SUCHE
Unabhängige Nachrichten, Berichte & Meinungen
Druckversion
Inland
„Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern“
Medienmonopole – eine Gefahr für die Demokratie
Von Eckart Spoo
In der verfassungspolitischen Diskussion über die Pressefreiheit ist selten von der Freiheit des einzelnen Journalisten die Rede, oft aber vom Grundrecht aller Menschen in Deutschland, sich aus einer Vielzahl und Vielfalt von Publikationen umfassend zu informieren, um sich am gesellschaftlichen Leben, besonders an der politischen Meinungs- und Willensbildung, aktiv beteiligen zu können. Als 1965 der konservative Journalist Paul Sethe (Mitherausgeber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung) die Pressefreiheit suchte, fand er sie weder bei den Journalisten noch bei den auf Medien angewiesenen Bürgerinnen und Bürgern, sondern schon damals erkannte er, unter den realen Verhältnissen der Bundesrepublik Deutschland sei Pressefreiheit „die Freiheit von 200 reichen Leuten, ihre Meinung zu verbreiten“ bzw. durch von ihnen bezahlte Journalisten verbreiten zu lassen. Falls diese Definition zutrifft, wäre unser aller Grundrecht zum Privileg einer kleinen Gruppe von Unternehmern verkommen, die nach ihren Interessen öffentliche Meinung formen. Das Grundrecht wäre also in sein Gegenteil verkehrt. Tatsächlich erhob schon damals der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger den Anspruch: „Pressefreiheit bedeutet nur, daß jeder, der will und kann, eine Zeitung oder Zeitschrift herausgeben darf.“ Ähnlich äußerte sich in jener Zeit der erste Großverleger der Bundesrepublik, Axel Springer.
Axel Cäsar Springer
Foto: NRhZ-Archiv
Vor vier Jahrzehnten war die Pressekonzentration erst in ihren Anfängen, doch namentlich die wachsende Macht des Springer-Konzerns begann aufmerksame Demokraten schon zu beunruhigen – vor allem in Erinnerung daran, daß in der Weimarer Republik der vom ehemaligen Krupp-Generaldirektor Alfred Hugenberg geschaffene Pressekonzern publizistisch das Naziregime vorbereitet hatte. Immerhin gab es Ende der 1960er Jahre in großen Teilen des Bundesgebiets noch Zeitungskonkurrenz. Inzwischen aber ist das regionale Monopolblatt zur typischen deutschen Tageszeitung geworden. Inhaltlich sind die regionalen Monopolblätter einander sehr ähnlich. Merkwürdigerweise sind sie sich alle darin einig, für eine Wirtschaftsordnung zu werben, als deren Erfolgsprinzip sie die freie Konkurrenz rühmen, von der sie selber frei sind.
Nach dem Attentat auf Rudi Dutschke – Demonstration gegen Hetz-Artikel vor dem Springer-Verlag, Foto: NRhZ-Archiv
Zeitweilig waren die regionalen Monopolblätter noch eigenständig. Doch immer mehr von ihnen werden von großen Medienkonzernen geschluckt. Ein Beispiel: Anfang 2007 übernahm der Konzern der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung (WAZ) in Essen die Braunschweiger Zeitung, die einzige Zeitung in der zweitgrößten Stadt Niedersachsens und Umgebung. Der Verlag der Braunschweiger Zeitung war mit etwa 25 Prozent am Harz Kurier, der dominierenden Zeitung im Südharz, beteiligt. Ein halbes Jahr später erwarb der WAZ-Konzern auch die übrigen 75 Prozent. Dieser Konzern hatte in den vergangenen Jahrzehnten Schritt für Schritt den Zeitungsmarkt Ruhrgebiet erobert – rund sechs Millionen Konsumenten, an die sich der Handel über die Zeitungen des WAZ-Konzerns wendet.
Die größte dieser Zeitungen, eben die Westdeutsche Allgemeine Zeitung, ist in Deutschland das Tageblatt mit der zweithöchsten Auflage nach Springers Bild.
Öffentliche WAZ-Werbung für das umstrittene Mülheimer PPP-Projekt „Ruhrbania“ – nicht nur in der Zeitung, Quelle: MBI
Die Einnahmen aus dem Anzeigengeschäft sowie aus dem Zeitungs- und Zeitschriftenverkauf haben den Konzern so reich gemacht, daß er beispielsweise nach dem Zusammenbruch der DDR drei der vier Thüringer Tageszeitungen übernehmen konnte und nun in diesem Bundesland beinahe landesweit das Zeitungsmonopol hat. Aber auch in Österreich hat er sich angesiedelt (das weitaus auflagenstärkste Blatt des Landes, die Kronen Zeitung, gehört ihm zur Hälfte), und in Südosteuropa (Kroatien, Serbien, Makedonien, Bulgarien, Rumänien u.a.) hat er eine solche publizistische Vorherrschaft erreicht, daß in diesen Ländern jetzt die Frage diskutiert wird, wieweit sie unter diesen Umständen noch politisch souverän sind. Umgekehrt erregte in Deutschland schon der Kauf einer einzigen Tageszeitung, der Berliner Zeitung, durch ein ausländisches Unternehmen nationale Besorgnis, obwohl dieses Blatt in seiner Region nicht allein erscheint.
Seit langem gibt es im kleinsten Bundesland, dem Saarland, nur noch eine Tageszeitung, die Saarbrückener Zeitung. Sie geriet in den Besitz des Holtzbrinck-Konzerns (Stuttgart), der dann noch andere regionale Monopolblätter erwarb, so den Südkurier und die Lausitzer Rundschau. Zudem hat Holtzbrinck, in der Bundeshauptstadt mit dem Tagesspiegel vertreten, eine starke Position in der überregionalen Presse (Die Zeit, Handelsblatt u.a.).
Paul Sethes anfangs zitierte Äußerung ist dahingehend zu aktualisieren, daß der weitaus größte Teil der deutschen Presse heute in der Hand von nicht mehr als zehn Konzernen ist (Bauer, Bertelsmann, Burda, DuMont, Holtzbrinck, Ippen, Madsack, Springer, Stuttgarter Zeitungsverlag und WAZ). Anfangs war der Prozeß der regionalen Monopolisierung noch mit beschwichtigenden Hinweisen auf eine unabhängige überregionale Presse als Korrektiv begleitet.
Neven-DuMont-Haus – Glaspalast des Kölner Medienkonzerns
Quelle: wikipedia
Doch der Anschluß der Frankfurter Rundschau an den DuMont-Konzern (Monopolist in Köln und Halle, siehe zu den aktuellen Folgen NRhZ 146) und der Griff des (mit den Monopolen in Ulm und Ludwigshafen sowie neuerdings mit dem Schwarzwälder Boten verflochtenen) Stuttgarter Zeitungsverlags nach der Süddeutschen Zeitung bestätigen, daß eine nahezu ungehinderte marktwirtschaftliche Expansion Pressevielfalt zerstört. Hinzu kommt, daß die Zeitungs- und Zeitschriftenkonzerne auch im Hörfunk und Fernsehen ihre Macht ausbauen und neuerdings ein Internet-Portal nach dem anderen erwerben.
Der Bundesverband deutscher Zeitungsverleger hatte zu Beginn des Monopolisierungsprozesses verheißen, auflagenstarke Zeitungen könnten sich größere, leistungsfähigere Redaktionen leisten. Aber in Presse- wie auch in anderen Betrieben sparen die Eigentümer – eine marktwirtschaftliche Selbstverständlichkeit – nach Möglichkeit an Kosten, also auch und gerade an Personal. Wer in vielen anderen Ländern expandieren will, wie es die deutschen Medienkonzerne tun, braucht dafür erst einmal möglichst hohe Profite im Inland. Insgesamt haben die Medienkonzentration und die Sparmaßnahmen in den Medienunternehmen zur Folge, daß die Veröffentlichungs- und Verdienstmöglichkeiten für Autoren in Deutschland ständig abnehmen.
Eckart Spoo (links) - bis 1997
Redakteur der Frankfurter
Rundschau, heute bei „Ossietzky“
Foto: Gabriele Senft
Abhilfemöglichkeiten stehen seit langem in der Fachliteratur zur Diskussion, aber diese Diskussion erreicht die Öffentlichkeit nicht, weil die Konzernmedien kein Interesse daran haben. Zu erinnern ist an
– die nach der Niederringung der Nazi-Diktatur nahezu allgemeine Meinung, publizistische Monopole (damals der Rundfunk) gehörten in öffentlich-rechtliche Trägerschaft;
– die Versuche, Medien in genossenschaftlicher Trägerschaft ihrer Produzenten und Rezipienten herauszubringen (die beiden genossenschaftlich getragenen Alternativblätter tageszeitung und junge Welt können sich nicht zur Konkurrenz für Konzernblätter entwickeln, weil sie ohne Anzeigen der Finanz-, Markenartikel- und Handelskonzerne auskommen müssen);
– die Vorschläge, den redaktionellen Teil und den Reklameteil unternehmerisch zu trennen (auch aus der Erfahrung, daß Inserenten mit einer einzigen Anzeige bzw. einem Werbespot möglichst alle potentiellen Kunden im Verbreitungsgebiet eines Mediums erreichen wollen und daher kein eigenes Interesse an Medienkonkurrenz haben);
– die Forderungen nach presserechtlichen Vorschriften zur Herstellung innerer Vielfalt in Monopolmedien durch Stärkung der Rechtsstellung der Redaktionen und der einzelnen Journalisten gegenüber dem Verlag;
– die Forderung nach Aufhebung des Tendenzparagraphen im Mitbestimmungs- und Betriebsverfassungsgesetz, der Journalisten arbeitsrechtlich schlechter stellt als andere abhängig Beschäftigte, zumal dieser Paragraph den seit der Medienmonopolisierung obsolet gewordenen, unter demokratischen Gesichtspunkten unzulässigen Anspruch des Verlegers stützt, die Öffentlichkeit nach seinen persönlichen Interessen und Vorstellungen einseitig informieren und orientieren zu dürfen.
Die Bundesregierung – zuständig ist der Staatsminister für Kultur und Medien – beteuert in ihrer Broschüre „Im Bund mit der Kultur“: „Sie (die Bundesregierung; E.S.) sorgt dafür, daß ein pluralistisches Angebot von Rundfunk und Presse erhalten bleibt und ausgebaut wird, weil ohne freien Austausch der Meinungen und ohne Information die Demokratie nicht funktionieren kann.“ Sie sieht sich also verantwortlich, doch in Wahrheit hat die jetzige Bundesregierung wie schon ihre Vorgängerinnen die Schrumpfung der Medienvielfalt nicht aufgehalten, ebenso wenig wie der Bundestag oder die Bundesländer, bei denen verfassungsrechtlich die Hauptverantwortung liegt. Sie alle halten still und geraten unter zunehmenden Einfluß der genannten zehn großen Medienkonzerne, vor allem des größten, Bertelsmann, dessen Bertelsmann-Stiftung unter direkter Beteiligung zuständiger Politiker weitreichende politische Entscheidungen (Gesetze, internationale Abkommen) vorbereitet und dessen Tochterfirma Arvato sich anschickt, die öffentliche Verwaltung (als erstes jetzt die Stadtverwaltung Würzburg) zu übernehmen. (PK)
Dieser Beitrag ist im neuen Grundrechte-Report erschienen, der seit dem 13. Mai im Buchhandel erhältlich ist. „Grundrechte-Report - Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland“, Fischer Taschenbuch Verlag, Frankfurt/M.
Eckart Spoo ist verantwortlicher Redakteur der Zweiwochenschrift "Ossietzky" www.sopos.org/ossietzky
Die neun Bürgerrechtsorganisatoren, die jährlich den Grundrechte-Report herausgeben, veranstalten am 23./24. Mai einen gemeinsamen Kongress zum Zustand der Bürgerrechte in der Humboldt-Universität zu Berlin. Mehr als zwei Dutzend Experten aus Wissenschaft, Praxis, Medien und Bürgerrechtsbewegung werden in drei Plenarveranstaltungen und sechs Foren mit dem Publikum über die Entwicklungen der vergangenen Jahre und mögliche Alternativen diskutieren. Mehr Infos über den Republikanischen Anwältinnen- und Anwälte-Verein e. V., Haus der Demokratie und Menschenrechte, Greifswalder Straße 4, 10405 Berlin, RAVeV@t-online.de
Online-Flyer Nr. 147 vom 21.05.2008
Druckversion
Inland
„Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern“
Medienmonopole – eine Gefahr für die Demokratie
Von Eckart Spoo
In der verfassungspolitischen Diskussion über die Pressefreiheit ist selten von der Freiheit des einzelnen Journalisten die Rede, oft aber vom Grundrecht aller Menschen in Deutschland, sich aus einer Vielzahl und Vielfalt von Publikationen umfassend zu informieren, um sich am gesellschaftlichen Leben, besonders an der politischen Meinungs- und Willensbildung, aktiv beteiligen zu können. Als 1965 der konservative Journalist Paul Sethe (Mitherausgeber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung) die Pressefreiheit suchte, fand er sie weder bei den Journalisten noch bei den auf Medien angewiesenen Bürgerinnen und Bürgern, sondern schon damals erkannte er, unter den realen Verhältnissen der Bundesrepublik Deutschland sei Pressefreiheit „die Freiheit von 200 reichen Leuten, ihre Meinung zu verbreiten“ bzw. durch von ihnen bezahlte Journalisten verbreiten zu lassen. Falls diese Definition zutrifft, wäre unser aller Grundrecht zum Privileg einer kleinen Gruppe von Unternehmern verkommen, die nach ihren Interessen öffentliche Meinung formen. Das Grundrecht wäre also in sein Gegenteil verkehrt. Tatsächlich erhob schon damals der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger den Anspruch: „Pressefreiheit bedeutet nur, daß jeder, der will und kann, eine Zeitung oder Zeitschrift herausgeben darf.“ Ähnlich äußerte sich in jener Zeit der erste Großverleger der Bundesrepublik, Axel Springer.
Axel Cäsar Springer
Foto: NRhZ-Archiv
Vor vier Jahrzehnten war die Pressekonzentration erst in ihren Anfängen, doch namentlich die wachsende Macht des Springer-Konzerns begann aufmerksame Demokraten schon zu beunruhigen – vor allem in Erinnerung daran, daß in der Weimarer Republik der vom ehemaligen Krupp-Generaldirektor Alfred Hugenberg geschaffene Pressekonzern publizistisch das Naziregime vorbereitet hatte. Immerhin gab es Ende der 1960er Jahre in großen Teilen des Bundesgebiets noch Zeitungskonkurrenz. Inzwischen aber ist das regionale Monopolblatt zur typischen deutschen Tageszeitung geworden. Inhaltlich sind die regionalen Monopolblätter einander sehr ähnlich. Merkwürdigerweise sind sie sich alle darin einig, für eine Wirtschaftsordnung zu werben, als deren Erfolgsprinzip sie die freie Konkurrenz rühmen, von der sie selber frei sind.
Nach dem Attentat auf Rudi Dutschke – Demonstration gegen Hetz-Artikel vor dem Springer-Verlag, Foto: NRhZ-Archiv
Zeitweilig waren die regionalen Monopolblätter noch eigenständig. Doch immer mehr von ihnen werden von großen Medienkonzernen geschluckt. Ein Beispiel: Anfang 2007 übernahm der Konzern der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung (WAZ) in Essen die Braunschweiger Zeitung, die einzige Zeitung in der zweitgrößten Stadt Niedersachsens und Umgebung. Der Verlag der Braunschweiger Zeitung war mit etwa 25 Prozent am Harz Kurier, der dominierenden Zeitung im Südharz, beteiligt. Ein halbes Jahr später erwarb der WAZ-Konzern auch die übrigen 75 Prozent. Dieser Konzern hatte in den vergangenen Jahrzehnten Schritt für Schritt den Zeitungsmarkt Ruhrgebiet erobert – rund sechs Millionen Konsumenten, an die sich der Handel über die Zeitungen des WAZ-Konzerns wendet.
Die größte dieser Zeitungen, eben die Westdeutsche Allgemeine Zeitung, ist in Deutschland das Tageblatt mit der zweithöchsten Auflage nach Springers Bild.
Öffentliche WAZ-Werbung für das umstrittene Mülheimer PPP-Projekt „Ruhrbania“ – nicht nur in der Zeitung, Quelle: MBI
Die Einnahmen aus dem Anzeigengeschäft sowie aus dem Zeitungs- und Zeitschriftenverkauf haben den Konzern so reich gemacht, daß er beispielsweise nach dem Zusammenbruch der DDR drei der vier Thüringer Tageszeitungen übernehmen konnte und nun in diesem Bundesland beinahe landesweit das Zeitungsmonopol hat. Aber auch in Österreich hat er sich angesiedelt (das weitaus auflagenstärkste Blatt des Landes, die Kronen Zeitung, gehört ihm zur Hälfte), und in Südosteuropa (Kroatien, Serbien, Makedonien, Bulgarien, Rumänien u.a.) hat er eine solche publizistische Vorherrschaft erreicht, daß in diesen Ländern jetzt die Frage diskutiert wird, wieweit sie unter diesen Umständen noch politisch souverän sind. Umgekehrt erregte in Deutschland schon der Kauf einer einzigen Tageszeitung, der Berliner Zeitung, durch ein ausländisches Unternehmen nationale Besorgnis, obwohl dieses Blatt in seiner Region nicht allein erscheint.
Seit langem gibt es im kleinsten Bundesland, dem Saarland, nur noch eine Tageszeitung, die Saarbrückener Zeitung. Sie geriet in den Besitz des Holtzbrinck-Konzerns (Stuttgart), der dann noch andere regionale Monopolblätter erwarb, so den Südkurier und die Lausitzer Rundschau. Zudem hat Holtzbrinck, in der Bundeshauptstadt mit dem Tagesspiegel vertreten, eine starke Position in der überregionalen Presse (Die Zeit, Handelsblatt u.a.).
Paul Sethes anfangs zitierte Äußerung ist dahingehend zu aktualisieren, daß der weitaus größte Teil der deutschen Presse heute in der Hand von nicht mehr als zehn Konzernen ist (Bauer, Bertelsmann, Burda, DuMont, Holtzbrinck, Ippen, Madsack, Springer, Stuttgarter Zeitungsverlag und WAZ). Anfangs war der Prozeß der regionalen Monopolisierung noch mit beschwichtigenden Hinweisen auf eine unabhängige überregionale Presse als Korrektiv begleitet.
Neven-DuMont-Haus – Glaspalast des Kölner Medienkonzerns
Quelle: wikipedia
Doch der Anschluß der Frankfurter Rundschau an den DuMont-Konzern (Monopolist in Köln und Halle, siehe zu den aktuellen Folgen NRhZ 146) und der Griff des (mit den Monopolen in Ulm und Ludwigshafen sowie neuerdings mit dem Schwarzwälder Boten verflochtenen) Stuttgarter Zeitungsverlags nach der Süddeutschen Zeitung bestätigen, daß eine nahezu ungehinderte marktwirtschaftliche Expansion Pressevielfalt zerstört. Hinzu kommt, daß die Zeitungs- und Zeitschriftenkonzerne auch im Hörfunk und Fernsehen ihre Macht ausbauen und neuerdings ein Internet-Portal nach dem anderen erwerben.
Der Bundesverband deutscher Zeitungsverleger hatte zu Beginn des Monopolisierungsprozesses verheißen, auflagenstarke Zeitungen könnten sich größere, leistungsfähigere Redaktionen leisten. Aber in Presse- wie auch in anderen Betrieben sparen die Eigentümer – eine marktwirtschaftliche Selbstverständlichkeit – nach Möglichkeit an Kosten, also auch und gerade an Personal. Wer in vielen anderen Ländern expandieren will, wie es die deutschen Medienkonzerne tun, braucht dafür erst einmal möglichst hohe Profite im Inland. Insgesamt haben die Medienkonzentration und die Sparmaßnahmen in den Medienunternehmen zur Folge, daß die Veröffentlichungs- und Verdienstmöglichkeiten für Autoren in Deutschland ständig abnehmen.
Eckart Spoo (links) - bis 1997
Redakteur der Frankfurter
Rundschau, heute bei „Ossietzky“
Foto: Gabriele Senft
– die nach der Niederringung der Nazi-Diktatur nahezu allgemeine Meinung, publizistische Monopole (damals der Rundfunk) gehörten in öffentlich-rechtliche Trägerschaft;
– die Versuche, Medien in genossenschaftlicher Trägerschaft ihrer Produzenten und Rezipienten herauszubringen (die beiden genossenschaftlich getragenen Alternativblätter tageszeitung und junge Welt können sich nicht zur Konkurrenz für Konzernblätter entwickeln, weil sie ohne Anzeigen der Finanz-, Markenartikel- und Handelskonzerne auskommen müssen);
– die Vorschläge, den redaktionellen Teil und den Reklameteil unternehmerisch zu trennen (auch aus der Erfahrung, daß Inserenten mit einer einzigen Anzeige bzw. einem Werbespot möglichst alle potentiellen Kunden im Verbreitungsgebiet eines Mediums erreichen wollen und daher kein eigenes Interesse an Medienkonkurrenz haben);
– die Forderungen nach presserechtlichen Vorschriften zur Herstellung innerer Vielfalt in Monopolmedien durch Stärkung der Rechtsstellung der Redaktionen und der einzelnen Journalisten gegenüber dem Verlag;
– die Forderung nach Aufhebung des Tendenzparagraphen im Mitbestimmungs- und Betriebsverfassungsgesetz, der Journalisten arbeitsrechtlich schlechter stellt als andere abhängig Beschäftigte, zumal dieser Paragraph den seit der Medienmonopolisierung obsolet gewordenen, unter demokratischen Gesichtspunkten unzulässigen Anspruch des Verlegers stützt, die Öffentlichkeit nach seinen persönlichen Interessen und Vorstellungen einseitig informieren und orientieren zu dürfen.
Die Bundesregierung – zuständig ist der Staatsminister für Kultur und Medien – beteuert in ihrer Broschüre „Im Bund mit der Kultur“: „Sie (die Bundesregierung; E.S.) sorgt dafür, daß ein pluralistisches Angebot von Rundfunk und Presse erhalten bleibt und ausgebaut wird, weil ohne freien Austausch der Meinungen und ohne Information die Demokratie nicht funktionieren kann.“ Sie sieht sich also verantwortlich, doch in Wahrheit hat die jetzige Bundesregierung wie schon ihre Vorgängerinnen die Schrumpfung der Medienvielfalt nicht aufgehalten, ebenso wenig wie der Bundestag oder die Bundesländer, bei denen verfassungsrechtlich die Hauptverantwortung liegt. Sie alle halten still und geraten unter zunehmenden Einfluß der genannten zehn großen Medienkonzerne, vor allem des größten, Bertelsmann, dessen Bertelsmann-Stiftung unter direkter Beteiligung zuständiger Politiker weitreichende politische Entscheidungen (Gesetze, internationale Abkommen) vorbereitet und dessen Tochterfirma Arvato sich anschickt, die öffentliche Verwaltung (als erstes jetzt die Stadtverwaltung Würzburg) zu übernehmen. (PK)
Dieser Beitrag ist im neuen Grundrechte-Report erschienen, der seit dem 13. Mai im Buchhandel erhältlich ist. „Grundrechte-Report - Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland“, Fischer Taschenbuch Verlag, Frankfurt/M.
Eckart Spoo ist verantwortlicher Redakteur der Zweiwochenschrift "Ossietzky" www.sopos.org/ossietzky
Die neun Bürgerrechtsorganisatoren, die jährlich den Grundrechte-Report herausgeben, veranstalten am 23./24. Mai einen gemeinsamen Kongress zum Zustand der Bürgerrechte in der Humboldt-Universität zu Berlin. Mehr als zwei Dutzend Experten aus Wissenschaft, Praxis, Medien und Bürgerrechtsbewegung werden in drei Plenarveranstaltungen und sechs Foren mit dem Publikum über die Entwicklungen der vergangenen Jahre und mögliche Alternativen diskutieren. Mehr Infos über den Republikanischen Anwältinnen- und Anwälte-Verein e. V., Haus der Demokratie und Menschenrechte, Greifswalder Straße 4, 10405 Berlin, RAVeV@t-online.de
Online-Flyer Nr. 147 vom 21.05.2008
Druckversion
NEWS
KÖLNER KLAGEMAUER
FILMCLIP
FOTOGALERIE