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Lokales
MBI-Aktiver wegen Beleidigung von OB Dagmar Mühlenfeld verurteilt
Karikaturenstreit in Mülheim
Von Peter Kleinert

Dagmar Mühlenfeld, SPD-Oberbürgermeisterin in Mülheim an der Ruhr, hat die Hosen wieder an. Das bestätigte ihr das Amtsgericht am Freitag im Termin gegen den arbeitslosen „sachkundigen Bürger“ der MBI-Fraktion Martin Müller. Dieser habe die OB durch den e-mail-Versand einer Karikatur beleidigt, in der sie im vergangenen Jahr - nach einer inzwischen von der Stadtverwaltung zurückgenommenen Toilettenschließung am Wasserbahnhof - mit „Unterbekleidung bis zu den Knien heruntergezogen“ auf einer Wiese hockend beim „Verrichten der Notdurft“ dargestellt worden war.  
Martin Mueller
Martin Müller -
geht natürlich in die Berufung
Foto: privat
„Das Gericht machte deutlich, dass Martin Müller mit der Darstellung der OB in dieser Art und Weise die Grenze der Meinungsfreiheit überschritten hat“, freute sich anschließend die Stadtverwaltung in einer Pressemitteilung. Und: „Die Oberbürgermeisterin hat nach Auffassung des Gerichts, auch als eine in der Öffentlichkeit stehende Person, eine solche Darstellung nicht hinzunehmen. Müller wurde daher wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je € 10,00 verurteilt.“
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Peinliche Toilettenschließung
 
Anlass für die Karikatur, auf den in der Pressemitteilung natürlich nicht eingegangen wird, war im März vergangenen Jahres eine intakte Toilettenanlage, die auf der Mülheimer Schleuseninsel geschlossen wurde - zur "Haushaltskonsolidierung" mit dem erhofften Effekt von 26.000 Euro Einsparung pro Jahr. Peinlich war für die Stadt, dass an dieser sehr stark frequentierten Stelle am Wasserbahnhof, wo an jedem sonnigen Wochenende selbst ohne Veranstaltungen auch tausende auswärtige Besucher anzutreffen sind, niemand mehr wusste, wo er oder sie mal bei Bedarf austreten könne. Der Ärger der von der Wählergemeinschaft der Mülheimer BürgerInitiatiativen (MBI) unterstützten BürgerInnen wurde so groß, dass die Toiletten bereits im Juni wieder geöffnet werden mussten.

OB Dagmar Muehlenfeld
OB Dagmar Mühlenfeld - Fühlt sich beleidigt
Quelle: www.ruhrbania.de


Am 19. April brachte jemand zu diesem Thema eine Karikatur als Fotomontage im MBI-Büro vorbei. Der stellvertretende „sachkundige Bürger“ der MBI, Martin Müller, verschickte sie per e-mail - Betreff: "Neulich am Wasserbahnhof" - an einen internen MBI-Verteiler. Einer der - laut MBI - etwa 10 bis 15 Empfänger „leitete die mail anscheinend weiter an das Büro von Dagmar Mühlenfeld.“ Die sah offenbar die Möglichkeit, den MBI eins auszuwischen. Sie stand damals - neben der öffentlichen Diskussion um die Toilettenschließung - zusätzlich unter Druck, weil die MBI über ihren Fraktionssprecher Lothar Reinhard gerade Akteneinsicht dazu verlangt hatten, wie viel sie denn von ihren enorm hohen RWE-Aufsichtsratstantiemen (125.000 Euro allein für 2007) vorschriftsmäßig an die Stadt abgeführt habe. Trotz zweier Ratsbeschlüsse dazu gab es aber nur sehr rudimentäre Akteneinsicht und bis heute keine vollständige Aufklärung (siehe u.a. NRhZ 98 und 104).
 
„Presseerklärung schlicht falsch“
 
„Die städtische Presseerklärung spricht für sich“, so MBI-Fraktionssprecher Lothar Reinhard. Die Behauptung, Martin Müller habe die Fotomontage erstellt, sei „schlicht falsch“. Unverständlich seien für ihn aber auch die Argumente von Staatsanwaltschaft und Amtsgericht. Diese hätten sich geweigert, „einen Zusammenhang zwischen der peinlichen Toilettenschließung und der Karikatur zu sehen. Für sie bezog sich die Fotomontage nur auf die Privatperson Dagmar Mühlenfeld. Na denn. Logischerweise werden die MBI gegen dieses Urteil in Berufung gehen.“
 
Da die MBI die Fotomontage-Karikatur noch nicht weiter verbreitet haben, hier noch einmal ihre Wort für Wort-Beschreibung aus der Anklageschrift vom 13.November 2007: „Der Angeschuldigte versandte im April 2007 über den internen Mail-Verteiler der Fraktion "Mülheimer-Bürgerinitiativen" (MBI), die im Wege der Fotomontage zwei Frauenkörper zeigt, die auf einer Wiese hocken und deren Unterbekleidung bis zu den Knien heruntergezogen ist. Auf diese Körper wurden jeweils Fotos des Kopfes der Oberbürgermeisterin Mühlenfeld gesetzt. Dabei wurden Fotos verwandt, auf denen der Mund der Oberbürgermeisterin leicht geöffnet ist, ihre Augen sind geschlossen bzw. richtet sie an der Kamera vorbei, ihr Gesichtsausdruck wirkt jeweils leicht entrückt. Linksseitig befindet sich der Schriftzug "Neues aus Ruhrbania: Freiluftgeschäfte am Wasserbahnhof" ... Die geschädigte Oberbürgermeisterin hat am 23.04.2007 Strafantrag gestellt."
 
Bei Promis bisher keine Konsequenzen
 
Während der arbeitlose Martin Müller in dieser Provinzposse innerhalb von knapp 14 Monaten nach der OB-Anzeige zu 300 Euro verurteilt wurde, wissen NRhZ-LeserInnen inzwischen von einer ganzen Reihe Mülheimer Skandale der vergangenen Jahre, bei denen "Regierende" der Stadt enormen Schaden zufügten.
Baganz
Jens Baganz - nach Ausverkauf der Stadt
CDU-Staatssekretär
Quelle: Wirtschaftsministerium NRW
Keiner dieser Fälle ist bisher von Staatsanwaltschaft oder Gerichten aufgeklärt worden. Fraktionssprecher Reinhard: „Mit der Formel "Kein Anfangsverdacht" kamen nicht nur ex-OB Jens Baganz, heute CDU-Staatssekretär, und seine Geliebte als Dauerberaterin beim Ausverkauf der Stadt davon (siehe NRhZ 52). Auch zu den offenbar unsauberen MEG- oder RWW-Geschichten folgte nichts, ebenso wenig zu nicht abgeführten Aufsichtsratsgeldern der beleidigten Frau OB. Selbst bei dem krassen Fall des SPD-Ratsherrn Yassine (siehe NRhZ 148), der sich nachgewiesenermaßen den Fraktionswechsel von der MBI-Fraktion zur SPD mit Geld und Job vergüten ließ, sein Diplom fälschte, sich damit einen höher dotierten Job erschlich, in dem er sich auch noch mit gefälschten Überstundenangaben das Gehalt verdreifachte, untersucht die Staatsanwaltschaft zwar, doch es gibt kein Anzeichen, dass selbst für erwiesene Straftaten auch Konsequenzen folgen werden, geschweige denn, dass die Hintermänner und -frauen, zu denen auch Frau Mühlenfeld eindeutig gehört, beleuchtet würden, die die Vergehen schließlich ermöglichten oder gar förderten.“ Dafür aber werde „eine läppische angebliche "Majestätsbeleidigung" der OB“ ganz schnell mit Strafverfahren und Urteil geahndet, obwohl dies erstens von der Sache her recht eindeutig keine Straftat sei, weil diese Karikatur durch die grundgesetzlich garantierte Meinungsfreiheit gedeckt sei, und zweitens diese Karikatur nicht wirklich verbreitet oder veröffentlicht wurde. (PK)

Online-Flyer Nr. 150  vom 11.06.2008



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