NRhZ-Online - Neue Rheinische Zeitung - Logo
SUCHE
Suchergebnis anzeigen!
RESSORTS
SERVICE
Unabhängige Nachrichten, Berichte & Meinungen
Aktueller Online-Flyer vom 29. März 2024  

Fenster schließen

Kultur und Wissen
Verhindern, dass eine Minderheit ihr Ego zu Lasten anderer ausleben kann!
Gerechtigkeit durch Chancengleichheit
Von Prof. Mohssen Massarrat

Die Idee der Gerechtigkeit beschäftigt seit Jahrtausenden die Menschheit. In allen Religionen spielt Gerechtigkeit eine wichtige, manchmal auch die zentrale Rolle. In modernen Gesellschaften kann es sich keine Partei leisten, Gerechtigkeit als gesellschaftspolitisches Thema zu ignorieren. All das belegt, dass erstens die Schaffung einer gerechten Gesellschaft ein fundamentales Bedürfnis der Menschen ist und dass zweitens die gerechte Gesellschaft offensichtlich immer noch aussteht. Was ist aber die Gerechtigkeit, die uns so bewegt? Gibt es dazu überhaupt eine genaue oder gar einvernehmliche Definition?
 

Prof. Dr. Mohssen Massarrat
Tatsächlich gehen die Vorstellungen über Gerechtigkeit weit auseinander, ein Konsens über ihren Inhalt ist daher kaum denkbar. Denn soziale Gruppen haben ein ganz unterschiedliches Gerechtigkeitsempfinden: Reiche definieren Besitzstandswahrung als gerecht, arme Menschen, die von ihrem Lohn allein nicht leben können, empfinden niedrige Löhne und grundsätzlich auch die Einkommens- und Vermögensungleichheit als ungerecht. Kein Wunder, dass die Mensch-heitsgeschichte bisher die Geschichte des Kampfes um die Durchsetzung der eigenen Gerechtigkeitsvorstellung war und auch in der Zukunft bleiben wird. Auf dieser Grundlage entstanden auch gegensätzliche Gerechtigkeitstheorien:
 
Auf der einen Seite erklären die neoklassisch-liberalistischen Theorien, wie sie von Hobbes, Locke, Mill, Nozick u. a. vertreten werden, dass gerade die Ungleichheit von Vermögen und Einkommen ein entscheidender Antrieb für Wohlstandsvermehrung und daher auch für die Schaffung einer gerechten Gesellschaft ist. Diese Theorien, übrigens im gegenwärtigen Neoliberalismus fest verankert, basieren zwar auf der richtigen Annahme, dass Menschen Individuen mit unterschiedlichen Fähigkeiten und Begabungen sind, ziehen aber daraus den zweifelhaften Schluss, dass die Ungleichheit an Besitz und Einkommen eben aus der Ungleichheit der menschlichen Natur resultiert. Sie unterschlagen die Bedeutung von Erbschaft und Macht, also Faktoren, die zu Reichtum und Herrschaft führen können, ohne dass dabei eigene Leistungen erbracht worden wären. So liefern sie wohl die Rechtfertigung für Vermögensungleichheit, für Kolonialismus und Rassismus, diese Theorie begründet jedoch keinerlei moralisch konsensfähige Anhaltspunkte für eine gerechte Gesellschaft.
 
Auf der anderen Seite leiten die orthodox-egalitaristischen Theorien, aus der moralisch allgemein unstrittigen Annahme, dass Menschen durch Geburt vor dem Recht gleich sind ( Rechtsgleichheitsprinzip), die Politik der Gleichmacherei ab, indem sie die individuell unterschiedlichen Fähigkeiten und Begabungen gering schätzen. Diese Ignoranz ist offensichtlich die Hauptursache für das Scheitern dieser Theorie, wie wir sie am Beispiel vom Sozialismus sowjetischer Prägung ablesen können.
 
So gesehen wird entweder das Individuum in den Vordergrund gestellt, während dem Kollektiv bzw. dem Staat eine untergeordnete Bedeutung eingeräumt (Neoliberalismus) oder aber der Staat als alles dominierender herausgestellt wird, während den individuellen Rechten und Freiheiten geringe Bedeutung beigemessen wird oder diese sogar drastisch beschnitten werden (orthodoxer Egalitarismus). Unter den Bedingungen des Neoliberalismus fühlt sich eine mächtige Minderheit von Individuen berechtigt, ihre Interessen über das Gesamtinteresse der Gemeinschaft zu stellen und selbst die größten Ungleichheiten als gerecht zu definieren. Und im orthodox-egalitaristischen Konzept wird der Gleichmacherei Tür und Tor geöffnet, weil die individuell unterschiedlichen Leistungen nicht anerkannt werden.
 
Liberale Gerechtigkeitstheoretiker, wie John Rawls, Ronald Dworkin, Amartya Sen und andere, haben sich um eine Balance zwischen individuellen und gemeinschaftlichen Interessen zweifellos große Verdienste erworben. Immerhin erkannten diese Theoretiker, dass die real existierenden Ungleichheiten nicht auf individuellen Leistungen beruhen und entwickelten zur Beseitigung dieser Ungleichheiten ein Bündel von sozialpolitischen Maßnahmen. Dank ihrer als „liberale Gleichheit“ bezeichneten Gerechtigkeitstheorien, gelang es der internationalen Sozialdemokratie in entwickelten kapitalistischen Gesellschaften, die drastischen Ungleichheiten durch ausgleichende Maßnahmen zu relativieren. Dennoch ist die Reichweite der Theorien der „liberalen Gleichheit“ zur Überwindung von Ungleichheiten offensichtlich begrenzt. Tatsächlich wird bei diesen Gerechtigkeitstheorien die Idee der Gleichheit als ein positives gesellschaftspolitisches Ziel normativ begründet und damit einer Interpretationswillkür ausgesetzt. Was gerecht ist, bleibt weiterhin der Deutungshoheit der Herrschenden oder den wechselnden Regierungen überlassen.
 
Es fehlt also weiterhin an einer „robusten“ Ethik, die schwer angreifbar ist und der Willkür von Beliebigkeit standhalten kann. Eine solche Ethik müsste so beschaffen sein, dass sie von einer größtmöglichen Zahl der Gesellschaftsmitglieder akzeptiert wird. Sie darf nicht normativ gesetzt sein, sondern muss von der menschlichen Natur herrühren, d. h. dem gegenseitigen Respekt und der Menschenwürde umfassend Rechnung tragen. So gesehen könnten der gegenseitige Respekt vor individuellen Ungleichheiten einerseits und Rechtsgleichheit andererseits die konstituierenden Elemente einer solchen Ethik darstellen.
 
Denn niemand kann in Frage stellen, dass Menschen bei ihrer Geburt mit unterschiedlichen natürlichen Begabungen, Eigenschaften, aber auch genetischen Unvollkommenheiten ausgestattet sind. Der eine neigt zu geistigen, der andere zu körperlichen Tätigkeiten, der eine wird gesund, ein anderer mit Behinderung geboren, der eine ist literarisch unbegabt, entwickelt sich zu einem Organisationsgenie, ein anderer schreibt brilliant, neigt aber zu chaotischer Lebensführung, der eine ist wiederum technisch begabt, der andere wird ein berühmter Sänger. Kein Zweifel, diese individuellen Unterschiede können durchaus einen gewissen Neid hervorrufen. Aber gerade weil die individuellen Eigenschaften von der Natur vorgegeben sind, für die niemand und auch keine Struktur verantwortlich gemacht werden kann, ist die Wahrscheinlichkeit sehr groß, dass sich Individuen trotzdem ihre unterschiedlichen Fähigkeiten, Begabungen und Beschaffenheiten gegenseitig anerkennen und sie nicht als Gerechtigkeitshindernis verdammen.
 
Dieses Naturprinzip der individuellen Ungleichheit muss allerdings mit einem zweiten Naturprinzip, nämlich der Rechtsgleichheit zusammenwirken: Alle Menschen sind bei der Geburt gleich. Auch dieses Prinzip ist universell unstreitig. Alle Versuche, es in Frage zu stellen, führten - wie der Kolonialismus, der Rassismus und der Faschismus - zu Katastrophen und sind gescheitert. Rechtsgleichheit ist aber die Voraussetzung für Menschenwürde und darüber hinaus auch für Solidarität zwischen Individuen mit unterschiedlichen Leistungen. Nur so kann der soziale Ausgleich zum festen Fundament einer gerechten Gesellschaft werden. Beide ethischen Prinzipien, die individuelle Ungleichheit und die Rechtsgleichheit zusammen gedacht, ergeben Chancengleichheit, die m. E. sämtliche Eigenschaften einer in jeder Gesellschaft und universell akzeptanzfähigen Ethik der Gerechtigkeit verkörpert. Demnach ist eine Gesellschaft gerecht, in der alle Mitglieder, unabhängig von ihrer Herkunft und Hautfarbe, über gleiche Startbedingungen verfügen. Auf dieser Grundlage sind wir endlich in der Lage, jenseits von real existierenden Sonderinteressen sozialer Klassen eine allgemeingültige Definition von Gerechtigkeit zu formulieren und darüber hinaus auch die Politik der Gerechtigkeit gezielt operationalisierbar zu machen. Chancengleichheit leugnet auch keineswegs menschliches Ego, verhindert aber, dass eine Minderheit ihr Ego zu Lasten anderer ausleben kann. Sie versöhnt den Egoismus mit Solidarität, die Individualität mit der Egalität und der Gemeinschaftlichkeit.
 
Gibt es aber bereits eine Gesellschaft in der Welt, die von Chancengleichheit regiert wird? Natürlich nicht, es kann nur darum gehen, die historisch gewachsenen Strukturen in den real existierenden Gesellschaften langfristig so umzukrempeln, dass am Ende die Chancengleichheit in jeder Gesellschaft, in der Welt, aber auch, was nicht minder wichtig ist, gegenüber den künftigen Generationen hergestellt sind. Chancengleichheit duldet keine künstlich geschaffenen Lohnsektoren, keine Leiharbeit, sie verlangt gleichen Lohn für gleiche Arbeit. Dauerarbeitslosigkeit ist mit Chancengleichheit unvereinbar, genauso wie Gehälter, die nicht auf eigenen Leistungen beruhen. Auch die Ungleichheit von Vermögen muss langfristig durch geeignete Maßnahmen auf ein Minimum reduziert werden, um für alle gleiche Startbedingungen herzustellen. Chancengleichheit gegenüber künftigen Generationen bedeutet die nachhaltige Nutzung von Ressourcen, sie bedeutet eine rasche Energiewende, damit künftige Generationen nicht wegen Klimakatastrophen in ihrer Existenz zurückgeworfen werden. Wie verträgt sich aber Chancengleichheit mit der „Ungerechtigkeit“ der Natur durch ungleiche Verteilung der Ressourcen und Talente? Natürliche Ressourcen sind das Erbe der Menschheit, ihre Besitzer dürfen sie daher nur gegen eine Pacht nutzen, die zum Ausgleich an alle Staaten verteilt wird. Individuen mit seltenen Talenten entrichten überdurchschnittliche Steuern. Chancengleichheit stellt auch den Kapitalismus vor ethische Herausforderungen: Entweder kann er sich ihren Bedingungen anpassen oder er wird langfristig keinen Bestand haben. (PK)
 
Mohssen Massarrat, geboren 1942 in Teheran, ist Prof. i. R. für Wirtschaft und Politik an der Universität Osnabrück und seit 1998 Vertrauensdozent der Heinrich-Böll-Stiftung (lebt in Berlin).


Online-Flyer Nr. 486  vom 26.11.2014



Startseite           nach oben