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Aktueller Online-Flyer vom 29. März 2024  

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Wirtschaft und Umwelt
Heftigen Widerstand gegen E.ON-Kohlekraftwerk Datteln 4 angekündigt
Ball liegt jetzt bei der Landesregierung
Von Dirk Jansen

Bürgerinitiativen und Verbände haben vergangene Woche in Essen gegen das Vorhaben des Regionalverbands Ruhr (RVR) protestiert, bei der Landesregierung ein "Zielabweichungsverfahren" zugunsten des gerichtlich gestoppten E.ON-Kohlekraftwerks Datteln 4 zu beantragen. Darauf hatten sich VertreterInnen von CDU, FDP und SPD bereits im Vorfeld der Verbandsversammlung geeinigt.


RVR will neue "Lex E.ON" / Protest von Bürgerinitiativen und Verbände
Quelle: BUND
Aktivisten forderten die Regionalpolitiker Innen auf, die Kraftwerksfehlplanung endgültig zu beerdigen. Ein "Kohlelobby- ist" streckte den eintreffenden Mitgliedern des Gremiums zur Begrüßung kohlegeschwärzte Hände entgegen. Ringsherum demonstrierten Aktivisten mit Bannern und Plakaten unter dem Motto "Nein zu Datteln 4 – nicht die Hände schmutzig machen!". Zu dem Aktions-bündnis gegen Datteln 4 gehören der NRW-Landes-verband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Campact, die Interessengemeinschaft Meistersiedlung, die B.i.B. Waltrop, Pro Waltrop, die Deutsche Umwelthilfe sowie die klima-allianz deutschland.
 
„Das rechtlich unzulässige Zielabweichungsverfahren kommt einer neuen Lex E.ON gleich“, erklärte ich als Geschäftsleiter des BUND NRW. „Stimmt die Landesregierung der Zielabweichung zu, wäre dies eine politische Ausnahmeerlaubnis für Datteln 4. Anstatt das Recht für den Kohlemeiler zurechtzubiegen, sollte die Katastrophen-Planung endlich beerdigt werden.“
 
„Die Aktion heute ist nur der Auftakt. Mit einer bundesweiten Online-Unterschriftenaktion und weiteren Aktivitäten werden wir der rot-grünen Landesregierung deutlich machen, dass die Bürgerinnen und Bürger in NRW keine Rechtsverdrehung für Klima-Killer akzeptieren“, kündigte Susanne Jacoby vom Kampagnennetzwerk Campact an.


Baustelle E.ON-Kohlekraftwerk Datteln 4
"Die Politiker machen sich zu willfährigen Erfüllungs-gehilfen des Energieriesen E.ON, indem sie versuchen, das Kraftwerk nachträglich, sozusagen durch die Hintertür, zu legalisieren. Jeder andere Bauherr, der sich Mängelliste nach "E.ON-Art" leistet, müsste seinen Schwarzbau abreißen“, stellte Marieluise Greiwing von der Initiative B.i.B. Waltrop klar. „Die Richter des Oberverwal-tungsgerichts hatten gravierende Verstöße gerügt. Der RVR kann es drehen und wenden wie er will: Die Rechtswidrigkeit der Kraftwerksplanung lässt sich im Nachhinein nicht mehr heilen.“
 
Mit dem Zielabweichungsverfahren versucht der RVR zwingende Vorgaben des Landesentwicklungsplans zu umgehen, die das Kraftwerk an dem jetzigen Standort verbieten. Gleichzeitig soll damit auch die Basis für die Verabschiedung eines neuen Bebauungsplans gelegt werden. Das Landesplanungsgesetz NRW sieht zwar vor, dass im Einzelfall mittels eines Zielabweichungsverfahrens ausnahmsweise von den Vorgaben der Landesplanung abgewichen werden kann, sofern die Grundzüge der Landesplanung nicht berührt werden. Das beabsichtigte Abweichungsverfahren widerspricht Zielfestlegungen der Raumordnung und ist daher unzulässig, wie bereits 2011 ein Rechtsgutachten im Auftrag der Deutschen Umwelthilfe bestätigte. (PK) 
 
Gutachten der DUH: http://www.duh.de/2357+M5a3ca50e213.html; mehr Infos: www.nein-zu-datteln4.de
 


Online-Flyer Nr. 414  vom 10.07.2013



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