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Aktueller Online-Flyer vom 08. Dezember 2024  

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Globales
Inervention aus Österreich
Wie die WHO mit Pandemievertrag und Internationalen Gesundheitsvorschriften Parlamente und Bürger entmachtet
Von "Rechtsanwälte für Grundrechte"

In Österreich stehen Regierung und Parlament knapp davor, wesentliche verfassungsrechtliche Kompetenzen dauerhaft an die Weltgesundheitsorganisation zu übertragen. Beruft sich die WHO darauf, Pandemievorsorge zu tätigen, verlieren Österreich und die in Österreich lebenden Menschen wesentliche Aspekte ihrer Souveränität. Die möglichen Auswirkungen solcher Eingriffe sind bekannt: Lockdowns, Zutrittsbeschränkungen bis hin zu Impfpflicht, Zensur und Überwachung. Geregelt wird das in der Neufassung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (engl. International Health Regulations) sowie dem neuen „Pandemievertrag“. Die Behauptung aus dem Bundeskanzleramt, die WHO erlasse nur Empfehlungen, die für die Mitgliedstaaten nicht verbindlich seien, ist derzeit zwar noch richtig, entspricht aber schon heute nicht der Realpolitik. Schon bald aber soll darüber hinaus sogar eine Verbindlichkeit von WHO-Vorgaben eingeführt werden.[1][2] Eine öffentliche bzw. parlamentarische Diskussion dazu findet nicht statt. 

1. Hintergründe

Seit mehr als 100 Jahren leben wir in Österreich in einer Demokratie. Die Zeiten sind lange vorbei, in denen absolutistische Herrscher und Feudalherren die Regeln für die ihnen Unterworfenen vorgaben, diese selbst mit Gewalt umsetzten und den Unterworfenen auch die einzigen und somit obersten Richter waren. Der Grund für diesen positiven Wandel war nicht etwa, dass sich die menschliche Natur geändert hätte und es keine Begehrlichkeiten einzelner Menschen mehr gäbe, sich als Machthaber über andere zu erheben. Was die Veränderung gebracht hat, ist der Entschluss der Massen, sich das nicht mehr gefallen zu lassen. Gemeinsam wurde eine Staatsform geschaffen und getragen, die die „Spielregeln“ für das gemeinsame Zusammenleben bestimmen und durch zahlreiche Kontrollmechanismen absichern sollte – die Demokratie.

Doch immer wieder gibt es Vorstöße einzelner Interessensgruppen, Macht und Vermögen an sich zu reißen. Als vor einigen Jahren die internationalen Freihandelsverträge CETA und TTIP vorangetrieben wurden, setzten sich Politik und Medien kritisch damit auseinander. Schließlich sollten die Mitgliedstaaten in ihrer Rechtssetzungskompetenz de facto eingeschränkt werden. So wäre es den Staaten zwar nicht verboten, Gesetze, die Konzerninteressen zuwiderlaufen, zu beschließen. Doch wären dann ruinöse Milliardenstrafen fällig, die private Geheimgerichte (nichtstaatliche Schiedsgerichte) aussprechen könnten. Dieser Angriff auf die Selbstbestimmung ist jedoch nichts im Vergleich zu dem, was die WHO derzeit plant. Leider findet dazu keine kritische Auseinandersetzung in Medien und Politik statt.

2. Was plant die WHO?

Basierend auf der WHO-Verfassung wird derzeit an den „Internationalen Gesundheitsvorschriften“ (International Health Regulations, kurz IHR) und an einem neuen „Pandemievertrag“ verhandelt. [1] Beide WHO-Projekte sollen im Mai 2024 bei der 77. Weltgesundheitskonferenz (World Health Assembly, kurz WHA) beschlossen werden. [2] Danach müssen beide Regularien von den WHO-Mitgliedstaaten in ihre jeweiligen Rechtsordnungen umgesetzt werden. Für die IHR reicht eine einfache Mehrheit der abstimmenden Staaten in der Weltgesundheitsversammlung, für den Pandemievertrag ist eine 2/3-Mehrheit nötig. Beides soll dann im Jahr 2025 in Österreich wirksam werden.

Österreich plant, damit seine Souveränität in einer „Krisensituation“ (Public Health Emergency of International Concern, kurz PHEIC) an die WHO abzutreten. Wann eine solche Krisensituation eintritt, entscheidet der Generaldirektor der WHO alleine. Diese Entscheidung kann nicht überprüft oder beeinsprucht werden. Sie endet, wenn der Generalsekretär das will. In einer Krisensituation „anerkennen Mitgliedstaaten die WHO als führende und koordinierende Autorität“ und verpflichten sich, die WHO-Empfehlungen zu befolgen. Aus den bisher unverbindlichen WHO-Empfehlungen könnte also ein Zwang werden, dem sich auch die österreichische Regierung unterwerfen möchte.

Wer kann sich wirklich vorstellen, dass nach dem Beschluss in der 77. Weltgesundheitskonferenz im Mai 2024 gerade in Österreich plötzlich eine Diskussion einsetzen wird, in der man ergebnisoffen überlegen wird, ob man den Pandemievertrag und die IHR zurückweisen soll? Welche Alternativen stünden denn für Österreich zur Auswahl? Es bleibt entweder, den bereits von privaten Interessensgruppen fertig ausgehandelten Vertrag zu unterschreiben, oder aus der WHO auszutreten. Während sich die privaten Stakeholder sehr wohl aktiv in die Verhandlungen einbringen, verspielen unsere gewählten Vertreter und die Regierung unsere Selbstbestimmung durch Nichtstun und haben wesentliche Verhandlungsrechte an die Europäische Kommission abgetreten. Keine Zeit wird damit verschwendet, die Bevölkerung zu informieren und deren Meinung abzufragen. Im Gegenteil, vielmehr scheinen auch die meisten Abgeordneten völlig uninformiert.

Obwohl wir alle von den geplanten Regelungen bis in unseren höchstpersönlichen Lebensbereich betroffen sind, findet darüber in Österreich keine öffentliche Diskussion statt. Wer von uns hat den WHO-Generaldirektor gewählt, der sich in Zukunft selbst zu jedem beliebigen Eingriff in unser Privatleben und unsere Wirtschaft ermächtigen darf? Was Regierung und Nationalratsabgeordnete derzeit tun, entwertet zukünftige demokratische Wahlen in Österreich zur Farce: Regierung und Abgeordnete dürfen nur frei entscheiden, so lange der WHO-Generalsekretär keinen PHEIC beschließt. Angenommen, es gäbe eine Geflügelpest in Dänemark und die WHO beschließt, alle Hühner in Europa zu vernichten. Dann würde das in Österreich umgesetzt werden müssen. Angenommen, die Feinstaub- oder CO2-Belastung in einigen europäischen Hauptstädten erscheint der WHO zu groß und sie beschließt, Verkehr und Industrie weitgehend zu verbieten. Dann würde das in Österreich umgesetzt werden müssen. Angenommen, die WHO ist über die Anzahl der Krebserkrankungen besorgt und verpflichtet die Mitgliedstaaten, die Gesamtbevölkerung mit 15 verschiedenen Krebsimpfungen präventiv zu behandeln. Dann würde das in Österreich umgesetzt werden müssen.

3. Der „Pandemievertrag“ und seine Auswirkungen

Nun stehen in Österreich Regierung und Parlament knapp davor, wesentliche verfassungsrechtliche Kompetenzen dauerhaft an die Weltgesundheitsorganisation (WHO) zu übertragen. Dadurch werden bedeutende Aspekte der Souveränität unseres Landes sowie auch der Grundrechtsschutz der Bürger dauerhaft aufgegeben, sobald sich die WHO darauf beruft, im Bereich der Pandemievorsorge tätig zu sein. Basis dieser Änderungen sind primär zwei Vertragswerke:
  • Die überarbeitete Fassung der Internationalen Gesundheitsvorschriften aus dem Jahr 2005 und
  • der gänzlich neu ausgehandelte Pandemievertrag («WHO CA+»).
Gestützt darauf wird die WHO künftig sehr viel eher einen «internationalen Gesundheitsnotstand» ausrufen und diesen sehr viel länger aufrechterhalten können als bisher. In der Folge wird die WHO noch sehr viel länger und direkter in die Souveränität und die Wirtschaft unseres Landes, sowie in das Leben der Bevölkerung eingreifen können (Testpflichten, Isolation, Lockdowns, Zutrittsbeschränkungen mit Zertifikats- bis hin zu Impfpflicht sowie Zensur und Überwachung) als ihr dies bisher möglich war.

Obwohl diese Machtverschiebung weg von den Institutionen unseres Landes und der Bundesländer hin zur WHO in ihren Auswirkungen auf die Bürger weitreichender nicht sein könnte, werden Bevölkerung und auch das Parlament über die Inhalte dieser Verträge und die damit verbundenen Zielsetzungen, Kosten und Risiken vollständig im Dunklen gelassen.

Die österreichische Pandemie-Rechtsexpertin und ehemalige WHO-Beraterin Dr. Silvia Behrendt und der Schweizer Rechtsanwalt Philipp Kruse haben sich eingehend mit diesen Plänen der WHO befasst, ihre Befugnisse zu erweitern und auch finanzielle Kompetenzen zu erlangen. Die beiden versuchen seit Monaten, verständlich darzustellen, wie stark die neuen Befugnisse der WHO sich auf unseren Lebensalltag auswirken können. Geplant ist ein umfassendes Vertragswerk zwischen der WHO und ihren Mitgliedsstaaten, das der WHO erlauben wird, den Menschen in den Vertragsstaaten direkt Vorschriften zu machen. So soll die größtenteils interessensgelenkt finanzierte WHO nach Vertragsabschluss im Notfall weltweit bestimmte Medikamente freigeben dürfen und den Staaten vorschreiben können, diese anzuwenden. Besonders bedenklich ist, dass die WHO in Zukunft die Möglichkeit hat, noch früher, für noch längere Zeitdauer und auf auch auf regionaler Ebene einen globalen Gesundheitsnotstand (= Public Health Emergency of International Concern, kurz PHEIC) bzw. daran anschließend eine Pandemie auszurufen, wobei die Kriterien dafür derart weit gefasst sind, dass dies praktisch jederzeit möglich ist. Ein Kontroll- und Überprüfungsmechanismus zwecks Beendigung der Pandemie ist nicht vorgesehen.

Rund 80% der Finanzen der WHO stammen aus zweckgebundenen Beiträgen, welche es den diversen Sponsoren ermöglichen, von den Pandemie-Entscheiden der WHO zu profitieren. Diese Finanzierung durch zweckgebundene Beiträge bedeutet auch, dass die Entscheidungen in der WHO weder aus der Willensbildung der Bevölkerung der Mitgliedstaaten (demokratisch) hervorgehen noch von „der Wissenschaft“ geleitet werden. Hier schafft offiziell der an, der zweckgebunden zahlt. Das mit den Tätigkeiten einer öffentlichen Organisation, die dem Gemeinwohl verpflichtet sein sollte, nicht vereinbar.

Unter dem Titel „Public Private Partnerships“ wird zudem die gebotene Transparenz der Zusammenarbeit zwischen WHO und Pharmaindustrie unterlaufen. Der Pharmaindustrie soll es künftig schon bei einer „drohenden Pandemie“ möglich sein, Verträge abzuschließen, wobei die WHO die Mitgliedstaaten zum Kauf ihrer Produkte und zu deren Anwendung verpflichten kann.  Mussten sich Lobbyisten bisher noch darum bemühen, die Nationalratsabgeordneten für Entscheidungen im finanziellen Interesse ihrer Auftraggeber (zB aus der Pharmaindustrie) zu überzeugen, soll in Zukunft ein Lobbyist in Person des WHO-Generalsekretärs reichen, der sich per Selbstermächtigung auf unbestimmte Zeit dazu befähigt, die gewünschten Entscheidungen selbst zu treffen.

Bisher kennen wir die WHO als „beratende“ Organisation, die den Staaten Vorschläge im Gesundheitsbereich unterbreitet, die von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden können. Dabei berücksichtigen die Staaten ihre jeweilige Verfassung und unterliegen dabei der demokratischen Kontrolle ihrer Bevölkerung. In Zukunft sollen die Empfehlungen der WHO während eines „Gesundheitsnotstandes“ bzw. einer Pandemie für alle Menschen in den Vertragsstaaten rechtsverbindlich sein und direkt die Grund- und Menschenrechte einschränken bzw. Impfempfehlungen an die Weltöffentlichkeit aussprechen.

Gegen diese Vorschriften können sich die Unterworfenen nicht mehr wehren: In der Verfassung der WHO ist verankert, dass die Organisation in den Mitgliedstaaten Immunität genießt. [3] Innerstaatliche Rechtsmittel gegen die WHO (Beschwerden, Klagen) greifen nicht, und eine direkte Einflussnahme der Bevölkerung auf die WHO ist nicht vorgesehen. Es gibt auch keine internationale Rechtskontrolle über die WHO. [4]

Somit kann der Generalsekretär der WHO jederzeit willkürliche Vorschriften erlassen, die so lange gelten, bis er sie wieder ändern möchte – ohne rechtliche Konsequenzen. Die Bevölkerung muss sich an diese Vorschriften halten unsere nationale Regierung ist an die Umsetzung gebunden. Die Durchsetzung der Vorschriften soll durch die Exekutivkräfte der Vertragsstaaten erfolgen. Polizei und Militär befolgen dann nicht mehr demokratisch erlassene Gesetze, sondern das Wort des Generalsekretärs der WHO. Eine Überprüfung des WHO-Diktats durch die Gerichte der Vertragsstaaten wird mangels Zuständigkeit nicht mehr möglich sein.

4. Änderung der Internationalen Gesundheitsvorschriften

Der neue Artikel 13A IHR [5] lautet im Entwurf: „1. States Parties recognize WHO as the guidance and coordinating authority of international public health response during public health Emergency of International Concern and undertake to follow WHO’s recommendations in their international public health response.“

Das bedeutet übersetzt nichts anderes als dass die Vertragsstaaten im Falle einer (von der WHO erklärten) Pandemie die WHO als Leitungs- und Koordinierungsbehörde für internationale Maßnahmen anerkennen und sich dazu verpflichten, die Empfehlungen zu befolgen.

Art 42 IHR sieht sogar vor, dass diese Maßnahmen von den Mitgliedstaaten unverzüglich umgesetzt werden. Auch müssen staatliche Maßnahmen ergriffen werden, um auch nichtstaatliche Akteure zur Umsetzung der WHO-Maßnahmen zu zwingen.

Der von der WHO ebenfalls verfolgte „whole of society approach“ und der „whole of government approach“ bedeuten, dass alle Aspekte der Gesellschaft und der Regierung im Pandemiefall aus der Hand der WHO gesteuert werden sollen.

5. Fehlende Diskussion in Politik und Medien

Wer annimmt, diese gravierenden und dauerhaften Eingriffe in die österreichische Rechtsordnung würden öffentlich diskutiert und einer Volksabstimmung unterzogen werden, der irrt. Denn einerseits lassen Regierung, Politik und die Massenmedien die Bürger völlig im Dunklen. Andererseits ist zu befürchten, dass die gesamte europäische Bevölkerung ausgebootet werden soll, indem die EU den Vertrag mit der WHO für ihre einzelnen Mitgliedsstaaten abschließt.

Wie kann es sein, dass es zu diesen weitreichenden Plänen keine öffentliche Diskussion gibt? Spätestens seit den Twitter-Files [6] und den Lockdown-Files [7][8] ist belegt, dass Medien bei Bedarf direkt durch Regierungen beeinflusst werden. Dr. Behrendt hat sich im Zuge ihrer Recherche zur WHO-„Narrativkontrolle“ eingehend mit dem „Infodemic Management“ beschäftigt. [9] „Infodemic Management“ bedeutet Informationskontrolle nach militärischem Vorbild, da Information als „Waffe“ und somit als Gefahr eingestuft wird. Unerwünschte Informationen sollen erst gar nicht an die Öffentlichkeit gelangen, was insbesondere Social Media und alternative Medien betrifft.

6. Mögliche Informationskontrolle und Begrenzung der Meinungsfreiheit

Art 17 Pandemievertrag sieht vor: „conduct regular social listening and analysis to identify the prevalence and profile of misinformation, which contribute to design communications and messaging strategies for the public to counteract misinformation, disinformation and false news, thereby strenghtening public trust“, was übersetzt bedeutet, dass die Vertragsstaaten kontrollieren sollen, welche „Fehlinformationen“ sich gerade verbreiten, um diesen entgegenzuwirken und das Vertrauen der Öffentlichkeit zu stärken. Wesentlich ist hier, wer die Deutungshoheit darüber haben soll, was als „Fehlinformation“ interpretiert wird. In Anbetracht der Beitragszahler-Struktur der WHO ist es unwahrscheinlich, dass die Einschätzung der Bevölkerung auschlaggebend sein wird. Bedenklich ist schon der Ansatz, die Deutungshoheit über die Qualität von Informationen überhaupt aus der Einschätzung der einzelnen mündigen Personen zu entfernen und einer zentralen Institution übertragen zu wollen.

Die geplante Zensur verträgt sich nicht mit der österreichischen Rechtsordnung, welche die Meinungsfreiheit der Europäischen Menschenrechtskonvention im Verfassungsrang hat. Dennoch soll diese Informationsüberwachung verbindlich über die WHO eingeführt werden.

7. Das One-Health Concept: Überwachung aller potentiell relevanten Vorgänge in Umwelt und Gesellschaft und Berichtspflicht an die WHO

Das One-Health Concept gemäß Art 18 Pandemievertrag sieht überdies die Verpflichtung der Mitgliedstaaten zur permanenten Überwachung von potentiellen Bedrohungen aus den Bereichen Klimawandel, Biodiversität, Ökosysteme, Mensch und Tier vor. Kann ein Pandemieausbruch bei Menschen nicht ausgeschlossen werden, so hat der zur Beobachtung verpflichtete Mitgliedstaat der WHO binnen 48h zu berichten. Der Generaldirektor kann daraufhin auf schon beim vagen Verdacht einer Gefahr regional oder international Maßnahmen vorschreiben.

Der Großteil der Bevölkerung dürfte die eigenmächtige Entscheidung des WHO-Generaldirektor, Tedros Ghebreyesus, nicht mitbekommen haben, entgegen der Meinung seines eigenen WHO-Expertenrats die Affenpocken zum „Public Health Emergency of International Concern“ auszurufen. Dabei ist nur ein ganz bestimmter, überschaubarer Teil der Bevölkerung überhaupt einem Infektionsrisiko ausgesetzt und im Gegensatz zu den afrikanischen Varianten ist die krankmachende Wirkung sehr beschränkt. Dieser Vorfall sorgte wegen der marginalen Gegenmaßnahmen kaum für Aufsehen. Wären der neue Pandemievertrag und die IHR bereits in Kraft, hätte Tedros in seinem Alleingang Grenzen sperren, Lockdowns verhängen und die Impfung verpflichtend einführen können sowie jede kritische Meinung unter Strafe stellen können. Diese Maßnahmen hätten durch Polizei und Militär kontrolliert und sogar unter Einsatz von Gewalt umgesetzt werden können.

8. Schritte zum Abwenden der Kontrollübernahme

Wollen wir darauf vertrauen, dass es der jeweilige Generalsekretär der WHO schon gut mit uns meint und unsere Möglichkeit der demokratischen Einflussnahme auf die Gestaltung unseres Lebens tatsächlich ein für allemal aufgeben? Wenn nein, dann müssen wir rasch und entschlossen handeln. Jedes Jahr im Mai findet die Weltgesundheitsversammlung der WHO statt. Am 1.2.2023 wurde ein erster Entwurf für den Pandemievertrag vorgestellt (Zero Draft, “WHO CA+”). [10] In der Versammlung diesen Mai wurde bereits eine überarbeitete Version besprochen. [11] Passagen, die für Kritik gesorgt hatten, wurden sprachlich – nicht inhaltlich – entschärft. Schon nächstes Jahr im Mai soll der Vertrag geschlossen werden. [12] Damit stehen unsere Freiheit und unsere Rechte auf dem Spiel. Es liegt an uns, ob wir das so hinnehmen.

Dr. Behrendt hat ein 10-Punkte-Programm erstellt, wie wir uns gegen diesen Griff nach der Macht seitens WHO und der Konzerne wehren und unsere Freiheit erhalten können. [13] Rechtsanwalt Kruse hat zu mehreren Anlässen erläutert, warum er die Konsequenzen der geplanten WHO-Verträge für die gewöhnliche Bevölkerung als weitaus gefährlicher einstuft als die Bedrohung durch Viren selber. [14] Informieren Sie sich, treten Sie mit den Menschen in Ihrer Umgebung in Kontakt und an Politik und Medien heran, fordern Sie einen öffentlichen Diskurs und machen Sie diesen Angriff auf unser freies Leben zum öffentlichen Thema.


Fußnoten:

[1] https://www.consilium.europa.eu/de/policies/coronavirus/pandemic-treaty/
[2] https://www.who.int/news/item/07-04-2023-countries-set-out-way-forward-for-negotiations-on-global-agreement-to-protect-world-from-future-pandemic-emergencies
[3] Artikel 67(a) Verfassung der Weltgesundheitsorganisation (Constitution of the World Health Organization) https://apps.who.int/gb/bd/pdf_files/BD_49th-en.pdf#page=6
[4] https://www.kla.tv/26285
[5] Article-by-Article Compilation of Proposed Amendments to the International Health Regulations (2005) submitted in accordance with decision WHA75(9) (2022) https://apps.who.int/gb/wgihr/pdf_files/wgihr1/WGIHR_Compilation-en.pdf
[6] https://www.theguardian.com/commentisfree/2023/jan/01/the-twitter-files-should-disturb-liberal-critics-of-elon-musk-and-heres-why
[7] https://www.bbc.com/news/uk-64848106
[8] https://www.telegraph.co.uk/news/2023/03/04/matt-hancock-lockdown-files-covid-10-things-learnt/
[9] (Siehe auch ganz aktuell:) https://apolut.net/who-mitglieder-beschliessen-resolution-zur-manipulation-der-oeffentlichen-meinung-von-norbert-haering/ resp.: WHO-Pressemitteilung: https://www.who.int/news/item/29-05-2023-seventy-sixth-world-health-assembly—daily-update–29-may-2023
[10] Zero Draft („WHO CA+“), A/INB/4/3, 1 February 2023: Zero draft of the WHO CA+ for the consideration of the Intergovernmental Negotiating Body at its fourth meeting
[11] Bureau’s Text of the WHO CA+, A/INB/X/X 22, May 2023: DRAFT_INB_Bureau-text_22-May.pdf (healthpolicy-watch.news)
[12] https://orf.at/stories/3317538/
[13] https://auf1.tv/auf1-spezial/who-expertin-dr-behrendt-warnt-horror-plaene-zur-zwangsimpfung-sollen-legal-werden/
[14] https://auf1.tv/auf1-spezial/rechtsanwalt-kruse-who-will-zwangs-impfungen-statt-menschenrechten


Erstveröffentlichung am 19. Juni 2023 bei afa-zone.at

Online-Flyer Nr. 814  vom 28.06.2023



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