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"Gerechtigkeit" in Basel – Teil 1
Urteil gegen Alexander Dorin
Von Markus Heizmann (Bündnis gegen Krieg, Basel)
Die Eigenwahrnehmung – das kennen wir sowohl aus dem persönlichen Leben als auch aus der Psychologie – geht oft nicht einher mit der Fremdwahrnehmung. So sind Richterinnen und Richter bestrebt zu vermitteln, dass die Urteile, die sie über die Angeklagten fällen, fair sind. Man darf auch annehmen, dass es keine Richterin, kein Richter gerne sieht, wenn die gesprochenen Urteile von der nächsten Instanz kassiert werden. Formfehler und andere all zu offensichtliche Fehler sollten also tunlichst vermieden werden. Sollte man meinen! Wie jedoch der folgende Beitrag, in welchem über das Urteil, welches das Basler Strafgericht über den Publizisten Alexander Dorin (1) berichtet wird, zeigt, klaffen Eigen- und Fremdwahrnehmung weit auseinander.
Enthüllungsjournalist gegen «Enthüllungsjournalist»
Das Urteil gegen Alexander Dorin wurde am 03.05.2023 verkündet. Regelmäßige LeserInnen der NRhZ kennen die Geschichte weitgehend. (2) Für alle Anderen hier eine Zusammenfassung in der gebotenen Kürze: Alexander Dorin wurde durch seine Enthüllungen rund um die Angriffskriege gegen Jugoslawien bekannt. Namentlich seine Bücher zum Themenbereich «Srebrenica» machten ihn in weiten Kreisen der Anti-Kriegs-Bewegung bekannt. Zu seinen bekanntesten Werken zählen «Srebrenica – Die Geschichte eines salonfähigen Rassismus» (Kai Homilus Verlag, 2010) und «Srebrenica - wie es wirklich war» gemeinsam mit Zoran Jovanovic (Ahriman Verlag, 2010). Die ausgezeichnet dokumentierten Berichte Dorins entlarven die Politik der NATO und der Westmächte gegenüber dem ehemaligen Jugoslawien als das, was sie sind: Gezielte Zerstörung der Bundesrepublik Jugoslawien. Die Fakten, welche Dorin in diesen und anderen Büchern präsentiert, lassen sich nicht widerlegen, Dorin ist ein Enthüllungsjournalist. Und wer dieses Wort (auf ihn angewendet) in Gänsefüsschen setzt («Enthüllungsjournalist»), so wie dies des Öfteren geschieht, wenn über ihn und über seinen Prozess berichtet wird, disqualifiziert sich damit selber.
Ein «ganz normaler Strafprozess»
Alexander Dorin wurde von der Basler Staatsanwaltschaft des gewerbe- und bandenmäßigen Drogenhandels angeklagt und verurteilt. Dass es sich dabei um einen politischen Prozess handelt, stellt sowohl der Gerichtspräsident als auch die Anklage vehement in Abrede. Ein ganz normaler Drogenprozess also, bei dem sich die Deliktsumme auf mehrere 100 kg Marihuana beläuft, die dem Angeklagten Dorin zur Last gelegt werden, aber im ganzen Prozess dafür noch kein stichhaltiger Beweis vorgelegt wurde?
Nehmen wir an, dem sei so: Wir haben es mit einem Enthüllungsjournalisten zu tun, dessen materielle Existenz gesichert ist, sein Haus in Basel, dessen Eigentümer er ist, garantiert ihm regelmäßige Mieteinnahmen, seine Bücher verkaufen sich, aus Geldnot muss er also bestimmt nicht einen florierenden Marihuana-Handel aufziehen, so wie ihm das vorgeworfen wird. Menschen wie Dorin, die sich auf allen Ebenen mit dem herrschenden Narrativ, angefangen mit den Mainstream-Medien, über die Regierungen, bis hin zu den Geheimdiensten anlegen, sind in aller Regel darauf bedacht, sich im Rahmen der geltenden Gesetze zu bewegen. Zu gross wäre das Risiko, dass mit ihnen genau das passiert, was im Moment mit Dorin geschieht: Zerstörung der materiellen Existenz, Verhinderung künftiger Recherchearbeit. In der Tat müsste ein Enthüllungsjournalist mit einer seltenen Dummheit geschlagen sein, ließe er sich auf die ihm vorgeworfenen Delikte ein. Haben wir es also mit einem ganz normalen Strafprozess zu tun, wie uns das Gericht beliebt zu machen versucht?
Ungereimtheiten
Erstmal zur Dauer des Verfahrens: Im Jahr 2015 wurde Dorins Liegenschaft in Basel von der Polizei mit unverhältnismäßiger Gewalt gestürmt. Hier beginnen auch bereits die Ungereimtheiten: Beschlagnahmt wurden von der Polizei u.a. Dorins Akten, seine Computer, diverse Festplatten und Datenträger. Samt und sonders Material, welches er für seine journalistische Arbeit braucht. Laut Dorin wurden ihm die Datenträger zwischenzeitlich zwar wieder ausgehändigt, aber sie wurden vor der Rückgabe zerstört. Nicht zerstört wurden 6 kg Marihuana, die angeblich im Keller von Dorins Haus gefunden wurden. Dazu ist anzumerken: Das Marihuana wurde scheinbar bei dem Mieter XXX (3) gefunden (Erdgeschoss), der dort das Büro seiner Firma hatte. In der Liegenschaft, die Dorin gehört, wohnten mehrere Parteien. In der Wohnung von Dorin und auch bei YYY, einem anderen Mieter, der als Mittäter angeklagt wurde, wurde nichts gefunden.
Der Angeklagte bestreitet, mit dem Marihuana, welches angeblich in seiner Liegenschaft gefunden wurde, etwas zu tun zu haben. Ein diesbezügliches Geständnis hat er mehrfach widerrufen. Dieses sei unter Zwang und ohne Beisein eines Anwaltes seines Vertrauens zustande gekommen. Darüber hinaus beteuert Dorin immer wieder, er sei während der Untersuchungshaft unter Druck gesetzt worden, selbst von Schlägen während den Vernehmungen wird berichtet. (In der Folge kam es zu einem Spitalaufenthalt wegen Verletzungen im Innenohr). Dies und die offensichtlich politische Komponente des Falles wird vom Gericht und der Anklage immer wieder verneint, dies seien «Verschwörungserzählungen».
Lassen wir die nunmehr 8 Jahre seit der Verhaftung und dem nun erfolgten Urteil Revue passieren, ergibt dies ein Bild, welches, so Dorin im Originalton, «an Absurdität kaum mehr zu überbieten ist». (4)
Ein fairer Prozess?
Wo immer sich Alexander Dorin jetzt aufhalten mag, zum Prozess ist er ebenso wenig erschienen wie zur Urteilseröffnung. Was aber geschah in Abwesenheit des Angeklagten? Anwälte seines Vertrauens wurden ihm verweigert, die Pflichtverteidiger, die er allesamt ablehnt, haben seit Monaten keinen Kontakt mehr zu ihm, Dokumente, welche er zu seiner Entlastung einreichte, wurden nicht gewürdigt, andere Dokumente, wie z.B. das Geständnis, welches er mehrfach widerrufen hat, wurden in den Akten belassen. Dem Anwalt seines Vertrauens wurde die Lizenz entzogen, und dieser kämpft nun seinerseits darum, diese wieder zu erlangen. Am letzten Prozesstag, als die Plädoyers der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung von Dorin und den Mitangeklagten gehört wurden, war auch schon bald klar, dass ein Freispruch wenig wahrscheinlich sein würde.
Lediglich zwei Zeugen wurden befragt, nicht aber zum Tatbestand der Anklage, sondern, ob sie bei ihren Aussagen unter Druck gesetzt wurden. Offensichtlich sollten damit von Dorin beanstandete Prozessmängel beseitigt werden. Das ganze Konstrukt der Staatsanwaltschaft beruht somit auf den Aussagen von anderen Angeklagten aus den vergangenen Prozesstagen, wobei einer der Prozesse gegen ZZZ, einer Schlüsselfigur dieses Prozesses, im Tessin und nicht in Basel stattfand. Es wäre nun die Aufgabe der Verteidigung gewesen, zu verhindern, dass der Prozess mit dem Vorwurf des gewerbe- und bandenmäßigen Handels aufgespalten wird.
Der Gerichtspräsident sah sich genötigt, gleich mehrfach darauf hinzuweisen, dass hier ein fairer Prozess stattfinde und «dass es nett wäre, wenn im Internet auch mal darauf hingewiesen würde, dass die Rechtsstaatlichkeit in allen Punkten gewahrt worden sei». Nun denn: Wir weisen hiermit in aller Form auf diesen Wunsch des Gerichtspräsidenten hin.
Ein übergroßer Fanclub
Mehrmals wurde auch auf Dorins «übergroßen Fanclub» hingewiesen. Dies in Zusammenhang mit diversen Drohungen, welche MitarbeiterInnen der Staatsanwaltschaft in Lauf des Prozesses erhalten hätten. Wie genau diese Drohungen lauten, bleibt uns verborgen, eine jedoch, eine SMS an den Gerichtspräsidenten gab dieser preis: «Ätsch bätsch, ich weiss wo du wohnst!» Fürwahr zum fürchten! Diese Drohungen könne man Dorin nicht anlasten, wurde erläutert, denn es gelte das Prinzip «in dubio pro reo», allein jedoch die Tatsache, dass offenbar Drohungen ausgestossen wurden, und dies sowohl am Prozess, als auch anlässlich der Urteilseröffnung thematisiert wurde, impliziert, dass Dorin eben doch damit zu tun hat, nur kann man es ihm – wie so vieles – nicht beweisen. Bezüglich dieses «übergroßen Fanclubs» von Dorin stellt sich auch die Frage, wo denn dieser Fanclub während der Prozesstage und während der Urteilseröffnung war? Die einzigen im Saal anwesenden waren die VertreterInnen der Parteien und die Presse, welche großmehrheitlich der Argumentation des Gerichts folgt und aus einem Prozess, dessen politische Komponenten nicht weg zu diskutieren sind, einen «ganz normalen Drogenfall» macht, wenn auch einen mit einer besonders hohen Deliktsumme.
Das Urteil
Das Urteil wurde gesprochen: Drohungen gegen Beamte (SMS, Drohungen per Postkarten): Freispruch. Schuldig jedoch des gewerbe- und bandenmäßigen Marihuana-Handels: 2 Jahre und 9 Monate Gefängnis, wovon 2 Jahre bedingt auf 2 Jahre ausgesprochen werden, 9 Monate, abzüglich der Untersuchungshaft gelte es abzusitzen. Hinzu kommt eine Geldstrafe in exorbitanter Höhe, außerdem eine Geldstrafe wegen illegalen Waffenbesitzes. Hierbei handelt es sich um ein nicht registriertes Elektroschockgerät, welches bei der Hausdurchsuchung im Jahr 2015 sichergestellt wurde. Die Verfahrenskosten trägt der Angeklagte, die Grundbuchsperre, die auf sein Haus verfügt wurde, wird aufgehoben. Dies bedeutet, Dorin könnte, wenn er das wollte, das Haus verkaufen und mit dem Erlös die Verfahrenskosten, sowie die verfügten Geldstrafen bezahlen. Dies allerdings würde auch bedeuten, dass ihm in Basel die Existenzgrundlage wegbrechen würde. Nach der Verkündung des Urteils versäumte es der Gerichtspräsident nicht, darauf hinzuweisen, dass das Gericht all dies sorgfältig untersucht habe und abermals bat er darum, «im Internet darauf hinzuweisen» [sic!]
Auf zur nächsten Instanz?
Obwohl Alexander Dorin seinen Pflichtverteidiger ablehnt, musste dieser in Dorins Sinn handeln und auf einen Freispruch in allen Punkten plädieren. Wie oben bereits erwähnt, war ein Freispruch jedoch nicht zu erwarten. Daher ist zu absehbar, dass das Verdikt an die nächste Instanz weiter gezogen wird, ja unter den gegebenen Umständen erscheint dies unumgänglich.
Es ist auch anzunehmen, dass eben diese nächste Instanz das Basler Urteil bestätigen wird. Chancen auf eine Revision und letztendlich auf einen Freispruch kann sich Dorin allenfalls vor dem höchsten Schweizer Gericht, das wäre das Bundesgericht, vielleicht auch erst vor dem Gerichtshof in Strassburg ausrechnen. Dazu braucht es allerdings mindestens zwei Komponenten: 1. muss Alexander Dorin von einem engagierten Anwalt / Anwältin seines Vertrauens vertreten werden. 2. Müssen die Gerichte, an die appelliert wird, dazu gebracht werden, sämtliche Facetten des Falles mit ein zu beziehen und zu würdigen. Unter Druck gemachte Geständnisse, nicht zugelassene Zeugen, und Dokumente, welche aus den Akten gewiesen, bzw. in den Akten behalten wurden, gehören ebenso dazu, wie die politischen Komponenten, welche vom vorliegenden Gericht durchwegs als «Verschwörungserzählungen» abgetan werden. Dem Angeklagten muss die Gelegenheit gegeben werden, gemeinsam mit einer juristischen Vertretung seines Vertrauens eine adäquate Verteidigungsstrategie aufzubauen. Dass er wegen Marihuana Delikten, die er samt und sonders bestreitet und als gegen ihn konstruiert bezeichnet, verurteilt wird, ist jedenfalls so nicht hinnehmbar. Das politische Moment ist unübersehbar. Parallelen zum Fall Julian Assange, der wegen angeblicher Sexualdelikte angeklagt wurde und seither im Hochsicherheitstrakt von Belmarsh einsitzt, drängen sich auf. Wohl handelt es sich im Fall Dorin (noch) nicht um einen Fall mit internationaler Tragweite, sondern um eine Lokalposse der Basler Justiz. Gleichwohl drängt sich eine Neubeurteilung auf.
Dies umso mehr, als sich der Fall Dorin auf lokaler Ebene in diverse Diskrepanzen rund um die Basler Gerichtsbarkeit einreiht. Wir geben jedoch auch zu bedenken: Jede Stunde, die Dorin damit verbringen muss, die gegen ihn erhobenen Vorwürfe, vor welcher Instanz auch immer, zu widerlegen, ist eine Stunde, in der er keine journalistische Arbeit leisten kann. Ein Schuft, wer denkt, das sei so gewollt!
Gerechtigkeit für Alexander Dorin
Dieser Prozess wirft sehr viele Fragen auf. Warum braucht die Basler Justiz acht Jahre, um so einen Fall aufzuklären? Es ist äußerst zweifelhaft, wie die wundersame Erhöhung der Marihuanamenge im Prozessverlauf zustande kam.
Warum wird der Prozess wegen Bandenkriminalität aufgespalten? Dem Angeklagten wird eine effektive Verteidigung verwehrt, indem man seinen Besitz enteignet, bzw. mit einer Grundbuchsperre belegt. Es werden keine Entlastungszeugen zugelassen. Das Gericht sieht keinerlei Veranlassung auf die zahlreichen beanstandeten Gesetzesbrüche bei der Erstürmung der Liegenschaft und während der Untersuchungshaft einzugehen. Das Urteil wurde gefällt, ohne dass am letzten Prozesstag auf den eigentlichen Tatbestand eingegangen wurde.
Menschenrechts-Charta, Artikel 10 (Anspruch auf faires Gerichtsverfahren): «Jeder Mensch hat bei der Feststellung der eigenen Rechte und Pflichten sowie bei einer gegen ihn erhobenen strafrechtlichen Beschuldigung in voller Gleichheit Anspruch auf ein gerechtes und öffentliches Verfahren vor einem unabhängigen und unparteiischen Gericht.» (5) Das war in diesem Verfahren, mit seinen zahlreichen Rechtsverstößen, zu keinem Zeitpunkt gegeben. Der Fall Alexander Dorin verdient mehr öffentliche Aufmerksamkeit und Solidarität!
Ein kurzes Schlusswort zu Basel
Es sei uns an dieser Stelle ein kurzes Schlusswort zur allgemeinen Befindlichkeit der Stadt Basel im Jahr 2023 erlaubt: Wie wir in unserem Artikel «Gerechtigkeit in Basel, Teil 2» in dieser Ausgabe der NRhZ aufzeigen, verschärft sich das gesellschaftliche und politische Klima in der Stadt zusehends. Andere Gerichtsentscheide in Basel lassen zumindest Zweifel daran aufkommen, dass Justitia tatsächlich blind ist: So darf der russische Verein in Basel für russische Kinder keine Kurse in heimatlicher Sprache mehr geben. Ein Entscheid, der vom Basler Gericht gestützt wird. (6)
Auf einem Basler Friedhof liegen sowjetische Soldaten begraben, die auf der Flucht vor den Nazis in Basel umgekommen sind. Jahr für Jahr werden diese Gräber anlässlich des Sieges der Sowjetunion über Nazideutschland am 9. Mai von der russischen Botschaft und der russischen Exilgemeinde geehrt. Die Basler Regierung hat doch tatsächlich den russischen Botschafter gebeten, dieses Jahr auf die Würdigung zu verzichten und «den Anlass mit Blick auf den Ukraine-Krieg abzusagen», was dieser natürlich weit von sich wies.
Sicherlich reiht sich der Prozess gegen Alexander Dorin auch in dieses zunehmend reaktionärer werdende Klima in Basel ein. Es hat aber auch darüber hinausreichende Elemente: Vieles ist schon über den völkerrechtswidrigen Krieg gegen Jugoslawien und die zahlreichen Medienlügen dazu bekannt geworden. Im Falle von Srebrenica wird versucht, eine objektive Untersuchung zu verhindern, indem diesbezügliche Untersuchungen als «Leugnung eines Völkermordes» disqualifiziert und kriminalisiert werden. (7) Die lange Prozessdauer im Fall Dorin und die zahlreichen Menschenrechtsverstöße während dem Verfahren lassen vermuten, dass hier noch andere Kräfte am Wirken sind.
All dies weist in dieselbe reaktionäre Richtung, gesellschaftlich, politisch und eben auch juristisch. In diesem Sinn können wir Alexander Dorin in seinem Kampf um Gerechtigkeit viel Glück und Solidarität wünschen.
Fußnoten:
1 Alexander Dorin ist der Nom de plume unter dem der Angeklagte seine Bücher und Artikel veröffentlicht. Wir respektieren das und nennen seinen Namen hier nicht.
2 Die NRhZ berichtete u.a hier http://nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=27348 und hier
http://nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=27809 (Letzter Zugriff jeweils Mai 2023)
3 Die Namen sind der Redaktion bekannt.
4 http://nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=27348 (Letzter Zugriff Mai 2023)
5 https://unric.org/de/allgemeine-erklaerung-menschenrechte/ (Letzter Zugriff Mai 2023)
6 https://www.bzbasel.ch/basel/basel-stadt/gerichtsentscheid-vladimir-putins-fuenfte-kolonne-ld.2449366?reduced=true (Letzter Zugriff Mai 2023)
7 Siehe dazu die Erkenntnisse des Holocaust Forschers Gideon Greif:
https://www.reddit.com/r/srpska/comments/ovxrnf/gideon_greif_there_was_no_genocide_in_srebrenica/
Ganz im Sinn des NATO Narratives wird in der Folge der israelische Forscher diffamiert:
https://www.sueddeutsche.de/politik/bundesverdienstkreuz-holocaust-1.5463238 (Letzter Zugriff jeweils Mai 2023)
Siehe auch:
"Gerechtigkeit" in Basel - Teil 2
1. Mai 2023 - Humanistenstadt Basel?
Von Markus Heizmann (Bündnis gegen Krieg, Basel)
NRhZ 811 vom 17.05.2023
http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=28606
Online-Flyer Nr. 811 vom 17.05.2023
"Gerechtigkeit" in Basel – Teil 1
Urteil gegen Alexander Dorin
Von Markus Heizmann (Bündnis gegen Krieg, Basel)
Die Eigenwahrnehmung – das kennen wir sowohl aus dem persönlichen Leben als auch aus der Psychologie – geht oft nicht einher mit der Fremdwahrnehmung. So sind Richterinnen und Richter bestrebt zu vermitteln, dass die Urteile, die sie über die Angeklagten fällen, fair sind. Man darf auch annehmen, dass es keine Richterin, kein Richter gerne sieht, wenn die gesprochenen Urteile von der nächsten Instanz kassiert werden. Formfehler und andere all zu offensichtliche Fehler sollten also tunlichst vermieden werden. Sollte man meinen! Wie jedoch der folgende Beitrag, in welchem über das Urteil, welches das Basler Strafgericht über den Publizisten Alexander Dorin (1) berichtet wird, zeigt, klaffen Eigen- und Fremdwahrnehmung weit auseinander.
Enthüllungsjournalist gegen «Enthüllungsjournalist»
Das Urteil gegen Alexander Dorin wurde am 03.05.2023 verkündet. Regelmäßige LeserInnen der NRhZ kennen die Geschichte weitgehend. (2) Für alle Anderen hier eine Zusammenfassung in der gebotenen Kürze: Alexander Dorin wurde durch seine Enthüllungen rund um die Angriffskriege gegen Jugoslawien bekannt. Namentlich seine Bücher zum Themenbereich «Srebrenica» machten ihn in weiten Kreisen der Anti-Kriegs-Bewegung bekannt. Zu seinen bekanntesten Werken zählen «Srebrenica – Die Geschichte eines salonfähigen Rassismus» (Kai Homilus Verlag, 2010) und «Srebrenica - wie es wirklich war» gemeinsam mit Zoran Jovanovic (Ahriman Verlag, 2010). Die ausgezeichnet dokumentierten Berichte Dorins entlarven die Politik der NATO und der Westmächte gegenüber dem ehemaligen Jugoslawien als das, was sie sind: Gezielte Zerstörung der Bundesrepublik Jugoslawien. Die Fakten, welche Dorin in diesen und anderen Büchern präsentiert, lassen sich nicht widerlegen, Dorin ist ein Enthüllungsjournalist. Und wer dieses Wort (auf ihn angewendet) in Gänsefüsschen setzt («Enthüllungsjournalist»), so wie dies des Öfteren geschieht, wenn über ihn und über seinen Prozess berichtet wird, disqualifiziert sich damit selber.
Ein «ganz normaler Strafprozess»
Alexander Dorin wurde von der Basler Staatsanwaltschaft des gewerbe- und bandenmäßigen Drogenhandels angeklagt und verurteilt. Dass es sich dabei um einen politischen Prozess handelt, stellt sowohl der Gerichtspräsident als auch die Anklage vehement in Abrede. Ein ganz normaler Drogenprozess also, bei dem sich die Deliktsumme auf mehrere 100 kg Marihuana beläuft, die dem Angeklagten Dorin zur Last gelegt werden, aber im ganzen Prozess dafür noch kein stichhaltiger Beweis vorgelegt wurde?
Nehmen wir an, dem sei so: Wir haben es mit einem Enthüllungsjournalisten zu tun, dessen materielle Existenz gesichert ist, sein Haus in Basel, dessen Eigentümer er ist, garantiert ihm regelmäßige Mieteinnahmen, seine Bücher verkaufen sich, aus Geldnot muss er also bestimmt nicht einen florierenden Marihuana-Handel aufziehen, so wie ihm das vorgeworfen wird. Menschen wie Dorin, die sich auf allen Ebenen mit dem herrschenden Narrativ, angefangen mit den Mainstream-Medien, über die Regierungen, bis hin zu den Geheimdiensten anlegen, sind in aller Regel darauf bedacht, sich im Rahmen der geltenden Gesetze zu bewegen. Zu gross wäre das Risiko, dass mit ihnen genau das passiert, was im Moment mit Dorin geschieht: Zerstörung der materiellen Existenz, Verhinderung künftiger Recherchearbeit. In der Tat müsste ein Enthüllungsjournalist mit einer seltenen Dummheit geschlagen sein, ließe er sich auf die ihm vorgeworfenen Delikte ein. Haben wir es also mit einem ganz normalen Strafprozess zu tun, wie uns das Gericht beliebt zu machen versucht?
Ungereimtheiten
Erstmal zur Dauer des Verfahrens: Im Jahr 2015 wurde Dorins Liegenschaft in Basel von der Polizei mit unverhältnismäßiger Gewalt gestürmt. Hier beginnen auch bereits die Ungereimtheiten: Beschlagnahmt wurden von der Polizei u.a. Dorins Akten, seine Computer, diverse Festplatten und Datenträger. Samt und sonders Material, welches er für seine journalistische Arbeit braucht. Laut Dorin wurden ihm die Datenträger zwischenzeitlich zwar wieder ausgehändigt, aber sie wurden vor der Rückgabe zerstört. Nicht zerstört wurden 6 kg Marihuana, die angeblich im Keller von Dorins Haus gefunden wurden. Dazu ist anzumerken: Das Marihuana wurde scheinbar bei dem Mieter XXX (3) gefunden (Erdgeschoss), der dort das Büro seiner Firma hatte. In der Liegenschaft, die Dorin gehört, wohnten mehrere Parteien. In der Wohnung von Dorin und auch bei YYY, einem anderen Mieter, der als Mittäter angeklagt wurde, wurde nichts gefunden.
Der Angeklagte bestreitet, mit dem Marihuana, welches angeblich in seiner Liegenschaft gefunden wurde, etwas zu tun zu haben. Ein diesbezügliches Geständnis hat er mehrfach widerrufen. Dieses sei unter Zwang und ohne Beisein eines Anwaltes seines Vertrauens zustande gekommen. Darüber hinaus beteuert Dorin immer wieder, er sei während der Untersuchungshaft unter Druck gesetzt worden, selbst von Schlägen während den Vernehmungen wird berichtet. (In der Folge kam es zu einem Spitalaufenthalt wegen Verletzungen im Innenohr). Dies und die offensichtlich politische Komponente des Falles wird vom Gericht und der Anklage immer wieder verneint, dies seien «Verschwörungserzählungen».
Lassen wir die nunmehr 8 Jahre seit der Verhaftung und dem nun erfolgten Urteil Revue passieren, ergibt dies ein Bild, welches, so Dorin im Originalton, «an Absurdität kaum mehr zu überbieten ist». (4)
Ein fairer Prozess?
Wo immer sich Alexander Dorin jetzt aufhalten mag, zum Prozess ist er ebenso wenig erschienen wie zur Urteilseröffnung. Was aber geschah in Abwesenheit des Angeklagten? Anwälte seines Vertrauens wurden ihm verweigert, die Pflichtverteidiger, die er allesamt ablehnt, haben seit Monaten keinen Kontakt mehr zu ihm, Dokumente, welche er zu seiner Entlastung einreichte, wurden nicht gewürdigt, andere Dokumente, wie z.B. das Geständnis, welches er mehrfach widerrufen hat, wurden in den Akten belassen. Dem Anwalt seines Vertrauens wurde die Lizenz entzogen, und dieser kämpft nun seinerseits darum, diese wieder zu erlangen. Am letzten Prozesstag, als die Plädoyers der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung von Dorin und den Mitangeklagten gehört wurden, war auch schon bald klar, dass ein Freispruch wenig wahrscheinlich sein würde.
Lediglich zwei Zeugen wurden befragt, nicht aber zum Tatbestand der Anklage, sondern, ob sie bei ihren Aussagen unter Druck gesetzt wurden. Offensichtlich sollten damit von Dorin beanstandete Prozessmängel beseitigt werden. Das ganze Konstrukt der Staatsanwaltschaft beruht somit auf den Aussagen von anderen Angeklagten aus den vergangenen Prozesstagen, wobei einer der Prozesse gegen ZZZ, einer Schlüsselfigur dieses Prozesses, im Tessin und nicht in Basel stattfand. Es wäre nun die Aufgabe der Verteidigung gewesen, zu verhindern, dass der Prozess mit dem Vorwurf des gewerbe- und bandenmäßigen Handels aufgespalten wird.
Der Gerichtspräsident sah sich genötigt, gleich mehrfach darauf hinzuweisen, dass hier ein fairer Prozess stattfinde und «dass es nett wäre, wenn im Internet auch mal darauf hingewiesen würde, dass die Rechtsstaatlichkeit in allen Punkten gewahrt worden sei». Nun denn: Wir weisen hiermit in aller Form auf diesen Wunsch des Gerichtspräsidenten hin.
Ein übergroßer Fanclub
Mehrmals wurde auch auf Dorins «übergroßen Fanclub» hingewiesen. Dies in Zusammenhang mit diversen Drohungen, welche MitarbeiterInnen der Staatsanwaltschaft in Lauf des Prozesses erhalten hätten. Wie genau diese Drohungen lauten, bleibt uns verborgen, eine jedoch, eine SMS an den Gerichtspräsidenten gab dieser preis: «Ätsch bätsch, ich weiss wo du wohnst!» Fürwahr zum fürchten! Diese Drohungen könne man Dorin nicht anlasten, wurde erläutert, denn es gelte das Prinzip «in dubio pro reo», allein jedoch die Tatsache, dass offenbar Drohungen ausgestossen wurden, und dies sowohl am Prozess, als auch anlässlich der Urteilseröffnung thematisiert wurde, impliziert, dass Dorin eben doch damit zu tun hat, nur kann man es ihm – wie so vieles – nicht beweisen. Bezüglich dieses «übergroßen Fanclubs» von Dorin stellt sich auch die Frage, wo denn dieser Fanclub während der Prozesstage und während der Urteilseröffnung war? Die einzigen im Saal anwesenden waren die VertreterInnen der Parteien und die Presse, welche großmehrheitlich der Argumentation des Gerichts folgt und aus einem Prozess, dessen politische Komponenten nicht weg zu diskutieren sind, einen «ganz normalen Drogenfall» macht, wenn auch einen mit einer besonders hohen Deliktsumme.
Das Urteil
Das Urteil wurde gesprochen: Drohungen gegen Beamte (SMS, Drohungen per Postkarten): Freispruch. Schuldig jedoch des gewerbe- und bandenmäßigen Marihuana-Handels: 2 Jahre und 9 Monate Gefängnis, wovon 2 Jahre bedingt auf 2 Jahre ausgesprochen werden, 9 Monate, abzüglich der Untersuchungshaft gelte es abzusitzen. Hinzu kommt eine Geldstrafe in exorbitanter Höhe, außerdem eine Geldstrafe wegen illegalen Waffenbesitzes. Hierbei handelt es sich um ein nicht registriertes Elektroschockgerät, welches bei der Hausdurchsuchung im Jahr 2015 sichergestellt wurde. Die Verfahrenskosten trägt der Angeklagte, die Grundbuchsperre, die auf sein Haus verfügt wurde, wird aufgehoben. Dies bedeutet, Dorin könnte, wenn er das wollte, das Haus verkaufen und mit dem Erlös die Verfahrenskosten, sowie die verfügten Geldstrafen bezahlen. Dies allerdings würde auch bedeuten, dass ihm in Basel die Existenzgrundlage wegbrechen würde. Nach der Verkündung des Urteils versäumte es der Gerichtspräsident nicht, darauf hinzuweisen, dass das Gericht all dies sorgfältig untersucht habe und abermals bat er darum, «im Internet darauf hinzuweisen» [sic!]
Auf zur nächsten Instanz?
Obwohl Alexander Dorin seinen Pflichtverteidiger ablehnt, musste dieser in Dorins Sinn handeln und auf einen Freispruch in allen Punkten plädieren. Wie oben bereits erwähnt, war ein Freispruch jedoch nicht zu erwarten. Daher ist zu absehbar, dass das Verdikt an die nächste Instanz weiter gezogen wird, ja unter den gegebenen Umständen erscheint dies unumgänglich.
Es ist auch anzunehmen, dass eben diese nächste Instanz das Basler Urteil bestätigen wird. Chancen auf eine Revision und letztendlich auf einen Freispruch kann sich Dorin allenfalls vor dem höchsten Schweizer Gericht, das wäre das Bundesgericht, vielleicht auch erst vor dem Gerichtshof in Strassburg ausrechnen. Dazu braucht es allerdings mindestens zwei Komponenten: 1. muss Alexander Dorin von einem engagierten Anwalt / Anwältin seines Vertrauens vertreten werden. 2. Müssen die Gerichte, an die appelliert wird, dazu gebracht werden, sämtliche Facetten des Falles mit ein zu beziehen und zu würdigen. Unter Druck gemachte Geständnisse, nicht zugelassene Zeugen, und Dokumente, welche aus den Akten gewiesen, bzw. in den Akten behalten wurden, gehören ebenso dazu, wie die politischen Komponenten, welche vom vorliegenden Gericht durchwegs als «Verschwörungserzählungen» abgetan werden. Dem Angeklagten muss die Gelegenheit gegeben werden, gemeinsam mit einer juristischen Vertretung seines Vertrauens eine adäquate Verteidigungsstrategie aufzubauen. Dass er wegen Marihuana Delikten, die er samt und sonders bestreitet und als gegen ihn konstruiert bezeichnet, verurteilt wird, ist jedenfalls so nicht hinnehmbar. Das politische Moment ist unübersehbar. Parallelen zum Fall Julian Assange, der wegen angeblicher Sexualdelikte angeklagt wurde und seither im Hochsicherheitstrakt von Belmarsh einsitzt, drängen sich auf. Wohl handelt es sich im Fall Dorin (noch) nicht um einen Fall mit internationaler Tragweite, sondern um eine Lokalposse der Basler Justiz. Gleichwohl drängt sich eine Neubeurteilung auf.
Dies umso mehr, als sich der Fall Dorin auf lokaler Ebene in diverse Diskrepanzen rund um die Basler Gerichtsbarkeit einreiht. Wir geben jedoch auch zu bedenken: Jede Stunde, die Dorin damit verbringen muss, die gegen ihn erhobenen Vorwürfe, vor welcher Instanz auch immer, zu widerlegen, ist eine Stunde, in der er keine journalistische Arbeit leisten kann. Ein Schuft, wer denkt, das sei so gewollt!
Gerechtigkeit für Alexander Dorin
Dieser Prozess wirft sehr viele Fragen auf. Warum braucht die Basler Justiz acht Jahre, um so einen Fall aufzuklären? Es ist äußerst zweifelhaft, wie die wundersame Erhöhung der Marihuanamenge im Prozessverlauf zustande kam.
Warum wird der Prozess wegen Bandenkriminalität aufgespalten? Dem Angeklagten wird eine effektive Verteidigung verwehrt, indem man seinen Besitz enteignet, bzw. mit einer Grundbuchsperre belegt. Es werden keine Entlastungszeugen zugelassen. Das Gericht sieht keinerlei Veranlassung auf die zahlreichen beanstandeten Gesetzesbrüche bei der Erstürmung der Liegenschaft und während der Untersuchungshaft einzugehen. Das Urteil wurde gefällt, ohne dass am letzten Prozesstag auf den eigentlichen Tatbestand eingegangen wurde.
Menschenrechts-Charta, Artikel 10 (Anspruch auf faires Gerichtsverfahren): «Jeder Mensch hat bei der Feststellung der eigenen Rechte und Pflichten sowie bei einer gegen ihn erhobenen strafrechtlichen Beschuldigung in voller Gleichheit Anspruch auf ein gerechtes und öffentliches Verfahren vor einem unabhängigen und unparteiischen Gericht.» (5) Das war in diesem Verfahren, mit seinen zahlreichen Rechtsverstößen, zu keinem Zeitpunkt gegeben. Der Fall Alexander Dorin verdient mehr öffentliche Aufmerksamkeit und Solidarität!
Ein kurzes Schlusswort zu Basel
Es sei uns an dieser Stelle ein kurzes Schlusswort zur allgemeinen Befindlichkeit der Stadt Basel im Jahr 2023 erlaubt: Wie wir in unserem Artikel «Gerechtigkeit in Basel, Teil 2» in dieser Ausgabe der NRhZ aufzeigen, verschärft sich das gesellschaftliche und politische Klima in der Stadt zusehends. Andere Gerichtsentscheide in Basel lassen zumindest Zweifel daran aufkommen, dass Justitia tatsächlich blind ist: So darf der russische Verein in Basel für russische Kinder keine Kurse in heimatlicher Sprache mehr geben. Ein Entscheid, der vom Basler Gericht gestützt wird. (6)
Auf einem Basler Friedhof liegen sowjetische Soldaten begraben, die auf der Flucht vor den Nazis in Basel umgekommen sind. Jahr für Jahr werden diese Gräber anlässlich des Sieges der Sowjetunion über Nazideutschland am 9. Mai von der russischen Botschaft und der russischen Exilgemeinde geehrt. Die Basler Regierung hat doch tatsächlich den russischen Botschafter gebeten, dieses Jahr auf die Würdigung zu verzichten und «den Anlass mit Blick auf den Ukraine-Krieg abzusagen», was dieser natürlich weit von sich wies.
Sicherlich reiht sich der Prozess gegen Alexander Dorin auch in dieses zunehmend reaktionärer werdende Klima in Basel ein. Es hat aber auch darüber hinausreichende Elemente: Vieles ist schon über den völkerrechtswidrigen Krieg gegen Jugoslawien und die zahlreichen Medienlügen dazu bekannt geworden. Im Falle von Srebrenica wird versucht, eine objektive Untersuchung zu verhindern, indem diesbezügliche Untersuchungen als «Leugnung eines Völkermordes» disqualifiziert und kriminalisiert werden. (7) Die lange Prozessdauer im Fall Dorin und die zahlreichen Menschenrechtsverstöße während dem Verfahren lassen vermuten, dass hier noch andere Kräfte am Wirken sind.
All dies weist in dieselbe reaktionäre Richtung, gesellschaftlich, politisch und eben auch juristisch. In diesem Sinn können wir Alexander Dorin in seinem Kampf um Gerechtigkeit viel Glück und Solidarität wünschen.
Fußnoten:
1 Alexander Dorin ist der Nom de plume unter dem der Angeklagte seine Bücher und Artikel veröffentlicht. Wir respektieren das und nennen seinen Namen hier nicht.
2 Die NRhZ berichtete u.a hier http://nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=27348 und hier
http://nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=27809 (Letzter Zugriff jeweils Mai 2023)
3 Die Namen sind der Redaktion bekannt.
4 http://nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=27348 (Letzter Zugriff Mai 2023)
5 https://unric.org/de/allgemeine-erklaerung-menschenrechte/ (Letzter Zugriff Mai 2023)
6 https://www.bzbasel.ch/basel/basel-stadt/gerichtsentscheid-vladimir-putins-fuenfte-kolonne-ld.2449366?reduced=true (Letzter Zugriff Mai 2023)
7 Siehe dazu die Erkenntnisse des Holocaust Forschers Gideon Greif:
https://www.reddit.com/r/srpska/comments/ovxrnf/gideon_greif_there_was_no_genocide_in_srebrenica/
Ganz im Sinn des NATO Narratives wird in der Folge der israelische Forscher diffamiert:
https://www.sueddeutsche.de/politik/bundesverdienstkreuz-holocaust-1.5463238 (Letzter Zugriff jeweils Mai 2023)
Siehe auch:
"Gerechtigkeit" in Basel - Teil 2
1. Mai 2023 - Humanistenstadt Basel?
Von Markus Heizmann (Bündnis gegen Krieg, Basel)
NRhZ 811 vom 17.05.2023
http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=28606
Online-Flyer Nr. 811 vom 17.05.2023