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Krieg und Frieden
Zerschnittener Stacheldraht für Gericht wichtiger als Friedensarbeit
Friedensaktivistin im Kölner Knast
Von Hans-Dieter Hey

Heute um 9:30 Uhr ging Hanna Jaskolski freiwillig ins Gefängnis, weil sie die gegen sie verhängte Geldstrafe nicht bezahlen wollte. Vorausgegangen war, dass sie mit zwei weiteren Friedensarbeitern am 9. August 2005 in einer symbolischen Aktion der „Gewaltfreien Aktion Atomwaffen abschaffen“ durch Zerschneiden des Zaunes in das Gelände der EUCOM bei den „Patch Barracks“ in Stuttgart-Vaihingen eindrang. Die Aktivisten wollten dort ein Menschenschutzgebiet und eine Mahnwache einrichten, um gegen Krieg und die wachsende Gefahr, die von Atomwaffen ausgeht, zu protestieren. Auch in Deutschland lagern immer noch einsatzfähige nukleare Waffen.


Ladung zum Strafantritt

Die EUCOM ist eines von weltweit fünf vom Pentagon eingerichteten Kommandozentren der US-Streitkräfte und im Kriegsgeschäft zuständig für oder gegen Afrika, Russland, Israel, Syrien, den Libanon und den Norden des Irak. Auf diesem Stützpunkt würden auch Entscheidungen über den Abschuss von Atomwaffen fallen, die in Deutschland und Europa stationiert sind. Der von den USA und Großbritannien im Jahr 2003 begonnene, völkerrechts- und verfassungswidrige Angriffskrieg gegen den Irak wurde von der EUCOM mitorganisiert.




Bereitwillig in den Knast...

Aber diese Tatsache und dass es sich bei Jaskolskis Aktion um Friedensarbeit gegen eine deutsche Beteiligung an den neuen weltweiten Kriegen nach 60 Jahren Frieden handelte, mochten Staatsanwalt Höschele und Strafrichterin Böckeler nicht als Rechtfertigung für einen gegebenen Notstand akzeptieren. Schließlich – so in der Urteilsbegründung – gäbe es ja die Möglichkeit zu legaler Demonstration und Aufklärung der Bevölkerung. Dass jemals eine Demonstration oder Aufklärung der Bevölkerung in Deutschland die Politik irgendwie besonders beeindruckt hätte, dürfte allerdings ins Reich der Märchen gehören. Die Einschätzung des Gerichts ist also ziemlich wirklichkeitsfremd.



...unter öffentlichem Protest

Fotos: A. Fikentscher, arbeiterfotografie.com

Dem Gericht waren offensichtlich ein zerschnittener Stacheldrahtzaun und „Hausfriedensbruch“ gewichtiger (was es dann ja auch durch ihre Verurteilung zu zwanzig Tagessätzen dokumentierte) als der durch unsere kriegerische Mittäterschaft angerichtete Schaden, auch mit der dadurch zunehmenden Terrorismusgefahr in Deutschland als Folge. Im Gegenteil: bei zwei der Angeklagten wirkte strafverschärfend, dass sie sich durch ihre aktive Friedensarbeit wiederholt strafbar gemacht hätten. Der öffentliche Protest zum Strafantritt von Hanna Jaskolski vor der Kölner JVA rief schnell die Polizei auf den Plan. Doch selbst die hatte für die Verurteilung kein Verständnis. Ein junger Polizist: „Bleiben Sie ruhig Ihrer Meinung treu!“ (CH)

Webseite der Gefangenen Jaskolski

Warum Hanna Jaskolski das Urteil gelassen hinnimmt, erklärt sie in dem als Video-Clip beigefügten Statement.

Film-Clip in Modem-Qualität
Film-Clip in DSL-Qualität


Online-Flyer Nr. 111  vom 05.09.2007

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