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Aktueller Online-Flyer vom 23. November 2024  

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Inland
Der Blick in den Computer und ins Schlafzimmer
Orwell 2009
Von Wolfgang Bittner

Der CDU-Bundesinnenminister und die SPD-Justizministerin sagen, sie wollen die Bevölkerung schützen. Sie haben ein Gesetz zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt vorbereitet. Neben Online-Durchsuchungen, über die ja seit längerem diskutiert wird, sind weitere äußerst bedenkliche Maßnahmen vorgesehen. Zum Beispiel könnte das Bundeskriminalamt demnächst Telefone anzapfen, Daten speichern sowie Wohnungen „verwanzen“, mit Kameras ausspähen und zu diesem Zweck auch Wohnungen heimlich betreten und durchsuchen.

schaeuble und zypries
Sind sich einig - Schäuble und Zypries
Quelle: www.bmi.bund.de


Damit würde sich das BKA, das einst neben den Länderpolizeibehörden mehr als Datensammelstelle, technisches Labor und internationales Verbindungsbüro gegründet wurde, in eine Bundespolizei ähnlich dem FBI in den USA verwandeln. Ein besonders kritischer Punkt ist dabei die Aufhebung der Trennung von Polizei und Geheimdiensten – ein Gebot, das nach den bitteren Erfahrungen aus der Nazizeit eingeführt wurde.
 
Allerdings sollen die weitreichenden in die Intimsphäre eingreifenden Maßnahmen nur erlaubt sein, wenn Leib, Leben oder Freiheit einer Person in Gefahr ist, wenn die Grundlagen des Staates bedroht sind oder Sachen von bedeutendem Wert, deren Erhaltung im öffentlichen Interesse geboten ist. Grundsätzlich soll dazu eine richterliche Anordnung erforderlich sein. Aber die Voraussetzungen für solche Eingriffe liegen bekanntlich nach bisheriger nachrichtendienstlicher Wahrnehmung schon im Verdachtsfall vor, und bei Gefahr im Verzug – was in der Praxis schnell mal der Fall ist – darf ohnehin sofort gehandelt werden, sodass für die neue „Bundespolizei“ bisher noch als lästige Behinderungen empfundenen rechtsstaatlichen Bedingungen entfallen würden.
 
Sachverständige: Erhebliche Mängel
 
Zwar hat das Bundesverfassungsgericht für die Wohnraumüberwachung und die Datenspeicherung Grenzen gesetzt, um den „Kernbereich privater Lebensgestaltung“ zu schützen. So müssen Ermittler die Überwachung unterbrechen, wenn über Privates gesprochen wird, es dürfen keine Erkenntnisse aus zufällig mitgehörten Privatgesprächen verwendet werden und Daten dürfen nur unter bestimmten Voraussetzungen gespeichert werden. Ob aber diese Beschränkungen in der Praxis und bei womöglich akuter Terrorismusgefahr Beachtung finden, ist zumindest fraglich.
 
Der Gesetzentwurf hat dem Bundestag in erster Lesung am 20. Juni vorgelegen. Am 15. September wurden dann in einer öffentlichen Anhörung vor dem Innenausschuss elf Sachverständige aus Justiz und Polizei befragt, von denen mehrere die Auffassung vertraten, dass der Entwurf erhebliche Mängel aufweise. Unter anderem wurden Grundrechtsverletzungen moniert und Kompetenzkollisionen zwischen Bund und Ländern befürchtet.
 
Politische Tricksereien
 
Auch viele Abgeordnete der SPD und der Oppositionsparteien haben die Gesetzesvorlage heftig kritisiert. Peter Struck hat Schäuble vorgeworfen hat, sein Vorhaben zur Ausforschung „informationstechnischer Systeme“ mit politischen „Tricksereien“ durchsetzen zu wollen. Sabine Leutheusser-Schnarrenberger machte verfassungsrechtliche Bedenken geltend, Grietje Bettin legte Schäuble den Rücktritt nahe, Volker Beck sprach von einem „schwarzen Tag für die Bürgerrechte“, Ulla Jelpke beschwor die Gefahr einer „geheim ermittelnden Staatspolizei“. Der frühere Bundesinnenminister Gerhart Rudolf Baum (FDP) warnte schon vor längerer Zeit, wir seien „auf dem Weg in einen Überwachungsstaat“ und dass alles, was technisch möglich ist, eines Tages gemacht werde.
 
Gerhard Baum
Gerhart Baum: „Auf dem Weg
in einen Überwachungsstaat“
Quelle: NRhZ-Archiv
Dagegen nahmen der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion, Wolfgang Bosbach, und andere CDU- und CSU-Abgeordnete positiv Stellung; und der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Dieter Wiefelspütz, äußerte die Meinung, das BKA-Gesetz spiegele recht gut, wie Deutschland mit dem Terrorismus umgehen wolle: „Rechtsstaatlich, mit Augenmaß und Verstand.“ Bundesinnenminister Schäuble vertritt die Auffassung, das Gesetz sei „ein wichtiger Baustein in der Sicherheitsarchitektur der Bundesrepublik Deutschland“.
 
Dennoch erscheint das alles äußerst bedenklich, und nicht wenige durchaus demokratisch gesonnene Menschen haben mehr Angst vor diesem BKA-Gesetz als vor dem Terrorismus. Wir erinnern uns an eklatant illegale Geheimdienstaktionen bei weitaus gemäßigterer Gesetzeslage: Beispielsweise an die Bespitzelung des Atomkraftmanagers Claus Traube im Jahre 1976 oder an das so genannte Celler Loch, als Geheimdienstmitarbeiter 1978 ein Loch in die Außenmauer der Justizvollzugsanstalt in Celle sprengten, um einen Informanten in die RAF einzuschleusen. Und erst kürzlich stellte das Bundesverfassungsgericht die Verfassungswidrigkeit der Durchsuchung von Redaktionsräumen der Zeitschrift „Cicero“ fest.
 
Beispiele Lidl und Telekom
 
Hinzu kommt, dass – nicht nur in Deutschland – immer wieder Fälle von behördlichem und privatem Missbrauch angeblich höchst geheimer Daten und von Überwachungsbefugnissen bekannt werden. Die Handelskette Lidl und die Deutsche Telekom sind nur zwei Beispiele dafür. Insofern trifft der Einwand nicht: Wer nichts zu verberge habe, brauche nichts befürchten. Fehlverhalten besonders von geheimdienstlichen Organisationen, Überreaktionen und missbräuchliche Verwendung von Daten lassen sich erfahrungsgemäß nicht ausschließen. Wir werden also in Zukunft sicherlich öfter als bisher durch unsere Boulevardpresse reich bebildert erfahren können, wer von den Politikern, Managern, Stars, königlichen Hoheiten und den Nachbarn im Hotelzimmer kokst, zu Hause ungewöhnlichen Sexualpraktiken frönt oder Steuern hinterzieht.
 
Auszuschließen wäre auch nicht, dass sich Sozialämter, Jugendämter, Krankenkassen und wer weiß, wer noch, die gesammelten Daten im Wege von Vernetzungen, Amtshilfe und Datenklau zu Nutze machen könnten. Demonstrationen, wie sie während der Studentenrevolte von 1968 oder in jüngerer Zeit anlässlich des G8-Gipfels in Heiligendamm stattfanden, könnten bereits im Vorfeld ausgekundschaftet und gestoppt werden. Die Rädelsführer könnten demnächst eventuell schon vorsorglich in Gewahrsam genommen werden, sind doch nicht selten Leib und Leben von Polizeibeamten, Sachen von bedeutendem Wert, wenn nicht sogar die Grundlagen des Staates bedroht, wie viele unserer Politiker und sonstige sich als staatstragend betrachtende Einsatzkräfte meinen und einige Medien uns glauben machen wollen.
 
Zu jeder Zeit an jedem Ort
 
Durch Abhörmaßnahmen, Ortung von Mobiltelefonen, Datenspeicherung, Kameraüberwachung auf Straßen und Autobahnen sowie eine flächendeckende Fingerabdruck-Kartei wäre der Zugriff auf viele Bürger zu jeder Zeit an jedem Ort möglich. Es fehlte nur noch, dass der Personalausweis, den jeder bei sich zu tragen hat, mit einem elektronischen Ortungschip versehen würde. Wenn dann noch der Einsatz der Bundeswehr im Innern ermöglicht wird, stünde absoluter Sicherheit aus der Perspektive unserer Sicherheitspolitiker nichts mehr im Wege. Ob wir damit die Genugtuung hätten, künftig in dem sichersten Gemeinwesen, das je auf deutschem Boden existierte, leben zu dürfen, ist zu bezweifeln.
 
Erlaubt sei ein Blick in die USA, wo nach dem 11. September 2001 wesentliche Bürgerrechte eingeschränkt oder ausgesetzt worden sind. Die Auswirkungen sind bedrohlich; dort sprechen Bürgerrechtler bereits von faschistoiden Verhältnissen, was – genau betrachtet – nicht von der Hand zu weisen ist. Und was in den USA passiert, kommt bekanntlich mit immer kürzerer zeitlicher Verzögerung zu uns.
 
Arroganz der Macht
 
Ohnehin hat die Arroganz der Macht in den letzten Jahren in Deutschland in allen gesellschaftlichen Bereichen merklich zugenommen. Wir nehmen das nicht nur im Umgang mit manchen Behörden wahr, sondern sehen es insbesondere am Verhalten von nicht wenigen Politikern und Managern, für die lukrative Nebentätigkeiten, Bonuszahlungen oder Abfindungen in Millionenhöhe auf Kosten der Allgemeinheit und trotz Fehlverhaltens zur Selbstverständlichkeit geworden sind. Anzunehmen, dass in der geheimdienstlichen Tätigkeit mehr rechtsstaatliche oder gar moralische Verhaltensweisen gelten, dürfte eine Illusion sein. Die Erfahrung lehrt, dass sich solche omnipotenten Apparate leicht verselbständigen können und dass dann eine Rückkehr zur Normalität unwahrscheinlich ist.
 
Am 12. November sollen nun im Bundestag die zweite und dritte Lesung des – wie es heißt, „überarbeiteten“ – BKA-Gesetzes stattfinden, das die Bundesregierung bereits beschlossen hat. Die Neufassung weist jedoch keine grundlegenden Änderungen auf; der ehemalige Innenminister Gerhart Rudolf Baum spricht von „kleineren kosmetischen Eingriffen“. Es ist zu befürchten, dass die Mehrheit im Bundestag das Gesetz während Weltfinanzkrise und Regierungsneubildung in den USA trotz massiver Kritik von Sachverständigen ohne großen öffentlichen Widerstand verabschieden wird. (PK)

Online-Flyer Nr. 172  vom 12.11.2008

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