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Lokales
Clownsarmee-Prozess platzt wegen zuviel öffentlichem Interesse
Rechtsfrieden gestört
Von Hans-Detlev v. Kirchbach
ARGE Köln – „Ausbildungsplatz Afghanistan“ | Foto: Arbeiterfotografie
Pappnasen-Offensive gegen Kriegsrekrutierung
Das kann unser Staat natürlich nicht dulden, wenn er in seiner Großmut schon dem stellungslosen Prekariat die Aussicht bieten möchte, ganz ferne Weltgegenden kennenzulernen und uns alle zum Beispiel am Hindukusch zu verteidigen. So wurden drei der pappnasenbewaffneten Clowns-Armisten denn auch wegen "Hausfriedensbruchs" verklagt und sollten am Valentinstag die angemessen dornigen Rosen von Staatsanwalt und Richter für ihre pazifistische Kriegsführung entgegennehmen. Unter dem Aktenzeichen 523 DS 844/07 hätte dieses denkwürdige Verfahren in die deutsche Rechtsgeschichte eingehen und der schier endlosen Reihe reichs- und bundesdeutscher Strafausgüsse gegen patzige Pazifisten würdig an die Seite gestellt werden können. Doch ging der Prozeßtermin erst einmal aus wie das Hornberger Schießen und wird wohl nur in der Chronik grotesker Verfahrensvertagungen Eingang finden.
Draußen vor der Tür
Es begann damit, wie in der NRhZ bereits gemeldet, daß der Saal 246 viel zu klein war für den Andrang der rechtsinteressierten Bürgerinnen und Bürger. Die blieben nämlich diesmal nicht "draußen im Lande", sondern wollten einfach rein. Und zwar in einer über die etwa 40 Sitzplätze dreifach hinausgehenden Menge. Für den als Vorsitzenden ausersehenen Amtsrichter Wiegelmann aber war der zugewiesene Raum 246 alternativlos, der Wechsel in einen anderen Saal komme nicht in Frage, die im Gesetz vorgesehene Öffentlichkeit des Verfahrens werde auch dann gewährleistet, wenn nur ein Bruchteil der InteressentInnen Einlaß finde.
Prozessbesucher vor Saal 246 – von Richter Wiegelmann wieder heim geschickt | Foto: Hans-Dieter Hey
Vor allem bei politisch umstrittenen Verfahren scheint zu gelten: Volksmassen, die darauf bestehen, die von ihnen immerhin mit Steuergeldern alimentierten Robenträger bei der Handhabung der ihnen im Namen des Volkes verliehenen öffentlichen Gewalt unbedingt beobachten zu wollen, stören die geordnete Rechtsfindung.
So stießen sich die Interessen, nein, die Weltsichten, sozusagen im Raume, und zwar in einem viel zu kleinen. Das Publikum drängte nach, einige Volksbestandteile ließen gar Sympathie mit den Angeklagten erkennen, andere verlangten mit ungebührlicher Lautstärke, wenn nicht lautstarker Ungebühr, ihr vermeintliches "Recht" als "Souverän", dem Prozeß beizuwohnen und der Justiz auf die Finger zu schauen.
„Öffentlichkeitsgrundsatz“: Im Zweifel ohne Volk
Der noch jugendliche, einem verschüchterten Musterschüler nicht unähnliche Richter saß derweil zusammengekauert, brillenblinzelnd auf seinem erhöhenden Vorsitzendenplätzchen. Mit soviel Zuspruch für die Justizaufführung, soviel Publikum für "seine" Verhandlung hatte er wohl nicht gerechnet. Die Öffentlichkeit des Verfahrens scheint ihm bislang nur als theoretische Floskel bekannt gewesen zu sein, mit deren praktischem Potential war er wohl noch nie zuvor konfrontiert. Da müssen innerlichkeits- und machtgeschützte Welten zusammengebrochen sein. Und nicht einmal der tröstliche Hinweis aus dem Publikum: "Freuen Sie sich doch über soviel staatsbürgerliche Anteilnahme" vermochte ihm aus dieser schweren Befindlichkeitskrise heraus zu einer besseren Entscheidung im Sinne demokratischer Öffentlichkeit zu verhelfen.
Seinen Saal 246, den wollte er unter keinen Umständen verlassen. Das stieß nicht auf ungeteilte Zustimmung der nachdrängenden ZuschauerInnen - die eben solche dann aber doch nicht werden sollten. Denn Richter Wiegelmann beendete die ungewohnte Tuchfühlung mit dem konkreten Rechtssouverän in Gestalt allzuvieler "BürgerInnen", indem er das Verfahren einfach abbrach, ehe es überhaupt begonnen hatte. "Sie wollen hier offenbar die Öffentlichkeit ausschließen. Vor allem die interessierte Öffentlichkeit", faßte einer der Pressevertreter - nicht der Autor dieser Zeilen, das sei an Eides statt versichert - die Grundlinie der Wiegelmannschen Gerichtsordnung zusammen. Hier werde eine "Zwei-Klassen-Öffentlichkeit" geschaffen, meinte eine andere Stimme aus dem Publikum - ein paar Sitze für die Presse, viel zu wenig für nicht privilegierte Zuschauer - und der Rest des vor Gericht ansonsten nur als Gesetzesobjekt tolerierten "Volkes" muß halt draußen bleiben. Verkehrte Welt, wie fast immer in der deutschen Justiz: Wer freiwillig kommt, wird nicht reingelassen, wer nicht erscheinen will, wird zur Not zwangsweise herbeigeschleift.
Wiegelmanns Konsequenz: Noch mehr Restriktion
Nach einer halben Stunde Hin und Her erklärte Amtsrichter Wiegelmann das Verfahren für vertagt. Dabei ließ er eine interessante Meinungsänderung erkennen. Zunächst hatte er den kaum als "Saal" zu bezeichnenden Raum für "völlig ausreichend" gehalten, um das lästige öffentliche Interesse gerade soweit zu berücksichtigen, daß es dem formalen Postulat eines "öffentlichen Verfahrens" noch gerade eben Rechnung tragen konnte. Dabei sprang ihm der Staatsanwalt bei, der sich, obwohl nur Verfahrenspartei, nach bekannter Rollenverteilung wie eine Art Zweitrichter aufführte.
Invasion der Clownsarmee | Quelle: media.de.indymedia.org
Nun aber kündigte Richter Wiegelmann, der doch erst unter keinen Umständen aus seinem geliebten Saal 246 ausziehen wollte, für den nächsten Termin doch einen "Umzug" an. Dieser Wankelmut des scheinbar so boden- oder doch wenigstens saalständigen Richters sollte allerdings keinesfalls der interessierten demokratischen Öffentlichkeit zugute kommen. Ganz im Gegenteil drohte der von öffentlicher Kontrolle seiner Judikatur augenscheinlich alles andere als begeisterte Gerichtsherr an, überzogene staatsbürgerliche Teilnahmefreude nunmehr mit noch schärferen Restriktionen unterbinden zu wollen. Nun solle ein Saal ausgesucht werden, bei dem ein Einlaß nur "einzeln" nach vorheriger individueller Kontrolle möglich sei.
Ob damit eine Paßprüfung wie beim Grenzübertritt verbunden sein wird oder, das wäre doch mal fortschrittlich, vielleicht gar ein biometrischer Scan jedes Verfahrensbesuchers, wird abzuwarten bleiben. Gedankenlesegeräte, die eifrige Visionäre schon für eine greifbare Zukunft ankündigen, bleiben natürlich einstweilen noch Utopie. Aber schon mit den vorhandenen Ausschlußmöglichkeiten wird es den Wiegelmanns dieser Welt und natürlich dem real existierenden gleichnamigen Amtsrichter ohne weiteres möglich sein, die - wie es in der Reaktortechnik so schön heißt - "kritische Masse" auf ein möglichst minimales Maß zu reduzieren.
"Im Namen des Volkes": am liebsten ohne Volk
"So etwas" dürfe "nie mehr vorkommen", meinte der seine Überforderung somit nochmals unterstreichende "Vorsitzende". Denn heute sei sein Verfahren "gesprengt" worden, und zwar mit "Gewalt". Zutrittswünsche mit verbaler Lautstärke, ein Nachdrängeln, das bei etwa 100 Menschen, die sich vor einem engen Eingang klumpen, unvermeidbar ist - der Explosionspunkt für "Sprengungen" und Eskalationspunkt für "Gewalt" liegt im amtsrichterlichen Definitionskosmos des jungen Herrn Wiegelmann ausgesprochen niedrig.
Großeinsatz der Clownsarmee in der Kölner Innenstadt
Quelle: media.de.indymedia.org
Doch Glück für Wiegelmann: Dank Gnade der späten Geburt mußte er nicht den Stürmen von "68" standhalten, sondern darf im vergleichsweise windstillen Jahre 2008 seines Amtes walten. Da er selbst unter solch durchaus friedlichen Bedingungen zu Gelassenheit nicht die Souveränität aufbrachte, blieb ihm wohl subjektiv nur übrig, das Verhandeln sein zu lassen - und den "Souverän" des Rechts, in dessen "Namen" er seine Urteile verkündet, als Störenfried auszuschließen.
Schade, denn eigentlich hatte sich die "Clownsarmee" schon so sehr auf ein maßstabsetzendes Urteil im Sinne der gerade heute wieder dringlich erforderlichen Kriegs-Rechtsordnung gefreut, und das sogar vorweg "in tiefer Dankbarkeit und in Erwartung der gerechten Vergeltung unserer Sünden gegen die Ordnung der Herrschenden". So wird nun aber erst einmal die "gerechte Vergeltung" noch ein Weilchen warten müssen. (PK)
Online-Flyer Nr. 134 vom 20.02.2008
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Clownsarmee-Prozess platzt wegen zuviel öffentlichem Interesse
Rechtsfrieden gestört
Von Hans-Detlev v. Kirchbach
ARGE Köln – „Ausbildungsplatz Afghanistan“ | Foto: Arbeiterfotografie
Pappnasen-Offensive gegen Kriegsrekrutierung
Das kann unser Staat natürlich nicht dulden, wenn er in seiner Großmut schon dem stellungslosen Prekariat die Aussicht bieten möchte, ganz ferne Weltgegenden kennenzulernen und uns alle zum Beispiel am Hindukusch zu verteidigen. So wurden drei der pappnasenbewaffneten Clowns-Armisten denn auch wegen "Hausfriedensbruchs" verklagt und sollten am Valentinstag die angemessen dornigen Rosen von Staatsanwalt und Richter für ihre pazifistische Kriegsführung entgegennehmen. Unter dem Aktenzeichen 523 DS 844/07 hätte dieses denkwürdige Verfahren in die deutsche Rechtsgeschichte eingehen und der schier endlosen Reihe reichs- und bundesdeutscher Strafausgüsse gegen patzige Pazifisten würdig an die Seite gestellt werden können. Doch ging der Prozeßtermin erst einmal aus wie das Hornberger Schießen und wird wohl nur in der Chronik grotesker Verfahrensvertagungen Eingang finden.
Draußen vor der Tür
Es begann damit, wie in der NRhZ bereits gemeldet, daß der Saal 246 viel zu klein war für den Andrang der rechtsinteressierten Bürgerinnen und Bürger. Die blieben nämlich diesmal nicht "draußen im Lande", sondern wollten einfach rein. Und zwar in einer über die etwa 40 Sitzplätze dreifach hinausgehenden Menge. Für den als Vorsitzenden ausersehenen Amtsrichter Wiegelmann aber war der zugewiesene Raum 246 alternativlos, der Wechsel in einen anderen Saal komme nicht in Frage, die im Gesetz vorgesehene Öffentlichkeit des Verfahrens werde auch dann gewährleistet, wenn nur ein Bruchteil der InteressentInnen Einlaß finde.
Prozessbesucher vor Saal 246 – von Richter Wiegelmann wieder heim geschickt | Foto: Hans-Dieter Hey
Vor allem bei politisch umstrittenen Verfahren scheint zu gelten: Volksmassen, die darauf bestehen, die von ihnen immerhin mit Steuergeldern alimentierten Robenträger bei der Handhabung der ihnen im Namen des Volkes verliehenen öffentlichen Gewalt unbedingt beobachten zu wollen, stören die geordnete Rechtsfindung.
So stießen sich die Interessen, nein, die Weltsichten, sozusagen im Raume, und zwar in einem viel zu kleinen. Das Publikum drängte nach, einige Volksbestandteile ließen gar Sympathie mit den Angeklagten erkennen, andere verlangten mit ungebührlicher Lautstärke, wenn nicht lautstarker Ungebühr, ihr vermeintliches "Recht" als "Souverän", dem Prozeß beizuwohnen und der Justiz auf die Finger zu schauen.
„Öffentlichkeitsgrundsatz“: Im Zweifel ohne Volk
Der noch jugendliche, einem verschüchterten Musterschüler nicht unähnliche Richter saß derweil zusammengekauert, brillenblinzelnd auf seinem erhöhenden Vorsitzendenplätzchen. Mit soviel Zuspruch für die Justizaufführung, soviel Publikum für "seine" Verhandlung hatte er wohl nicht gerechnet. Die Öffentlichkeit des Verfahrens scheint ihm bislang nur als theoretische Floskel bekannt gewesen zu sein, mit deren praktischem Potential war er wohl noch nie zuvor konfrontiert. Da müssen innerlichkeits- und machtgeschützte Welten zusammengebrochen sein. Und nicht einmal der tröstliche Hinweis aus dem Publikum: "Freuen Sie sich doch über soviel staatsbürgerliche Anteilnahme" vermochte ihm aus dieser schweren Befindlichkeitskrise heraus zu einer besseren Entscheidung im Sinne demokratischer Öffentlichkeit zu verhelfen.
Seinen Saal 246, den wollte er unter keinen Umständen verlassen. Das stieß nicht auf ungeteilte Zustimmung der nachdrängenden ZuschauerInnen - die eben solche dann aber doch nicht werden sollten. Denn Richter Wiegelmann beendete die ungewohnte Tuchfühlung mit dem konkreten Rechtssouverän in Gestalt allzuvieler "BürgerInnen", indem er das Verfahren einfach abbrach, ehe es überhaupt begonnen hatte. "Sie wollen hier offenbar die Öffentlichkeit ausschließen. Vor allem die interessierte Öffentlichkeit", faßte einer der Pressevertreter - nicht der Autor dieser Zeilen, das sei an Eides statt versichert - die Grundlinie der Wiegelmannschen Gerichtsordnung zusammen. Hier werde eine "Zwei-Klassen-Öffentlichkeit" geschaffen, meinte eine andere Stimme aus dem Publikum - ein paar Sitze für die Presse, viel zu wenig für nicht privilegierte Zuschauer - und der Rest des vor Gericht ansonsten nur als Gesetzesobjekt tolerierten "Volkes" muß halt draußen bleiben. Verkehrte Welt, wie fast immer in der deutschen Justiz: Wer freiwillig kommt, wird nicht reingelassen, wer nicht erscheinen will, wird zur Not zwangsweise herbeigeschleift.
Wiegelmanns Konsequenz: Noch mehr Restriktion
Nach einer halben Stunde Hin und Her erklärte Amtsrichter Wiegelmann das Verfahren für vertagt. Dabei ließ er eine interessante Meinungsänderung erkennen. Zunächst hatte er den kaum als "Saal" zu bezeichnenden Raum für "völlig ausreichend" gehalten, um das lästige öffentliche Interesse gerade soweit zu berücksichtigen, daß es dem formalen Postulat eines "öffentlichen Verfahrens" noch gerade eben Rechnung tragen konnte. Dabei sprang ihm der Staatsanwalt bei, der sich, obwohl nur Verfahrenspartei, nach bekannter Rollenverteilung wie eine Art Zweitrichter aufführte.
Invasion der Clownsarmee | Quelle: media.de.indymedia.org
Nun aber kündigte Richter Wiegelmann, der doch erst unter keinen Umständen aus seinem geliebten Saal 246 ausziehen wollte, für den nächsten Termin doch einen "Umzug" an. Dieser Wankelmut des scheinbar so boden- oder doch wenigstens saalständigen Richters sollte allerdings keinesfalls der interessierten demokratischen Öffentlichkeit zugute kommen. Ganz im Gegenteil drohte der von öffentlicher Kontrolle seiner Judikatur augenscheinlich alles andere als begeisterte Gerichtsherr an, überzogene staatsbürgerliche Teilnahmefreude nunmehr mit noch schärferen Restriktionen unterbinden zu wollen. Nun solle ein Saal ausgesucht werden, bei dem ein Einlaß nur "einzeln" nach vorheriger individueller Kontrolle möglich sei.
Ob damit eine Paßprüfung wie beim Grenzübertritt verbunden sein wird oder, das wäre doch mal fortschrittlich, vielleicht gar ein biometrischer Scan jedes Verfahrensbesuchers, wird abzuwarten bleiben. Gedankenlesegeräte, die eifrige Visionäre schon für eine greifbare Zukunft ankündigen, bleiben natürlich einstweilen noch Utopie. Aber schon mit den vorhandenen Ausschlußmöglichkeiten wird es den Wiegelmanns dieser Welt und natürlich dem real existierenden gleichnamigen Amtsrichter ohne weiteres möglich sein, die - wie es in der Reaktortechnik so schön heißt - "kritische Masse" auf ein möglichst minimales Maß zu reduzieren.
"Im Namen des Volkes": am liebsten ohne Volk
"So etwas" dürfe "nie mehr vorkommen", meinte der seine Überforderung somit nochmals unterstreichende "Vorsitzende". Denn heute sei sein Verfahren "gesprengt" worden, und zwar mit "Gewalt". Zutrittswünsche mit verbaler Lautstärke, ein Nachdrängeln, das bei etwa 100 Menschen, die sich vor einem engen Eingang klumpen, unvermeidbar ist - der Explosionspunkt für "Sprengungen" und Eskalationspunkt für "Gewalt" liegt im amtsrichterlichen Definitionskosmos des jungen Herrn Wiegelmann ausgesprochen niedrig.
Großeinsatz der Clownsarmee in der Kölner Innenstadt
Quelle: media.de.indymedia.org
Doch Glück für Wiegelmann: Dank Gnade der späten Geburt mußte er nicht den Stürmen von "68" standhalten, sondern darf im vergleichsweise windstillen Jahre 2008 seines Amtes walten. Da er selbst unter solch durchaus friedlichen Bedingungen zu Gelassenheit nicht die Souveränität aufbrachte, blieb ihm wohl subjektiv nur übrig, das Verhandeln sein zu lassen - und den "Souverän" des Rechts, in dessen "Namen" er seine Urteile verkündet, als Störenfried auszuschließen.
Schade, denn eigentlich hatte sich die "Clownsarmee" schon so sehr auf ein maßstabsetzendes Urteil im Sinne der gerade heute wieder dringlich erforderlichen Kriegs-Rechtsordnung gefreut, und das sogar vorweg "in tiefer Dankbarkeit und in Erwartung der gerechten Vergeltung unserer Sünden gegen die Ordnung der Herrschenden". So wird nun aber erst einmal die "gerechte Vergeltung" noch ein Weilchen warten müssen. (PK)
Online-Flyer Nr. 134 vom 20.02.2008
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