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Arbeit und Soziales
Verbrennungstod von Oury Jalloh im Polizeigewahrsam vor Gericht
Organisierte Verantwortungslosigkeit
Von Rolf Gössner
Massenaufgebot von Polizisten kontrolliert Gerichtsbesucher
Foto: www.umbruch-bildarchiv.de
So viel internationale Aufmerksamkeit hat in Dessau bislang kein anderer Prozess auf sich gezogen – zumindest am Tag des Prozessauftakts, am 27. März 2007, erlebte Dessau eine starke Medienpräsenz und das Landgericht einen großen Zuschauerandrang. Beobachtet wird die Gerichtsverhandlung von Amnesty International sowie von einer internationalen Prozessbeobachtungsgruppe mit Teilnehmern aus Südafrika, Großbritannien und Frankreich; aus der Bundesrepublik sind drei Bürgerrechtsgruppen vertreten: die Internationale Liga für Menschenrechte, Pro Asyl und das Komitee für Grundrechte und Demokratie. Diese Prozessbeobachtung soll der Justiz besondere Aufmerksamkeit signalisieren und dazu beitragen, dass die gerichtlichen Vorgänge in der Öffentlichkeit kritisch diskutiert werden – nachdem das Strafverfahren sich bereits über zwei Jahre lang hingezogen hat.
Die Anklage gegen die zwei Polizeibeamten lautet auf Körperverletzung mit Todesfolge durch Unterlassen und auf fahrlässige Tötung. Der Bürgerkriegsflüchtling Oury Jalloh aus Sierra Leone war Anfang 2005 in betrunkenem Zustand festgenommen worden und zum Zweck der Identitätsfeststellung in Polizeigewahrsam geraten. Weil sich Jalloh gegen diese Behandlung verzweifelt wehrte, fixierten ihn Polizisten in einer Gewahrsamszelle mit Fesseln an Händen und Füßen, so dass er sich kaum bewegen konnte, ließen ihn festgeschnallt auf einer Matratze liegend allein in der Arrestzelle zurück.
Nur alle dreißig beziehungsweise vierzig Minuten schauten Polizeibeamte nach dem Gefesselten. Offenbar zu selten und recht nachlässig: Denn am 7. Januar 2005 verbrannte Jalloh auf der schwer entflammbaren Matratze in der Sicherheitszelle bei lebendigem Leib. Trotz ungewöhnlicher Geräusche und Schreie, die über eine Gegensprechanlage vernehmbar waren, trotz Alarmzeichen der Rauch- und Feuermelder reagierten die verantwortlichen Beamten nicht rechtzeitig. Erst als die Zelle voll beißenden Qualms und die Leiche des qualvoll Verbrannten fast schon verkohlt war, bequemte sich einer der Angeklagten, wie es in der Anklageschrift heißt, nach dem „Rechten“ zu sehen und schließlich die Feuerwehr zu alarmieren.
In den ersten Verhandlungstagen ist viel über diesen Prozess geschrieben und gesendet worden – über die Brisanz des Falles und auch über die offenen Fragen, die in diesem Strafverfahren vom Gericht zu klären sind: War es Selbsttötung, die durch pflichtgemäßes Handeln und rechtzeitiges Reagieren der Angeklagten hätte verhindert werden können, war es unterlassene Hilfeleistung, fahrlässige Tötung oder etwa Tötung aus rassistischer Motivation, wie manche glauben?
Schon nach den ersten vier Verhandlungstagen, in denen einige Zeuginnen und Zeugen vernommen wurden, lassen sich wichtige Erkenntnisse ziehen, die allerdings noch vorläufig bleiben müssen, da der Prozess bis Juni dauern wird. Zum einen, das sei vorweg gesagt, ist es bereits als Erfolg zu werten, dass dieser Prozess überhaupt stattfindet und das Verfahren nicht sang- und klanglos eingestellt worden ist, wie es so häufig bei Todesfällen auf Polizeirevieren und durch Polizeigewalt passiert. Der öffentliche Druck dürfte hier eine wichtige Rolle gespielt haben.
Protest gegen verschärfte Kontrollen für Farbige
Foto: www.thecaravan.org
Außerdem konnten die Anwälte der Nebenklage, die unter anderem die Mutter des Getöteten vertreten, einen wichtigen Erfolg verbuchen: Gegen den ursprünglichen Willen des Vorsitzenden Richters und der Verteidigung der Angeklagten wird künftig auch jener Todesfall in den Prozess einbezogen, der sich bereits 2002 in derselben Zelle 5 des Dessauer Polizeireviers ereignet hatte. Damals starb ein 36jähriger Obdachloser im Gewahrsam - und Dienst tat einer der jetzt anklagten Polizeibeamten, dem schon damals Nachlässigkeit vorgeworfen wurde. Zwar wurde das Strafermittlungsverfahren gegen ihn eingestellt, aber offen blieb die Frage nach einem möglichen pflichtwidrigen Verhalten, das auch in dem aktuellen Verfahren von Bedeutung sein kann. Es drängen sich jedenfalls erstaunliche Parallelen auf.
Aus heutiger Sicht ist keineswegs von der Hand zu weisen, dass bereits die Umstände der Kontrolle, der Festnahme und Identifizierung von Oury Jalloh mit Rassismus zu tun haben – zumal Jalloh einen gültigen Ausweis bei sich trug und erst wenige Monate zuvor schon einmal auf demselben Revier eine Identitätsüberprüfung hatte über sich ergehen lassen müssen, was zumindest einer der Angeklagten wusste. Jalloh hätte also rasch identifiziert werden können, stattdessen ist er stundenlang in eine Zelle gesperrt worden.
Solche wiederholten, auch schikanösen Prozeduren erleben Flüchtlinge und besonders Schwarze hierzulande tagtäglich. Man hat es im Gerichtssaal, wo viele Schwarzafrikaner dem Prozess folgen, förmlich gespürt, dass in diesem Verfahren auch ihre demütigenden Alltagserfahrungen Thema sind – besonders spürbar, wenn Polizeibeamte als Zeugen vernommen werden, Zeugen, die sich häufig an nichts mehr erinnern wollten und in eklatante Widersprüche zu ihren früheren Vernehmungen verwickelten.
Dass Oury Jalloh in eine Polizeizelle gesperrt worden ist, um eine umständliche und überflüssige Identitätsfeststellung durchzuführen, und dass er zu seiner - wie es hieß – „Eigensicherung“ (Selbstschutz) an allen vier Gliedmaßen über Stunden hinweg gefesselt und fixiert wurde, nur weil er sich gewehrt hatte – diese Maßnahmen sind menschenunwürdig und dürften gegen den Verfassungsgrundsatz der Verhältnismäßigkeit verstoßen, zumal wenn man bedenkt, dass Jalloh mit fast drei Promille Blutalkohol eigentlich in ärztliche Behandlung gehört hätte. Nach dem gewaltsamen Tod von Oury Jalloh ist die Gewahrsamsordnung tatsächlich dahingehend geändert worden: Wer mehr als zwei Promille hat, darf grundsätzlich nicht mehr in die Polizeizelle gesperrt werden, sondern muss als medizinischer Fall in ärztliche Obhut.
Allein die an Oury Jalloh vollzogenen polizeilichen Zwangsmaßnahmen begründeten eine gesteigerte Garantenpflicht der beteiligten und verantwortlichen Polizeibeamten gegenüber ihrem Opfer. Dieser Pflicht sind sie in keiner Weise gerecht geworden – im Gegenteil. Die verzögerte Reaktion auf sämtliche Alarmzeichen aus der Gewahrsamszelle, wie sie einem der Angeklagten zum Vorwurf gemacht werden, könnten womöglich ebenfalls rassistisch motiviert sein – wenn man etwa die zynischen Redensarten über den Inhaftierten in zwei Telefongesprächen entsprechend deutet. Es handelt sich um protokollierte Gespräche, die der Angeklagte mit jenem Arzt führte, der Jahllos „Gewahrsamstauglichkeit“ festgestellt hatte.
Dieser Angeklagte trug im Übrigen für den gesamten Gewahrsamsbereich, für die lebensgefährliche Fixierung und die Kontrollgänge die Verantwortung. Die bisherigen Zeugenvernehmungen ergeben ein teilweise erschreckendes Bild von den Zuständen im Verantwortungsbereich dieses Angeklagten. Hier lernt man nach und nach eine Sicherheitsbehörde kennen, in der „Sicherheit“ offenbar über Menschenwürde und Bürgerrecht gestellt wird, in der Kontrollgänge nachlässig absolviert werden („dem ging’s gut“, so ein Polizeizeuge über den fixierten Jalloh), in der es kaum Schulungen oder Unterweisungen gibt, geschweige denn ausreichende Brandschutzmaßnahmen, in der ungewöhnliche Geräusche und Alarmzeichen von Feuer- und Rauchmeldern nicht zum sofortigen Handeln führen, sondern erst mal ignoriert werden – „ich hatte nebenbei noch etwas anderes zu tun“, so versuchte sich der Angeklagte vor Gericht immer wieder zu entschuldigen. Am Ende verwandelte sich der Sicherheitsgewahrsam in eine ausweglose Todesfalle.
Man könnte insoweit auch von einem Organisationsversagen sprechen, ja von organisierter Verantwortungslosigkeit. Einer der Polizisten im Zeugenstand meinte gar, mangels Einhaltung minimalster Brandschutzbestimmungen hätte das Polizeirevier längst gesperrt werden müssen. Dann wäre Oury Jalloh wohl heute noch am Leben.
Online-Flyer Nr. 89 vom 04.04.2007
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Arbeit und Soziales
Verbrennungstod von Oury Jalloh im Polizeigewahrsam vor Gericht
Organisierte Verantwortungslosigkeit
Von Rolf Gössner
Massenaufgebot von Polizisten kontrolliert Gerichtsbesucher
Foto: www.umbruch-bildarchiv.de
So viel internationale Aufmerksamkeit hat in Dessau bislang kein anderer Prozess auf sich gezogen – zumindest am Tag des Prozessauftakts, am 27. März 2007, erlebte Dessau eine starke Medienpräsenz und das Landgericht einen großen Zuschauerandrang. Beobachtet wird die Gerichtsverhandlung von Amnesty International sowie von einer internationalen Prozessbeobachtungsgruppe mit Teilnehmern aus Südafrika, Großbritannien und Frankreich; aus der Bundesrepublik sind drei Bürgerrechtsgruppen vertreten: die Internationale Liga für Menschenrechte, Pro Asyl und das Komitee für Grundrechte und Demokratie. Diese Prozessbeobachtung soll der Justiz besondere Aufmerksamkeit signalisieren und dazu beitragen, dass die gerichtlichen Vorgänge in der Öffentlichkeit kritisch diskutiert werden – nachdem das Strafverfahren sich bereits über zwei Jahre lang hingezogen hat.
Die Anklage gegen die zwei Polizeibeamten lautet auf Körperverletzung mit Todesfolge durch Unterlassen und auf fahrlässige Tötung. Der Bürgerkriegsflüchtling Oury Jalloh aus Sierra Leone war Anfang 2005 in betrunkenem Zustand festgenommen worden und zum Zweck der Identitätsfeststellung in Polizeigewahrsam geraten. Weil sich Jalloh gegen diese Behandlung verzweifelt wehrte, fixierten ihn Polizisten in einer Gewahrsamszelle mit Fesseln an Händen und Füßen, so dass er sich kaum bewegen konnte, ließen ihn festgeschnallt auf einer Matratze liegend allein in der Arrestzelle zurück.
Nur alle dreißig beziehungsweise vierzig Minuten schauten Polizeibeamte nach dem Gefesselten. Offenbar zu selten und recht nachlässig: Denn am 7. Januar 2005 verbrannte Jalloh auf der schwer entflammbaren Matratze in der Sicherheitszelle bei lebendigem Leib. Trotz ungewöhnlicher Geräusche und Schreie, die über eine Gegensprechanlage vernehmbar waren, trotz Alarmzeichen der Rauch- und Feuermelder reagierten die verantwortlichen Beamten nicht rechtzeitig. Erst als die Zelle voll beißenden Qualms und die Leiche des qualvoll Verbrannten fast schon verkohlt war, bequemte sich einer der Angeklagten, wie es in der Anklageschrift heißt, nach dem „Rechten“ zu sehen und schließlich die Feuerwehr zu alarmieren.
In den ersten Verhandlungstagen ist viel über diesen Prozess geschrieben und gesendet worden – über die Brisanz des Falles und auch über die offenen Fragen, die in diesem Strafverfahren vom Gericht zu klären sind: War es Selbsttötung, die durch pflichtgemäßes Handeln und rechtzeitiges Reagieren der Angeklagten hätte verhindert werden können, war es unterlassene Hilfeleistung, fahrlässige Tötung oder etwa Tötung aus rassistischer Motivation, wie manche glauben?
Schon nach den ersten vier Verhandlungstagen, in denen einige Zeuginnen und Zeugen vernommen wurden, lassen sich wichtige Erkenntnisse ziehen, die allerdings noch vorläufig bleiben müssen, da der Prozess bis Juni dauern wird. Zum einen, das sei vorweg gesagt, ist es bereits als Erfolg zu werten, dass dieser Prozess überhaupt stattfindet und das Verfahren nicht sang- und klanglos eingestellt worden ist, wie es so häufig bei Todesfällen auf Polizeirevieren und durch Polizeigewalt passiert. Der öffentliche Druck dürfte hier eine wichtige Rolle gespielt haben.
Protest gegen verschärfte Kontrollen für Farbige
Foto: www.thecaravan.org
Außerdem konnten die Anwälte der Nebenklage, die unter anderem die Mutter des Getöteten vertreten, einen wichtigen Erfolg verbuchen: Gegen den ursprünglichen Willen des Vorsitzenden Richters und der Verteidigung der Angeklagten wird künftig auch jener Todesfall in den Prozess einbezogen, der sich bereits 2002 in derselben Zelle 5 des Dessauer Polizeireviers ereignet hatte. Damals starb ein 36jähriger Obdachloser im Gewahrsam - und Dienst tat einer der jetzt anklagten Polizeibeamten, dem schon damals Nachlässigkeit vorgeworfen wurde. Zwar wurde das Strafermittlungsverfahren gegen ihn eingestellt, aber offen blieb die Frage nach einem möglichen pflichtwidrigen Verhalten, das auch in dem aktuellen Verfahren von Bedeutung sein kann. Es drängen sich jedenfalls erstaunliche Parallelen auf.
Aus heutiger Sicht ist keineswegs von der Hand zu weisen, dass bereits die Umstände der Kontrolle, der Festnahme und Identifizierung von Oury Jalloh mit Rassismus zu tun haben – zumal Jalloh einen gültigen Ausweis bei sich trug und erst wenige Monate zuvor schon einmal auf demselben Revier eine Identitätsüberprüfung hatte über sich ergehen lassen müssen, was zumindest einer der Angeklagten wusste. Jalloh hätte also rasch identifiziert werden können, stattdessen ist er stundenlang in eine Zelle gesperrt worden.
Solche wiederholten, auch schikanösen Prozeduren erleben Flüchtlinge und besonders Schwarze hierzulande tagtäglich. Man hat es im Gerichtssaal, wo viele Schwarzafrikaner dem Prozess folgen, förmlich gespürt, dass in diesem Verfahren auch ihre demütigenden Alltagserfahrungen Thema sind – besonders spürbar, wenn Polizeibeamte als Zeugen vernommen werden, Zeugen, die sich häufig an nichts mehr erinnern wollten und in eklatante Widersprüche zu ihren früheren Vernehmungen verwickelten.
Dass Oury Jalloh in eine Polizeizelle gesperrt worden ist, um eine umständliche und überflüssige Identitätsfeststellung durchzuführen, und dass er zu seiner - wie es hieß – „Eigensicherung“ (Selbstschutz) an allen vier Gliedmaßen über Stunden hinweg gefesselt und fixiert wurde, nur weil er sich gewehrt hatte – diese Maßnahmen sind menschenunwürdig und dürften gegen den Verfassungsgrundsatz der Verhältnismäßigkeit verstoßen, zumal wenn man bedenkt, dass Jalloh mit fast drei Promille Blutalkohol eigentlich in ärztliche Behandlung gehört hätte. Nach dem gewaltsamen Tod von Oury Jalloh ist die Gewahrsamsordnung tatsächlich dahingehend geändert worden: Wer mehr als zwei Promille hat, darf grundsätzlich nicht mehr in die Polizeizelle gesperrt werden, sondern muss als medizinischer Fall in ärztliche Obhut.
Allein die an Oury Jalloh vollzogenen polizeilichen Zwangsmaßnahmen begründeten eine gesteigerte Garantenpflicht der beteiligten und verantwortlichen Polizeibeamten gegenüber ihrem Opfer. Dieser Pflicht sind sie in keiner Weise gerecht geworden – im Gegenteil. Die verzögerte Reaktion auf sämtliche Alarmzeichen aus der Gewahrsamszelle, wie sie einem der Angeklagten zum Vorwurf gemacht werden, könnten womöglich ebenfalls rassistisch motiviert sein – wenn man etwa die zynischen Redensarten über den Inhaftierten in zwei Telefongesprächen entsprechend deutet. Es handelt sich um protokollierte Gespräche, die der Angeklagte mit jenem Arzt führte, der Jahllos „Gewahrsamstauglichkeit“ festgestellt hatte.
Dieser Angeklagte trug im Übrigen für den gesamten Gewahrsamsbereich, für die lebensgefährliche Fixierung und die Kontrollgänge die Verantwortung. Die bisherigen Zeugenvernehmungen ergeben ein teilweise erschreckendes Bild von den Zuständen im Verantwortungsbereich dieses Angeklagten. Hier lernt man nach und nach eine Sicherheitsbehörde kennen, in der „Sicherheit“ offenbar über Menschenwürde und Bürgerrecht gestellt wird, in der Kontrollgänge nachlässig absolviert werden („dem ging’s gut“, so ein Polizeizeuge über den fixierten Jalloh), in der es kaum Schulungen oder Unterweisungen gibt, geschweige denn ausreichende Brandschutzmaßnahmen, in der ungewöhnliche Geräusche und Alarmzeichen von Feuer- und Rauchmeldern nicht zum sofortigen Handeln führen, sondern erst mal ignoriert werden – „ich hatte nebenbei noch etwas anderes zu tun“, so versuchte sich der Angeklagte vor Gericht immer wieder zu entschuldigen. Am Ende verwandelte sich der Sicherheitsgewahrsam in eine ausweglose Todesfalle.
Man könnte insoweit auch von einem Organisationsversagen sprechen, ja von organisierter Verantwortungslosigkeit. Einer der Polizisten im Zeugenstand meinte gar, mangels Einhaltung minimalster Brandschutzbestimmungen hätte das Polizeirevier längst gesperrt werden müssen. Dann wäre Oury Jalloh wohl heute noch am Leben.
Online-Flyer Nr. 89 vom 04.04.2007
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