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Lokales
Im Namen des Volkes für Klagemauer-Initiator
Bundesverwaltungsgericht bestätigt Walter Herrmann
Von Fred Schierlinge

Walter Herrmann, der Initiator der Klagemauer vor dem Kölner Dom, ist bekannt für seine Hartnäckigkeit. Seit über 20 Jahren kämpft er für seine Installation aus einem Holzgerüst, Schnüren und Papptafeln, die mit Friedenswünschen von Passanten gestaltet wurden, um seinen Platz vor dem Dom – auch schon vor Gerichten gegen die Stadt Köln und die Kirche, die ihn am liebsten von der Domplatte verbannen würden. Doch Herrmann ist mit seiner Friedensmission auch in Berlin tätig gewesen. Zu diesem Engagement erging jetzt ein richtungsweisender Richtspruch des Bundesverwaltungs- gerichts.

Sieg für die Freiheit der Meinungsäußerung auf der ganzen Linie: Walter Herrmann

Klagemauer in Berlin
 
Im Mai 2003 hatte Walter Herrmann eine Veranstaltung mit dem Thema „Gegen die Militärintervention im Irak und anderswo“ in Berlin angemeldet. Knapp drei Wochen lang wollte Herrmann in der Haupstadt Menschen zu einer Äußerung über ihre Haltung zur militärischen Intervention im Irak bewegen. Dabei sollte die Kölner Klagemauer Pate stehen, und auch an der Spree sollten die schriftlichen Meinungsäußerungen der Passanten öffentlich an seiner Lattenkonstruktion befestigt werden.

Das Land Berlin teilte Herrmann mit, dass seine geplante Veranstaltung nicht als Versammlung im Sinne des Versammlungsgesetzes anzusehen sei. Als weitere Begründung schob das Land Berlin nach, es werde ein „einseitiges Informationsangebot“ unterbreitet und deshalb handele es sich um einen Informationsstand und um keine Versammlung.


Klagemauer vor dem Kölner Dom 2001

Widerspruch, Ablehnung und Revision
 
Der unmittelbar eingelegte Widerspruch des Trägers des Aachener Friedenspreises wurde abgelehnt. Herrmann klagte daraufhin. Das Verwaltungsgericht wies im März 2006 die Klage ab: die Herrman’sche Installation unterscheide sich von den Informationsständen des zu dieser Zeit stattfindenden Kirchentages nicht. In der Revision führte Herrmann an, „das Verwaltungsgericht habe dem Umstand nicht ausreichend Rechnung getragen, dass der Versammlungsbegriff offen sei für neue Formen von Veranstaltungen“. Bei seinen Versammlungen würden sich Information, Meinungsbildung und -äußerung wechselseitig ergeben.
 

Klagemauer gegen „unseren" Krieg gegen Afghanistan 2003

Recht für Walter Herrmann
 
Das Bundesverwaltungsgericht verkündete im August 2007 den Richtspruch und stellte fest, die Veranstaltung „Gegen die Militärintervention im Irak und anderswo“ sei eine Versammlung und das Urteil des Verwaltungsgerichtes verletze Bundesrecht. In der Urteilsbegründung verweist das Bundes- verwaltungsgericht auf das Versammlungsrecht, nach dem jedermann das Recht hat, öffentliche Versammlungen zu veranstalten, und das Grundgesetz solle die Versammlungsfreiheit gewährleisten und das „Zusammenkommen mit anderen Menschen zum Zweck der gemeinsamen Meinungsbildung und -äußerung schützen. Weiter heißt es in dem höchstrichterlichen Beschluss, Herrmanns Darlegungen seien „schlüssig“ und nicht als „vorgeschoben anzusehen, um den Schutz der Versammlungsfreiheit zu erlangen“.


Die „neue" Klagemauer 2007 | Fotos: arbeiterfotografie.com

Mit diesem Urteil in der Tasche wird der Klagemauer-Initiator gestärkt den Streit für Frieden fortsetzen. Auch dürfte er in Köln weiteren Versuchen, ihn und seine Kärtchen vom Fuße des Doms zu vertreiben, gelassen entgegen sehen, denn der Rechtspruch könnte seinen Widersachern von Stadt und Kirche den letzten Wind aus den Segeln nehmen. (CH)

Online-Flyer Nr. 115  vom 03.10.2007

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