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Krieg und Frieden
Das Völkerrecht und der Ukraine-Konflikt
Militärische Notwehroperation Russlands gemäß Völkerrecht
Von Luz María De Stéfano Zuloaga de Lenkait
Ein Rechtsstaat liegt dann und nur dann vor, wenn alle seine politischen Handlungen und Entscheidungen im Rahmen der geltenden Rechts erfolgen, an erster Stelle im Rahmen der Verfassung, der Charta der Vereinten Nationen und aller anderen internationalen Normen. Daher ist es unentbehrlich, die Legitimität der Notwehroperation Russlands in der Ukraine anzuerkennen. Der Einmarsch Russlands in die Ukraine ist kein verbrecherischer Angriffskrieg, sondern eine legitime, völkerrechtmäßige Militäroperation. Das werden die Vereinten Nationen erkennen müssen. Gerade der Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen (UN) legitimiert den russischen Angriff als eine Ausnahme zum Gewaltverbot: Wenn ein Staat in höchster Gefahr durch Handlungen eines anderen Staates ist, hat er laut UN-Charta, Art 51, das Recht zur Selbstverteidigung, auch militärisch. Gerade dieses Recht haben die USA nach dem 11. September 2001 in Anspruch genommen, nachdem Angriff auf die Türme in New York, der – wie schon jetzt bekannt ist – nicht von Afghanistan aus verursacht wurde, sondern eine terroristische Selbstinszenierung der US-Regierung war.
Fakten, die Russland berechtigen den Art.51 der UN-Charta zu nutzen, um in der Ukraine vorzugehen
Russland stützt sich mit seiner derzeitigen Notwehr-Spezial-Militäroperation in der Ukraine berechtigterweise auf Art. 51 der UN-Charta, da:
Daniel McAdams, Executive Director of Washingtoner Think-Tank Ron Paul Institute for Peace and Prosperity, und Professor an der Fakultät für Psychologie an der Northwestern University der USA zieht aus dem NATO-Gipfel in Vilnius (11./12.07.2023) folgende Schlussfolgerungen:
"Einerseits wurden die USA und ihre NATO-Verbündeten mit der Realität konfrontiert, dass sie ihre endlosen Versprechungen „unbegrenzter“ militärischer Hilfe für die Ukraine, um Russland zu besiegen, nicht erreichen würden. Die fünfwöchige, mit Spannung erwartete ukrainische Gegenoffensive hat zu keinerlei Ergebnissen geführt. Sie haben lediglich weitere 20.000 ukrainische Soldaten ausgelöscht. Präsident Biden Aussage: 'Uns ist die Munition ausgegangen.' Ein unglaubliches Eingeständnis, vor allem angesichts der massiven Erhöhung der ohnehin schon astronomischen US-Militärausgaben. … Es entlarvt den großen Mythos der überwältigenden rüstungspolitischen Überlegenheit der USA, die völlig ungeeignet und schlecht vorbereitet ist, einen industriellen Krieg gegen einen gleichwertigen Gegner zu führen. Die Amerikaner möchten vielleicht wissen, wie ihre Regierung eine Billion Dollar pro Jahr für 'Verteidigung' ausgeben kann und zusätzlich noch etwa hundert Milliarden für die Ukraine und am Ende… keine Munition hat. Wo ist sie hin?"
Todesstoß für die Ukraine vom NATO-Generalsekretär Jens Stoltenberg
"Auch für die Ukraine war der Gipfel von Vilnius eine harte Dosis Realität. Es wurde nicht nur keine NATO-Einladung ausgesprochen, sondern um das Ganze noch zu verschlimmern, bemerkte Jens Stoltenberg, dass eine möglicherweise tödlich verwundete Ukraine den Krieg mit Russland gewinnen müsse, bevor eine NATO-Mitgliedschaft überhaupt in Betracht gezogen werden könne." Damit versetzt der NATO-Generalsekretär der Ukraine eine Art Todesstoß.
"Die NATO und ihr wichtigster Unterstützer, die USA, hatten nie die Absicht, wegen der Ukraine einen Krieg mit Russland zu beginnen. Es war nie die Rede davon, Washington oder New York für Kiew zu opfern. Artikel 5 des NATO-Vertrags selbst beinhaltet keine Verpflichtung, automatisch für einen anderen NATO-Verbündeten in den Krieg zu ziehen. Wird eine amerikanische Regierung bereit sein, zehn Millionen ihrer Bürger für ein Land zu opfern, das immer noch die SS feiert?"
Innerhalb der NATO wird treffend diskutiert, wie plausibel jener Art.5 ist, und zwar der sogenannte Bündnisfall. Wenn dieser Bündnisfall durch einen Angriff auf ein NATO-Mitglied erfolgen würde, dürfte die Militärorganisation nicht reagieren, weil sonst ein kollektiver totaler Krieg ausgelöst würde, der Dritte Weltkrieg, der die Ausrottung Europas mit sich brächte. Die Verteidigungsminister, Mitglieder der NATO, müssen sich zurückhalten. "Kollektive Sicherheit birgt so eine Gefahr in sich, wenn sie funktionieren sollte. Eine automatische und bindende Verpflichtung aller Mitglieder, bei jeder Aggression auch militärisch zu intervenieren, könnte kleinere Konflikte in größere Kriege verwandeln. Lässt sich ein Mitgliedsstaat von der kollektiven Sicherheit aber nicht abschrecken, könnte der Systemmechanismus ausgelöst werden, der dann immer die Eskalationsgefahr in sich birgt," warnt Dr. Heinz Gärtner aus dem Institut für Internationale Politik in Laxenburg, Österreich. Nicht einmal für die kollektive Verteidigung ist die NATO zu rechtfertigen. Im Gegenteil. Das Grundgesetz bindet die Bundeswehr strikt an den Auftrag der Landesverteidigung (Art.87a) und verbietet jegliche Aktivitäten zur Vorbereitung eines Angriffskriegs (Art 26). Die UN-Charta, das Grundgesetz der internationalen Staatengemeinschaft verbietet ausdrücklich jegliche Anwendung oder Androhung von Gewalt.
Daniel McAdams weiter: "Regime stürzen langsam und dann plötzlich, und wir sehen diesen Prozess ganz deutlich bei der NATO. Erlebt die NATO endlich ihren eigenen Todeskampf?"
Nachdem für die Ukraine die Realität drastisch auf dem NATO-Gipfel in Vilnius klargestellt wurde, ist zu erwarten, dass sich Deutschland und alle anderen EU-Staaten entsprechend realistisch verhalten und nicht weiter Waffen an Kiew verschwenden, sondern sich für den Frieden engagieren, und zwar für Frieden der Ukraine mit Russland, d.h. Selenski muss sich zur Neutralität der Ukraine verpflichten und auch dazu, nie mehr ausländische Truppen auf ukrainischem Territorium zuzulassen. Der peinliche Auftritt des deutschen Kanzlers auf einer Pressekonferenz nach dem NATO-Gipfel in Vilnius entlarvte einen unkonzentrierten Olaf Scholz, einfach völlig unsicher wegen fehlender eigener Überzeugung von dem, was der US-Hegemon von ihm erwartet. Sein fahriger Auftritt brachte die anwesenden Journalisten sogar zum Lachen.
Sich ein für alle Mal vom US-Hegemon und seinen Komplizen lossagen
Aber der Konflikt in der Ukraine ist alles andere als zum Lachen. Junge Menschen sterben zu Hunderten jeden Tag auf den Schlachtfeldern, Menschen in den Städten und Dörfern in den Donbas-Republiken stehen seit 2014 unter ukrainischem Beschuss und können kein normales Leben führen, und das alles nur weil einige wenige damit große Geschäfte machen können und sich in der deutschen Politik kein Willen dazu bildet, sich ein für alle Mal von dem US-Hegemon und seinen Komplizen loszusagen, ihre Truppen, Waffen und Anlagen von deutschem Staatsgebiet zu entfernen und die deutsche Rüstungsindustrie zu begrenzen. Die Quittung dafür kommt.
Verfasst am 20.07.2023
Luz María de Stéfano Zuloaga de Lenkait ist chilenische Rechtsanwältin und Diplomatin (a.D.). Sie war tätig im Außenministerium und wurde unter der Militärdiktatur aus dem Auswärtigen Dienst entlassen. In Deutschland hat sie sich öffentlich engagiert für den friedlichen Übergang der chilenischen Militärdiktatur zum freiheitlichen demokratischen Rechtsstaat, u.a. mit Erstellen von Gutachten für Mitglieder des Deutschen Bundestages und Pressearbeit, die Einheit beider deutschen Staaten als ein Akt der Souveränität in Selbstbestimmung der beiden UN-Mitglieder frei von fremden Truppen und Militärbündnissen, einen respektvollen rechtmäßigen Umgang mit dem vormaligen Staatsoberhaupt der Deutschen Demokratischen Republik Erich Honecker im vereinten Deutschland, für die deutsche Friedensbewegung, für bessere Kenntnis des Völkerrechts und seine Einhaltung, vor allem bei Politikern, ihren Mitarbeitern und in Redaktionen. Publikationen von ihr sind in chilenischen Tageszeitungen erschienen (El Mercurio, La Epoca), im südamerikanischen Magazin “Perfiles Liberales”, und im Internet, u.a. bei Attac, Portal Amerika 21, Palästina-Portal. Einige ihrer Gutachten (so zum Irak-Krieg 1991) befinden sich in der Bibliothek des Deutschen Bundestages.
Online-Flyer Nr. 816 vom 09.08.2023
Das Völkerrecht und der Ukraine-Konflikt
Militärische Notwehroperation Russlands gemäß Völkerrecht
Von Luz María De Stéfano Zuloaga de Lenkait
Ein Rechtsstaat liegt dann und nur dann vor, wenn alle seine politischen Handlungen und Entscheidungen im Rahmen der geltenden Rechts erfolgen, an erster Stelle im Rahmen der Verfassung, der Charta der Vereinten Nationen und aller anderen internationalen Normen. Daher ist es unentbehrlich, die Legitimität der Notwehroperation Russlands in der Ukraine anzuerkennen. Der Einmarsch Russlands in die Ukraine ist kein verbrecherischer Angriffskrieg, sondern eine legitime, völkerrechtmäßige Militäroperation. Das werden die Vereinten Nationen erkennen müssen. Gerade der Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen (UN) legitimiert den russischen Angriff als eine Ausnahme zum Gewaltverbot: Wenn ein Staat in höchster Gefahr durch Handlungen eines anderen Staates ist, hat er laut UN-Charta, Art 51, das Recht zur Selbstverteidigung, auch militärisch. Gerade dieses Recht haben die USA nach dem 11. September 2001 in Anspruch genommen, nachdem Angriff auf die Türme in New York, der – wie schon jetzt bekannt ist – nicht von Afghanistan aus verursacht wurde, sondern eine terroristische Selbstinszenierung der US-Regierung war.
Fakten, die Russland berechtigen den Art.51 der UN-Charta zu nutzen, um in der Ukraine vorzugehen
Russland stützt sich mit seiner derzeitigen Notwehr-Spezial-Militäroperation in der Ukraine berechtigterweise auf Art. 51 der UN-Charta, da:
- Raketenrampen zum Abschuss von Raketen mit mittlerer und großer Reichweite – die auch mit Atombomben bestückt werden können – nahe an Russlands Grenzen schon fertiggestellt sind;
- Selenskis Äußerung auf der NATO-Sicherheitskonferenz in München im Februar 2022, die Ukraine wolle mit oder ohne NATO-Unterstützung Atomwaffen bauen, bei allen führenden Politikern Russlands die Alarmglocken läuten ließ, verbunden mit der Überzeugung, dass man diesem verbrecherischen Tun zuvor kommen musste.
- Russland ebenso bekannt war, dass in der Ukraine, besonders im Südosten der Ukraine, direkt an Russlands Grenzen, US-Biolabore arbeiten, die an höchst krankmachenden Substanzen experimentieren.
- die Einwohner der Volksrepubliken Donezk und Lugansk sich dem faschistischen ukrainischen Kiew-Regime, das aus dem Putsch 2014 entstand, nicht unterworfen hatten und unter ständigem Beschuss der ukrainischen Armee standen, die zum großen Teil von hohen US-Militärs befehligt wurde, und da die Volksrepubliken Donezk und Lugansk, als von Russland anerkannte Völkerrechtssubjekte, Russland um Hilfe, um Militärbeistand baten.
Daniel McAdams, Executive Director of Washingtoner Think-Tank Ron Paul Institute for Peace and Prosperity, und Professor an der Fakultät für Psychologie an der Northwestern University der USA zieht aus dem NATO-Gipfel in Vilnius (11./12.07.2023) folgende Schlussfolgerungen:
"Einerseits wurden die USA und ihre NATO-Verbündeten mit der Realität konfrontiert, dass sie ihre endlosen Versprechungen „unbegrenzter“ militärischer Hilfe für die Ukraine, um Russland zu besiegen, nicht erreichen würden. Die fünfwöchige, mit Spannung erwartete ukrainische Gegenoffensive hat zu keinerlei Ergebnissen geführt. Sie haben lediglich weitere 20.000 ukrainische Soldaten ausgelöscht. Präsident Biden Aussage: 'Uns ist die Munition ausgegangen.' Ein unglaubliches Eingeständnis, vor allem angesichts der massiven Erhöhung der ohnehin schon astronomischen US-Militärausgaben. … Es entlarvt den großen Mythos der überwältigenden rüstungspolitischen Überlegenheit der USA, die völlig ungeeignet und schlecht vorbereitet ist, einen industriellen Krieg gegen einen gleichwertigen Gegner zu führen. Die Amerikaner möchten vielleicht wissen, wie ihre Regierung eine Billion Dollar pro Jahr für 'Verteidigung' ausgeben kann und zusätzlich noch etwa hundert Milliarden für die Ukraine und am Ende… keine Munition hat. Wo ist sie hin?"
Todesstoß für die Ukraine vom NATO-Generalsekretär Jens Stoltenberg
"Auch für die Ukraine war der Gipfel von Vilnius eine harte Dosis Realität. Es wurde nicht nur keine NATO-Einladung ausgesprochen, sondern um das Ganze noch zu verschlimmern, bemerkte Jens Stoltenberg, dass eine möglicherweise tödlich verwundete Ukraine den Krieg mit Russland gewinnen müsse, bevor eine NATO-Mitgliedschaft überhaupt in Betracht gezogen werden könne." Damit versetzt der NATO-Generalsekretär der Ukraine eine Art Todesstoß.
"Die NATO und ihr wichtigster Unterstützer, die USA, hatten nie die Absicht, wegen der Ukraine einen Krieg mit Russland zu beginnen. Es war nie die Rede davon, Washington oder New York für Kiew zu opfern. Artikel 5 des NATO-Vertrags selbst beinhaltet keine Verpflichtung, automatisch für einen anderen NATO-Verbündeten in den Krieg zu ziehen. Wird eine amerikanische Regierung bereit sein, zehn Millionen ihrer Bürger für ein Land zu opfern, das immer noch die SS feiert?"
Innerhalb der NATO wird treffend diskutiert, wie plausibel jener Art.5 ist, und zwar der sogenannte Bündnisfall. Wenn dieser Bündnisfall durch einen Angriff auf ein NATO-Mitglied erfolgen würde, dürfte die Militärorganisation nicht reagieren, weil sonst ein kollektiver totaler Krieg ausgelöst würde, der Dritte Weltkrieg, der die Ausrottung Europas mit sich brächte. Die Verteidigungsminister, Mitglieder der NATO, müssen sich zurückhalten. "Kollektive Sicherheit birgt so eine Gefahr in sich, wenn sie funktionieren sollte. Eine automatische und bindende Verpflichtung aller Mitglieder, bei jeder Aggression auch militärisch zu intervenieren, könnte kleinere Konflikte in größere Kriege verwandeln. Lässt sich ein Mitgliedsstaat von der kollektiven Sicherheit aber nicht abschrecken, könnte der Systemmechanismus ausgelöst werden, der dann immer die Eskalationsgefahr in sich birgt," warnt Dr. Heinz Gärtner aus dem Institut für Internationale Politik in Laxenburg, Österreich. Nicht einmal für die kollektive Verteidigung ist die NATO zu rechtfertigen. Im Gegenteil. Das Grundgesetz bindet die Bundeswehr strikt an den Auftrag der Landesverteidigung (Art.87a) und verbietet jegliche Aktivitäten zur Vorbereitung eines Angriffskriegs (Art 26). Die UN-Charta, das Grundgesetz der internationalen Staatengemeinschaft verbietet ausdrücklich jegliche Anwendung oder Androhung von Gewalt.
Daniel McAdams weiter: "Regime stürzen langsam und dann plötzlich, und wir sehen diesen Prozess ganz deutlich bei der NATO. Erlebt die NATO endlich ihren eigenen Todeskampf?"
Nachdem für die Ukraine die Realität drastisch auf dem NATO-Gipfel in Vilnius klargestellt wurde, ist zu erwarten, dass sich Deutschland und alle anderen EU-Staaten entsprechend realistisch verhalten und nicht weiter Waffen an Kiew verschwenden, sondern sich für den Frieden engagieren, und zwar für Frieden der Ukraine mit Russland, d.h. Selenski muss sich zur Neutralität der Ukraine verpflichten und auch dazu, nie mehr ausländische Truppen auf ukrainischem Territorium zuzulassen. Der peinliche Auftritt des deutschen Kanzlers auf einer Pressekonferenz nach dem NATO-Gipfel in Vilnius entlarvte einen unkonzentrierten Olaf Scholz, einfach völlig unsicher wegen fehlender eigener Überzeugung von dem, was der US-Hegemon von ihm erwartet. Sein fahriger Auftritt brachte die anwesenden Journalisten sogar zum Lachen.
Sich ein für alle Mal vom US-Hegemon und seinen Komplizen lossagen
Aber der Konflikt in der Ukraine ist alles andere als zum Lachen. Junge Menschen sterben zu Hunderten jeden Tag auf den Schlachtfeldern, Menschen in den Städten und Dörfern in den Donbas-Republiken stehen seit 2014 unter ukrainischem Beschuss und können kein normales Leben führen, und das alles nur weil einige wenige damit große Geschäfte machen können und sich in der deutschen Politik kein Willen dazu bildet, sich ein für alle Mal von dem US-Hegemon und seinen Komplizen loszusagen, ihre Truppen, Waffen und Anlagen von deutschem Staatsgebiet zu entfernen und die deutsche Rüstungsindustrie zu begrenzen. Die Quittung dafür kommt.
Verfasst am 20.07.2023
Luz María de Stéfano Zuloaga de Lenkait ist chilenische Rechtsanwältin und Diplomatin (a.D.). Sie war tätig im Außenministerium und wurde unter der Militärdiktatur aus dem Auswärtigen Dienst entlassen. In Deutschland hat sie sich öffentlich engagiert für den friedlichen Übergang der chilenischen Militärdiktatur zum freiheitlichen demokratischen Rechtsstaat, u.a. mit Erstellen von Gutachten für Mitglieder des Deutschen Bundestages und Pressearbeit, die Einheit beider deutschen Staaten als ein Akt der Souveränität in Selbstbestimmung der beiden UN-Mitglieder frei von fremden Truppen und Militärbündnissen, einen respektvollen rechtmäßigen Umgang mit dem vormaligen Staatsoberhaupt der Deutschen Demokratischen Republik Erich Honecker im vereinten Deutschland, für die deutsche Friedensbewegung, für bessere Kenntnis des Völkerrechts und seine Einhaltung, vor allem bei Politikern, ihren Mitarbeitern und in Redaktionen. Publikationen von ihr sind in chilenischen Tageszeitungen erschienen (El Mercurio, La Epoca), im südamerikanischen Magazin “Perfiles Liberales”, und im Internet, u.a. bei Attac, Portal Amerika 21, Palästina-Portal. Einige ihrer Gutachten (so zum Irak-Krieg 1991) befinden sich in der Bibliothek des Deutschen Bundestages.
Online-Flyer Nr. 816 vom 09.08.2023