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Aktueller Online-Flyer vom 28. März 2024  

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Glossen
Endlich bewiesen dank "Sauerlandzelle":
Aus Sitzenbleibern werden Terroristen
Von Hans-Detlev v. Kirchbach

Daß aus Sitzenbleibern Amokläufer werden können, wissen wir ja schon seit diversen Schulgemetzeln. Noch viel gefährlicher aber als Schul-Sitzenbleiber sind jene Unbotmäßigen, die vor Gericht sitzenbleiben. Darin erkannte schon die kaiserliche Justiz ein Schwerstdelikt, nur noch vergleichbar mit Mord, wenn nicht Gotteslästerung. Zu Recht, denn dieser Tage überführte sich ein Top-Terrorist der Al Qaida gerade dadurch, daß er vor Gericht sitzenblieb. Näheres vom NRhZ-Terrorexperten.- Die Redaktion.

Teufel-Austreibung beim OLG Düsseldorf
 
Wenn das keinen ultimativen Beweis der ungeheuren Gefährlichkeit dieser Top-Attentäter darstellt, der jegliche weitere Beweisaufnahme völlig überflüssig macht! Die sogenannte “Sauerland-Bande“, gegen die derzeit vor dem Düsseldorfer Oberlandesgericht verhandelt wird, hat sich, in gemeinschaftlich zuzurechnender Gesamttäterschaft vertreten durch Yilmaz A., nämlich des grundstürzendsten Verbrechens schuldig gemacht, welches ein deutsches Juristenhirn mit Schaudern nur zu denken vermag.
 
Yilmaz A. hatte sich, unfassbar, geweigert, beim gravitätischen Eintritt des Hohen Gerichts in den heiligen Verhandlungssaal untertänigst von seinem Sitze aufzustehen! Beziehungsweise, wie es sich vor einem rheinpreußischen Oberlandesgericht gehört, zackig aufzuspringen! 

Hände an die Hosennaht! Wie es der Autor noch in den früheren sechziger Jahren bei Schulklassenbesuchen in deutschen Gerichtssälen sehen konnte. Doch Yilmaz A. trug dieser schwerste aller Delinquenten-Frevel nur lasche vierzehn Tage Ordnungshaft ein ("tagesschau.de", 23. 06. 2009). Etwa vierzig Jahre, nachdem ein gewisser Fritz Teufel derlei wilhelminischen Schwachsinn aus dem Justizmuseum mit der klassischen Sentenz historisch abschließend erledigte: „Wenn’s der Wahrheitsfindung dient."
 
Wir fordern: 21 Jahre Ordnungshaft
 
In unserer Epoche umfassender Regression ist dieser kurze aufklärerische Moment, wie fast alle anderen aus der bösen 68er Zeit, freilich längst schon spurlos verflogen. 14 Tage Ordnungshaft? Aber doch mindestens 14 Jahre, additiv zu verschärfen mit nochmals 7 Jahren, weil jetzt nicht einmal mehr die Sensationspresse zu ihren immergleichen Pranger-Fotos kommt. Denn um sich den Streß mit dem widerborstigen “Islamisten“ Yilmaz A., der nur „für Allah aufstehen" will, zu erleichtern, wird der Angeklagte im Düsseldorfer Prozeß gegen die "Sauerlandzelle" erst nach dem majestätischen Introitus des Heiligen Justiz-Officiums in den Saal geführt. Dann aber dürfen die Schnappschießer von Bild & Co. nicht mehr auf den Abzug drücken. Was wiegt da eigentlich schwerer: die Mißachtung des offiziellen Gerichts oder die Sabotage der höchsten, weil auflagenstärksten, Instanzen des "gesunden Volksempfindens"? Da muß dem gemeinen Bild-Leser umstandslos die Todesstrafe in den Sinn kommen. Doch vertrauen wir darauf, daß der bekannte Humanismus des deutschen Leitblatts sich mit einigen Jahren Ordnungshaft für Yilmaz A. zufrieden geben wird.
 
Strafrechtsreform: Ordnungshaft bei Mangel an Beweisen
 
Und wenn’s mit dem eigentlichen Tatvorwurf beziehungsweise dem strafprozessual ausreichenden Beweis desselben nicht so recht klappt, dann könnte man die so mild berechneten 21 Jahre Gesamtbuße einfach im Wege der Ersatzvornahme als Ordnungshaft für "Ungebühr vor Gericht" verhängen. Eine entsprechend eilig durchgepeitschte Gesetzesänderung dafür sollte allerdings nicht mehr allzu lange auf sich warten lassen. 

Schließlich steht die Bundestagswahl vor der Tür, und da gilt es zum Ausgleich sonstiger politischer Unfähigkeit propagandistisch wirkungsvoll den "starken Staat" zu markieren. Über die Gesamtjahreshöchstzahl für Ordnungsstrafen könnte sich die Große Koalition ja ähnlich einigen wie dereinst bei der Mehrwertsteuer. CDU: energische 20 Jahre; SPD: humanistische 18 Jahre; Kompromiß: maßvolle 21 Jahre.
 
Aufstand für Allah: Sitzenbleiben vor Gericht
 
Nun hat sich Yilmaz A. mit seiner Begründung: „Ich stehe nur für Allah auf" - als "Provokation", wie "tagesschau.de" weiß -, auch einen richtig schönen Vorwand ausgesucht, um weiterhin gemütlich sitzenzubleiben. Denn der von ihm als einziger Aufstands-Anlaß apostrophierte Herr existiert bekanntlich ebensowenig real wie der von einer anderen religionsfundamentalistischen Richtung halluzinierte "Herrgott". Also braucht Yilmaz A. eigentlich gleich gar nicht mehr aufzustehen – Sitzen ist für den Spitzenterrorplaner, obgleich außer angeblichen, wirrköpfigen "Planungen" nichts passiert ist, wohl ohnehin für Jahre angesagt. Zu Recht. Denn selbst "tagesschau.de" gab sich ganz indigniert über diesen terroristischen Sitzenbleiber. Derlei "Ungebühr" - so der justizoffizielle Deliktterminus aus voraufklärerischer Epoche - wiegt für die Justiz, insgesamt gesehen, denn auch weitaus schwerer als mancher wirkliche Terrorakt.
 
14 Tage für Ungebühr - 0 Sekunden für Bombenterror
 
Ein Beispiel nur sei hier zum Vergleich genannt: das nicht bloß geplante sondern reale Terror-Bombardement des serbischen Städtchens Varvarin durch Todesflieger der berüchtigten "Nato-Zelle" oder auch "Nato-Bande" anno 1999. Diesen gefährlichsten deutschen Bombenterror seit 1945 haben nämlich drei deutsche Gerichtsinstanzen (Landgericht Bonn, Oberlandesgericht Köln, schließlich der Bundesgerichtshof) als ordnungsgemäßen Ausdruck vollkommen "gebührlichen" Staatsverhaltens schöngeurteilt und Schadensersatz für die überlebenden Opfer abgelehnt.
 
Für den gebührlichen Bombenabwurf auf Varvarin mußte bislang mithin kein Schröder, Fischer, Scharping, Jamie Shea oder irgendein Generalinspekteur auch nur 14 Minuten Ordnungshaft abreißen, obwohl die von ihrer NATO-Zelle losgeschickten Bomben beispielsweise dem orthodoxen Priester des Ortes den Kopf abrissen. Der könnte nun allerdings auch nicht mehr vor einem deutschen Gericht gebührlich aufstehen und würde daher gebührenpflichtig wegen Ungebühr verurteilt.
 
"Deutsche Richter anno ..."
 
Kurt Tucholsky („Warum stehen Angeklagte eigentlich vor Gericht?") hätte seinen Spaß gehabt mit dieser Retro-Justiz anno 2009, welche nicht nur in Düsseldorf, wo man bezeichnenderweise "Alt" trinkt, den Geist von 1909, bestenfalls 1929, zelebriert. Und mit einer Presse, die jeden offiziellen Schmu distanzlos nachplappert und sich mit eingebildeten Robenträgern gemeinsam künstlich aufregt, wenn einer mal vor denen nicht vorschriftsmäßig Männchen macht. Was im Übrigen sonst niemand interessieren würde, ginge es nicht um die angeblich schlimmsten Terroristen seit dem Deutschen Herbst.
 
"Terrorprozeß" als Propaganda-Spektakel
 
Nur bei diesem Verfahren soll gezielt aus noch so beiläufigen Komponenten ein mediales Gesamtbild des Bösen zusammengestückelt werden, um für die möglichst scharfe Verurteilung der bereits regierungsamtlich und massenkommunikativ Vorverurteilten ein Stimmungsmilieu, einen Resonanzboden populistischer Akklamation zu bereiten. Handelt es sich doch um den von der Kanzlerin persönlich geweihten "größten Erfolg" der Terrorismusbekämpfung seit Anbeginn des Universums und zugleich um ein zentrales Standardargument für Herrn Schäuble, warum weitere "Befugnisse" der "Sicherheitsbehörden" und weitere Grundrechtseingriffe dringlich seien.
 
Dem Herrn Innenminister sekundiert im Interview mit “wdr.de“ vom 5. September auch der ehemalige “Verfassungsschutz“-Präsident Peter Frisch, heute Rechtsanwalt in Bonn, mit drohendem Gemunkel: „Es ist nicht die Frage, ob der nächste Anschlag kommt, sondern nur, wann er kommt. Wir haben schon zwei Mal - bei den Kofferbomben und jetzt - Glück gehabt und müssen leider damit rechnen, dass irgendwann etwas passiert. Um das zu verhindern, werden alle Mittel der Technik gebraucht.“ Womit u.a. Wohnungsabhören und Online-Durchsuchung gemeint sind, Verfassung hin oder her.
 
Vom Loch zu Celle zur Sauerlandzelle
 
Was die Instrumentalisierung, nein: Inszenierung von Terrorkulissen zum Zweck der autoritären Aufrüstung nach innen angeht, kennt gerade dieser Herr sich bestens aus. War er doch in der “Verfassungsschutz“-Abteilung des niedersächsischen Innenministeriums anno 1976 für das sogenannte “Celler Loch“ verantwortlich. Also für die Inszenierung eines von Staatsschützern ausgeführten Bombenanschlages auf die Außenmauer des Celler Knastes. Ein Ziel der allerdings kläglich aufgeflogenen Staatsaktion: Der Öffentlichkeit sollte die Dringlichkeit zusätzlicher Gesetzes- und Polizeiaufrüstung gegen den Terrorismus plausibel gemacht werden. Die Methode ist also längst bekannt, und es lässt aufhorchen, wenn sich einer ihrer prominentesten Exponenten jetzt mit der altbekannten Drohsuggestion zu Worte meldet, dass ohne noch exzessivere staatliche Ausschnüffelung der Privatsphäre und noch mehr unkontrollierbare Macht für Polizei und Geheimdienste unser aller Leben keinen Pfifferling mehr wert sei. Einen Pfifferling kaum mehr wert sind freilich eher Grund- und Persönlichkeitsrechte, wenn die polizeistaatlichen “Reform“-Konzepte nach den Rezepten Frischs und Schäubles unter massenmedialer Anheizung von Angsthysterie weiter vorangetrieben werden.
 
Die Dämonisierung der "Sauerlandzelle" ist also, wie man es auch dreht und wendet, ein Dreh- und Angelpunkt der aktuellen innenpolitischen Staatsraison. Peinlich wäre insofern, wenn ausgerechnet im Wahljahr die schillernde Sauerland-Blase zu einem unansehnlichen Luftballon zusammenschrumpfen würde. Schon darum muß, wer vor dem hochmögenden Düsseldorfer Oberlandesgericht nicht wie ein Hampelmann aufsteht, notwendigerweise ein Terrorist sein. (PK)

 
Ab der nächsten NRhZ können Sie eine dreiteilige Dokumentation von Walter van Rossum lesen, in der sich der prominente Medienkritiker mit dem öffentlichen und offiziellen "Hype" um die "Sauerlandzelle" auseinandersetzt.

Online-Flyer Nr. 205  vom 08.07.2009



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