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Offener Brief an Bundeskanzler Scholz, 14.11.2023
Internationale und nationale Gesetze einhalten!
Von Mütter gegen den Krieg Berlin-Brandenburg
Sehr geehrter Herr Bundeskanzler Scholz, wir möchten im Zusammenhang der militärischen Auseinandersetzungen zwischen Israel und den Palästinensern auf eines der Hauptziele der UNO aufmerksam machen, das Prinzip der Gleichberechtigung und des Selbstbestimmungsrechts der Völker. Artikel 1, Ziffer 2 und Artikel 55 der UNO-Charta. Wegweisend dafür war die Resolution 2074 (XX) vom 17.12.1965, die die Apartheid-Politik und die Rassendiskriminierung der Regierung der Republik Südafrikas als „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ verurteilte. Bereits am 11.12.1946 erkannte die Vollversammlung der UNO den Völkermord als schwerstes Verbrechen gegen die Menschheit an, und zwei Jahre später, am 09.12.1948, nahm die UNO die Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes an. Das Delikt des Völkermordes trifft auch auf das gegenwärtige Vorgehen Israels gegen die Bevölkerung Palästinas im Gaza zu.
Wenn seit dem 7. Oktober 2023 nach Angaben des UNO-Generalsekretärs António Guterres im Gaza von Israel mehr als 10.000 palästinensische Zivilisten - überwiegend Frauen und Kinder – und mehr als 100 UNO-Mitglieder und Journalisten, sowie mehr als 100 Ärzte, getötet wurden und nur noch ein Krankenhaus von 50 Krankenhäusern in Betrieb ist, welches aber keine Möglichkeit hat, Operationen durchzuführen, weil kein Treibstoff für Strom mehr vorhanden ist, dann ist die Grenze zum Unerträglichen längst überschritten.
Obzwar am 7. Oktober 2023 palästinensische Organisationen des Gazas israelische Geiseln genommen haben, um sie gegen die jahrelang in israelischen Sicherheitsgefängnissen ohne Anklage inhaftierten palästinensischen Gefangenen - darunter sogar minderjährige Kinder – auszutauschen, ist dieser Umstand kein Freibrief für Israel, aus Rache Völkermord an den Palästinensern im Gaza zu begehen.
Und schon gar nicht kann sich Israel, von zahlreichen UNO-Resolutionen bis heute als Okkupationsmacht angeprangert, unter diesen Umständen auf das im Artikel 51 der UNO-Charta fixierte Recht der Selbstverteidigung berufen.
Jens Löwe hat in einem kürzlichen Brief an den Bundesjustizminister 78 UNO–Resolutionen gegen Israel von 1955 bis 2013 aufgelistet, in denen Israel aufgerufen wird, die von ihm okkupierten Gebiete wieder den Palästinensern bzw. Staaten (syrische Golanhöhen) zurückzugeben bzw. die Rechte der palästinensischen Bevölkerung in den von ihnen okkupierten Gebieten zu achten.
In der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, die von der UNO-Generalversammlung am 10.12.1948 in Paris angenommen und in die Verfassung vieler Staaten der Welt aufgenommen wurde – einschließlich in das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland – heißt es: „Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten.“
Mit anderen Worten, sind diese dort formulierten Menschenrechte, Menschen gleich welcher Hautfarbe und Religion, bzw. Geschlecht, zu achten und gleich zu behandeln, sowohl im Völkerrecht als auch im Grundgesetz verankert.
Von ihnen, Herr Olaf Scholz, als gewähltem Bundeskanzler Deutschlands sowie von anderen führenden Politikern an der Spitze unseres Staates erwarten die Bürger Deutschlands als erstes, dass sie internationale und nationale Gesetze kennen und einhalten. Erst dann kann man von deutschen Staatsbürgern ein gutes Verhältnis zu ihrem Staat und die Einhaltung gesetzlicher Normen einfordern!
Mit freundlichen Grüßen und einer Antwort Ihrerseits entgegensehend
Brigitte Queck, i.A. "Mütter gegen den Krieg Berlin-Brandenburg" (Vorsitzende)
Online-Flyer Nr. 822 vom 01.12.2023
Offener Brief an Bundeskanzler Scholz, 14.11.2023
Internationale und nationale Gesetze einhalten!
Von Mütter gegen den Krieg Berlin-Brandenburg
Sehr geehrter Herr Bundeskanzler Scholz, wir möchten im Zusammenhang der militärischen Auseinandersetzungen zwischen Israel und den Palästinensern auf eines der Hauptziele der UNO aufmerksam machen, das Prinzip der Gleichberechtigung und des Selbstbestimmungsrechts der Völker. Artikel 1, Ziffer 2 und Artikel 55 der UNO-Charta. Wegweisend dafür war die Resolution 2074 (XX) vom 17.12.1965, die die Apartheid-Politik und die Rassendiskriminierung der Regierung der Republik Südafrikas als „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ verurteilte. Bereits am 11.12.1946 erkannte die Vollversammlung der UNO den Völkermord als schwerstes Verbrechen gegen die Menschheit an, und zwei Jahre später, am 09.12.1948, nahm die UNO die Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes an. Das Delikt des Völkermordes trifft auch auf das gegenwärtige Vorgehen Israels gegen die Bevölkerung Palästinas im Gaza zu.
Wenn seit dem 7. Oktober 2023 nach Angaben des UNO-Generalsekretärs António Guterres im Gaza von Israel mehr als 10.000 palästinensische Zivilisten - überwiegend Frauen und Kinder – und mehr als 100 UNO-Mitglieder und Journalisten, sowie mehr als 100 Ärzte, getötet wurden und nur noch ein Krankenhaus von 50 Krankenhäusern in Betrieb ist, welches aber keine Möglichkeit hat, Operationen durchzuführen, weil kein Treibstoff für Strom mehr vorhanden ist, dann ist die Grenze zum Unerträglichen längst überschritten.
Obzwar am 7. Oktober 2023 palästinensische Organisationen des Gazas israelische Geiseln genommen haben, um sie gegen die jahrelang in israelischen Sicherheitsgefängnissen ohne Anklage inhaftierten palästinensischen Gefangenen - darunter sogar minderjährige Kinder – auszutauschen, ist dieser Umstand kein Freibrief für Israel, aus Rache Völkermord an den Palästinensern im Gaza zu begehen.
Und schon gar nicht kann sich Israel, von zahlreichen UNO-Resolutionen bis heute als Okkupationsmacht angeprangert, unter diesen Umständen auf das im Artikel 51 der UNO-Charta fixierte Recht der Selbstverteidigung berufen.
Jens Löwe hat in einem kürzlichen Brief an den Bundesjustizminister 78 UNO–Resolutionen gegen Israel von 1955 bis 2013 aufgelistet, in denen Israel aufgerufen wird, die von ihm okkupierten Gebiete wieder den Palästinensern bzw. Staaten (syrische Golanhöhen) zurückzugeben bzw. die Rechte der palästinensischen Bevölkerung in den von ihnen okkupierten Gebieten zu achten.
In der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, die von der UNO-Generalversammlung am 10.12.1948 in Paris angenommen und in die Verfassung vieler Staaten der Welt aufgenommen wurde – einschließlich in das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland – heißt es: „Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten.“
Mit anderen Worten, sind diese dort formulierten Menschenrechte, Menschen gleich welcher Hautfarbe und Religion, bzw. Geschlecht, zu achten und gleich zu behandeln, sowohl im Völkerrecht als auch im Grundgesetz verankert.
Von ihnen, Herr Olaf Scholz, als gewähltem Bundeskanzler Deutschlands sowie von anderen führenden Politikern an der Spitze unseres Staates erwarten die Bürger Deutschlands als erstes, dass sie internationale und nationale Gesetze kennen und einhalten. Erst dann kann man von deutschen Staatsbürgern ein gutes Verhältnis zu ihrem Staat und die Einhaltung gesetzlicher Normen einfordern!
Mit freundlichen Grüßen und einer Antwort Ihrerseits entgegensehend
Brigitte Queck, i.A. "Mütter gegen den Krieg Berlin-Brandenburg" (Vorsitzende)
Online-Flyer Nr. 822 vom 01.12.2023