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Lokales
Initiative `BürgerInnen gegen Oppenheim-Esch' zum Bankier-Buch: 
"Das Imperium schlägt zurück"
Von Hans-Jürgen Kleine

Mit Empörung nimmt die Kölner Initiative `BürgerInnen gegen Oppenheim-Esch' in einer Presseerklärung das Vorgehen des Bankhauses Sal. Oppenheim gegen das in dem kleinen Frankfurter Nomen-Verlag erschienene Buch `Der Bankier' des Publizisten Werner Rügemer zur Kenntnis. Die Redaktion.
Die im Auftrag der Berliner Anwaltskanzlei Schertz/Bergmann beim Landgericht Berlin durchgesetzte `Einstweilige Verfügung' gegen den Nomen-Verlag mit knapp zwei Dutzend zu unterlassenden Passagen und damit die Erzwingung der Herausgabe einer zweiten Auflage des `Ungebetenen Nachrufes auf Alfred Freiherr von Oppenheim' (Untertitel) mit entsprechend geschwärzten Stellen belasten nicht nur Autor und Verlag finanziell schwer. Auf dem Spiel steht vielmehr die Freiheit von Presse, Literatur und Wissenschaft in Deutschland überhaupt, wie die skandalösen Umstände des Falles deutlich machen. Hier geht es im Namen des angeblichen Schutzes der Persönlichkeitsrechte juristischer und privater Personen in Wahrheit um die Unterbindung sachlich gerechtfertigter Kritik am Machtmissbrauch mächtiger Institutionen.

Mittels des Verbots von knapp zwei Dutzend im Buch beanstandeter banaler Textstellen versucht die größte Privatbank Europas die Herausgabe des Buches unter Androhung einer  sehr hohen Geldstrafe zumindest zu verzögern. Die Rolle der unter dem Namen `Pferdmenges' operierenden Bank bei den "Arisierungen" genannten Raubzügen der NS-Diktatur gegen jüdisches Eigentum, die Rolle des Finanzhauses bei der geheimen Parteienfinanzierung in der Bundesrepublik nach 1949 und nicht zuletzt bei der Plünderung der öffentlichen Kassen der Kommunen mittels superreicher Kapitalanleger (z.B. beim Kölner Messeneubau) haften als schwerer historischer Ballast dem nach außen hin elitär auftretenden Finanzinstitut an. Diese für die Öffentlichkeit interessanten Informationen konnten nicht unterdückt werden. Ganz offensichtlich fühlen sich die Bankeigentümer bei der Anbahnung neuer renditeträchtiger Geschäfte gestört, nicht zuletzt im Rahmen der EU-Osterweiterung.

Karikatur: Kostas Koufogiorgos
Karikatur: Kostas Koufogiorgos
www.koufogiorgos.de


Hans-Jürgen Kleine, Ansprechpartner der `Bürgerinitiative gegen Oppenheim-Esch', kommentiert das Vorgehen der Oppenheim-Bank gegen den Nomen-Verlag und den Autor Werner Rügemer so:

"Die bestehende Rechtslage macht es Banken und Konzernen offenbar leicht, per  `Einstweiliger Verfügung' gegen unliebsame Buchveröffentlichungen vorzugehen. Die Rechtspraxis im Fall der jüngsten Publikation von Werner Rügemer über die Bank Oppenheim zeigt, wie dringend notwendig hier eine vom Gesetzgeber veranlasste Korrektur  des juristischen Procedere beim Erlass einer `Einstweiligen Verfügung' ist. Der Nomen-Verlag und Werner Rügemer sind vom zuständigen Gericht vor der Entscheidung über die `Einstweilige Verfügung' nicht einmal gehört worden, was sich auf die grundgesetzlich  verankerte Pressefreiheit außerordentlich nachteilig auswirkt. Es kann juristisch nicht angehen, dass Werner Rügemer und sein Verleger erst Monate nach der Veröffentlichung des Buches im gerichtlichen Widerspruchsverfahren den Beweis der Richtigkeit der geschwärzten Textstellen antreten können und ihnen zwischenzeitlich ein existenzgefährdendes Kostenrisiko zugemutet wird.

Der Fall zeigt besonders krass, dass künftig Autoren, kleinen Verlagen, Buchhandel und vor allem auch Bürgerinitiativen sowie den Bewegungen gegen Sozialabbau und Privatisierung eine erhebliche Beeinträchtigung ihrer publizistischen Möglichkeiten kritischer Information droht. Werner Rügemer steht für seriösen Journalismus und gründliche Recherche. Die Widerspruchsverhandlung vor dem Berliner Landgericht am 22. August wird zeigen, dass die Wahrheit bei den geschwärzten Buchstellen in Wirklichkeit auf Seiten des Autors und des Nomen-Verlags liegt".

Die `Bürgerinitiative gegen Oppenheim-Esch' schließt sich vorbehaltlos der Kritik Harry Neuberts vom Nomen-Verlag an, der die Methoden, wie die Herausgabe des Buches `Der Bankier' zu verhindern versucht wird, als ein "Lehrstück in Sachen Bankenmacht und Demokratie" bezeichnet. Sie fordert von den Besitzern und Verantwortlichen der Bank  Oppenheim die sofortige Einstellung der juristischen Maßnahmen gegen Autor, Verlag und Buchhandel und außerdem die sofortige Einstellung der Verfolgung einer Reihe unliebsamer Kritiker mit sog. Abmahnungen und `Unterlassungsverfügungen', mit denen Oppenheim ihnen bezüglich öffentlicher Äußerungen einen Maulkorb umlegen bzw. ihnen hohe Anwaltskosten aufbürden will.

Perspektivisch prüft die `Bürgerinitiative gegen Oppenheim-Esch' aufgrund des Messe-Skandals und des beschriebenen Vorgehens der Oppenheim-Bank folgende Möglichkeiten:  - Ein öffentliches `Expertentribunal', das die skandalöse Praxis der Bank in Köln untersucht und in einer für die Bürgerinnen und Bürger transparenten Weise beurteilt - Einen `Bürgerentscheid' gem. § 26 Gemeindeordnung NRW mit dem Ziel, den Kölner Stadtrat zu veranlassen, auf weitere Geschäfte mit dem `Oppenheim-Esch-Fonds' zu verzichten.

Für die `Bürgerinitiative gegen Oppenheim-Esch'
Hans-Jürgen Kleine

Aus der zensierten, geschwärzten Ausgabe seines Buches "Der Bankier - Ungebetener Nachruf auf Alfred Freiherr von Oppenheim" wird Werner Rügemer am Montag, 14. August um 20.00 Uhr in der Buchhandlung für ausgesuchte Literatur Ulrich Klinger, Rochusstr. 93, 50827 Köln lesen. Der Autor steht nach der Lesung zur Diskussion zur Verfügung.

Online-Flyer Nr. 56  vom 08.08.2006

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