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Aktueller Online-Flyer vom 19. März 2024  

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Wirtschaft und Umwelt
Glyphosat-Prozess in den USA startet
BAYER für MONSANTO auf der Anklagebank
Von Coordination gegen BAYER-Gefahren

In den USA beginnt am 18. Juni 2018 das erste Schadensersatz-Verfahren in Sachen „Glyphosat“. Der 46-jährige DeWayne Johnson hatte die Klage eingereicht. Der Familien-Vater leidet am Non-Hodgkin-Lymphom (NHL), einer bestimmten Form des Lymphdrüsen-Krebses, und macht das Herbizid dafür verantwortlich, das er in seinem früheren Beruf als Platzwart häufig einsetzen musste.

Mit dieser juristischen Auseinandersetzung startet in den Vereinigten Staaten eine wahre Prozess-Lawine. Losgetreten hatte diese die Krebsforschungsagentur IARC der Weltgesundheitsorganisation mit ihrer Einstufung von Glyphosat als „wahrscheinlich krebserregend“. Daraufhin zogen in den Vereinigten Staaten über 4.000 NHL-PatientInnen, die als LandwirtInnen, LandschaftspflegerInnen oder als Hobby-GärtnerInnen in Kontakt mit der Agro-Chemikalie gekommen waren, vor Gericht.

Die Klagen richteten sich ursprünglich gegen MONSANTO, gehen nun aber auf den BAYER-Konzern als neuen Besitzer des US-amerikanischen Unternehmens über. Auf der Hauptversammlung des Leverkusener Multis, die knapp zwei Wochen vor der amtlichen Bestätigung der Übernahme stattfand, hatte der Vorstand noch jegliche Aussage über die gegen MONSANTO in den USA anhängigen Verfahren verweigert. Weder zur Legitimität der von der US-Gesellschaft in den Rechtsstreitigkeiten vertretenen Positionen zur Schädlichkeit Glyphosats noch zu den mit den Prozessen verbundenen finanziellen Risiken mochte sich das Management äußern. „Jetzt gilt es für BAYER, Farbe zu bekennen“, meint deshalb Axel Köhler-Schnura vom Vorstand der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG).

Besondere Brisanz erhält die Klage Johnsons dadurch, dass das Gericht die im Zuge anderer Verfahren ans Licht der Öffentlichkeit geratenen Firmen-Unterlagen zu dem Ackergift, die berühmt-berüchtigten MONSANTO-Papers, zur Beweisaufnahme zugelassen hat. „Die interne Korrespondenz könnte das Gericht zu der Ansicht bewegen, dass MONSANTO bereits seit langer Zeit über die von Glyphosat ausgehende Krebs-Gefahr Bescheid wusste“, mit diesen Worten begründete der Jurist Curtis Karnow vom „San Francisco County Superior Court“ seine Entscheidung. Auch den Dokumenten über die Desinformationskampagnen zu der unter dem Namen „Roundup“ vermarkteten Agro-Chemikalie erkannte er Prozess-Relevanz zu.

„Man kann nicht sagen, dass Roundup nicht krebserregend ist“, hält etwa die MONSANTO-Toxikologin Donna Farmer in diesen Papieren fest: „Wir haben nicht die nötigen Tests mit der Formulierung durchgeführt, um diese Aussage treffen zu können.“ Die Formulierung, also die mit Hilfe von Wirkungsverstärkern und anderen Substanzen erfolgende Weiterverarbeitung des Basis-Stoffes Glyphosat zum fertigen Roundup bereitete ihrem Kollegen William Heydens ebenfalls Sorgen: „Glyphosat ist OK, aber das formulierte Produkt verursacht den Schaden.“ Beispielsweise hat es negative Effekte auf das Erbgut. Als eine Auftragstudie in dieser Hinsicht nicht genug Entlastungsmaterial lieferte, sondern den Befund sogar noch zu bestätigen drohte, schlug Heydens einfach vor, sich willigere WissenschaftlerInnen zu suchen.

Wie die MONSANTO-Papers belegen, griffen die Konzern-ForscherInnen zur Not auch selbst zur Feder, um ihrem Produkt einen Persilschein auszustellen, und kauften sich dann bekannte ExpertInnen ein, die für viel Geld ihren Namen unter den Text setzten. Zudem nutzte das Unternehmen all seinen Einfluss, um die Umweltbehörde EPA daran zu hindern, eine Untersuchung zu Glyphosat zu veranlassen.

Bayer-Agrar-Chef Condon zeigte sich in der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung" zuversichtlich, "dass die Gerichte zu dem Schluss kommen werden, dass Glyphosat keine Gefährdung für die Gesundheit darstellt, wenn es vorschriftsmäßig eingesetzt wird."

„Wie BAYER zu solch einer Bewertung kommen kann, ist völlig schleierhaft und zeigt einzig, wie der Konzern bei seiner Jagd nach Profiten alle Gefahren für Mensch und Umwelt immer wieder ausblendet“, so Köhler-Schnura abschließend.

Online-Flyer Nr. 664  vom 20.06.2018



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