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Aktueller Online-Flyer vom 28. März 2024  

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Wirtschaft und Umwelt
Bundesverwaltungsgericht stärkt Klagerechte von Umweltverbänden
Zeitenwende für schwarz-gelbes Umweltrecht
Von Peter Kleinert

Aufgrund einer Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) können Umweltverbände nun gegen alle nationalen Verstöße gegen EU-Umweltrecht gerichtlich vorgehen. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig am vergangenen Donnerstag nach einer Klage der DUH. Durch dieses Grundsatzurteil wurde das Land Hessen verpflichtet, effektive Maßnahmen zur Verbesserung der Luftreinhaltung in Darmstadt zu ergreifen. Die DUH erwartet von dem Urteil eine erhebliche Verbesserung behördlicher Planungen und Entscheidungen, jedoch keine Klageflut.
 

DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch
NRhZ-Archiv
„Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ist ein großer Erfolg für alle Bürgerinnen und Bürger, die sich in diesem Land für eine intakte Umwelt einsetzen. Und sie ist eine Ohrfeige für die schwarz-gelbe Bundesregierung, die ihrer Verpflichtung zur Schaffung umfassender Klagerechte im Umweltrecht nicht nachgekommen ist“, erklärte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch nach der Urteilsverkündung des Bundesverwaltungsgerichts. Spätestens seit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im März 2011 habe die Bundesregierung gewusst, dass Deutschland seine Gesetze entsprechend anpassen müsse. Sie habe darauf jedoch nicht reagiert. In Richtung der hessischen Landesregierung sagte Resch, diese müsse nun „endlich und zügig ihrer Verantwortung nachkommen und dafür sorgen, dass im Ballungsraum Rhein-Main die hohe Luftbelastung mit Stickoxiden sinkt“, erklärte DUH- Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.
 
Die bisherige Gesetzeslage hatte es Umweltverbänden nur gestattet, gegen Vorhaben gerichtlich vorzugehen, die mit Umweltverträglichkeitsprüfungen verbunden sind. Große Teile des Umweltrechts haben jedoch mit derartigen Prüfungen nichts zu tun, wie etwa nahezu das gesamte Klimaschutzrecht, aber auch das Luftreinhalterecht.
 
Der EuGH hatte bereits im März 2011 entschieden, dass Verbände die Möglichkeit haben müssen, gegen Verwaltungshandeln gerichtlich vorzugehen, wenn dieses europäischem Umweltrecht widerspricht. Deutschland hätte ein völkerrechtliches Abkommen, die Aarhus-Konvention, entsprechend umsetzen müssen. Mit dem aktuellen Urteil des höchsten deutschen Verwaltungsgerichts muss diese Schlussfolgerung nun auch im deutschen Recht verankert werden. „Dieses Urteil bedeutet eine Zeitenwende für das deutsche Umweltrecht“, betonte der Berliner Anwalt Dr. Remo Klinger, der die DUH in diesem Rechtsstreit vertrat.
 
Das hessische Umweltministerium muss nun den Luftreinhalteplan für den Ballungsraum Rhein-Main, wozu auch das Stadtgebiet Darmstadt gehört, fortschreiben und effektive Maßnahmen zur Einhaltung des EuGH-Gesetzes umsetzen. Die DUH fordert neben der Einführung einer Umweltzone mit Einfahrverboten für Pkw ohne grüne Plakette auch die verbindliche Filterpflicht für andere Fahrzeuggruppen, die mit Dieselmotoren betrieben werden. Dazu gehören insbesondere Lkw, Baumaschinen, Schienenfahrzeuge und in Hafenstädten bzw. an Wasserstraßen auch Schiffe. Aber auch die hohe Stickoxidbelastung muss endlich wirksam adressiert werden. „Wir brauchen saubere Busse für saubere Städte. Busse des öffentlichen Nahverkehrs sind wichtiger Bestandteil klimafreundlicher Mobilität – aber nur, wenn ihre Abgaswerte stimmen“, so Resch. Die Technik sei längst vorhanden, die Verantwortlichen müssten nun endlich handeln, um weitere gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. (PK)


Online-Flyer Nr. 423  vom 11.09.2013



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