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Aktueller Online-Flyer vom 28. März 2024  

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Inland
Was wussten staatliche Institutionen wirklich über das NSU-Terrornetzwerk?
Die Verdunkelung des Untergrunds
Von Heike Kleffner

Viereinhalb Jahre nach der Selbstenttarnung des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) warten die Angehörigen der neun Opfer noch immer auf Antworten: Warum und wie wurden ausgerechnet ihre Ehemänner, Väter und Brüder vom NSU als Mordopfer ausgewählt? Und, mindestens genauso bedeutend, was wussten staatliche Institutionen wirklich über das neonazistische Terrornetzwerk und dessen mörderische Strategie?

Beate Zschäpe
NRhZ-Archiv
 
Weder der jetzt ins dritte Jahr gehende Prozess vor dem Oberlandesgericht München gegen Beate Zschäpe und ihre vier Mitangeklagten noch die vier schon beendeten sowie die derzeit noch laufenden parlamentarischen Untersuchungsausschüsse haben auf diese zentralen Fragen bislang Antworten geben können.[1] Inzwischen fordern daher nicht mehr alleine die Angehörigen der Opfer des rassistischen NSU-Terrors sowie die durch ihn Verletzten einen neuen Bundestagsuntersuchungsausschuss, sondern auch Abgeordnete der Linken und Grünen.
 
Denn in der bisherigen strafrechtlichen und parlamentarischen Aufarbeitung wird immer deutlicher, dass die anhaltende Blockade-Strategie der Verfassungsschutzbehörden die Aufklärung behindert. Beispielhaft dafür steht der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), Hans-Georg Maaßen, der noch kürzlich jedwede Verantwortung seiner Behörde im NSU-Komplex brüsk zurückwies.[2]
 
Dabei bietet das Amt in Köln genügend Anlass zu weiteren Fragen. Bislang schien es nahezu unmöglich, die diametral entgegengesetzten Behauptungen von Geheimdiensten und ehemaligen V-Leuten überprüfen zu können. „Ich hätte den NSU stoppen können“, sagt beispielsweise der langjährige thüringische Neonazi Michael See alias V-Mann „Tarif“ heute, während der Verfassungsschutz nach wie vor angibt, nichts von der Existenz des NSU gewusst zu haben. Die Behauptung, kaum etwas zur Aufklärung beitragen zu können, begründete das Amt jahrelang damit, versehentlich alle Akten zu zentralen V-Leuten des BfV vernichtet zu haben. Darunter seien auch jene zu „Tarif“ sowie sieben weiteren vom BfV in den 1990er Jahren angeworbenen V-Leuten aus dem Thüringer Heimatschutz (THS) gewesen. Im Frühjahr ist nun durch parlamentarische Anfragen im Bundestag klar geworden: Entgegen den Beteuerungen der Behörden, die Akten seien unwiederbringlich verloren, lagern in den Panzerschränken des Verfassungsschutzes genau zu jenen V-Leuten mehrere tausend Seiten rekonstruierter Akten. Diese konnten jedoch weder die Abgeordneten im ersten NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestages noch die Prozessbeteiligten am OLG München einsehen.[3]
 

Ole Schröder (CDU), Staatssekretär
im Bundesinnenministerium
Quelle: wikipedia/
Foto: Laurence Chaperon
Und auch bei einer weiteren geheimdienstlichen „Spitzenquelle“ führen die Spuren nach Köln. Anfang April erklärte Ole Schröder, Staatssekretär im Bundesinnenminis-terium, dass dem Bundestagsunter-suchungsausschuss weitere Akten vorenthalten wurden: Im Bundesamt für Verfassungsschutz seien unter anderem knapp 70 Deckblattmel-dungen des thüringischen Neonazi-Kaders Marcel D. alias „VM 2100/Hagel“ vorhanden, von deren Existenz die Abgeordneten nichts wussten.
 
Zudem profitierten Marcel D. und sein ehemaliger V-Mann Führer Norbert Wießner davon, dass D.‘s V-Mann Akten unmittelbar nach dessen Abschaltung im Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz auf ungeklärte Art und Weise verschwanden. Entsprechend selbstbewusst bestritt Marcel D. Anfang März im Zeugenstand vor Richter Manfred Götzl dann sowohl eine Bekanntschaft mit dem NSU-Kerntrio als auch seine gesamte V-Mann-Tätigkeit. BKA-Beamte, die Marcel D. zuvor vernommen hatten, kamen zu dem Schluss: D. erwecke „nicht den Eindruck, an der Wahrheitsfindung im hiesigen Ermittlungsverfahren aktiv mitwirken zu wollen, insbesondere wenn es konkret wurde“. Da er als „Quelle des LfV Thüringen“ nachweislich in „Maßnahmen zur Aufenthaltsfeststellung des Trios eingebunden“ gewesen sei, sei „nicht schlüssig, dass er sowohl zu jeglichen relevanten Kontaktpersonen des Trios als auch zu Themen wie Waffenbeschaffung in der rechten Szene keine Auskünfte geben könne“.[4]
 
Kein Beitrag zur Wahrheitsfindung
 
Diese „mangelnde Bereitschaft, an der Wahrheitsfindung aktiv mitwirken zu wollen“, zieht sich wie ein roter Faden durch die Vernehmung aller ehemaligen neonazistischen V-Leute und ihrer V-Mann-Führer, die im Münchener Prozess bislang ausgesagt haben. Prominentestes Beispiel sind der langjährige brandenburgische V-Mann Carsten Sz. alias „Piatto“ und dessen ehemaliger V-Mann-Führer Gordian Meyer-Plath, der mittlerweile zum Chef des sächsischen Verfassungsschutzes aufgestiegen ist. Letzterem hatte „Piatto“ im August 1998 von einem Gespräch mit seiner Bekannten, der Chemnitzer Blood & Honour-Aktivistin Antje P., berichtet: Diese habe ihm erzählt, dass das wegen „verschiedener Straftaten auf der Flucht“ befindliche Trio plane, sich demnächst mit „geliehenen Pässen“ nach Südafrika abzusetzen. Als Zeuge im Bundestagsuntersuchungsausschuss erklärte Meyer-Plath, man habe die Brisanz der Quellenmeldung damals nicht erkannt. Sodann hielten die Brandenburger Verfassungsschützer den Quellenschutz für vordringlicher, als die Fahnder beim LKA Thüringen darüber zu informieren, dass sie das gesuchte Trio möglicherweise festnehmen könnten: Denn damals meldete „Piatto“, dass das Trio vor der beabsichtigten Flucht nach Südafrika „einen weiteren Überfall nach dem Erhalt von Waffen“ plane. Dabei nannte er detailliert Namen von Unterstützerinnen und Unterstützern aus der Blood & Honour-Sektion Chemnitz. Diese jedoch blieben unbehelligt.
 
Auch im hessischen Untersuchungsausschuss stehen der Wahrheitsbegriff und dessen Interpretation durch Mitarbeiter des hessischen Verfassungsschutzes im Mittelpunkt. Neun Monate lang blockierten die schwarz-grüne Landesregierung und deren Ausschussmehrheit die Arbeit des Ausschusses. Als Innenminister hatte der jetzige Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) der Mordkommission im Fall des vom NSU ermordeten Halit Yozgat verwehrt, V-Leute zu vernehmen – unter Verweis auf den „Quellenschutz“. Nun geriet er erheblich unter Druck: Denn beim Münchner Gericht erwirkten die Nebenklägervertreter der Familie Yozgat Beweisanträge zu bislang unbekannten Telefonprotokollen des am Tatort anwesenden Verfassungsschutzbeamten Andreas Temme und seines Vorgesetzten. Dieser wies Temme an, bei der Polizei „so nah wie möglich an der Wahrheit zu bleiben“ und riet ihm: „Ich sage ja jedem: Wenn er weiß, dass irgendwo so was passiert, bitte nicht vorbeifahren.“[5] Letzteres sei nur ein allgemeiner Hinweis und ironisch zu verstehen, behaupten noch immer die Vertreter des Landes Hessen und der Generalbundesanwaltschaft. Inzwischen konnten sich jedoch auch die hessischen Abgeordneten anhand der Tonbandaufzeichnungen selbst davon überzeugen, dass von Ironie nur wenig zu hören ist. Nach wie vor behaupten die Landes- wie Bundesbehörden jedoch, der Verfassungsschutzbeamte sei nur zufällig am Tatort gewesen und habe von der Tat selber nichts bemerkt.
 
Auch mit dem neonazistischen V-Mann Benjamin G. alias „Gemüse“, mit dem Andreas Temme sowohl vor als auch kurz nach dem Mord an Halit Yozgat telefonierte, wird sich der Ausschuss noch näher beschäftigen müssen. Dessen Quellenmeldungen waren dem Bundestagsuntersuchungsausschuss weitgehend vorenthalten worden. Völlig unklar ist deshalb, was Benjamin G. seinem V-Mann-Führer Andreas Temme über die Verbindungen zwischen Blood & Honour-Aktivisten aus Kassel, Dortmund und Thüringen und über die Neonazi-Kameradschaft „Sturm 18“ berichtet hat. Zumindest an deren Affinität zu Gewalt und Terror dürfte es inzwischen keine Zweifel mehr geben: „Sturm 18“-Anführer Bernd T. ist gerade wieder einmal in Untersuchungshaft gekommen. Ihm wird vorgeworfen, im April 2015 gemeinsam mit anderen Neonazis einen Mann über Tage in einer Wohnung gefangen gehalten, gequält und gefoltert zu haben.[6] Seinen zweiten Auftritt als Zeuge in München hatte Bernd T. derweil mit einer E-Mail „aus Krankheitsgründen“ abgesagt, nachdem er schon beim ersten Mal Richter Götzl durch beharrliche Auskunftsverweigerung provoziert hatte.
 
Waffen von V-Männern
 
Noch hat Richter Manfred Götzl jedoch nicht über die Beweisanträge der Nebenklägervertreter der Kasseler Familie von Halit Yozgat entschieden, unter anderem auch Volker Bouffier als Zeugen vor Gericht zu hören. Das gilt auch für die umfangreichen Anträge der Nebenklägervertreter von Mehmet Kubasik, den der NSU zwei Tage vor Halit Yozgat am 4. April 2006 in Dortmund ermordete. Dabei geht es um die Verbindungen zwischen der Dortmunder und Kasseler Neonaziszene rings um die Blood & Honour-Rechtsrockband „Oidoxie“. Deren Aktivisten sollen in Dortmund eine Terrorzelle nach dem Vorbild des Neonazi-Terrornetzwerks „Combat 18“ aufgebaut haben. Die Waffen kamen auch hier – wie so oft – über einen neonazistischen V-Mann.

SPD-Landtagsabgeordnete Nadja Lüders
Quelle: wdr
 
Doch obwohl der nordrhein-westfälische Untersuchungsausschuss mittlerweile schon ein Dreivierteljahr tagt, haben die Abgeordneten im Düsseldorfer Landtag bislang vor allem durch Personalien Schlagzeilen gemacht: Im März 2015 trat die Ausschussvorsitzende Nadja Lüders (SPD) zurück, nachdem bekannt worden war, dass sie als Anwältin den Neonazi und dreifachen Polizistenmörder Michael Berger in einem Arbeitsrechtsverfahren vertreten und dies dem Ausschuss verschwiegen hatte. Dessen Aufgabe ist es unter anderem auch, Michael Bergers Rolle in rechtsterroristischen Netzwerken zu untersuchen.[7]
 
Da ist der Untersuchungsausschuss in Baden-Württemberg um einiges weiter. Nach einer umfangreichen Beweisaufnahme gibt es mittlerweile handfeste Befunde: Die These von Stefan Aust und Dirk Laabs im Standardwerk „Heimatschutz“, die Ermittlungen im Mordfall Michèle Kiesewetter „gehörten zu den wahrscheinlich schlampigsten und sonderbarsten in der jüngeren deutschen Geschichte“[8], trifft auch auf Ermittlungen rings um den Tod des Neonazi-Aussteigers Florian H. und die „Neoschutzstaffel“ (NSS) zu. Denn auch wenn es keine Verbindung zwischen der „Neoschutzstaffel“, deren Existenz von LKA und Verfassungsschutz komplett geleugnet worden war, und dem NSU gäbe: Erst durch die Zeugenbefragungen im Stuttgarter Landtag sind Waffen, ein Handy und ein Laptop aus dem ausgebrannten Auto von Florian H. sowie Fotos von Aktivisten der NSS mit Waffen und Hakenkreuzfahne aufgetaucht. Gegen drei Stuttgarter Beamte laufen deshalb inzwischen Disziplinarverfahren. Doch ob das offizielle Leugnen und Verharmlosen von militanten Neonazistrukturen im „Ländle“ nach dem für Oktober 2015 geplanten Abschluss des Untersuchungsausschusses ein Ende findet, ist längst nicht ausgemacht. Es ist zu befürchten, dass dem Untersuchungsausschuss schlicht die Zeit fehlt, um die vielen offenen Fragen noch umfassend zu ergründen. Dazu gehören die Ku-Klux-Klan-Aktivitäten ehemaliger Kollegen von Michèle Kiesewetter und die Rolle des verstorbenen V-Mannes „Corelli“ des Bundesamtes für Verfassungsschutz bei den „European White Knights of the KKK“.
 
Angesichts der Phalanx lügender und schweigender Zeugen aus dem Neonazi-Unterstützer-Milieu war die Aussage eines ehemaligen Weggefährten von Uwe Mundlos am 202. Münchner Prozesstag umso überraschender. Detailliert berichtete der heute 40jährige Kay S., wie er gemeinsam mit Mundlos, Böhnhardt, Zschäpe und Ralf Wohlleben im April 1996 eine riesige Puppe an einer Autobahnbrücke befestigte, die auf der Fahrtroute des damaligen Vorsitzenden des Zentralrats der Juden, Ignatz Bubis, lag. Die Puppe war mit der Aufschrift „Jude“, einem Davidstern und einer Bombenattrappe versehen. Er belog damals zwei Gerichte, um dem allein angeklagten Böhnhardt ein Alibi zu verschaffen – mit Erfolg: Böhnhardt blieb weiter auf freiem Fuß. Die Aussage von Kay S. hat nicht nur die unter den ehemaligen Weggefährten und Unterstützern des Trios andauernde Omertà durchbrochen. Sondern sie hat auch die präzisen Vorbereitungen einer größeren Gruppe Thüringer Neonazis für einen bewaffneten neonazistischen Kampf beschrieben, die schon geraume Zeit vor der bislang angenommenen Geburtsstunde des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ im Jahr 1998 begannen.[9]
 
Damit wird auch offensichtlich, dass die bisherigen Behauptungen von Zeugen aus Polizei, Justiz und Verfassungsschutzämtern über ihre Erkenntnisse, Analysen und Maßnahmen in den Jahren 1996 bis 1998 noch einmal komplett hinterfragt werden müssen: Was wussten sie wirklich über die Serie von Bombenattrappen und -anschlägen in Jena und Umgebung als Vorstufe zum Terror der späteren Jahre? Oder haben sie gar, wie es zwei Dutzend Nebenklagevertreter nach der Vernehmung der V-Mann Führer Meyer-Plath und Wießner formulierten, „das Abtauchen der drei in die Illegalität beobachtet?“[10]
 
Um diese Fragen zu klären, braucht es einen neuen Untersuchungsausschuss im Bundestag – und eine kritische Begleitung aller parlamentarischen Aufklärungsbemühungen durch Zivilgesellschaft und Medien. (PK)
 
[1] Abgeschlossen sind jene in Bayern, Thüringen, Sachsen und im Bundestag. Während die Ausschüsse in NRW, BaWü und Hessen noch laufen, nehmen Sachsen und Thüringen in den kommenden Wochen einen zweiten Anlauf.
[2] Vgl. das Interview „Am Rand dessen, was möglich ist“, in „die tageszeitung“, 11.2.2015.
[3] Vgl. u.a. Andreas Förster, Akten über V-Mann wieder aufgetaucht, in: „Berliner Zeitung“, 9.2.2015.
[4] Vgl. Störungsmelder, Wie nah war V-Mann 2100/Hagel dem NSU-Trio?, http://blog.zeit.de, 15.4.2015.
[5] Stefan Aust, Per Hinrichs und Dirk Laabs, Wie nah war der Verfassungsschutz den NSU-Mördern?, www.welt.de, 1.3.2015.
[6] Vgl. Neonazis misshandelten offenbar eine Woche lang 46jährigen, www.nwzonline.de, 30.4.2015.
[7] NSU-Aufarbeitung in NRW: Ausschussvorsitzende Nadja Lüders tritt zurück, www.spiegel.de, 24.3.2015.
[8] Stefan Aust und Dirk Laabs, Heimatschutz, München 2014, S. 703.
[9] Vgl. Szeneaussteiger Kay S. belastet Zschäpe und Wohlleben schwer, www.dka-kanzlei.de, 29.4.2015.
[10] Vgl. Verfassungsschutz: Nicht auf dem rechten Auge blind, sondern zu nah dran, www.dka-kanzlei.de, 23.4.2015.
 
Heike Kleffner hat diesen Artikel in der Zeitschrift "Blätter für deutsche und internationale Politik", Ausgabe 6/2015, Seite 17-20 veröffentlicht, aus der wir ihn mit Dank übernommen haben. .


Online-Flyer Nr. 526  vom 02.09.2015



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