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Arbeit und Soziales
Die Würde des Menschen ist antastbar
Hausbesuche en gros
Von Hans-Dieter Hey
Heute noch ein König – Morgen schon Hartz IV
Möglicherweise erhalten sie einen Brief, der so lauten könnte: „Sie haben einen Antrag zur Sicherung des Lebensunterhalt gestellt. Um eine sachgerechte Entscheidung über Ihren Antrag treffen zu können, wurde der Prüfdienst mit Prüfung vor Ort beauftragt. Zur Klärung der Anspruchsvoraussetzungen gemäß SGB II sowie zur Prüfung Ihrer beantragten Leistungen sind Sie gemäß §§ 60 ff SGB I verpflichtet, mitzuwirken. Aus den oben genannten Gründen ersuche ich Sie, dem Prüfdienst den Zutritt in Ihre Wohnung zu gewähren. Sollten Sie diesem Ersuchen nicht nachkommen, können die beantragten Leistungen gemäß § 66 SGB I ohne weitere Ermittlungen bis zur Nachholung der Mitwirkung ganz oder teilweise versagt oder entzogen werden, soweit die Voraussetzungen der Leistung nicht nachgewiesen sind."
Rechtsstaatlichkeit „ade!"
Auf den Gedanken, dass so ein Prüfdienst rechtswidrig handeln könnte, kommen Sie nicht. Vielleicht haben Sie auch bereits folgenden Satz unterschrieben: "Mir ist bekannt und ich bin damit einverstanden, dass meine Verhältnisse durch unangemeldete Hausbesuche des Ermittlungsbeamten des Jobcenters überprüft werden.” Sie werden die Tür öffnen, weil Sie Angst vor Nachteilen haben, Angst wie inzwischen viele in diesem Land, die die staatliche Hartz-IV-Gewalt zu spüren bekommen haben. Denn es sind längst keine Einzelfälle mehr, in denen sich Arbeitsagenturen rechtswidrig Einlass verschaffen. Solche „Hausdurchsuchungen" werden vielfach im großen Stil durchgeführt, vorbei an jeder Rechtsstaatlichkeit. Gerichtsurteile – auch höchste – werden ignoriert, als gäbe es sie nicht.
Plakat auf einer Demonstration in Köln gegen Hartz IV
Anfang 2006 erstritt die streitbare Brigitte Vallenthin ein Urteil durch das Landessozialgericht Hessen, nach dem Hausdurchsuchungen weder grundsätzlich bei einem Antrag auf Arbeitslosengeld II noch ohne hinreichenden Grund, schon gar nicht unangekündigt stattfinden dürfen. Aber auch Rechtsgründe und Abwehrmittel dagegen werden den Drangsalierten häufig rechtswidrig vorenthalten. Mit dem „Hartz-IV-Fortentwicklungsgesetz" ab Juli 2006 sollten die heimischen Heimsuchungen gar forciert werden. Das klang alles andere als gut für Betroffene.
Steigende Obdachlosigkeit in Deutschland
Hartz IV - eine Idee des Kapitals
Im Oktober 2005 klang schon nicht gut, dass der so genannte „Ombudsrat" in Berlin – die offizielle Beschwerdestelle für Hartz-IV-Empfänger – schärfere Kontrollen forderte. In skandinavischen Ländern sind Ombudsleute schützende Vertreter der Entrechteten vor staatlicher Willkür. Nicht so in Deutschland. Hier sind es Vertreter des Systems „Hartz-IV" wie Prof. Kurt Biedenkopf (CDU) oder der umstrittene ehemalige Gewerkschaftschef und Ehrendoktor Hermann Rappe (O-Ton Rappe: „Eine Telefonbefragung ist kein Eingriff in die Intimsphäre"). Gelegentlich ist es deshalb auch gut, sich zu erinnern: Das reaktionäre und neoliberale System „Hartz IV" wurde nicht von „Dienern des Staates" entwickelt, die der Steuerzahler finanziert, sondern durch Leute, die von Firmen bezahlt wurden, z.B. von Volkswagen, Roland Berger, Daimler-Chrysler, McKinsey & Company, Market Access for Technology Services, der BASF AG oder der Deutschen Bank – unter Ausschluss der Betroffenen. Ein Beispiel dafür, wie wir uns Demokratie und die herrschenden Machtverhältnisse hierzulande vorzustellen haben.
Im Widerstand gegen Hartz IV gibt es noch einiges zu tun
Dann ist es gut, wenn streitbare Widerständlerinnen wie Brigitte Vallenthin und andere wider den Verwaltungsstachel löcken. Doch wenn in Wiesbaden nach wie vor gegen geltendes Recht verstoßen wird oder neue Hintertürchen gesucht werden, stellt sich die Frage, ob Verwaltungsterror nicht inzwischen zur normativen Kraft des Faktischen erhoben wurde. Der Auffassung ist auch Hartmut Bohrer, Fraktionsvorsitzender der Linken Liste Wiesbaden. Er protestiert in einer Presseerklärung vom 17. Juli: „Die Linke Liste kritisiert aufs Schärfste, dass in Wiesbaden nach Antragstellung von Arbeitslosengeld II weiterhin durch städtische Mitarbeiter/innen routinemäßig Hausbesuche durchgeführt werden" und fordert deren sofortige Beendigung. Brigitte Vallenthin ist das zu wenig. Sie hatte sich mehr aktive Unterstützung im Widerstand gegen Hartz IV durch die Linke Liste erhofft, die doch „in ihren öffentlichen Bekundungen immer schön dagegen ist". In der Bewertung der Situation sind sich beide Seiten einig, aber im Widerstand gegen die herrschenden Hartz-IV-Verhältnisse gäbe es dort wohl noch einiges zu tun.
Demonstration in der Arbeitsagentur Köln
Fotos: H.-D. Hey, arbeiterfotografie.com
Wiesbaden ist kein Einzelfall. Wer das Internet nutzt, weiß, dass Klagen über rechtswidrige Hausbesuche in den Foren landauf landab steigen. Die Angst vor der heimischen Heimsuchung wächst und äußert sich häufig in ängstlichen Hilferufen. Die Rechtsverstöße reichen von Hausfriedensbruch, Nötigung oder falscher Verdächtigung bis hin zu Bedrohung und Rechtsbeugung im Amt. Es wurden Vorfälle bekannt, in denen Antragsteller zu Durchsuchungszwecken von 8 bis 17 Uhr zum Hausarrest genötigt wurden – mit der Drohung, dass ihnen bei Missachtung dieser „Stallpflicht" sofort die existenzielle Grundsicherung entzogen würde. Die Folgen für die Menschen reichen von Wohnraumkündigung bis hin zum Entzug der existenziellen Sicherung mit der Folge bitterer Armut und inzwischen auch zum Selbstmord aus Verzweiflung.
Wie sagte noch Mohammed Yunus, Träger des Friedensnobelpreises 2006: „Armut bedeutet die Abwesenheit sämtlicher Menschenrechte". Ein Menschenrecht ist die Würde. Und die Würde des Menschen ist in diesem Lande eben wieder antastbar. Trotz Grundgesetz. Wir haben da so unsere historischen Erfahrungen. (PK)
Online-Flyer Nr. 106 vom 01.08.2007
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Arbeit und Soziales
Die Würde des Menschen ist antastbar
Hausbesuche en gros
Von Hans-Dieter Hey
Heute noch ein König – Morgen schon Hartz IV
Möglicherweise erhalten sie einen Brief, der so lauten könnte: „Sie haben einen Antrag zur Sicherung des Lebensunterhalt gestellt. Um eine sachgerechte Entscheidung über Ihren Antrag treffen zu können, wurde der Prüfdienst mit Prüfung vor Ort beauftragt. Zur Klärung der Anspruchsvoraussetzungen gemäß SGB II sowie zur Prüfung Ihrer beantragten Leistungen sind Sie gemäß §§ 60 ff SGB I verpflichtet, mitzuwirken. Aus den oben genannten Gründen ersuche ich Sie, dem Prüfdienst den Zutritt in Ihre Wohnung zu gewähren. Sollten Sie diesem Ersuchen nicht nachkommen, können die beantragten Leistungen gemäß § 66 SGB I ohne weitere Ermittlungen bis zur Nachholung der Mitwirkung ganz oder teilweise versagt oder entzogen werden, soweit die Voraussetzungen der Leistung nicht nachgewiesen sind."
Rechtsstaatlichkeit „ade!"
Auf den Gedanken, dass so ein Prüfdienst rechtswidrig handeln könnte, kommen Sie nicht. Vielleicht haben Sie auch bereits folgenden Satz unterschrieben: "Mir ist bekannt und ich bin damit einverstanden, dass meine Verhältnisse durch unangemeldete Hausbesuche des Ermittlungsbeamten des Jobcenters überprüft werden.” Sie werden die Tür öffnen, weil Sie Angst vor Nachteilen haben, Angst wie inzwischen viele in diesem Land, die die staatliche Hartz-IV-Gewalt zu spüren bekommen haben. Denn es sind längst keine Einzelfälle mehr, in denen sich Arbeitsagenturen rechtswidrig Einlass verschaffen. Solche „Hausdurchsuchungen" werden vielfach im großen Stil durchgeführt, vorbei an jeder Rechtsstaatlichkeit. Gerichtsurteile – auch höchste – werden ignoriert, als gäbe es sie nicht.
Plakat auf einer Demonstration in Köln gegen Hartz IV
Anfang 2006 erstritt die streitbare Brigitte Vallenthin ein Urteil durch das Landessozialgericht Hessen, nach dem Hausdurchsuchungen weder grundsätzlich bei einem Antrag auf Arbeitslosengeld II noch ohne hinreichenden Grund, schon gar nicht unangekündigt stattfinden dürfen. Aber auch Rechtsgründe und Abwehrmittel dagegen werden den Drangsalierten häufig rechtswidrig vorenthalten. Mit dem „Hartz-IV-Fortentwicklungsgesetz" ab Juli 2006 sollten die heimischen Heimsuchungen gar forciert werden. Das klang alles andere als gut für Betroffene.
Steigende Obdachlosigkeit in Deutschland
Hartz IV - eine Idee des Kapitals
Im Oktober 2005 klang schon nicht gut, dass der so genannte „Ombudsrat" in Berlin – die offizielle Beschwerdestelle für Hartz-IV-Empfänger – schärfere Kontrollen forderte. In skandinavischen Ländern sind Ombudsleute schützende Vertreter der Entrechteten vor staatlicher Willkür. Nicht so in Deutschland. Hier sind es Vertreter des Systems „Hartz-IV" wie Prof. Kurt Biedenkopf (CDU) oder der umstrittene ehemalige Gewerkschaftschef und Ehrendoktor Hermann Rappe (O-Ton Rappe: „Eine Telefonbefragung ist kein Eingriff in die Intimsphäre"). Gelegentlich ist es deshalb auch gut, sich zu erinnern: Das reaktionäre und neoliberale System „Hartz IV" wurde nicht von „Dienern des Staates" entwickelt, die der Steuerzahler finanziert, sondern durch Leute, die von Firmen bezahlt wurden, z.B. von Volkswagen, Roland Berger, Daimler-Chrysler, McKinsey & Company, Market Access for Technology Services, der BASF AG oder der Deutschen Bank – unter Ausschluss der Betroffenen. Ein Beispiel dafür, wie wir uns Demokratie und die herrschenden Machtverhältnisse hierzulande vorzustellen haben.
Im Widerstand gegen Hartz IV gibt es noch einiges zu tun
Dann ist es gut, wenn streitbare Widerständlerinnen wie Brigitte Vallenthin und andere wider den Verwaltungsstachel löcken. Doch wenn in Wiesbaden nach wie vor gegen geltendes Recht verstoßen wird oder neue Hintertürchen gesucht werden, stellt sich die Frage, ob Verwaltungsterror nicht inzwischen zur normativen Kraft des Faktischen erhoben wurde. Der Auffassung ist auch Hartmut Bohrer, Fraktionsvorsitzender der Linken Liste Wiesbaden. Er protestiert in einer Presseerklärung vom 17. Juli: „Die Linke Liste kritisiert aufs Schärfste, dass in Wiesbaden nach Antragstellung von Arbeitslosengeld II weiterhin durch städtische Mitarbeiter/innen routinemäßig Hausbesuche durchgeführt werden" und fordert deren sofortige Beendigung. Brigitte Vallenthin ist das zu wenig. Sie hatte sich mehr aktive Unterstützung im Widerstand gegen Hartz IV durch die Linke Liste erhofft, die doch „in ihren öffentlichen Bekundungen immer schön dagegen ist". In der Bewertung der Situation sind sich beide Seiten einig, aber im Widerstand gegen die herrschenden Hartz-IV-Verhältnisse gäbe es dort wohl noch einiges zu tun.
Demonstration in der Arbeitsagentur Köln
Fotos: H.-D. Hey, arbeiterfotografie.com
Wiesbaden ist kein Einzelfall. Wer das Internet nutzt, weiß, dass Klagen über rechtswidrige Hausbesuche in den Foren landauf landab steigen. Die Angst vor der heimischen Heimsuchung wächst und äußert sich häufig in ängstlichen Hilferufen. Die Rechtsverstöße reichen von Hausfriedensbruch, Nötigung oder falscher Verdächtigung bis hin zu Bedrohung und Rechtsbeugung im Amt. Es wurden Vorfälle bekannt, in denen Antragsteller zu Durchsuchungszwecken von 8 bis 17 Uhr zum Hausarrest genötigt wurden – mit der Drohung, dass ihnen bei Missachtung dieser „Stallpflicht" sofort die existenzielle Grundsicherung entzogen würde. Die Folgen für die Menschen reichen von Wohnraumkündigung bis hin zum Entzug der existenziellen Sicherung mit der Folge bitterer Armut und inzwischen auch zum Selbstmord aus Verzweiflung.
Wie sagte noch Mohammed Yunus, Träger des Friedensnobelpreises 2006: „Armut bedeutet die Abwesenheit sämtlicher Menschenrechte". Ein Menschenrecht ist die Würde. Und die Würde des Menschen ist in diesem Lande eben wieder antastbar. Trotz Grundgesetz. Wir haben da so unsere historischen Erfahrungen. (PK)
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