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Kommentar
Geisteskrank?
Beihilfe zum Mord verboten, Beihilfe zum Massenmord nicht
Von Heinrich Frei
Über 200 Menschen wurden bei der Amokfahrt in Magdeburg verletzt. Mehrere wurden getötet. Jetzt wird über die Motive des Attentäters gerätselt. Ist der saudische Psychiater geisteskrank? Meiner Meinung ist er psychisch schwer gestört. Als nicht geisteskrank gelten in Deutschland die Politiker, die weiter erlauben, Kriegsmaterial nach Israel und USA zu liefern. Diese Waffen kommen zum Einsatz im Krieg in Gaza, bei der Bombardierung Syriens, des Libanon und im Jemen. Zehntausende sind in diesen Kriegen schon umgekommen und wurden verletzt. Aber die Waffenlieferungen stellt die deutsche Regierung an Israel und an die USA nicht ein.
Beihilfe zum Mord wird in Deutschland hart bestraft. Wer einem Terroristen oder Raubmörder eine Waffe verkauft hat, wird vor Gericht gestellt. Aber die Beihilfe zum Massenmord mit Kriegsmateriallieferungen ist in Deutschland erlaubt. Mithilfe ihrer Militärbasis im deutschen Ramstein steuern US-Streitkräfte Drohnenangriffe in fernen Ländern. Auch das ist in Deutschland erlaubt. Dabei ist längst bekannt, dass bei diesen außergerichtlichen Hinrichtungen mit Drohnen immer viele Zivilisten ums Leben kommen, nicht nur die als Terroristen vermuteten Individuen, die ins Visier genommen wurden.
Online-Flyer Nr. 841 vom 11.01.2025
Geisteskrank?
Beihilfe zum Mord verboten, Beihilfe zum Massenmord nicht
Von Heinrich Frei
Über 200 Menschen wurden bei der Amokfahrt in Magdeburg verletzt. Mehrere wurden getötet. Jetzt wird über die Motive des Attentäters gerätselt. Ist der saudische Psychiater geisteskrank? Meiner Meinung ist er psychisch schwer gestört. Als nicht geisteskrank gelten in Deutschland die Politiker, die weiter erlauben, Kriegsmaterial nach Israel und USA zu liefern. Diese Waffen kommen zum Einsatz im Krieg in Gaza, bei der Bombardierung Syriens, des Libanon und im Jemen. Zehntausende sind in diesen Kriegen schon umgekommen und wurden verletzt. Aber die Waffenlieferungen stellt die deutsche Regierung an Israel und an die USA nicht ein.
Beihilfe zum Mord wird in Deutschland hart bestraft. Wer einem Terroristen oder Raubmörder eine Waffe verkauft hat, wird vor Gericht gestellt. Aber die Beihilfe zum Massenmord mit Kriegsmateriallieferungen ist in Deutschland erlaubt. Mithilfe ihrer Militärbasis im deutschen Ramstein steuern US-Streitkräfte Drohnenangriffe in fernen Ländern. Auch das ist in Deutschland erlaubt. Dabei ist längst bekannt, dass bei diesen außergerichtlichen Hinrichtungen mit Drohnen immer viele Zivilisten ums Leben kommen, nicht nur die als Terroristen vermuteten Individuen, die ins Visier genommen wurden.
Online-Flyer Nr. 841 vom 11.01.2025