SUCHE
Unabhängige Nachrichten, Berichte & Meinungen
Druckversion
Arbeit und Soziales
Leiharbeit – moderne Sklaverei, die floriert
Arm und rechtlos trotz Arbeitsvertrag
Von Edith Bartelmus-Scholich und Hans-Dieter Hey
Die 52jährige Simone K. ist an einen Supermarkt als Kassiererin ausgeliehen. Sie verdient 4,60 Euro in der Stunde. Die Waren in dem Geschäft, in dem sie arbeitet, z.B. eine Handtasche für 40 Euro, sind für sie unerschwinglich. Zu allem Übel ist sie auch noch auf 400-Euro-Basis beschäftigt. 86 Stunden, also praktisch eine halbe Stelle muss sie offiziell für die 400 Euro monatlich arbeiten. Tatsächlich sind es mehr. Der Arbeitgeber verlangt, dass sie Krankheits- und Urlaubstage nacharbeitet – und so steht es auch in ihrem Arbeitsvertrag. Das ist ungesetzlich, aber wen interessiert das schon. Simone K. berichtet, dass sie bei Krankheit schon eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eingereicht hat, ohne dass darauf reagiert wurde.
Menschenrechtskonvention – ohne Bedeutung
für die BRD? | Foto: arbeiterfotografie
Ein bei BMW Leipzig in der Produktion eingesetzter qualifizierter Leiharbeiter wurde als Helfer eingestuft. Er erzählt in der Sendung, dass er zwischen 700 und 800 Euro netto verdient und dabei ca. 200 Euro monatlich für die Fahrten zur Arbeit aufwenden muss. Ein Festangestellter erhält für die gleiche Arbeit zwischen 1.100 und 1.200 Euro netto. Die Differenz von ca. einem Drittel schöpft der Verleiher ab – doppelte Ausbeutung, ein lukratives Geschäft, das arbeitende Arme zu Hunderttausenden schafft. Jeder achte Leiharbeiter verdient so wenig, dass er zusätzlich zu seinem Arbeitsentgelt auf ALG II angewiesen ist. 94 Prozent der zusätzlich ALG II beziehenden LeiharbeiterInnen sind laut DGB Vollzeitbeschäftigte.
Wehren können sich die LeiharbeiterInnen wie Simone K. wenig. Sie berichtet, dass sie froh war, nach Wochen Unsicherheit endlich überhaupt einen Vertrag zu erhalten. Ihr war klar, dass sie keine Möglichkeiten hatte, zu verhandeln, sondern dass sie nehmen musste, was ihr angeboten wurde. Damit ist sie kein Einzelfall. 3,4 Millionen prekär Beschäftigte arbeiten zu Löhnen, die nicht existenzsichernd sind. Tendenz steigend, denn die Leiharbeit steigt bundesweit kräftig. Seit Einführung von Hartz IV im Jahr 2005 hat sich die Anzahl der LeiharbeiterInnen von 290.000 auf knapp 600.000 mehr als verdoppelt. Die Verleiher profitieren nicht nur von der Notlage vieler Erwerbsloser, sondern auch von einer ständigen Lockerung gesetzlicher Bestimmungen. War ursprünglich Leiharbeit nur für kurzfristige Personalengpässe in Unternehmen vorgesehen und pro LeiharbeiterIn auf maximal drei Monate begrenzt, wurde nach und nach die Höchstüberlassungsdauer ausgeweitet, bis sie am 1.1.04 vollständig entfallen ist. Kein Wunder, dass immer mehr Unternehmen einen immer größeren Anteil von Arbeitsplätzen ständig mit LeiharbeiterInnen besetzen, und die Stammbelegschaften zügig „abgeschmolzen" werden.
„Von Arbeit muss man leben können..."
Auch in Köln boomt der Leiharbeitsmarkt. Sicher zur Zufriedenheit der Arbeitsagentur und der Unternehmen, die auf billige Arbeitskräfte zurückgreifen können. Deshalb hat der DGB Köln dafür auch kein Verständnis. In einer Presseerklärung von Ende September heißt es: „Zum einen wird ein großer Teil der in dieser Branche Beschäftigten nur befristet eingestellt, zum anderen liegen die Entgelte – von wenigen gesuchten Fachkräften abgesehen – deutlich unter dem Entgelt für vergleichbare Tätigkeiten. Vom Grundsatz des gleichen Lohns für gleiche Arbeit kann überhaupt nicht die Rede sein." Der DGB reagiert deshalb mit deutlicher Zurückhaltung auf die von der Kölner Arbeitsagentur regelmäßig veröffentlichten Erfolgsmeldungen.
Zudem wächst auch die Zahl der „Minijobber" in Köln ständig. Zurzeit sind es ca. 62.000, hinzu kommen noch mal 30.000 Menschen, die zusätzlich zum kargen Lohn Arbeitslosengeld II bekommen. Und mehr als 4.000 Erwerbslose haben einen Ein-Euro-Job und tauchen in den Arbeitslosenzahlen überhaupt nicht auf. Wolfgang Uellenberg-van Dawen vom DGB Köln: „Der Aufschwung ist bei den Unternehmen angekommen, bei vielen Beschäftigten und Erwerbslosen allerdings noch nicht. Die Menschen brauchen aber eine Beschäftigung, von der sie leben können."
„...und die Lösung fürs Problem?"
Foto: arbeiterfotografie
Aber auch die Gewerkschaften haben das Thema lange sträflich vernachlässigt. Über Jahrzehnte wurde Leiharbeit auf Gewerkschaftstagen politisch korrekt abgelehnt und in den Betrieben gebilligt. Tarifverträge gab es in der Branche über Jahrzehnte nicht. Das beginnt sich jetzt zu ändern, aber die ersten Abschlüsse bieten mit Löhnen unterhalb von 6 Euro wenig Anlass zur Freude für die Beschäftigten. Hinzu kommt, dass die Regelungen den Verleihern großzügige Möglichkeiten gewähren, die Beschäftigten für Zeiten zwischen zwei Betriebseinsätzen selbst vorsorgen zu lassen. So sehen Tarifverträge die Führung einer 35-Stunden-Woche vor und die Beschäftigten bekommen nur für maximal 151,67 Stunden pro Monat Lohn ausgezahlt. Gleichzeitig sind die LeiharbeiterInnen verpflichtet, die Arbeitszeitregelung des Betriebs, an den sie ausgeliehen werden, einzuhalten. Wird dort also 40 Stunden gearbeitet, so hat der Beschäftigte auch 40 Stunden zu arbeiten, erhält aber nur für 35 Stunden Lohn. Die über 35 Stunden hinausgehende Arbeitszeit, fließt auf ein Arbeitszeitkonto bei der Leiharbeitsfirma. Kann ein Arbeitnehmer vorübergehend nicht beschäftigt werden, wird das Arbeitszeitkonto in Anspruch genommen. Das unternehmerische Risiko der Nichtbeschäftigung wird so für den Verleiher minimiert.
In den Betrieben nimmt derweil die Erpressbarkeit der Belegschaften und der Betriebsräte zu. Wo Erwerbslosigkeit mit der Aussicht, sich entweder mit ALG II oder mit Hungerlöhnen begnügen zu müssen, droht, schlucken die Stammbelegschaften auch Arbeitszeitverlängerungen ohne Lohnausgleich oder andere Verschlechterungen. Gleichzeitig macht sich bemerkbar, dass in einem Betrieb, in dem die Produktion zur Not auch nur über Leiharbeiter oder sonstige bei Dritten Beschäftigte aufrechterhalten werden kann, schlecht kämpfen ist. Letztendlich schließt sich der Kreislauf von Lohndumping, Verschlechterungen der Arbeitsbedingungen und faktischer Aushöhlung der Mitbestimmung. Die Zeche bezahlen zuallererst die LeiharbeiterInnen, schließlich aber alle Beschäftigten und alle auf Lohnarbeit angewiesenen Menschen.
Dass es sich lohnt, sich zu wehren, zeigt das Beispiel von KIK Textil-Diskount der Tengelmann-Gruppe. Hier hat die Gewerkschaft ver.di Anzeige gegen Tengelmann-Chef Stefan Heinig wegen Lohnwucher zum Nachteil von mehreren Tausend Aushilfen gestellt. Durch die kargen Wucherlöhne – so ver.di – seien dem Fiskus und der Sozialversicherung wahrscheinlich erhebliche Steuern und Beiträge entgangen. Nun können die betroffenen Beschäftigten auf Nachzahlung hoffen. Das Sprichwort stimmt also: Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt. Und das macht Mut! (HDH)
Online-Flyer Nr. 116 vom 10.10.2007
Druckversion
Arbeit und Soziales
Leiharbeit – moderne Sklaverei, die floriert
Arm und rechtlos trotz Arbeitsvertrag
Von Edith Bartelmus-Scholich und Hans-Dieter Hey
Die 52jährige Simone K. ist an einen Supermarkt als Kassiererin ausgeliehen. Sie verdient 4,60 Euro in der Stunde. Die Waren in dem Geschäft, in dem sie arbeitet, z.B. eine Handtasche für 40 Euro, sind für sie unerschwinglich. Zu allem Übel ist sie auch noch auf 400-Euro-Basis beschäftigt. 86 Stunden, also praktisch eine halbe Stelle muss sie offiziell für die 400 Euro monatlich arbeiten. Tatsächlich sind es mehr. Der Arbeitgeber verlangt, dass sie Krankheits- und Urlaubstage nacharbeitet – und so steht es auch in ihrem Arbeitsvertrag. Das ist ungesetzlich, aber wen interessiert das schon. Simone K. berichtet, dass sie bei Krankheit schon eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eingereicht hat, ohne dass darauf reagiert wurde.
Menschenrechtskonvention – ohne Bedeutung
für die BRD? | Foto: arbeiterfotografie
Ein bei BMW Leipzig in der Produktion eingesetzter qualifizierter Leiharbeiter wurde als Helfer eingestuft. Er erzählt in der Sendung, dass er zwischen 700 und 800 Euro netto verdient und dabei ca. 200 Euro monatlich für die Fahrten zur Arbeit aufwenden muss. Ein Festangestellter erhält für die gleiche Arbeit zwischen 1.100 und 1.200 Euro netto. Die Differenz von ca. einem Drittel schöpft der Verleiher ab – doppelte Ausbeutung, ein lukratives Geschäft, das arbeitende Arme zu Hunderttausenden schafft. Jeder achte Leiharbeiter verdient so wenig, dass er zusätzlich zu seinem Arbeitsentgelt auf ALG II angewiesen ist. 94 Prozent der zusätzlich ALG II beziehenden LeiharbeiterInnen sind laut DGB Vollzeitbeschäftigte.
Wehren können sich die LeiharbeiterInnen wie Simone K. wenig. Sie berichtet, dass sie froh war, nach Wochen Unsicherheit endlich überhaupt einen Vertrag zu erhalten. Ihr war klar, dass sie keine Möglichkeiten hatte, zu verhandeln, sondern dass sie nehmen musste, was ihr angeboten wurde. Damit ist sie kein Einzelfall. 3,4 Millionen prekär Beschäftigte arbeiten zu Löhnen, die nicht existenzsichernd sind. Tendenz steigend, denn die Leiharbeit steigt bundesweit kräftig. Seit Einführung von Hartz IV im Jahr 2005 hat sich die Anzahl der LeiharbeiterInnen von 290.000 auf knapp 600.000 mehr als verdoppelt. Die Verleiher profitieren nicht nur von der Notlage vieler Erwerbsloser, sondern auch von einer ständigen Lockerung gesetzlicher Bestimmungen. War ursprünglich Leiharbeit nur für kurzfristige Personalengpässe in Unternehmen vorgesehen und pro LeiharbeiterIn auf maximal drei Monate begrenzt, wurde nach und nach die Höchstüberlassungsdauer ausgeweitet, bis sie am 1.1.04 vollständig entfallen ist. Kein Wunder, dass immer mehr Unternehmen einen immer größeren Anteil von Arbeitsplätzen ständig mit LeiharbeiterInnen besetzen, und die Stammbelegschaften zügig „abgeschmolzen" werden.
„Von Arbeit muss man leben können..."
Auch in Köln boomt der Leiharbeitsmarkt. Sicher zur Zufriedenheit der Arbeitsagentur und der Unternehmen, die auf billige Arbeitskräfte zurückgreifen können. Deshalb hat der DGB Köln dafür auch kein Verständnis. In einer Presseerklärung von Ende September heißt es: „Zum einen wird ein großer Teil der in dieser Branche Beschäftigten nur befristet eingestellt, zum anderen liegen die Entgelte – von wenigen gesuchten Fachkräften abgesehen – deutlich unter dem Entgelt für vergleichbare Tätigkeiten. Vom Grundsatz des gleichen Lohns für gleiche Arbeit kann überhaupt nicht die Rede sein." Der DGB reagiert deshalb mit deutlicher Zurückhaltung auf die von der Kölner Arbeitsagentur regelmäßig veröffentlichten Erfolgsmeldungen.
Zudem wächst auch die Zahl der „Minijobber" in Köln ständig. Zurzeit sind es ca. 62.000, hinzu kommen noch mal 30.000 Menschen, die zusätzlich zum kargen Lohn Arbeitslosengeld II bekommen. Und mehr als 4.000 Erwerbslose haben einen Ein-Euro-Job und tauchen in den Arbeitslosenzahlen überhaupt nicht auf. Wolfgang Uellenberg-van Dawen vom DGB Köln: „Der Aufschwung ist bei den Unternehmen angekommen, bei vielen Beschäftigten und Erwerbslosen allerdings noch nicht. Die Menschen brauchen aber eine Beschäftigung, von der sie leben können."
„...und die Lösung fürs Problem?"
Foto: arbeiterfotografie
Aber auch die Gewerkschaften haben das Thema lange sträflich vernachlässigt. Über Jahrzehnte wurde Leiharbeit auf Gewerkschaftstagen politisch korrekt abgelehnt und in den Betrieben gebilligt. Tarifverträge gab es in der Branche über Jahrzehnte nicht. Das beginnt sich jetzt zu ändern, aber die ersten Abschlüsse bieten mit Löhnen unterhalb von 6 Euro wenig Anlass zur Freude für die Beschäftigten. Hinzu kommt, dass die Regelungen den Verleihern großzügige Möglichkeiten gewähren, die Beschäftigten für Zeiten zwischen zwei Betriebseinsätzen selbst vorsorgen zu lassen. So sehen Tarifverträge die Führung einer 35-Stunden-Woche vor und die Beschäftigten bekommen nur für maximal 151,67 Stunden pro Monat Lohn ausgezahlt. Gleichzeitig sind die LeiharbeiterInnen verpflichtet, die Arbeitszeitregelung des Betriebs, an den sie ausgeliehen werden, einzuhalten. Wird dort also 40 Stunden gearbeitet, so hat der Beschäftigte auch 40 Stunden zu arbeiten, erhält aber nur für 35 Stunden Lohn. Die über 35 Stunden hinausgehende Arbeitszeit, fließt auf ein Arbeitszeitkonto bei der Leiharbeitsfirma. Kann ein Arbeitnehmer vorübergehend nicht beschäftigt werden, wird das Arbeitszeitkonto in Anspruch genommen. Das unternehmerische Risiko der Nichtbeschäftigung wird so für den Verleiher minimiert.
In den Betrieben nimmt derweil die Erpressbarkeit der Belegschaften und der Betriebsräte zu. Wo Erwerbslosigkeit mit der Aussicht, sich entweder mit ALG II oder mit Hungerlöhnen begnügen zu müssen, droht, schlucken die Stammbelegschaften auch Arbeitszeitverlängerungen ohne Lohnausgleich oder andere Verschlechterungen. Gleichzeitig macht sich bemerkbar, dass in einem Betrieb, in dem die Produktion zur Not auch nur über Leiharbeiter oder sonstige bei Dritten Beschäftigte aufrechterhalten werden kann, schlecht kämpfen ist. Letztendlich schließt sich der Kreislauf von Lohndumping, Verschlechterungen der Arbeitsbedingungen und faktischer Aushöhlung der Mitbestimmung. Die Zeche bezahlen zuallererst die LeiharbeiterInnen, schließlich aber alle Beschäftigten und alle auf Lohnarbeit angewiesenen Menschen.
Dass es sich lohnt, sich zu wehren, zeigt das Beispiel von KIK Textil-Diskount der Tengelmann-Gruppe. Hier hat die Gewerkschaft ver.di Anzeige gegen Tengelmann-Chef Stefan Heinig wegen Lohnwucher zum Nachteil von mehreren Tausend Aushilfen gestellt. Durch die kargen Wucherlöhne – so ver.di – seien dem Fiskus und der Sozialversicherung wahrscheinlich erhebliche Steuern und Beiträge entgangen. Nun können die betroffenen Beschäftigten auf Nachzahlung hoffen. Das Sprichwort stimmt also: Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt. Und das macht Mut! (HDH)
Online-Flyer Nr. 116 vom 10.10.2007
Druckversion
NEWS
KÖLNER KLAGEMAUER
FILMCLIP
FOTOGALERIE