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Krieg und Frieden
Generalbundesanwalt ermittelt gegen US-Militär
Aguayo aber weiter in Haft
Von Endy Hagen
In der Voranhörung prüft das Militärgericht lediglich die gegen den Beklagten erhobenen Strafvorwürfe und entscheidet, ob und in welchem Umfang es die Klage zulässt. Im vorliegenden Verfahren mochte sich das Gericht jedoch offenbar noch nicht festlegen. Die Entscheidung über die Zulassung der Klage steht also weiter aus. Agustin Aguayo wurde in die Mannheimer Coleman-Kaserne zurückgebracht und ist weiter in Haft.
Nach einem Bericht der vom Pentagon herausgegebenen Zeitschrift "Soldier" handelt es sich beim Militärgefängnis in der Coleman-Kaserne "um eine extrem kontrollierte, disziplinierte Umgebung". Sie solle die Inhaftierten von weiteren Straftaten abschrecken. Das Wachpersonal sei berechtigt, "die Nichtbeachtung von Gefängnisregeln als Bedrohung zu interpretieren und entsprechend zu reagieren. Bei den Gefangenen soll es sich entweder um Untersuchungshäftlinge handeln, die auf ihren Prozess bzw. die Überstellung in die USA warten, oder um Strafgefangene, die zu weniger als einem Jahr verurteilt worden sind."[i]
Gemäß Truppenstationierungsabkommen darf das US-Militär in der BRD nur Angehörige der eigenen Streitkräfte im Militärgefängnis festhalten. "Soldier" jedoch behauptet, in Mannheim seien auch "ausländische Kriegsgefangene" untergebracht.[i]
Kriegsdienstverweigerer Agustin Aguayo - wartet auf seinen Prozess
Foto: Rudi Friedrich von Connection e.V.
Wie die Tageszeitung "Die Welt" vom 10. Oktober 2006 berichtet, ermittelt der Generalbundesanwalt derzeit wegen des Verdachts möglicher Straftaten nach dem Völkerstrafgesetzbuch. Bei den Ermittlungen geht es um eine mögliche illegale Inhaftierung und womöglich Misshandlung arabisch sprechender Männer, die vom US-Militär beschuldigt werden, Terroristen zu sein.
Auf die Berichterstattung des "Soldier" bezog sich auch eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE im Bundestag vom 6. Dezember. Doch die Auskünfte der Bundesregierung zu den Haftbedingungen in den Coleman Barracks wiesen auf äußerste Zurückhaltung deutscher Behörden in dieser Frage hin. Zwar haben diese das Recht, zur "Überprüfung menschenrechtlicher Standards" Inspektionen in US-Militäreinrichtungen vorzunehmen; in Eilfällen müssen die US-Truppen deutschen Behörden gar sofortigen Zutritt gewähren. Von diesem Recht aber ist bislang weder auf Gemeinde- und Landes- noch auf Bundesebene Gebrauch gemacht worden.
Kriegsdienstverweigerer Agustin Aguayo - am Geburtstag im Militärgefängnis
Foto: Rudi Friedrich von Connection e.V.
Gerne wissen wollte DIE LINKE auch, ob es den US-Militärbehörden gestattet ist, auch "Soldaten, die ihren Dienst in völkerrechtswidrigen Kriegseinsätzen oder anderen, die Grundeinsätze des Völkerrechts missachtenden Einsätzen wie z.B. im Gefangenenlager Guantanamo verweigern."[ii] in Mannheim zu inhaftieren. Hierzu verwies die Bundesregierung auf Artikel VII Abs. 2a des Nato-Truppenstatus. Diesem zufolge üben die US-Militärbehörden über die dem US-Militärrecht unterstehenden Personen die ausschließliche Gerichtsbarkeit "in Bezug auf diejenigen Handlungen aus (...), welche nach US-amerikanischem Recht, jedoch nicht nach deutschem Recht strafbar sind."[ii]
Die Bundesregierung ist also der Auffassung, dass die US-Militärbehörden ihnen unterstellte Personen in Deutschland selbst dann wegen Taten festhalten und verurteilen können, die in Deutschland selbst nicht strafbar sind, wenn diese darin bestehen, die Teilnahme an völkerrechtswidrigen Handlungen zu verweigern.
Solidaritätsaktion für Agustin Aguayo vor der Coleman-Kaserne
Foto: Rudi Friedrich von Connection e.V.
Damit befindet sie sich in direktem Widerspruch zu ihrem eigenen Bundesverwaltungsgericht. Dieses hat im Sommer 2005 unmissverständlich entschieden, dass "weder der NATO-Vertrag, das NATO-Truppenstatut, das Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut noch der Aufenthaltsvertrag (...) eine Verpflichtung der Bundesrepublik Deutschland vor(sehen), entgegen der UN-Charta und dem geltenden Völkerrecht völkerrechtswidrige Handlungen von NATO-Partnern zu unterstützen." [iii] Gegen den am 20. März 2003 von den USA und Großbritannien begonnenen Krieg gegen den Irak bestünden allerdings "gravierende rechtliche Bedenken im Hinblick auf das Gewaltverbot der UN-Charta und das sonstige geltende Völkerrecht."[iii]
Offenbar mag die Bundesregierung für die Untersuchung möglicher Verletzungen des Völkerrechts durch ihren Bündnispartner USA auch dann nur begrenztes Interesse aufbringen, wenn diese innerhalb der Bundesrepublik selbst stattfinden. Über den Fall Agustin Aguayo lagen ihr daher auch "keine Erkenntnisse vor".
Anders deutsche Friedensgruppen: Diese hatten anlässlich Aguayos Geburtstag zu einer Solidaritätsaktion vor dem Haupteingang der Coleman-Kaserne in Mannheim aufgerufen. Nach einer Kundgebung mit Rednern u.a. von Connection e.V. und der Stop the War Brigade, einer Gruppe in Deutschland lebenderVietnamveteranen, zogen die Unterstützer am vergangenen Samstag noch vor das Gefängnisgebäude und ließen ein herzliches "Happy Birthday" für Agustin Aguayo erschallen.
Weitere Informationen unter www.Connection-ev.de oder www.AguayoDefense.org
[i] Deutscher Bundestag Drucksache 16/3671, 16. Wahlperiode, Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Petra Pau, Wolfgang Gehrcke, Paul Schäfer, Sevim Da?delen, Jan Korte, Monika Knoche, Kersten Naumann und der Fraktion DIE LINKE.
[ii] www.ulla-jelpke.de
[iii] 2. Wehrdienstsenat vom 21.06.2005, BVerwG 2 WD 12.04
Online-Flyer Nr. 75 vom 19.12.2006
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Krieg und Frieden
Generalbundesanwalt ermittelt gegen US-Militär
Aguayo aber weiter in Haft
Von Endy Hagen
In der Voranhörung prüft das Militärgericht lediglich die gegen den Beklagten erhobenen Strafvorwürfe und entscheidet, ob und in welchem Umfang es die Klage zulässt. Im vorliegenden Verfahren mochte sich das Gericht jedoch offenbar noch nicht festlegen. Die Entscheidung über die Zulassung der Klage steht also weiter aus. Agustin Aguayo wurde in die Mannheimer Coleman-Kaserne zurückgebracht und ist weiter in Haft.
Nach einem Bericht der vom Pentagon herausgegebenen Zeitschrift "Soldier" handelt es sich beim Militärgefängnis in der Coleman-Kaserne "um eine extrem kontrollierte, disziplinierte Umgebung". Sie solle die Inhaftierten von weiteren Straftaten abschrecken. Das Wachpersonal sei berechtigt, "die Nichtbeachtung von Gefängnisregeln als Bedrohung zu interpretieren und entsprechend zu reagieren. Bei den Gefangenen soll es sich entweder um Untersuchungshäftlinge handeln, die auf ihren Prozess bzw. die Überstellung in die USA warten, oder um Strafgefangene, die zu weniger als einem Jahr verurteilt worden sind."[i]
Gemäß Truppenstationierungsabkommen darf das US-Militär in der BRD nur Angehörige der eigenen Streitkräfte im Militärgefängnis festhalten. "Soldier" jedoch behauptet, in Mannheim seien auch "ausländische Kriegsgefangene" untergebracht.[i]
Kriegsdienstverweigerer Agustin Aguayo - wartet auf seinen Prozess
Foto: Rudi Friedrich von Connection e.V.
Wie die Tageszeitung "Die Welt" vom 10. Oktober 2006 berichtet, ermittelt der Generalbundesanwalt derzeit wegen des Verdachts möglicher Straftaten nach dem Völkerstrafgesetzbuch. Bei den Ermittlungen geht es um eine mögliche illegale Inhaftierung und womöglich Misshandlung arabisch sprechender Männer, die vom US-Militär beschuldigt werden, Terroristen zu sein.
Auf die Berichterstattung des "Soldier" bezog sich auch eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE im Bundestag vom 6. Dezember. Doch die Auskünfte der Bundesregierung zu den Haftbedingungen in den Coleman Barracks wiesen auf äußerste Zurückhaltung deutscher Behörden in dieser Frage hin. Zwar haben diese das Recht, zur "Überprüfung menschenrechtlicher Standards" Inspektionen in US-Militäreinrichtungen vorzunehmen; in Eilfällen müssen die US-Truppen deutschen Behörden gar sofortigen Zutritt gewähren. Von diesem Recht aber ist bislang weder auf Gemeinde- und Landes- noch auf Bundesebene Gebrauch gemacht worden.
Kriegsdienstverweigerer Agustin Aguayo - am Geburtstag im Militärgefängnis
Foto: Rudi Friedrich von Connection e.V.
Gerne wissen wollte DIE LINKE auch, ob es den US-Militärbehörden gestattet ist, auch "Soldaten, die ihren Dienst in völkerrechtswidrigen Kriegseinsätzen oder anderen, die Grundeinsätze des Völkerrechts missachtenden Einsätzen wie z.B. im Gefangenenlager Guantanamo verweigern."[ii] in Mannheim zu inhaftieren. Hierzu verwies die Bundesregierung auf Artikel VII Abs. 2a des Nato-Truppenstatus. Diesem zufolge üben die US-Militärbehörden über die dem US-Militärrecht unterstehenden Personen die ausschließliche Gerichtsbarkeit "in Bezug auf diejenigen Handlungen aus (...), welche nach US-amerikanischem Recht, jedoch nicht nach deutschem Recht strafbar sind."[ii]
Die Bundesregierung ist also der Auffassung, dass die US-Militärbehörden ihnen unterstellte Personen in Deutschland selbst dann wegen Taten festhalten und verurteilen können, die in Deutschland selbst nicht strafbar sind, wenn diese darin bestehen, die Teilnahme an völkerrechtswidrigen Handlungen zu verweigern.
Solidaritätsaktion für Agustin Aguayo vor der Coleman-Kaserne
Foto: Rudi Friedrich von Connection e.V.
Damit befindet sie sich in direktem Widerspruch zu ihrem eigenen Bundesverwaltungsgericht. Dieses hat im Sommer 2005 unmissverständlich entschieden, dass "weder der NATO-Vertrag, das NATO-Truppenstatut, das Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut noch der Aufenthaltsvertrag (...) eine Verpflichtung der Bundesrepublik Deutschland vor(sehen), entgegen der UN-Charta und dem geltenden Völkerrecht völkerrechtswidrige Handlungen von NATO-Partnern zu unterstützen." [iii] Gegen den am 20. März 2003 von den USA und Großbritannien begonnenen Krieg gegen den Irak bestünden allerdings "gravierende rechtliche Bedenken im Hinblick auf das Gewaltverbot der UN-Charta und das sonstige geltende Völkerrecht."[iii]
Offenbar mag die Bundesregierung für die Untersuchung möglicher Verletzungen des Völkerrechts durch ihren Bündnispartner USA auch dann nur begrenztes Interesse aufbringen, wenn diese innerhalb der Bundesrepublik selbst stattfinden. Über den Fall Agustin Aguayo lagen ihr daher auch "keine Erkenntnisse vor".
Anders deutsche Friedensgruppen: Diese hatten anlässlich Aguayos Geburtstag zu einer Solidaritätsaktion vor dem Haupteingang der Coleman-Kaserne in Mannheim aufgerufen. Nach einer Kundgebung mit Rednern u.a. von Connection e.V. und der Stop the War Brigade, einer Gruppe in Deutschland lebenderVietnamveteranen, zogen die Unterstützer am vergangenen Samstag noch vor das Gefängnisgebäude und ließen ein herzliches "Happy Birthday" für Agustin Aguayo erschallen.
Weitere Informationen unter www.Connection-ev.de oder www.AguayoDefense.org
[i] Deutscher Bundestag Drucksache 16/3671, 16. Wahlperiode, Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Petra Pau, Wolfgang Gehrcke, Paul Schäfer, Sevim Da?delen, Jan Korte, Monika Knoche, Kersten Naumann und der Fraktion DIE LINKE.
[ii] www.ulla-jelpke.de
[iii] 2. Wehrdienstsenat vom 21.06.2005, BVerwG 2 WD 12.04
Online-Flyer Nr. 75 vom 19.12.2006
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