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Bericht 3: Gerichtsverhandlung Reiner Füllmich, Göttingen, 27. Februar und 1. März 2024 (4. und 5. Tag)
Ertappt
Von Daniela Göken
Nachdem ich am 2. und 3. Tag der Verhandlungen als aufmerksame Zuschauerin und Zuhörerin dabei gewesen war, wollte mir diese ganze Geschichte nicht mehr aus dem Kopf gehen. Das, was der vorsitzende Richter vor Beginn des Prozesses so leicht dahin gesagt hatte, nämlich dass es sich um einen „überschaubaren Verfahrensgegenstand“ handele, hatte sich meiner Meinung nach ganz und gar nicht bewahrheitet. Im Gegenteil: Ich hatte das Gefühl mit jedem Verhandlungstag kamen neue Ungereimtheiten dazu. Mit jeder neuen Person, die vor Gericht erschien, ergaben sich weitere Fragen. Meiner Meinung nach entwickelte sich das Ganze zu einem echten, äußerst verzwickten Kriminalfall und mich beschlich das ungute Gefühl, dass ich keine Ruhe finden würde, bevor sich da nicht so Einiges aufgeklärt hat.
Reiner Füllmich, Kassel, 20. März 2021 (Foto: Arbeiterfotografie)
Fragen über Fragen wirbelten in meinem Kopf herum: Warum befindet sich das Geld, um das es hier geht und das der Angeklagte angeblich veruntreut haben soll, ausgerechnet auf dem Konto eines der Anzeigeerstatter, also genau an dem Ort, an dem man es am allerwenigsten vermuten würde? Warum wenden sich die Gesellschafter des Corona-Ausschusses (Viviane Fischer, Justus Hoffmann und Antonia Fischer) nicht direkt an Marcel Templin, der das Geld ja auf seinem Konto hat und es problemlos dorthin zurückführen könnte, wo es hingehört? Geht es hier überhaupt um Geld, oder steckt etwas ganz anderes dahinter? Was mich aber ganz besonders beschäftigt hat ist: Fällt denn niemandem, wirklich niemandem auf, dass die Strafanzeige, die am 2.9.2022 unterschrieben wurde VOR der eigentlichen „Tat“ gestellt wurde? Hat es das in der Geschichte der Justiz schon einmal gegeben, einen Verbrecher, der angezeigt wird, rein vorsorglich, bevor er irgendetwas Unrechtes tun konnte? Die „Tat“ soll ja darin bestehen, dass Geld veruntreut wurde, dass Geld, das zu Sicherungszwecken dem Konto des Corona-Ausschusses entnommen wurde, nicht zurückgeflossen ist. Der Angeklagte hat aber stets darauf hingewiesen, dass er das Geld erst zurückzahlen könne, wenn seine Immobilie verkauft sei. Aber dazu bekam er gar nicht mehr die Möglichkeit, denn die Anzeigeerstatter haben das Kunststück vollbracht, sich das Geld aus dem Verkauf des Hauses auf eines ihrer eigenen Konten überweisen zu lassen. Man stelle sich das einmal vor: Menschen stellen „vorsorglich“ eine Strafanzeige und sorgen dann selbst dafür, dass der Angeklagte gar nicht anders kann als die „Tat“ dann wirklich zu begehen!
Sehr gespannt, was die Vernehmung der Zeugin und Adhäsionsklägerin Viviane Fischer ergeben würde, fahre ich wieder einmal nach Göttingen. Der vierte Verhandlungstag steht an. Inzwischen kenne ich die Strecke gut und ich kann unterwegs entspannt meinen Gedanken nachhängen. Langsam habe ich das Gefühl eine Art Detektivin geworden zu sein, die versucht herauszufinden, was nun eigentlich wirklich passiert ist und wer von all den Menschen, die involviert sind, die Wahrheit spricht und wer nicht.
Diesmal ist alles etwas anders. Ich muss zusammen mit einer größeren Gruppe von Menschen lange vor der Tür warten, was nicht sehr angenehm ist, da es ziemlich kalt ist an diesem Morgen. Und selbst als ich schon drinnen auf meinem Platz sitze, dauert es noch einige Zeit, bis die Verhandlung dann mit einstündiger Verspätung endlich beginnen kann. Wie ich erfahre, hat das den Grund, dass ein neuer Verteidiger hinzugekommen ist, der erst über den Fall informiert werden musste. Jetzt ist der Angeklagte also rechts und links von Unterstützern flankiert, ein Bild, das mir durchaus gut gefällt.
Die Befragung des Zeugen Justus Hoffmann wird nun fortgesetzt. Ich habe ja in meinem letzten Text schon ausführlich darüber berichtet, dass dieser Zeuge sich nicht unbedingt so benimmt, wie man es eigentlich von einem erwachsenen Menschen, der vor Gericht aussagen soll, erwarten würde. Das Benehmen des Zeugen lässt auch an diesem Tag immer mehr zu wünschen übrig. Er zeigt immer deutlicher dass er keine Lust mehr hat Fragen zu beantworten. Er wird des öfteren ausfallend, beleidigt den neuen Verteidiger und zeigt seine Unzufriedenheit mit der Situation ganz deutlich. Dabei scheint ihm überhaupt nicht klar zu sein, dass ER ja der Anzeigeerstatter ist und dass er das Ganze selbst zu verantworten hat. Auch versteht er in keiner Weise, dass es durchaus verständlich ist, wenn der Angeklagte viele Fragen stellt, da ja für ihn auch so einiges auf dem Spiel steht. Es geht um nicht mehr und nicht weniger als um die Frage, wo er sich in den nächsten Jahren aufhalten wird: In einer kleinen Gitterzelle in Göttingen oder da, wo sich seine Frau, seine Hunde, seine Freunde, und alles was ihm sonst noch lieb und teuer ist, befinden.
Was mich an diesem Tag am meisten erschüttert, ist die Erkenntnis, wie eng die Anzeigeerstatter mit dem Staatsanwalt zusammengearbeitet haben, immer hinter dem Rücken des Angeklagten, der von nichts eine Ahnung hatte. Wie kann es in einem zivilisierten Land wie Deutschland zu so einer Art „Menschenjagd“ kommen? Warum dürfen Anzeigeerstatter, die ja doch eigentlich ganz normale Bürger sind, aktiv dabei mithelfen, den von ihnen Angezeigten zu verhaften und zu inhaftieren? Es gibt E-Mails, die zeigen, dass die Kläger über ein Jahr lang in engem Kontakt zum Staatsanwalt standen und ihm etliche Tipps gaben, wo, wie und wann der arme Mann gestellt werden könnte! Sie schreckten nicht davor zurück, ihn irgendwohin zu locken, ihm Fallen zu stellen, ihn zu Veranstaltungen einzuladen, nur um die Möglichkeit zu bekommen ihn abzufangen. Denn anscheinend war es auf legale Art und Weise nicht möglich den Angeklagten festzunehmen, da er sich im nichteuropäischen Ausland befand und es keinen internationalen Strafbefehl gab. Wir rufen uns in Erinnerung: bei dem Verfolgten und Angeklagten handelte es sich nicht um einen Schwerverbrecher, er war kein gewalttätiger Bankräuber und schon gar kein Serienmörder. Eigentlich war auch gar keine Strafanzeige nötig, da es sich um eine zivilrechtliche Angelegenheit handelte. Normalerweise. In normalen Zeiten. Unter normalen Umständen. Aber hier war die Sache etwas anders gelagert, der Angeklagte scheint besonders interessant gewesen zu sein für die Behörden. Warum das so gewesen ist, gilt es herauszufinden.
Aber ich kann auch noch von etwas Postiven berichten, das ich an diesem Tag höre. Einer E-Mail kann entnommen werden, dass der Rechtsprofessor Martin Schwab zu einer ganz anderen Einschätzung der Lage kam als die Anzeigeerstatter. Er schreibt ihnen dort klipp und klar, dass er sich nicht an einer Veruntreuung des Geldes des Angeklagten beteiligen wolle. ¬ Veruntreuung? Ist das nicht genau das, was eigentlich dem Angeklagten vorgeworfen wird? Dann könnte man ja fast vorschlagen, dass auf der Stelle die Seiten gewechselt werden und das nach der Verhandlung die Anzeigeerstatter die Gitterzelle des Angeklagten beziehen. Dieser muss natürlich ehrenvoll in Freiheit entlassen und im Anschluss vollständig rehabilitiert werden. Das würde jedenfalls in einer Welt geschehen, die meinen Vorstellungen von einer gerechten Welt entspricht. Aber hier wird anscheinend gerade das Spiel „Verkehrte Welt“ gespielt. Oder das Spiel „Alle gegen einen“. Vielleicht auch das Spiel „Ich sehe was, was du nicht siehst“? Für mich ist nämlich die Schuld des Angeklagten einfach nicht erkennbar. Da können Menschen noch so lange Geschichten erzählen (Die wirren Erzählungen dieses Zeugen füllten jetzt schon fast zwei komplette Verhandlungstage), für mich bleibt es immer noch die ganz einfache Geschichte, dass ein Mann 700.000 Euro dem Spendenkonto des Corona-Ausschusses entnahm, es vor dem Zugriff des Staates in Sicherheit brachte, und das Geld nicht zurückzahlen konnte, weil es ihm von den Anzeigeerstattern selbst entzogen wurde.
Die Vernehmung von Viviane Fischer, die am vierten und fünften Verhandlungstag stattfand, fasse ich nun der Einfachheit halber in einem Bericht zusammen:
Die Aussage der Zeugin wirkt auf den ersten Blick ganz anders, als die Aussage des Zeugen Justus Hoffmann. Die Adhäsionsklägerin macht einen ruhigen und besonnenen Eindruck, ihre Ausführungen sind durchdacht und sie kann ihre Erlebnisse zeitlich gut einordnen. Auch wirkt ihre Aussage viel freundlicher dem Angeklagten gegenüber. Am Anfang spricht sie ihm sogar ein Lob aus für seine gute Arbeit. Da sie aber im Anschluss keine Versuche unternimmt, den Angeklagten in irgendeiner Art und Weise zu entlasten und vielleicht aus seiner misslichen Lage zu befreien, denke ich mir insgeheim: Was nützen diese netten Worte? Soll sich der Angeklagte mit der Erinnerung daran die einsamen Abende in seiner Gitterzelle ein wenig versüßen?
Die Zeugin gibt im großen und ganzen das wieder, was sie auch in dem umfangreichen Anhang ihres Buches „Homo Amicus“ beschreibt. Sie gestaltet ihre Aussagen nur ein ganz klein wenig freundlicher, so dass man nicht gleich den Eindruck gewinnt, es handele sich um eine Anklageschrift, die sie bei Gericht einreichen will. Trotzdem macht sie dem Angeklagten ununterbrochen heftige Vorwürfe. Er habe sich an den Spendengeldern des Corona-Ausschusses persönlich bereichert und das Geld für seine eigenen Zwecke ausgegeben. Deshalb sei der Ausschuss praktisch arbeitsunfähig geworden und die Spender seien betrogen worden. Sie führt immer wieder lang und breit aus, dass in der Satzung festgelegt worden sei, dass keiner der Mitarbeitenden für seine Arbeit bezahlt werden solle. Wie ich erfahren werde, steht diese Aussage im krassen Gegensatz zu ihren eigenen Handlungen. Nachdem die Zeugin die Geschichte so erzählt hat, wie sie sich ihrem eigenen Erleben nach zugetragen hat, beginnt der vorsitzende Richter mit der Befragung.
Bald schon hat man den Eindruck, als ob eine mühsam aufrechterhaltene Fassade zu bröckeln beginnt. Die Zeugin hat zwar immer sehr viel sicherer gewirkt als ihr Vorgänger und sie hat sich auch nicht so verhalten wie ein kleines, bockiges Kind, aber langsam merkt man, dass die Situation nicht ganz unähnlich ist. Bei tieferem bohren zeigt sich nämlich, dass da durchaus auch Widersprüche zu finden sind in ihren so flüssig und elegant vorgetragenen Behauptungen. Manchmal gerät sie ins Stocken, bricht ab und versucht dann ganz neu wieder anzusetzen um ihrer Geschichte mehr Glaubwürdigkeit zu verleihen. Aber manchmal will ihr das nicht so recht gelingen. Am Ende wirkt es sogar tatsächlich so, als sei da jemand ertappt worden.
Der Richter baut seine Befragung sehr gut auf. Zuerst lässt er die Zeugin erzählen, was sie denn mit dem Begriff „Liquiditätsreserve“, den sie häufig benutzt, eigentlich genau meint. Und ob sie mit dem Angeklagten genau abgestimmt habe, wie das entnommene, in Sicherheit zu bringende Geld verwendet werden dürfe? Die Zeugin beteuert mehrere Male, dass immer klar gewesen sei, dass dieses Geld zu jedem Zeitpunkt hätte abrufbar sein müssen, für den Fall, dass das Konto des Corona-Ausschusses gepfändet wird. Sie gibt an, dass sie niemals zugestimmt hätte, dass der Angeklagte das von ihm entnommene Geld in eine Immobilie steckt.
(Hhmm, frage ich mich, aber das ist doch fast die einzige Möglichkeit, das Geld wirklich in Sicherheit zu bringen? Wenn man es nur auf ein anderes Konto umlagert, ist die Gefahr groß, dass es auch dort gepfändet wird?)
Der Richter projiziert nun einen Chatverlauf an die Wand. Dort lesen wir, dass der Angeklagte die Zeugin einmal gefragt hat: „Und was ist mit deinen 100.000 Euro? Sind die schon weg?“ (Er meint damit das zu Sicherungszwecken entnommene Geld) Darauf hat die Zeugin im Chat geantwortet: „Ja, die sind schon weg.“ „Hhm“, sagt da der Richter bedächtig „da sieht es ja fast so aus, als ob sie dieses Geld verbraucht haben?“ Im Raum ist es ganz still. Alle erwarten gespannt, was die Zeugin darauf zu erwidern hat. Vor allem der Angeklagte schaut sie intensiv an. Man merkt der Zeugin deutlich an, dass sie aus dem Konzept gebracht wurde. Nach einem kurzen Moment, in dem sie sich anscheinend neu sortieren muss, setzt sie zu wortreichen Erklärungen an. Aber ich glaube, jeder im Saal merkt, dass es sich nur um Ausreden handelt. Alle Zuschauer des Corona-Ausschusses haben mitbekommen, dass sie sich von ihrem Mann getrennt hat und zu dem fraglichen Zeitpunkt finanziell nicht so reich gesegnet gewesen sein kann, wie sie jetzt behauptet. Sie gibt nämlich an, dass das Geld, das sie dem Corona-Ausschuss entnommen hat, immer abrufbar gewesen wäre, da ihr Mann (Anmerkung von mir: Zu diesem Zeitpunkt ihr Ex-Mann) ein Wertpapier-Depot eingerichtet habe. Mich persönlich würde es sehr wundern, wenn ihr Mann sie zu diesem Zeitpunkt noch finanziell unterstützt hätte, hatte sie ihn doch schon vor längerer Zeit wegen eines anderen verlassen. Und wenn sie nach der Trennung in so guten finanziellen Verhältnissen lebte, warum hatte sie dann dem Angeklagten in einem Chat geschrieben, sie benötige Geld um ihren Krankenversicherungsbeitrag zu bezahlen?
Nach der Konfrontation mit dem rätselhaften Chatverlauf beendet der Vorsitzende die Verhandlung für diesen Tag. Ich persönlich habe das Gefühl, dass die Geschichte, die die Anklagenden erzählen und die zu großen Teilen ein Lügengebäude zu sein scheint, langsam anfängt in sich zusammenzufallen. Ich muss zugeben dass das ein sehr gutes Gefühl ist. Beschwingt und mit neuer Hoffnung fahre ich nach Hause.
Es gibt allerdings Eines, das mich immer wieder beschäftigt: Die größte Frage, die sich dem unvoreingenommenen Betrachter stellen sollte, ist doch: WARUM? WARUM das Ganze? WARUM diese Anstrengungen, an ein Geld zu kommen, das die Kläger allem Anschein nach schon unter ihre Kontrolle gebracht haben? Es ging ihnen anscheinend nie um die Rückführung des entnommenen Geldes an den Corona-Ausschuss. Wenn sie es für die Aufklärungsarbeit verwenden wollten, hätten sie das Geld längst dem Ausschuss zurückzahlen können, es befindet sich ja auf einem ihrer eigenen Konten.
Wir stehen vor einem Rätsel. Was wir aber erkennen können ist: Es ist ein Komplott. Es ist eine konzertierte Aktion vieler Menschen, die letztendlich dazu geführt hat, dass der Aktivste einer kleinen Gemeinschaft von Wahrheitssuchenden, nämlich der, der weltweit Kontakte geknüpft und Aktionen in Gang gesetzt hat, nun zur absoluten Untätigkeit verdammt und vollkommen ohnmächtig in einem Hochsicherheitsgefängnis eingekerkert ist und wie ein Schwerverbrecher behandelt wird. So eine Aktion hätten wir doch eigentlich eher von der „Gegenseite“ erwartet, nicht von den ehemaligen Freunden und Mitstreitern, meinen Sie nicht auch?
Jetzt werden mich natürlich alle fragen, was denn meiner Meinung nach die „Gegenseite“ sei. Nun, darauf habe ich eine Antwort, und ich will damit auch nicht hinterm Berg halten: Es handelt sich mit hundertprozentiger Sicherheit um Menschen, wahrscheinlich sogar um ganze Organisationen, denen die Arbeit für die Wahrheitsbewegung, die der Angeklagte in ganz vorbildlicher Art und Weise geleistet hat, ein Dorn im Auge ist, ein ganz gewaltiger Dorn.
Der Bericht gesprochen:
Siehe auch:
Bericht 1: Gerichtsverhandlung Reiner Füllmich, Göttingen, 2. Februar 2024
http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=29010
Bericht 2: Gerichtsverhandlung Reiner Füllmich, Göttingen, 7. Februar 2024
http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=29011
Online-Flyer Nr. 827 vom 08.03.2024
Bericht 3: Gerichtsverhandlung Reiner Füllmich, Göttingen, 27. Februar und 1. März 2024 (4. und 5. Tag)
Ertappt
Von Daniela Göken
Nachdem ich am 2. und 3. Tag der Verhandlungen als aufmerksame Zuschauerin und Zuhörerin dabei gewesen war, wollte mir diese ganze Geschichte nicht mehr aus dem Kopf gehen. Das, was der vorsitzende Richter vor Beginn des Prozesses so leicht dahin gesagt hatte, nämlich dass es sich um einen „überschaubaren Verfahrensgegenstand“ handele, hatte sich meiner Meinung nach ganz und gar nicht bewahrheitet. Im Gegenteil: Ich hatte das Gefühl mit jedem Verhandlungstag kamen neue Ungereimtheiten dazu. Mit jeder neuen Person, die vor Gericht erschien, ergaben sich weitere Fragen. Meiner Meinung nach entwickelte sich das Ganze zu einem echten, äußerst verzwickten Kriminalfall und mich beschlich das ungute Gefühl, dass ich keine Ruhe finden würde, bevor sich da nicht so Einiges aufgeklärt hat.
Reiner Füllmich, Kassel, 20. März 2021 (Foto: Arbeiterfotografie)
Fragen über Fragen wirbelten in meinem Kopf herum: Warum befindet sich das Geld, um das es hier geht und das der Angeklagte angeblich veruntreut haben soll, ausgerechnet auf dem Konto eines der Anzeigeerstatter, also genau an dem Ort, an dem man es am allerwenigsten vermuten würde? Warum wenden sich die Gesellschafter des Corona-Ausschusses (Viviane Fischer, Justus Hoffmann und Antonia Fischer) nicht direkt an Marcel Templin, der das Geld ja auf seinem Konto hat und es problemlos dorthin zurückführen könnte, wo es hingehört? Geht es hier überhaupt um Geld, oder steckt etwas ganz anderes dahinter? Was mich aber ganz besonders beschäftigt hat ist: Fällt denn niemandem, wirklich niemandem auf, dass die Strafanzeige, die am 2.9.2022 unterschrieben wurde VOR der eigentlichen „Tat“ gestellt wurde? Hat es das in der Geschichte der Justiz schon einmal gegeben, einen Verbrecher, der angezeigt wird, rein vorsorglich, bevor er irgendetwas Unrechtes tun konnte? Die „Tat“ soll ja darin bestehen, dass Geld veruntreut wurde, dass Geld, das zu Sicherungszwecken dem Konto des Corona-Ausschusses entnommen wurde, nicht zurückgeflossen ist. Der Angeklagte hat aber stets darauf hingewiesen, dass er das Geld erst zurückzahlen könne, wenn seine Immobilie verkauft sei. Aber dazu bekam er gar nicht mehr die Möglichkeit, denn die Anzeigeerstatter haben das Kunststück vollbracht, sich das Geld aus dem Verkauf des Hauses auf eines ihrer eigenen Konten überweisen zu lassen. Man stelle sich das einmal vor: Menschen stellen „vorsorglich“ eine Strafanzeige und sorgen dann selbst dafür, dass der Angeklagte gar nicht anders kann als die „Tat“ dann wirklich zu begehen!
Sehr gespannt, was die Vernehmung der Zeugin und Adhäsionsklägerin Viviane Fischer ergeben würde, fahre ich wieder einmal nach Göttingen. Der vierte Verhandlungstag steht an. Inzwischen kenne ich die Strecke gut und ich kann unterwegs entspannt meinen Gedanken nachhängen. Langsam habe ich das Gefühl eine Art Detektivin geworden zu sein, die versucht herauszufinden, was nun eigentlich wirklich passiert ist und wer von all den Menschen, die involviert sind, die Wahrheit spricht und wer nicht.
Diesmal ist alles etwas anders. Ich muss zusammen mit einer größeren Gruppe von Menschen lange vor der Tür warten, was nicht sehr angenehm ist, da es ziemlich kalt ist an diesem Morgen. Und selbst als ich schon drinnen auf meinem Platz sitze, dauert es noch einige Zeit, bis die Verhandlung dann mit einstündiger Verspätung endlich beginnen kann. Wie ich erfahre, hat das den Grund, dass ein neuer Verteidiger hinzugekommen ist, der erst über den Fall informiert werden musste. Jetzt ist der Angeklagte also rechts und links von Unterstützern flankiert, ein Bild, das mir durchaus gut gefällt.
Die Befragung des Zeugen Justus Hoffmann wird nun fortgesetzt. Ich habe ja in meinem letzten Text schon ausführlich darüber berichtet, dass dieser Zeuge sich nicht unbedingt so benimmt, wie man es eigentlich von einem erwachsenen Menschen, der vor Gericht aussagen soll, erwarten würde. Das Benehmen des Zeugen lässt auch an diesem Tag immer mehr zu wünschen übrig. Er zeigt immer deutlicher dass er keine Lust mehr hat Fragen zu beantworten. Er wird des öfteren ausfallend, beleidigt den neuen Verteidiger und zeigt seine Unzufriedenheit mit der Situation ganz deutlich. Dabei scheint ihm überhaupt nicht klar zu sein, dass ER ja der Anzeigeerstatter ist und dass er das Ganze selbst zu verantworten hat. Auch versteht er in keiner Weise, dass es durchaus verständlich ist, wenn der Angeklagte viele Fragen stellt, da ja für ihn auch so einiges auf dem Spiel steht. Es geht um nicht mehr und nicht weniger als um die Frage, wo er sich in den nächsten Jahren aufhalten wird: In einer kleinen Gitterzelle in Göttingen oder da, wo sich seine Frau, seine Hunde, seine Freunde, und alles was ihm sonst noch lieb und teuer ist, befinden.
Was mich an diesem Tag am meisten erschüttert, ist die Erkenntnis, wie eng die Anzeigeerstatter mit dem Staatsanwalt zusammengearbeitet haben, immer hinter dem Rücken des Angeklagten, der von nichts eine Ahnung hatte. Wie kann es in einem zivilisierten Land wie Deutschland zu so einer Art „Menschenjagd“ kommen? Warum dürfen Anzeigeerstatter, die ja doch eigentlich ganz normale Bürger sind, aktiv dabei mithelfen, den von ihnen Angezeigten zu verhaften und zu inhaftieren? Es gibt E-Mails, die zeigen, dass die Kläger über ein Jahr lang in engem Kontakt zum Staatsanwalt standen und ihm etliche Tipps gaben, wo, wie und wann der arme Mann gestellt werden könnte! Sie schreckten nicht davor zurück, ihn irgendwohin zu locken, ihm Fallen zu stellen, ihn zu Veranstaltungen einzuladen, nur um die Möglichkeit zu bekommen ihn abzufangen. Denn anscheinend war es auf legale Art und Weise nicht möglich den Angeklagten festzunehmen, da er sich im nichteuropäischen Ausland befand und es keinen internationalen Strafbefehl gab. Wir rufen uns in Erinnerung: bei dem Verfolgten und Angeklagten handelte es sich nicht um einen Schwerverbrecher, er war kein gewalttätiger Bankräuber und schon gar kein Serienmörder. Eigentlich war auch gar keine Strafanzeige nötig, da es sich um eine zivilrechtliche Angelegenheit handelte. Normalerweise. In normalen Zeiten. Unter normalen Umständen. Aber hier war die Sache etwas anders gelagert, der Angeklagte scheint besonders interessant gewesen zu sein für die Behörden. Warum das so gewesen ist, gilt es herauszufinden.
Aber ich kann auch noch von etwas Postiven berichten, das ich an diesem Tag höre. Einer E-Mail kann entnommen werden, dass der Rechtsprofessor Martin Schwab zu einer ganz anderen Einschätzung der Lage kam als die Anzeigeerstatter. Er schreibt ihnen dort klipp und klar, dass er sich nicht an einer Veruntreuung des Geldes des Angeklagten beteiligen wolle. ¬ Veruntreuung? Ist das nicht genau das, was eigentlich dem Angeklagten vorgeworfen wird? Dann könnte man ja fast vorschlagen, dass auf der Stelle die Seiten gewechselt werden und das nach der Verhandlung die Anzeigeerstatter die Gitterzelle des Angeklagten beziehen. Dieser muss natürlich ehrenvoll in Freiheit entlassen und im Anschluss vollständig rehabilitiert werden. Das würde jedenfalls in einer Welt geschehen, die meinen Vorstellungen von einer gerechten Welt entspricht. Aber hier wird anscheinend gerade das Spiel „Verkehrte Welt“ gespielt. Oder das Spiel „Alle gegen einen“. Vielleicht auch das Spiel „Ich sehe was, was du nicht siehst“? Für mich ist nämlich die Schuld des Angeklagten einfach nicht erkennbar. Da können Menschen noch so lange Geschichten erzählen (Die wirren Erzählungen dieses Zeugen füllten jetzt schon fast zwei komplette Verhandlungstage), für mich bleibt es immer noch die ganz einfache Geschichte, dass ein Mann 700.000 Euro dem Spendenkonto des Corona-Ausschusses entnahm, es vor dem Zugriff des Staates in Sicherheit brachte, und das Geld nicht zurückzahlen konnte, weil es ihm von den Anzeigeerstattern selbst entzogen wurde.
Die Vernehmung von Viviane Fischer, die am vierten und fünften Verhandlungstag stattfand, fasse ich nun der Einfachheit halber in einem Bericht zusammen:
Die Aussage der Zeugin wirkt auf den ersten Blick ganz anders, als die Aussage des Zeugen Justus Hoffmann. Die Adhäsionsklägerin macht einen ruhigen und besonnenen Eindruck, ihre Ausführungen sind durchdacht und sie kann ihre Erlebnisse zeitlich gut einordnen. Auch wirkt ihre Aussage viel freundlicher dem Angeklagten gegenüber. Am Anfang spricht sie ihm sogar ein Lob aus für seine gute Arbeit. Da sie aber im Anschluss keine Versuche unternimmt, den Angeklagten in irgendeiner Art und Weise zu entlasten und vielleicht aus seiner misslichen Lage zu befreien, denke ich mir insgeheim: Was nützen diese netten Worte? Soll sich der Angeklagte mit der Erinnerung daran die einsamen Abende in seiner Gitterzelle ein wenig versüßen?
Die Zeugin gibt im großen und ganzen das wieder, was sie auch in dem umfangreichen Anhang ihres Buches „Homo Amicus“ beschreibt. Sie gestaltet ihre Aussagen nur ein ganz klein wenig freundlicher, so dass man nicht gleich den Eindruck gewinnt, es handele sich um eine Anklageschrift, die sie bei Gericht einreichen will. Trotzdem macht sie dem Angeklagten ununterbrochen heftige Vorwürfe. Er habe sich an den Spendengeldern des Corona-Ausschusses persönlich bereichert und das Geld für seine eigenen Zwecke ausgegeben. Deshalb sei der Ausschuss praktisch arbeitsunfähig geworden und die Spender seien betrogen worden. Sie führt immer wieder lang und breit aus, dass in der Satzung festgelegt worden sei, dass keiner der Mitarbeitenden für seine Arbeit bezahlt werden solle. Wie ich erfahren werde, steht diese Aussage im krassen Gegensatz zu ihren eigenen Handlungen. Nachdem die Zeugin die Geschichte so erzählt hat, wie sie sich ihrem eigenen Erleben nach zugetragen hat, beginnt der vorsitzende Richter mit der Befragung.
Bald schon hat man den Eindruck, als ob eine mühsam aufrechterhaltene Fassade zu bröckeln beginnt. Die Zeugin hat zwar immer sehr viel sicherer gewirkt als ihr Vorgänger und sie hat sich auch nicht so verhalten wie ein kleines, bockiges Kind, aber langsam merkt man, dass die Situation nicht ganz unähnlich ist. Bei tieferem bohren zeigt sich nämlich, dass da durchaus auch Widersprüche zu finden sind in ihren so flüssig und elegant vorgetragenen Behauptungen. Manchmal gerät sie ins Stocken, bricht ab und versucht dann ganz neu wieder anzusetzen um ihrer Geschichte mehr Glaubwürdigkeit zu verleihen. Aber manchmal will ihr das nicht so recht gelingen. Am Ende wirkt es sogar tatsächlich so, als sei da jemand ertappt worden.
Der Richter baut seine Befragung sehr gut auf. Zuerst lässt er die Zeugin erzählen, was sie denn mit dem Begriff „Liquiditätsreserve“, den sie häufig benutzt, eigentlich genau meint. Und ob sie mit dem Angeklagten genau abgestimmt habe, wie das entnommene, in Sicherheit zu bringende Geld verwendet werden dürfe? Die Zeugin beteuert mehrere Male, dass immer klar gewesen sei, dass dieses Geld zu jedem Zeitpunkt hätte abrufbar sein müssen, für den Fall, dass das Konto des Corona-Ausschusses gepfändet wird. Sie gibt an, dass sie niemals zugestimmt hätte, dass der Angeklagte das von ihm entnommene Geld in eine Immobilie steckt.
(Hhmm, frage ich mich, aber das ist doch fast die einzige Möglichkeit, das Geld wirklich in Sicherheit zu bringen? Wenn man es nur auf ein anderes Konto umlagert, ist die Gefahr groß, dass es auch dort gepfändet wird?)
Der Richter projiziert nun einen Chatverlauf an die Wand. Dort lesen wir, dass der Angeklagte die Zeugin einmal gefragt hat: „Und was ist mit deinen 100.000 Euro? Sind die schon weg?“ (Er meint damit das zu Sicherungszwecken entnommene Geld) Darauf hat die Zeugin im Chat geantwortet: „Ja, die sind schon weg.“ „Hhm“, sagt da der Richter bedächtig „da sieht es ja fast so aus, als ob sie dieses Geld verbraucht haben?“ Im Raum ist es ganz still. Alle erwarten gespannt, was die Zeugin darauf zu erwidern hat. Vor allem der Angeklagte schaut sie intensiv an. Man merkt der Zeugin deutlich an, dass sie aus dem Konzept gebracht wurde. Nach einem kurzen Moment, in dem sie sich anscheinend neu sortieren muss, setzt sie zu wortreichen Erklärungen an. Aber ich glaube, jeder im Saal merkt, dass es sich nur um Ausreden handelt. Alle Zuschauer des Corona-Ausschusses haben mitbekommen, dass sie sich von ihrem Mann getrennt hat und zu dem fraglichen Zeitpunkt finanziell nicht so reich gesegnet gewesen sein kann, wie sie jetzt behauptet. Sie gibt nämlich an, dass das Geld, das sie dem Corona-Ausschuss entnommen hat, immer abrufbar gewesen wäre, da ihr Mann (Anmerkung von mir: Zu diesem Zeitpunkt ihr Ex-Mann) ein Wertpapier-Depot eingerichtet habe. Mich persönlich würde es sehr wundern, wenn ihr Mann sie zu diesem Zeitpunkt noch finanziell unterstützt hätte, hatte sie ihn doch schon vor längerer Zeit wegen eines anderen verlassen. Und wenn sie nach der Trennung in so guten finanziellen Verhältnissen lebte, warum hatte sie dann dem Angeklagten in einem Chat geschrieben, sie benötige Geld um ihren Krankenversicherungsbeitrag zu bezahlen?
Nach der Konfrontation mit dem rätselhaften Chatverlauf beendet der Vorsitzende die Verhandlung für diesen Tag. Ich persönlich habe das Gefühl, dass die Geschichte, die die Anklagenden erzählen und die zu großen Teilen ein Lügengebäude zu sein scheint, langsam anfängt in sich zusammenzufallen. Ich muss zugeben dass das ein sehr gutes Gefühl ist. Beschwingt und mit neuer Hoffnung fahre ich nach Hause.
Es gibt allerdings Eines, das mich immer wieder beschäftigt: Die größte Frage, die sich dem unvoreingenommenen Betrachter stellen sollte, ist doch: WARUM? WARUM das Ganze? WARUM diese Anstrengungen, an ein Geld zu kommen, das die Kläger allem Anschein nach schon unter ihre Kontrolle gebracht haben? Es ging ihnen anscheinend nie um die Rückführung des entnommenen Geldes an den Corona-Ausschuss. Wenn sie es für die Aufklärungsarbeit verwenden wollten, hätten sie das Geld längst dem Ausschuss zurückzahlen können, es befindet sich ja auf einem ihrer eigenen Konten.
Wir stehen vor einem Rätsel. Was wir aber erkennen können ist: Es ist ein Komplott. Es ist eine konzertierte Aktion vieler Menschen, die letztendlich dazu geführt hat, dass der Aktivste einer kleinen Gemeinschaft von Wahrheitssuchenden, nämlich der, der weltweit Kontakte geknüpft und Aktionen in Gang gesetzt hat, nun zur absoluten Untätigkeit verdammt und vollkommen ohnmächtig in einem Hochsicherheitsgefängnis eingekerkert ist und wie ein Schwerverbrecher behandelt wird. So eine Aktion hätten wir doch eigentlich eher von der „Gegenseite“ erwartet, nicht von den ehemaligen Freunden und Mitstreitern, meinen Sie nicht auch?
Jetzt werden mich natürlich alle fragen, was denn meiner Meinung nach die „Gegenseite“ sei. Nun, darauf habe ich eine Antwort, und ich will damit auch nicht hinterm Berg halten: Es handelt sich mit hundertprozentiger Sicherheit um Menschen, wahrscheinlich sogar um ganze Organisationen, denen die Arbeit für die Wahrheitsbewegung, die der Angeklagte in ganz vorbildlicher Art und Weise geleistet hat, ein Dorn im Auge ist, ein ganz gewaltiger Dorn.
Der Bericht gesprochen:
Siehe auch:
Bericht 1: Gerichtsverhandlung Reiner Füllmich, Göttingen, 2. Februar 2024
http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=29010
Bericht 2: Gerichtsverhandlung Reiner Füllmich, Göttingen, 7. Februar 2024
http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=29011
Online-Flyer Nr. 827 vom 08.03.2024