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Aktueller Online-Flyer vom 27. Dezember 2024  

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Glossen
Gegen die Delegitimierung des Staates!
Warum Deutschland kein Nazi-Land ist
Von Ulrich Gellermann

Endlich hat sich das Amt für Verfassungs-Schutz einen neuen „Phänomenbereich“ geschaffen: die “Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates (...) wird ab sofort nachrichtendienstlich bearbeitet werden“, um dann als „Sammel-Beobachtungsobjekt“ einer Bearbeitung sowohl als „Verdachtsfall als auch als erwiesen extremistische Bestrebung“ unterzogen zu werden. Denn, so schreibt der VS weiter „Unsere demokratische Grundordnung sowie staatliche Einrichtungen wie Parlamente und Regierende sehen sich seit Beginn der Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie vielfältigen Angriffen ausgesetzt“.

Vergleich mit dem NS-Staat

Die allergrößte Delegitimierung ist natürlich der Versuch von „Coranaleugnern“ und anderen Demokratiefetischisten, den total demokratischen deutschen Staat mit dem NS-Staat zu vergleichen. Tatsächlich finden sich in der so genannten Demokratiebewegung immer wieder Menschen, die den aktuellen Staat mit dem Nazi-Staat vergleichen oder sogar gleichsetzen. Um diesen irregeleiteten Menschen zu helfen, geben wir hier einige Hinweise, die diese Verwechslung unmöglich machen.

Verfassungsschutz ist nicht die Gestapo

Zwar war es in der Nazizeit so, dass die Gestapo, die Geheime Staatspolizei, widerständige Bürger beobachtete und sie wegen ihrer Meinung verfolgen ließ. Und tatsächlich will der Verfassungsschutz neuerdings Menschen beobachten, die z. B. die „Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie“ kritisieren, die sie für falsch, sogar schädlich halten - also an einer Delegitimierung des Staatsapparates arbeiten. Aber das AMT, das diese Bürger „bearbeitet“, heißt gar nicht Gestapo. Und auch nicht „SS“, denn „SS“ bedeutete „Schutz-Staffel“, und nur weil das Wort „Schutz“ auch im Namen des Amtes vorkommt, verbietet sich ein Vergleich schon aus semantischen Gründen.

Ungeimpfte von den Geimpften separieren

In der Demokratiebewegung ist man schnell mit dem verächtlichen, kontaminierenden Begriff „Apartheid“ zur Hand, wenn über die unterschiedliche gesellschaftliche Behandlung von Geimpften und Ungeimpften geredet wird. Dabei weiß der objektive Beobachter, dass Vorteile für Geimpfte nur dem Schutz der Gesundheit aller dienen. So wie auch der Verfassungsschutz nur dem Schutz aller dient. Höchstens dürfte man von „getrennter Entwicklung“ (wie in Südafrika zu Apartheid-Zeiten) reden, wenn man die Ungeimpften von den Geimpften separiert. Weil diese Maßnahme letztlich auch den Geimpften dient: Sie können - wird gesagt - die anderen nicht mehr anstecken. Auch wenn dieser Glaube bisher nicht in der Wirklichkeit bewiesen ist, wissen wir doch alle: Glaube versetzt Berge warum sollte er der Wissenschaft keine Impulse geben können?

Aktionen und Demonstrationen häufig verboten

Bekannt und dokumentiert ist aus der Nazi-Zeit, dass Aktionen und Demonstrationen der Opposition häufig verboten waren. Zwar wurden jede Menge Aktionen der Demokratiebewegung nicht erlaubt, aber wer will denn dann gleich von Verboten reden? Nur zersetzende Elemente, so genannte „Delegitimiererer“ könnten auf diese Idee kommen. Das gilt erst Recht für den Brutalitätsvergleich: Ja, die Nazi-Polizei ist damals mit den Regime-Gegnern ziemlich ruppig umgegangen. Aber schon sprachlich ist das heute ganz anders: Der heutige Regime-Gegner wird von vier oder mehr Polizisten auf dem Boden fixiert; dann ist er erstmal ruhig gestellt und erst wenn er so blöde ist, sich gegen diese demokratische Maßnahme zu wehren, müssen andere Seiten aufgezogen werden.

Gleichschaltung der Medien

Die Gleichschaltung der Medien war ein typisches Kennzeichen der Nazi-Diktatur. Klar, wenn man die lange Phase beobachtet, in der auf allen Kanälen und in allen Blättern den Konsumenten täglich die Inzidenz-Zahlen auf den lesenden oder hörenden Kopf gehauen wurden, könnte man auf die Idee einer Gleichschaltung kommen. Aber erstens war Gefahr im Verzug: Ohne diese mediale Aufklärungsarbeit hätte die Bundesrepublik gut aussterben können. Und außerdem wurde das Virus zu keiner Zeit als jüdisch bezeichnet, was ein typisches Nazimerkmal gewesen wäre. Auch die geringe mediale Wahrnehmung von Impfschäden und Nebenwirkungen hat mit einer unterstellten „Gleichschaltung“ nichts zu tun. Es ist eher der Schutz vor der Privatsphäre, der unsere Medien so nachhaltig über die Nebenwirkungen der Spritzstoffe schweigen lässt. Und auch die Null-Berichterstattung über die Todesfälle nach Impfungen haben eher mit Pietät zu tun, als mit einem Versagen des Journalismus.

Es gab und gibt Denunziationen

Ja, es gab und gibt Denunziationen: Den Fahrgast, der dem Zugführer dringend melden muss, dass ein Mitfahrer keine Maske trägt oder sie gar „unter der Nase“ hat, kennt fast jeder. Sicher gab es auch schon mal Leute, die in Zeiten des Lockdowns ihre Nachbarn den Behörden meldeten, wenn bei denen mehr Gäste als erlaubt zusammenkamen. Aber wer will denn eine Sorge um die Gemeinschaft, eine Fürsorge, als „Anzeigen“ bezeichnen? Nur die Böswilligen. Aber in der Nazi-Zeit war die Denunziation eine Massenerscheinung. Während es heute, z. B. in Nürnberg zu Lockdownzeiten täglich nur 50 bis 300 Anrufe bei der Polizei mit Bezug zu Corona gab. Vorwiegend ging es um Menschenansammlungen, bei denen der Sicherheitsabstand von 1,50 Metern unterschritten wurde. Es ging aber auch um fremde Personen, die sich in Wohnungen aufhielten, in denen sie nicht gemeldet waren. Allerdings war Nürnberg die Stadt der NS-Reichsparteitage, da bleibt halt was hängen.

Volksgerichtshof und Bundesverfassungsgericht

Geradezu unerträglich wird der Nazi-Vergleich, wenn es um den Nazi-Volksgerichtshof und das Bundesverfassungsgericht geht: Es ist nicht bekannt, dass Roland Freisler (der Nazi-Richter) mit Reichskanzler Hitler zu Abend gegessen hätte. Während es dem Präsidenten des Bundesverfassungsgericht Stephan Harbarth – trotz laufender Corona-Verfahren - völlig normal erschien, mit der Kanzlerin zu speisen. Die deutschen Gerichte haben Verfahren in Serie gegen Corona-Maßnahmen-Kritiker entschieden, und das Verfassungsgericht ist nie eingeschritten. Aber das ist eben echte Demokratie: Hier kann jeder mit jedem essen, wann immer er will, und jeder Richter kann zufällig so entscheiden, wie es der Regierung passt.

Nazis kannten kein Recht auf Meinungsfreiheit


Wer also trotzdem versucht, die deutsche Demokratie mit dem NS-Regime zu vergleichen, der muss geradezu ein Fall für den Verfassungsschutz werden; der will zufällige Ähnlichkeiten nur für „erwiesen extremistische Bestrebung“ nutzen, um die Demokratie zu delegitimieren, der kann nicht den Artikel 5 des Grundgesetzes zur Meinungsfreiheit in Anspruch nehmen: Dieses Recht kannten die Faschisten schließlich auch nicht.


Alle Zitate stammen aus diesem VS-Dokument:
https://www.verfassungsschutz.de/SharedDocs/kurzmeldungen/DE/2021/2021-04-29-querdenker.html



Erstveröffentlichung am 12. Juni 2022 bei rationalgalerie.de – Eine Plattform für Nachdenker und Vorläufer

Online-Flyer Nr. 793  vom 22.06.2022



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