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Aktueller Online-Flyer vom 22. November 2024  

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Globales
Über das Vorgehen der Basler Staatsanwaltschaft gegen den serbisch-schweizerischen Enthüllungspublizisten Alexander Dorin
An Absurdität nicht zu überbieten
Alexander Dorin – im Interview mit der NRhZ

Alexander Dorin ist als Sohn bosnischer Eltern, die Anhänger Tito-Jugoslawiens waren, aufgewachsen. Ende 2009 erschien von ihm das Buch "Srebrenica – Die Geschichte eines salonfähigen Rassismus" im Verlag Kai Homilius, und 2010 veröffentlicht der Ahriman-Verlag seine Dokumentation "Srebrenica – wie es wirklich war". Mitte 2015 wurde Alexander Dorin von der Schweizer Justiz wegen eines "Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetzes" verhaftet und sein Vermögen beschlagnahmt. Seine Freilassung nach vier Monaten Untersuchungshaft verdankt er einer Postkartenaktion des Ahriman-Verlages und der Diaspora-Zeitung "Vesti". Seither wartet er auf seinen Prozess, und sein Vermögen blieb beschlagnahmt. Die NRhZ hat Alexander Dorin interviewt.


Alexander Dorin

Herr Dorin, Sie wurden unlängst von der weltweit größten serbischen Diasporazeitung "Vesti" als serbischer Julian Assange bezeichnet. Sehen Sie zwischen Ihrem und dem Fall Assange Parallelen?

Ich habe serbische Wurzeln, bin aber in der Schweiz geboren und aufgewachsen und besitze auch die Schweizerische Staatsbürgerschaft. Wenn man unbedingt wollte, so könnte man mich ansonsten als serbisch-schweizerischen Enthüllungspublizisten bezeichnen.

Man könnte die beiden Fälle insofern vergleichen, als dass sowohl Assange und auch ich aufgrund unserer Enthüllungen massive Probleme bekamen. Während die Enthüllungen von Assange zu einem Grossteil die Machenschaften und Verbrechen der US-Außenpolitik im Visier haben, beziehen sich meine Recherchen und Enthüllungen zum Grossteil auf die Kriege im ehemaligen Jugoslawien und die damit verbundene manipulierte Kriegsberichterstattung der westlichen Monopolpresse. Ich habe zwar auch auf die weitgehend verschwiegene Rolle gewisser Großmächte während der Zerschlagung Jugoslawiens hingewiesen, jedoch macht das nur einen Bruchteil meiner Recherchen aus.

Während sich Assange hauptsächlich die mächtigen USA zum Feind machte, so verärgerte ich meinerseits vielleicht etwas weniger mächtige Interessengruppen als die USA, dafür mehrere, die aber jede für sich ebenfalls einen nicht geringen Machtbereich abdecken.

Was ist der Kern Ihrer Enthüllungen?
 
Ich habe mich in meinen Recherchen mit den von den westlichen Massenmedien verschwiegenen Hintergründen der Kriege im ehemaligen Jugoslawien befasst. Dazu gehört u.a. die Tatsache, dass die USA und Deutschland maßgeblich an der Zerschlagung des jugoslawischen Vielvölkerstaates beteiligt gewesen sind. Zudem habe ich zahlreiche Manipulationen in der Berichterstattung der vorher erwähnten Medien während dieser Kriege aufgezeigt. Zu diesen Manipulationen gehört auch die offizielle Version der Ereignisse in der bosnischen Stadt Srebrenica, die sich von der Faktenlage zu praktisch 100% unterscheidet. Es würde den Rahmen bei Weitem sprengen, hier auf diese ganzen Dokumente und Fakten einzugehen. Wer sich dafür interessiert, der kann diese Dokumente und Beweise in meinen beiden Srebrenica-Büchern "Srebrenica - die Geschichte eines salonfähigen Rassismus" und "Srebrenica - wie es wirklich war" finden.

Wem sind Sie mit Ihren Enthüllungen genau auf die Füße getreten?

Nun, einerseits jenen Medien, die man allgemein als westliche Massenmedien bezeichnet. Damit natürlich auch den Schweizer Massenmedien, die ja kein von den westlichen Massenmedien unabhängiges Dasein führen und mit diesen eng verknüpft sind. Auf der anderen Seite bin ich auch gewissen islamistischen Kreisen ein Dorn im Auge, da meine Recherchen aufzeigen, dass die Armeen der Kosovo-Albaner und Bosnischen Muslime während der Kriege im ehemaligen Jugoslawien bei Weitem nicht nur Opfer waren, auch wenn das von den westlichen Massenmedien im Allgemeinen so dargestellt wurde. In meinem Fall existiert eine unheilige Allianz zwischen gewissen westlichen Medien, der Schweizer Justiz und einigen Islamistischen Kreisen, worauf wir später noch eingehen können.

Zur Auffrischung für jene Leser, die mit Ihrem Fall noch nicht vertraut sind. Sie wurden im Juni 2015 von einem Sonderkommando der Basler Polizei in Ihrem Haus überfallen, niedergeschlagen, vor Zeugen durch automatische Schnellfeuerwaffen mit dem Tod bedroht, an Händen und Füssen gefesselt, in einem Polizeitransporter in einen Metallkäfig gesperrt und in das Untersuchungsgefängnis Waaghof gefahren, wo Sie für fast vier Monate eingesperrt wurden. Dokumente, die Sie über diverse Medien und Kanäle veröffentlichten, weisen unzweideutig auf einen politischen Fall hin, während aus den gleichen Dokumenten auch zahlreiche Brüche der Schweizerischen Strafprozessordnung und Ihrer Menschenrechte ersichtlich werden, für die vordergründig zwei Staatsanwälte des Kantons Basel-Stadt die Verantwortung zu tragen scheinen. Können Sie uns darüber aufklären, welche Tatsachen und Indizien eine politische Verfolgung ihrer Person aufzeigen und welche die Brüche der Schweizerischen Strafprozessordnung und Ihrer Menschenrechte?

Gerne. Bereits wenige Tage nach meiner Entführung/Internierung schickte die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt eine Meldung an diverse Medien und Institutionen, in der darüber informiert wurde, dass man Alexander Dorin verhaftet habe. Das ist insofern bemerkenswert, als dass es sich beim Namen Alexander Dorin um ein Autoren-Pseudonym handelt, das ich für meine politischen Veröffentlichungen verwende. Verhaftet und interniert wurde ich jedoch unter meinem bürgerlichen Namen. Welchen Zweck verfolgte die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt, als sie diverse Medien und Institutionen darüber informierte, dass der politische Autor Alexander Dorin verhaftet wurde?

Die Antwort auf diese Frage geben uns gewisse Schweizer Medien wie z.B. der Tagesanzeiger und Der Bund, die kurz nach meiner Verhaftung schrieben, dass der ‚Genozidleugner’ Alexander Dorin verhaftet worden sei. An dieser vorbereiteten Rufmord-Aktion der Staatsanwaltschaft beteiligte sich ein gewisser B.V., der damals das Amt des Chefs der Basler Kriminalpolizei und gleichzeitig des leitenden Staatsanwalts besetzte. Merken Sie sich den Namen B.V., wir werden später nochmals auf ihn zurückkommen.  

Ich muss an dieser Stelle noch kurz anmerken, dass die Staatsanwaltschaft damals auch das serbische Konsulat in der Schweiz über meine Verhaftung informierte, obwohl ich 2015 noch gar keine serbische Staatsbürgerschaft besaß. Mit welchem Recht und Ziel informierte die Basler Staatsanwaltschaft ein Land, dessen Staatsangehöriger ich nicht war, über meine Verhaftung?

Ab diesem Zeitpunkt hagelte es nur noch Verletzungen der Schweizer Strafprozessordnung und meiner Menschenrechte. So schrieb damals der Zürcher Anwalt Eric Stern einen Brief an die Staatsanwaltschaft, in dem er darauf hinwies, dass mit mir unbedingt eine Verteidigungsinstruktion durchgeführt werden müsse. Die Staatsanwaltschaft ignorierte diese Aufforderung jedoch einfach und fing damit an, in Abwesenheit eines Verteidigers ihre erpresserischen und rechtswidrigen Verhöre durchzuführen. Das ist ein massiver Verstoß gegen die Schweizerische Strafprozessordnung und meine Menschenrechte, da das Schweizer Gesetz unzweideutig aussagt, dass ein Untersuchungshäftling nach zehn Tagen Untersuchungshaft anwaltlichen Beistand haben muss. Auch das Schweizerische Bundesgericht hat in diversen Urteilen bestätigt, dass die Einvernahme eines Untersuchungshäftlings ohne anwaltlichen Beistand illegal und damit unverwertbar ist (‚Nicht verwertbares Geständnis’, Strafprozess.ch, 28.02.2014).

Als der Schweizerische Menschenrechtsanwalt Edmund Schönenberger davon erfuhr, dass ich ohne anwaltlichen Beistand verhört und festgehalten wurde, schaltete er sich ein und wollte mich im Basler Untersuchungsgefängnis besuchen. Dort angekommen, verweigerte ihm der Staatsanwalt Thomas Homberger jedoch ohne jeglichen nachvollziehbaren Grund den Zutritt zu mir. Die Folge davon war, dass der Anwalt Edmund Schönenberger dem Staatsanwalt T.H. in einem persönlichen Brief vorwarf, faschistische Methoden anzuwenden. Wie kriminell muss sich ein Staatsanwalt verhalten, wenn ihm ein Rechtsanwalt vorwirft, faschistische Methoden anzuwenden? Edmund Schönenberger berichtete auch in einem Interview mit der bereits erwähnten serbischen Zeitung Vesti von seinen Horror-Erfahrungen mit einigen Angestellten der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt (B.Božin ‚Tužilac zabranio posetu Dorinu’, Vesti, 23.09.2015).

Auch die angeforderte Besuchserlaubnis der deutschen Menschenrechts-Aktivistin Helga Fuchs-Schopp und der deutschen Anwältin Brigitta Biehl passten nicht in das Konzept der Staatsanwaltschaft, die mich nicht nur in der Abwesenheit eines Anwalts verhörte und terrorisierte, sondern mich darüber hinaus vor Zeugen fernhielt, die mich besuchen wollten (Der Besuchsantrag von Frau Schopp-Fuchs wurde ebenfalls abgelehnt). Der Untersuchungs-Beauftragte A.R. log die beiden Damen sogar noch per Fax an, dass es mir gut ginge, ohne vorher mit mir auch nur ein einziges Wort gesprochen zu haben,

Die gleiche Erfahrung musste auch eine Mitarbeiterin des Ahriman-Verlags machen, deren Besuchserlaubnis ebenfalls abgelehnt wurde. Die Staatsanwaltschaft begründete ihre Ablehnung des Besuchs mit der Lüge, ich würde diese Person nicht kennen, obwohl im Besuchsantrag eigens noch erwähnt wurde, dass es sich um eine Bekannte von mir handelte. Ungenierter konnte man seitens der Staatsanwaltschaft gar nicht mehr lügen und manipulieren.

Ich möchte kurz die Zwischenbemerkung einfügen, dass ich während der fast vier Monate andauernden Untersuchungshaft von der Gefängnisleitung kein einziges Stück Wechselkleider erhielt, als ob ich ein Tier wäre. Ich musste mir von Mitgefangenen Unterwäsche ausleihen, damit ich mir keine Infektion einfing. Die ersten zwei Monate verbrachte ich auf der geschlossenen Abteilung. Das bedeutet, dass man praktisch während der gesamten Zeit in der Zelle eingeschlossen ist, in der die Fenster erst noch mit einer Folie abgedunkelt waren, so dass man nicht rausschauen kann. Aus der Zelle konnte man nur jeweils für einen Hofgang in einem eingezäunten Käfig auf dem Dach des Gebäudes. Wenn jedoch ein Verhör über den Mittag angesetzt wurde, so fiel auch der Spaziergang im Käfig weg. Ehemalige Insassen dieses Gefängnisses bezeichneten solche Zustände in einigen Schweizer Medien als Hölle (Benjamin Rosch, 'Es war die Hölle: Ein ehemaliger Waaghof-Insasse redet über dortige Zustände', BZ, 11.07.2018). Ein anderer ehemaliger Häftling, in diesem Fall eine Frau, drehte in diesem Gefängnis buchstäblich durch und wurde psychisch krank (Leif Simonsen, ‚Psychisch krank im Basler Gefängnis – Menschenrechtler schlagen Alarm’, 29.09.2019).

Der Sommer 2015 war in Basel extrem heiß mit Temperaturen von teilweise über 35 Grad, was dazu führte, dass man aufgrund der schlechten Lüftung in den Zellen teilweise kaum genug Luft bekam. Ich kann mich noch gut daran erinnern, wie Häftlinge den Notknopf drücken mussten, um auf das Problem aufmerksam machen zu können. Eines Morgens verstarb ein etwas korpulenterer Häftling, wahrscheinlich konnte sein Herz den Luftmangel nicht mehr verkraften. Ich erinnere mich noch daran, dass der Häftling mit Vornamen Daniel hieß.

Die zahlreichen Verhöre, während denen so gut wie nie ein Anwalt anwesend war, sind ein Kapitel für sich. Der zweite für mich zuständige Untersuchungsbeauftragte, ein gewisser M.W., verhöhnte mich regelmäßig aufgrund der Tatsache, dass kein Anwalt anwesend war. Er sagte mir ungeniert, dass ich noch lange Zeit werde im Gefängnis sitzen müssen, falls ich darauf bestehe, dass ein Anwalt anwesend sein müsse. Wer möchte jedoch schon ein Mehrfaches im Gefängnis verbringen müssen, wo man von niemandem verteidigt wird?

So entstanden Protokolle, deren Inhalt weitgehend nichts mit dem zu tun haben, was ich ausgesagt habe. M.W. erfand stinkfrech Aussagen, die ich nie gemacht habe und drehte mir regelmäßig das Wort im Mund herum. Er schrie mich oft mit hochrotem Kopf an und bedrohte mich mit weiteren Repressionen, falls ich nicht ‚kooperieren’ würde, was faktisch bedeutete, dass ich die von ihm frei erfundenen Geschichten bestätigen sollte.

Während eines Verhörs platze mir der Kragen. Ich weigerte mich, mir die von M.W. erfundenen Märchen weiter anzuhören und bestand darauf, dass er meinen Protest zu Protokoll nimmt. M.W. wollte davon nichts hören, worauf ich ihm antwortete, dass ich in diesem Fall aus Protest gegen diesen Terror jegliches weiteres Verhör sabotieren und kein einziges Wort mit ihm mehr reden würde. Er regte sich extrem auf, musste jedoch schlussendlich einwilligen, dass ich am Schluss des Verhörs eine handgeschriebene Notiz anbringen konnte, in der ich darauf hinweisen konnte, dass ich von den Ermittlern terrorisiert werde und dass diese sich weigerten, meinen Protest zu protokollieren.

Wie ich erfuhr, so tauchten damals im Internet bereits die ersten Berichte über den politisch motivierten Terror der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt gegen mich auf. Zudem riefen die Zeitung Vesti und der Ahriman Verlag dazu auf, dass die Leser Protestkarten an die Staatsanwaltschaft schicken, um ihrem Protest gegen diese kriminellen Methoden Ausdruck zu verleihen. Diese Aktion führte schließlich dazu, dass kistenweise Protestkarten aus insgesamt 45 Staaten die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt erreichten. Diese Proteste sorgten dafür, dass sich bei der Staatsanwaltschaft erste Anzeichen von Nervosität zeigten, was schließlich dazu führte, dass M.W. es mir nicht verbieten konnte, unter dem Verhör vom 06.08.2015 zu vermerken, dass ich von der Staatsanwaltschaft unter enormen Druck gesetzt werde und diese sich weigert, meine Aussagen über diesen Druck vollständig zu Protokoll zu nehmen.

Ein anderer Untersuchungsbeauftragter, ein gewisser P.A., schnauzte mich bereits vor dem ersten Verhör an: 'Jetzt weht ein anderer Wind!'. Als ich ihm entgegnete, dass das Verhalten von M.W. bereits übel war, da entgegnete er mir höhnisch: ‚Ha ha ha, das war noch gar nichts, Sie werden mich noch kennenlernen!’.

Die Verhöre liefen in etwa immer gleich. Fast durchgehend kein Anwalt anwesend, wüste Drohungen, Beschimpfungen, Erpressungsversuche und massenweise absurde Vorwürfe. Ab einem Zeitpunkt wurde mir gesagt, dass eine Untersuchungshaft wegen ‚mangelnder Kooperation’ nochmals um einen Monat verlängert würde.

In der Zwischenzeit hatte sich mein Fall im Gefängnis wohl herumgesprochen. Ein Gefangener schrieb einen Warnbrief an meinen damaligen Verteidiger Stefan Suter, der mich offiziell verteidigen sollte, während den Verhören jedoch so gut wie nie anwesend war, womit er gegen das Schweizerische Anwaltgesetz und die Schweizerische Strafprozessordnung verstieß. In dem Brief erklärte ein Gefangener von einer anderen Station, dass er mit einem gewissen Paolo Beghelli eine Zeit auf der gleichen Station verbrachte. Während dieser Gelegenheit habe Beghelli ihm und anderen Gefangenen erzählt, dass er mich auf Druck der Staatsanwaltschaft falsch belasten und mir Unmengen von Hanf-Käufen anhängen müsse. Nach seiner Haftentlassung machte der Zeuge zusätzlich eine beglaubigte Aussage. Zwei weitere ehemalige Häftlinge bestätigten mir nach meiner Freilassung die gleiche Geschichte.

Was wurde Ihnen von der Staatsanwaltschaft offiziell vorgeworfen?

Nach dem ersten Verhör wurde mir gesagt, ich hätte innerhalb von sechs Monaten zwei bzw. sechs Kilogramm Hanf gekauft und weiterverkauft, wobei ich nicht begriff, was denn zwei bzw. sechs Kilogramm überhaupt bedeuten soll. Im Laufe der Verhöre steigerte die Staatsanwaltschaft ihre Unterstellungen laufend, bis sie schließlich bei über 200 Kilogramm angelangte!

Auf was stützte die Staatsanwaltschaft ihre Beschuldigungen?

Hauptsächlich auf die Aussagen dieses Paolo Beghelli, der seinen Mitgefangenen erzählte, dass ihm die Staatsanwaltschaft einen Deal angeboten habe. Zusätzlich unterstellte die Staatsanwaltschaft einigen Bekannten von mir und anderen Hausbesuchern, diese hätten bei mir Hanf gekauft. Die Staatsanwaltschaft hatte während ca. sechs Monaten vor meiner Verhaftung gegenüber meiner Liegenschaft und an einem anderen Punkt in der Nähe meiner Liegenschaft Fotografen positioniert. Diese fotografierten diverse Besucher meiner Liegenschaft, darunter auch Bekannte von mir. Keine dieser Personen wurde jemals bei Eintreten oder Verlassen der Liegenschaft angehalten und durchsucht. Trotzdem erhielt ein Grossteil dieser Leute eine Anzeige wegen ‚Verstoßes gegen das Schweizerische Betäubungsmittelgesetzt’. Das muss man sich Mal vorstellen.

Unter den Opfern dieser staatsanwaltlichen Machenschaften ist auch der Basler Medienschaffende Herbert Blaser. Herr Blaser übersetzte mehrfach Texte für meine politischen Publikationen. Er arbeitete nebenbei auch für eine Gärtnerei und bepflanzte meinen Balkon jeweils jeden Frühsommer mit Balkonpflanzen. Allein aufgrund von Fotos, die ihn vor meiner Liegenschaft zeigen, wurde er vom Basler Staatsanwalt M.H. verurteilt und gebüßt. Auch andere Personen erhielten Bußen von mehreren tausend Franken und wurden verurteilt, obwohl sie lediglich auf Fotografien zu sehen sind. Ich hätte mir das Ausmaß dieser Justizkriminalität vor meiner Verhaftung niemals vorstellen können. Herr Blaser hat den Staatsanwalt M.H. übrigens wegen Amtsmissbrauchs angezeigt, auch wenn das natürlich aufgrund der Vernetzung der Staatsanwaltschaft und der Gerichte nichts brachte.

Mir wurde während der zahlreichen Verhöre jedoch schnell klar, um was es wirklich ging. Die Ermittler zeigten mir ganze Fotoserien des ehemaligen französischen Geheimdienst-Mitarbeiters J.D.P.. Dieser hatte mich während Monaten in meinem Haus besucht, weil wir zusammen an einer Dokumentation arbeiteten. Zu diesem Zweck hatte er mir Disketten mit Abertausenden Dokumenten übergeben, die teilweise aus dem Archiv des Jugoslawien-Tribunals in Den Haag stammen. Die Ermittler wollten wissen, wie J.D.P. an diese Dokumente herangekommen war. An dieser Stelle muss ich hinzufügen, dass die Staatsanwaltschaft währen des Überfalls auf meine Liegenschaft sämtliche Dokumente, die mit den Kriegen im ehemaligen Jugoslawien zu tun haben, sowie auch meinen Arbeitscomputer beschlagnahmte. Einige Zeit nach meiner Haftentlassung erhielt ich diese Dokumente beschädigt bzw. zerstört zurück.

J.D.P. wurde während Monaten beschattet, fotografiert und abgehört. Diese Fotos und Abhörprotokolle wurden mir von der Staatsanwaltschaft vorgelegt, während ich nicht verstand, was der Zweck davon sein sollte. Vorgelegt wurde mir auch eine Mappe, auf der die Rekonstruktion eines Kriegsverbrechens in Bosnien aus dem Jahr 1995 dargestellt wird, bekannt als 'Tuzlanska Kapija'. J.D.P. hatte nämlich mit zahlreichen Experten nachweisen können, dass dieser Bombenanschlag, der damals über siebzig Menschen das Leben gekostet hat, in Wirklichkeit nicht auf das Konto der bosnischen Serben ging, wie das die bosnisch-moslemische Bürgerkriegspartei und Gerichte in Sarajevo behauptet hatten.

Ich saß nun da und sollte Fragen über Dokumente im Zusammenhang mit den Kriegen im ehemaligen Jugoslawien und meine Zusammenarbeit mit einem ehemaligen Mitarbeiter des französischen Geheimdienstes beantworten, während gleichzeitig all meine Dokumente und mein Arbeitscomputer beschlagnahmt wurden – und parallel dazu wurde mir gesagt, ich würde im Gefängnis sitzen, weil ich Hanf gekauft und weiterverkauft hätte.

Um den Druck gegen mich zu erhöhen, wurde mir noch während meiner Haftzeit mitgeteilt, dass die Staatsanwaltschaft meine Liegenschaft beschlagnahmt hat, die ich im Jahr 2005 legal von meiner Mutter geerbt habe. Zeitgleich wurden auch 90.000 Schweizer Franken beschlagnahmt, die vom Hausverkauf in Beli Potok nahe Belgrad und einer Kontoauflösung übriggeblieben waren. Beides, das Haus wie auch das Konto, hatte ich von meinen verstorbenen Eltern geerbt, was dokumentarisch einwandfrei belegt ist. Auch der Hausverkauf, die Kontoauflösung, die Überweisung auf die Bank und die damit verbundenen Auszahlungen sind dokumentarisch bestens belegt – und trotzdem hat die Staatsanwaltschaft dieses Eigentum rechtswidrig und ohne jeglichen vernünftigen Grund beschlagnahmt. Mittlerweile sind fast sechs Jahre vergangen, ohne dass mir mein Eigentum zurückerstattet worden ist.

Als ich auf Druck der Öffentlichkeit nach fast vier Monaten Haft entlassen wurde, erfuhr ich von einem weiteren Skandal. Diverse Bekannte von mir erzählten mir, dass sie von der Staatanwaltschaft zum Verhör vorgeladen wurden. Dabei wurde vom Grossteil dieser Bekannten unter Androhung von Konsequenzen verlangt, dass sie mich falsch belasten. Wer sich weigerte, der erhielt teils massive Bußen und Anzeigen. Eine Person, es handelt sich um eine ehemalige Hausbewohnerin in meiner Liegenschaft, verlor ihre Arbeit und wurde des Landes verwiesen. Ein anderer Bekannter, der sich weigerte, die ungerechtfertigte Geldbuße einzuzahlen, wurde verhaftet und ins Gefängnis gesperrt, bis ihn ein Freund schließlich buchstäblich freikaufen musste. Den Grossteil dieser Zeugenaussagen haben wir mittlerweile übrigens im Internet veröffentlicht. Wie wir sehen, so hat der Rechtsanwalt Edmund Schönenberger damals nicht übertrieben, als er der Staatsanwaltschaft vorwarf, faschistische Methoden anzuwenden.

Hat sich während der letzten sechs Jahre ein Anwalt um Ihren Fall gekümmert?

Zunächst war es schwierig, überhaupt einen Anwalt zu finden, der sich mit diesem Fall beschäftigen wollte. Sobald die Anwälte die Beweise für diese ganzen Rechtsbrüche der Staatsanwaltschaft sahen, so wurde ihnen der Fall zu heiß. Niemand wollte sich ernsthaft mit der Justiz anlegen. Ich gelangte schließlich durch eine Empfehlung an den deutschstämmigen Anwalt Oliver Lücke, der in der Schweiz praktizierte und für seine entschlossene Haltung gegenüber Justizverfehlungen bekannt war.

Herr Lücke war z.B. während eines Konfrontationsverhörs dabei, welches fünf Jahre nach meiner Verhaftung(!) auf Initiative der Staatsanwaltschaft stattfand. Während des Verhörs gab eine anwesende Person zu, dass die Staatsanwaltschaft auf sie Druck ausgeübt habe. Aufgrund dieses Vorfalls wie auch anderer zahlreicher Zeugenaussagen und Dokumente, die die massiven Verfehlungen der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt aufzeigen, schrieb Herr Lücke 2020 über die Schweizer Botschaft in Belgrad einen Brief an den Staatsanwalt M.H., in dem er ihn anhand der vorhandenen Beweise und der bereits seit fünf Jahren anhaltenden Passivität der Staatsanwaltschaft dazu aufforderte, den Fall einzustellen. Es soll jedoch an dieser Stelle nicht verwundern, dass Oliver Lücke vom Staatanwalt M.H. niemals eine Antwort erhielt. Die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt befindet es in meinem Fall offensichtlich nicht einmal für nötig, auf anwaltliche Post zu reagieren.

Herr Lücke hielt sich damals übrigens in Belgrad auf, um u.a. in diversen serbischen Fernsehsendungen und Medien über die diversen Rechtsbrüche der Schweizer Justiz zu berichten. Als ich Herrn Lücke übrigens als Anwalt engagierte, wollte ihm die staatsanwaltliche Sachbearbeiterin Nicole John verbieten, dass er mir die Dokumente der Staatsanwaltschaft über meinen Fall aushändigt, da laut Frau John die 'Gefahr drohe', dass ich diese Dokumente 'aufgrund meines Berufs missbrauche'. Hier gab die Staatsanwaltschaft direkt zu, sich vor der Veröffentlichung der Dokumente durch einen Enthüllungsautor zu fürchten. Aus ihrer Sicht verständlich, denn genau diese Dokumente beweisen zahlreiche Rechtsbrüche der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt.

Herrn Lückes Kampf gegen die Verfehlungen der Schweizer Justiz – nicht nur in meinem Fall – schienen ebendieser Justiz ab einem gewissen Punkt nicht mehr zu behagen. Herr Lücke wurde quasi über Nacht ohne gerichtlichen Entscheid aus dem Schweizer Anwaltregister gelöscht. Mittlerweile hat Herr Lücke die Schweiz wegen der mutwilligen Zerstörung seiner Karriere auf Schadensersatz verklagt, auch wenn nicht damit zu rechnen ist, dass der Schweizer Justizsumpf die Verantwortung für seine Verfehlungen übernehmen wird.

Sie stehen demnach nach sechs Jahren Justizterror erneut ohne Anwalt da?

So gut wie. Der Staatsanwalt M.H. hat nach der Zerstörung der Karriere von Oliver Lücke einen so genannten Pflichtverteidiger ausgesucht. Stellen Sie sich vor, dass ausgerechnet ein Vertreter der Basler Staatsanwaltschaft, die seit über einem halben Jahrzehnt aus einer politischen Motivation heraus versucht, meine materielle Existenz zu zerstören, einen Anwalt bestimmt, der mich vor Justizwillkür ebendieser Staatsanwaltschaft verteidigen soll – absurder geht es kaum noch.

Dieser Anwalt, es handelt sich übrigens um einen gewissen S.B, verhält sich wie erwartet. Er sabotiert meine Verteidigung wo es auch immer geht. Er weigerte sich, Dokumente anzufordern, die meiner Entlastung dienlich wären, zudem versäumt er es regelmäßig, mich über Schritte der Staatsanwaltschaft zu informieren, so dass ich nachträglich innerhalb der benötigten Frist nicht mehr reagieren kann usw.

Aus diesen Gründen schrieb ich unlängst einen Brief an das Strafgericht Basel-Stadt, in dem ich dem Gericht mitteilte, dass ich mit diesem Anwalt aufgrund seiner Versäumnisse nicht mehr zusammenarbeiten werde. Als Antwort erhielt ich eine Verfügung, unterzeichnet vom einem gewissen D.K., der als Präsident am Strafgericht Basel-Stadt tätig ist. In der Verfügung stellt D.K. tatsächlich die Behauptung auf, es sei nicht Sache eines Beschuldigten, sein anwaltliches Verhältnis mit dem Pflichtverteidiger aufzulösen.

Es wird an dieser Stelle der Eindruck erweckt, als ob sich Herr D.K. mit den Menschenrechten auf Europäischem Niveau nicht so Recht auskenne oder diese aus anderen Gründen ignoriert. Vielleicht kann ich an dieser Stelle etwas aushelfen, da mir mehrere kompetente Rechtsberater zur Seite stehen. Der Anspruch auf eine wirksame Verteidigung ergibt sich z.B. aus Art. 6 Abs. 3 lit. c der Europäischen Menschenrechtskonvention.

Scheinbar möchte Herr D.K. auch nichts vom Art. 134 Abs. 2 der Schweizerischen Strafprozessordnung wissen (Wechsel amtliche Verteidigung), denn in diesem Artikel wird u.a. Folgendes ausgesagt:

Ist das Vertrauensverhältnis zwischen der beschuldigten Person und ihrer amtlichen Verteidigung erheblich gestört oder eine wirksame Verteidigung aus andern Gründen nicht mehr gewährleistet, so überträgt die Verfahrensleitung die amtliche Verteidigung einer anderen Person.

Wie wir an diese Stelle sehen, so deckt das Basler Strafgericht die Verfehlungen der Staatsanwaltschaft nicht nur, es beteiligt sich sogar aktiv daran, was den politischen Charakter des ganzen Falls erneut aufzeigt.

Apropos politischer Fall. Hatten Sie nicht während diversen Interviews bereits darauf hingewiesen, dass Ihnen bekannt ist, welche Person konkret hinter den Angriffen der Basler Staatsanwaltschaft gegen Sie steht?

Das ist richtig. Einige Zeit nach meiner Freilassung kontaktierte mich eine Person, die mir erzählte, sie sei geschäftsbedingt mit einer Frau bekannt, die hinter den Angriffen gegen mich stehe. Laut Angaben des Zeugen handelt es sich dabei um eine gewisse M.V.A. Recherchen ergeben, dass Frau M.V.A. mit B.V. verheiratet ist, der während meiner Verhaftung als Chef der Basler Kriminalpolizei und leitender Staatsanwalt tätig war.

Frau M.V.A. war im Vorstand der bosnisch-islamischen Gemeinschaft Džemat in Basel tätig. Diese islamische Vereinigung geriet wiederholt in die Schlagzeilen der Schweizer Medien, weil sie islamistischen Hasspredigern eine Plattform bot und darüber hinaus den Jihad (islamischer heiliger Krieg) in Syrien unterstützte (siehe z.B. Rebecca Wyss, 'Basel und die Islamisten: So netzwerken Radikale von der Schweiz aus', Aargauer Zeitung, 21.09.2016).

Als Erstes muss man sich hier die Frage stellen, wie es möglich wurde, dass B.V., der mit einer bekennenden Islamistin verheiratet ist, überhaupt das Amt des Chefs der Basler Kriminalpolizei und des leitenden Staatsanwalts ausüben konnte. Es ist üblich, dass Leute auf solchen Positionen einen einwandfreien Leumund vorweisen müssen. Im Fall B.V. wurde von den Behörden offensichtlich darauf verzichtet.

Wie der Zeuge mir erzählte, so hatte Frau M.V.A. ihm persönlich davon erzählt, dass sie die Serben nicht mag und deshalb auch über ihren Mann gegen den Enthüllungsautor Alexander Dorin vorgegangen sei, der in seinen Büchern den Genozid von Srebrenica leugne. Wir erinnern uns an dieser Stelle an die anfänglich erwähnte Tatsache, dass B.V. zu Beginn meiner Verhaftung an diversen Mitteilungen an die Medien und diverse Institutionen beteiligt war, in denen mitgeteilt wurde, dass man Alexander Dorin verhaftet habe, was dazu führte, dass diverse Medien darüber berichteten, die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt habe den ‚Genozidleugner’ Alexander Dorin verhaftet.

Die gleiche Geschichte über M.V.A. erzählte mir etwa zeitgleich auch der bereits erwähnte ehemalige französische Geheimdienst-Mitarbeiter J.D.P.. Informanten aus der Islamistenszene in Frankreich klärten ihn darüber auf, dass der ehemalige Vorstand der bosnisch-islamistischen Vereinigung Džemat in Basel hinter dem Vorgehen gegen mich stehe. J.D.P. ließ seine Zeugenaussage anwaltlich und notariell bestätigen und auf deutsch übersetzen.

Das scheint tatsächlich starker Tobak zu sein. Was denken Sie, ist das letztendliche Ziel der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt?

Nun, einerseits natürlich möchte man natürlich meinen Ruf als Enthüllungsautor schädigen. Das ist ein reichlich ungeschickter Versuch, da die westlichen Mainstreammedien logischerweise so oder so nicht auf meiner Seite sind, so wie sie nie auf der Seite von Enthüllungsautoren sind. Auf der anderen Seite hat sich mein Publikum bereits seit Jahren anhand von Dokumenten und zahlreichen Quellen von der Richtigkeit meiner Recherchen überzeugt.

Weitaus krimineller und bedenklicher ist der Versuch der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt, meine materielle Existenz zu zerstören. Meine finanziellen Mittel sind seit nunmehr sechs Jahren blockiert, was mich materiell stark behindert und zudem zeitweise eine adäquate Verteidigung nahezu verunmöglichte .Ein Treuhänder schlug der Staatsanwaltschaft vor, dass sie mein Haus zum Verkauf freigibt, damit ich meine finanzielle Situation regeln kann. Er schlug zudem vor, einen Teil des Erlöses aus dem Hausverkauf auf einem Sperrkonto zu deponieren, worauf die Staatsanwaltschaft jedoch nicht einging. Einerseits blockiert die Staatsanwaltschaft seit sechs Jahren meine Existenz, während sie auf der anderen Seite in meinem Fall nicht vorwärts machen wollte. Es ist fast schon überflüssig zu erwähnen, dass solche Methoden illegal sind und lediglich dazu dienen, jemanden materiell zu erwürgen.

Bereits während meiner Untersuchungshaft hatte die Staatsanwaltschaft versucht, meine materielle Vernichtung einzuleiten. Sie schrieb damals u.a. die Bank an, über die meine Haus-Hypothek läuft und behauptete ihr gegenüber quasi, dass ich ein Drogendealer sei. Dabei handelt es sich eindeutig um den Tatbestand des Amtsmissbrauchs, da die Vorverurteilung einer Person gegenüber wem auch immer laut Schweizer Gesetz verboten ist. Vor allem wenn man berücksichtigt, dass zum Zeitpunkt dieser Vorverurteilung die so genannten Ermittlungen nicht abgeschlossen waren, eine Anklageschrift nicht existierte und auch kein Gerichtsprozess.

Diese illegale Intervention der Staatsanwaltschaft bei meiner Bank hätte um ein Haar katastrophale Folgen für mich gehabt. Die Bank erklärte nämlich meinem Treuhänder, dass sie aufgrund der ganzen Geschichte beabsichtige, die Hypothek zu kündigen. In diesem Fall hätte ich die Liegenschaft auch nicht rechtzeitig verkaufen können, da die Staatsanwaltschaft meine Liegenschaft beim Grundbuchamt Basel-Stadt auf allen Ebenen blockiert hat. Wird eine Hypothek gekündigt, während gleichzeitig der Verkauf des Hauses verunmöglicht ist, so wäre das mit einem Verlust der Liegenschaft gleichzusetzen, womit das Lebenswerk meiner Eltern zerstört wäre.

Nachdem diese Zerstörungsversuche meiner materiellen Existenz seitens der Staatsanwaltschaft bisher gescheitert sind, so setzt die Staatsanwaltschaft zuletzt auf eine weitere Methode. Die Staatsanwälte T.H. und M.H. haben die irrsinnige Behauptung aufgestellt, ich hätte während zwei Jahren durch illegale Aktivitäten ca. 500.000 Schweizer Franken Reingewinn gemacht, was ausschließlich auf die absurden Unterstellungen dieser zwei Justiz-Angestellten zurückzuführen ist, die sich offenbar nicht an die Schweizer Gesetzgebung gebunden fühlen und sich aufführen wie wildgewordene Cowboys.

Meine bisherige Erfahrung hat gezeigt, dass sich das Basler Appellationsgericht und das Strafgericht unter Nichtbeachtung der Faktenlage auf die Seite der Staatsanwaltschaft geschlagen haben, was voraussetzt, dass bereits Absprachen stattgefunden haben müssen. Falls diese Gerichte inkl. Bundesgericht den absurden Unterstellungen des Staatsanwalts Hofer stattgeben und seine illegalen Machenschaften gutheißen, so besteht die Möglichkeit, dass ich zu so genannten Ersatzzahlungen in Höhe des vorgeworfenen, illegal verdienten Betrags verurteilt werde. In diesem Fall müsste das Haus verkauft werden, da mir eine Summe in dieser Höhe natürlich nicht zur Verfügung steht.

Dabei ist auch in diesem Fall die Beweislage eindeutig. Vom Hausverkauf in der Nähe von Belgrad und einer Kontoauflösung meiner Eltern erhielt ich im Jahr 2006 ca. 120.000 Euro, was zum damaligen Euro-Schweizer Franken-Kurs über etwa 187.000 Schweizer Franken ausmachte. Laut Kontoauszug der Volksbank Dreiländereck EG vom 29.12.2004 besaß meine 2005 verstorbene Mutter auf diesem Konto damals 41.000 Euro, was zum Wechselkurs des Todesjahrs meiner Mutter ca. 63.000 Schweizer Franken ausmachte. Zählt man diese 63.000 Franken zu den restlichen 187.000 vom Hausverkauf und der Kontoauflösung in Serbien, so erhält man in etwa die Summe von 250.000 Schweizer Franken, die mir im Jahr 2005 zur Verfügung standen. Zwischen 2005 und 2015, also rund zehn Jahre, verbrauchte ich von diesen 250.000 Franken etwa 160.000 Franken für diverse Hausrenovierungen und jahrelange Recherchen für meine Bücher, für die ich jahrelang herumreisen und vor Ort recherchieren musste.

Das Problem bei den von der Staatsanwaltschaft frei erfundenen Behauptungen ist nun Folgendes. Wenn mir nun vorgeworfen wird, dass ich durch illegale Aktivitäten ca. 500.000 Franken Reingewinn gemacht haben soll, so würde das bedeuten, dass ich theoretisch um die 750.000 Franken Vermögen besitzen müsste, wenn man den von der Staatsanwaltschaft erfundenen Reingewinn zu den 250.000 Franken dazuzählt, die ich einst legal besessen habe. Tatsächlich aber existiert dieses Geld nicht. Weder in Form von Immobilien, Geld oder sonstigem Besitz. Ich besitze lediglich das von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmte Haus in Basel, das ich 2005 geerbt habe, wie auch die 90.000 Franken, die im Jahr 2015 als Rest von den insgesamt 250.000 Franken übriggeblieben sind. Auch in Serbien habe ich keinerlei Besitztum, was sich die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt auf Anfrage in Serbien jeder Zeit bestätigen lassen kann. Wir können demnach sehen, dass es sich bei den Unterstellungen der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt um ordinäre Lügen handelt. Ich kann übrigens all meine Behauptungen aus diesem Interview dokumentarisch einwandfrei belegen. Einen Teil dieser Beweise haben wir bereits im Internet veröffentlicht, während weitere Veröffentlichungen demnächst folgen. Ich kann auch der der NRhZ jeder Zeit eine PDF mit den wichtigsten Beweisen gerne übermitteln.

Was wird Ihnen nun von der Staatsanwaltschaft letztendlich vorgeworfen?

Ich habe mittlerweile eine Version der Anklageschrift gesehen, die der so genannte Pflichtverteidiger S.B. vorab erhielt, auch wenn diese noch keine Gültigkeit besitzt, bis mir diese vom Gericht offiziell zugestellt wird. In diesem absurden Geschreibsel wird mir der banden- und gewerbsmäßige Verstoß gegen das Schweizerische Betäubungsmittelgesetz unterstellt. Hier haben die Staatsanwälte T.H. und M.H. sogar eine Bande erfunden, die lediglich in deren Köpfen existiert.

Nicht minder absurd ist die Behauptung, ich hätte gegen das Schweizerische Waffengesetz verstoßen. Die Staatsanwaltschaft behauptet, während des Überfalls auf meine Liegenschaft sei in der Erdgeschosswohnung ein Elektroschockgerät gefunden worden. Dabei tauchen rechtlich gesehen jedoch gleich mehrere massive Probleme auf.

Zum damaligen Zeitpunkt hatte ein Mann diese Wohnung als Büro gemietet. Beim Eindringen in die Wohnung hätte die Staatsanwaltschaft dafür sorgen müssen, dass der Mieter anwesend ist und ihm ein Durchsuchungsbefehl vorgelegt wird. Tatsächlich drang die Staatsanwaltschaft jedoch ohne Anwesenheit des Mieters und damit ohne vorgelegten Durchsuchungsbefehl ein.

Nun behauptet die Staatsanwaltschaft, während dieses Eindringens habe man ein Elektroschockgerät gefunden. Es stellt sich die brisante Frage, weshalb die Staatsanwaltschaft nicht wollte, dass während des Eindringens in die Wohnung Zeugen anwesend waren. Noch absurder wird die Geschichte, wenn man bedenkt, dass dieser angebliche Fund, an den ich übrigens absolut nicht glaube, mir angehängt wird, obwohl ich diese Wohnung nie bewohnt habe. Dem eigentlichen Mieter wurde dagegen nie vorgeworfen, er habe gegen das Waffengesetz verstoßen. Rechtswidriger kann man sich als Staatsanwaltschaft kaum noch verhalten.

Doch die Geschichte wird tatsächlich noch absurder. Die Staatsanwaltschaft behauptet weiter, in der gleichen Wohnung sei ein in die Wand eingebauter Schrank aufgebrochen worden, so steht es jedenfalls im Protokoll. Nach dem Aufbruch hätte man in dem Schrank Hanf gefunden. Hier existiert jedoch ein noch weitaus größeres Problem als bei dem propagierten Fund des Elektroschockgeräts. Beim Einbauschrank handelt es sich um einen alten Einbauschrank aus dem Jahr 1903. Das Schloss zu diesem Schrank ist immer noch das Originalschloss, das seither nie gewechselt wurde. Ein Schlüssel zu diesem Schloss war bereits 1994 nicht mehr vorhanden, als meine Mutter das Haus kaufte. Die Türe des Schranks war deswegen immer angelehnt, jedoch nicht abschließbar, was sämtliche ehemalige Hausbewohner bestätigen können.

Wenn die Staatsanwaltschaft im Protokoll nun behauptet, sie habe einen Schrank aufgebrochen, der während vielen Jahren gar nicht abgeschlossen war, so braucht man nicht weiter darüber zu spekulieren, ob es sich dabei um eine weitere Lüge der Staatsanwaltschaft handelt. Ich muss hinzufügen, dass ich auch einen Schlüsseldienst herbeigezogen habe, der vor Ort bestätigte, dass am Schrank keine Aufbruchspuren festzustellen sind. Der Hauptpunkt dieser Geschichte ist jedoch erneut der, dass mir dieser offensichtlich manipulierte Fund angehängt wurde, obwohl ich diese Wohnung, wie bereits erwähnt, nie bewohnt habe. Die Absurdität der ganzen Situation wird noch durch die Tatsache erhöht, dass der eigentliche Mieter der Wohnung nicht verhaftet wurde, dafür jedoch ich als Hausbesitzer. Ich weiß persönlich nicht, ob in einer x-beliebigen Bananenrepublik die Justiz mit solchen Methoden durchkommen würde, in der Schweiz dagegen offensichtlich schon.

Zum Abschluss wird mir von diesen Vertretern der so genannten Schweizer Justiz 'Bedrohung' vorgeworfen. Der Hintergrund ist folgender. Der Staatsanwalt T.H. wirf mir vor, ich hätte von Serbien aus Drohkarten an die Privatadressen der beiden Untersuchungsbeauftragten M.W. und P.A. geschickt. Während meiner so genannten Abschlusseinvernahme konnte ich Kopien dieser Postkarten einsehen. Abgesehen von der Tatsache, dass es sich beim Text dieser handgeschriebenen Karten nicht um meine Handschrift handelt, musste die Staatsanwaltschaft zudem zugeben, dass auf diesen Karten meine Fingerabdrücke oder sonstige Spuren von mir (DNA) nicht auszumachen seien.

Es wird dann zum wiederholten Mal absurd, wenn man berücksichtigt, auf was die Staatsanwaltschaft zurückgreift, wenn sie behauptet, die Karten besäßen einen drohenden Inhalt. So behauptet M.H. in der Anklageschrift, auf den Karten sei das Motto 'Nur Einheit rettet die Serben' vermerkt, was eine Bedrohung darstellen würde. Was dieses Motto jedoch mit einer Bedrohung gegen die beiden Staatsanwaltschaft-Angestellten zu tun haben soll, das weiß wohl nicht einmal M.H. selbst.

Bereits während meiner Inhaftierung hatten sich zahlreiche Mithäftlinge über das Verhalten von M.W. und P.A. beklagt. Es gab und gibt demnach genug Personen, die diese beiden Angestellten der Basler Staatsanwaltschaft nicht mögen. Während zahlreicher Interviews habe ich zudem immer wieder die Namen jener Vertreter der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt genannt, die gegen die Schweizerische Strafprozessordnung und meine Menschenrechte verstoßen haben, darunter auch M.W. und P.A.. Meine Interviews wurden im Internet bestimmt mehrere tausend Mal gelesen, während meine Sendungen im serbischen Fernsehen teilweise auch von Hunderttausenden Menschen live gesehen wurden. Es gibt demnach Abertausende von Menschen, die bereits die Namen M.W. und P.A. in einem negativen Zusammenhang gelesen und etwas gegen diese beiden Angestellten der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt haben könnten. Absurd ist jedoch die Art und Weise, wie sich der Staatsanwalt M.H. die Grundlage für seine grotesken Beschuldigungen zurechtzimmert.

Zum Abschluss dieses Interviews habe ich noch Folgendes zu bemerken. Im Jahr 2020 fand über fünf Jahre nach meiner Verhaftung die so genannte Abschlusseinvernahme bei der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt statt. Dabei hätte die Staatsanwaltschaft laut Gesetz alles Material vorlegen müssen, das sie als Beweis für die Beschuldigungen gegen mich betrachtet. Tatsächlich präsentierte der Staatsanwalt M.H. rein gar nichts, nicht ein einziges Dokument – null. Daraufhin bestätigte mir sogar der von der Staatsanwaltschaft auf mich angesetzte Pflichtverteidiger S.B. per E-Mail, dass das eigenartig sei.

Ich könnte der NRhZ noch beliebig lang weitere Beweise für die Rechtsbrüche diverser Angestellter der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt anführen, jedoch ist das aus Platzgründen nicht möglich. Die ganzen Beweise werden dafür fortlaufend im Internet und einigen Dokumentationen veröffentlicht werden. Diese Aktivitäten werden so lange fortgeführt werden, bis mir die Schweizer Justiz mein illegal entwendetes Besitztum wieder zurückerstattet.


Aufruf

Wir bitten unsere Leser sich an der neuen Postkarten/E-Mail-Aktion der serbischen Diasporazeitung "Vesti" zu beteiligen: Schicken sie die Forderung; "Vratite Dorinu oteto" / "Gebt Dorin zurück, was ihm weggenommen wurde!" in der Sprache ihrer Wahl an die E-Mail-Adresse des Baseler Gerichts: stg.kanzlei@bs.ch oder an die Adresse: Strafgericht Basel-Stadt, Schützenmattstraße 20, 4009 Basel SCHWEIZ. Mehr dazu auf serbisch hier: https://www.vesti-online.com/413497-2/

Online-Flyer Nr. 765  vom 14.04.2021

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