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Aktueller Online-Flyer vom 24. November 2024  

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Arbeit und Soziales
Ein Schritt im zivilen Widerstand gegen Bildung nach Geldbeutel
Studiengebühren am Ende
Von Imke Buß

Studiengebühren sind die beste Möglichkeit, um die Chancen vieler junger Menschen weiter zu verschlechtern. Vor wenigen Tagen wurde wiederholt bewiesen, dass es anders herum geht – nicht nur die Einführung, sondern auch die Abschaffung von Studiengebühren ist möglich. Die Landtagsmehrheit in Hessen hat die Studiengebühren nach zwei Semestern wieder abgeschafft und somit endlich die Zeichen der Zeit erkannt.

Wenn man einen Blick in die Vergangenheit wirft, sieht man, dass die gleiche Entscheidung schon vor 37 Jahren getroffen wurde um eine Öffnung der Hochschulen und eine breitere Bildungsbeteiligung zu erreichen. Damals wurden die so genannten Hörergelder von rund 150 D-Mark abgeschafft. Folge war eine deutliche Steigerung der Studierendenzahlen und ein höherer Anteil an Studierenden auch aus weniger gut betuchten Elternhäusern.


Imke Buß | Foto: privat                                   
 Wenn man sich die heutigen Ziele der Bildungspolitik ansieht, erkennt man viele Parallelen zu den Erwägungen vor 40 Jahren. Die Pisa Studie sowie viele weitere Erhebungen haben den Politikerinnen und Politikern aus Bund und Ländern deutlich gemacht, dass die Chancen vieler Kinder und Jugendlicher verspielt werden. Auch das Deutsche Studentenwerk liefert regelmäßig eindrucksvolle Zahlen darüber, wie gering die Chance ist, ohne akademischen Hintergrund der Eltern an die Hochschule zu gelangen. Diese liegt nämlich um 3,6 mal niedriger als bei Kindern mit Eltern, die einen akademischen Abschluss erworben haben. Dürfen solche Ungerechtigkeiten weiter gelten, ohne dass jegliche Kraftanstrengung unternommen wird, die möglich ist? Die klare Antwort muss sein: nein! Die Politik muss mit Rat von Expertinnen und Experten ein Konzept entwickeln, wie der Problematik begegnet werden kann.

Studiengebühren verhindern Bildungsziel der Bundesregierung

Die Antwort auf die gerade aufgeworfene Frage wird von einigen Bundesländern jedoch im Bereich Hochschule auf eine sehr eigenwillige Weise beantwortet. So haben in den letzten Jahren CDU-geführter Bundesländer Studiengebühren eingeführt, obwohl eine Befragung der Hochschul-Information-System GmbH (HIS) unter Hochschulzugangsberechtigten, die kein Studium aufnahmen, Erschreckendes ergeben hat. 25 % der Befragten gaben an, Studiengebühren nicht zahlen zu können. Weitere 19 % sagten, allgemein nicht die finanziellen Voraussetzungen für ein Studium zu haben. Ein weiterer wichtiger Indikator ist die Studienanfängerquote. Wenn man die Anzahl der StudienanfängerInnen ins Verhältnis setzt zu den studienberechtigten SchulabgängerIinnen, ergibt sich für das Jahr 2004/05 ein Wert von 79,2 % – zwei Jahre später liegt dieser Wert nur noch bei 60 %. Dies bedeutet, dass fast 20 % weniger studienberechtigte SchulabgängerInnen ein Studium aufnehmen. Genau in den dargestellten Zeitraum fällt auch das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, welches im Januar 2005 das grundsätzliche Verbot von Studiengebühren für das Erststudium nicht auf Bundesebene festschreiben wollte sondern die Entscheidung aus kompetenzrechtlichen Gründen auf die Länder verwiesen hat. Die Sicherheit, ein studiengebührenfreies Studium absolvieren zu können, war ab diesem Zeitpunkt nicht mehr gegeben.


Elitebildung nach Kassenlage...

Dies zeigt deutlich, dass das Ziel einer breiteren Bildungsbeteiligung – das Ziel der Bundesregierung ist es, mindestens 40 % eines Altersjahrganges zu einem Hochschulabschluss zu führen – mit der Einführung von Studiengebühren nicht erreicht werden kann. Auch der Pakt für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte – kurz UN-Sozialpakt – hat das erkannt. Dieser Pakt ist seit 1973 in Deutschland ratifiziert und ging durch die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Bundesrecht über. Wichtiger Bestandteil des Regelwerkes ist der Artikel 13, Absatz 2c, der besagt, dass „der Hochschulunterricht auf jede geeignete Weise, insbesonde­re durch allmähliche Einführung der Unentgeltlichkeit, jedermann gleichermaßen entsprechend seinen Fähigkeiten zugänglich ge­macht werden muss“.

Studiengebühren diskriminieren

Die Unterzeichnerstaaten verpflichten sich, „unter Ausschöpfung aller seiner Möglichkeiten Maßnahmen zu treffen, um nach und nach mit allen geeigneten Mitteln, vor allem durch gesetzgeberische Maßnahmen, die volle Verwirklichung der in diesem Pakt anerkannten Rechte zu erreichen“ (Artikel 2, Absatz 1). Im darauf folgenden Absatz wird festgehalten, dass die im Pakt verkündeten Rechte „ohne Diskriminierung hinsichtlich der Rasse, der Hautfarbe, des Geschlechts, der Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauung, der nationalen oder sozialen Herkunft, des Vermögens, der Geburt oder des sonstigen Status ausgeübt werden“ sollen. Hier sind also explizit die finanziellen Voraussetzungen und die soziale Herkunft genannt, von denen der Hochschulzugang nicht beeinflusst werden darf. Die Vereinten Nationen und die Unterzeichnerstatten erkennen durch die Regelung der Studiengebührenfreiheit an, dass diese junge Menschen vom Hochschulstudium abhalten können.


...endlich vor dem Aus? | Plakate: arbeiterfotografie

Die Konsequenzen, die Hessen vor Kurzem gezogen hat, bestätigen also nicht nur die aktuellen Studien sondern führen auch das derzeit geltende Bundesrecht aus. Wenn die Politik wirklich weniger soziale Selektion und mehr gut qualifizierte junge Leute haben will, muss sie auch Chancen schaffen und nicht durch weitere Hürden den Weg noch steiniger machen. Die Abschaffung der Studiengebühren in allen Bundesländern und der Fortbestand der Studiengebührenfreiheit in weiteren sechs Bundesländern ist hierbei nur ein Aspekt. Viele weitere Schritte auf dem Weg zu mehr Bildungsbeteiligung müssen folgen, um die Schere zwischen arm und reich nicht noch weiter zu öffnen. (HDH)

Imke Buß ist seit 2007 Vorstandsmitglied im Freien Zusammenschluss der StudentInnenschaften (fzs) und Bologna-Expertin für den Deutschen Akademischen Austauschdienst.


Online-Flyer Nr. 153  vom 02.07.2008

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