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Aktueller Online-Flyer vom 22. Dezember 2024  

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Lokales
Zwischenbericht über Kriegsgegner, die Opfer der NS-Militärjustiz wurden
Denkmal für die Kölner Deserteure
Von Malle Bensch-Humbach

Wie jedes Jahr findet auch am kommenden 27. Januar in der Antoniterkirche eine Gedenkveranstaltung statt: Kölner Bürger gedenken der Opfer des NS-Regimes. Diese Veranstaltung geht ursprünglich auf die Initiative einzelner Bürger zurück, wird aber heute von einem breiten Bündnis zahlreicher Gruppen, Parteien und Organisationen getragen, die sich trotz unterschiedlichster politischer und weltanschaulicher Ansichten im Gedenken an die NS-Opfer einig sind und nächstes Jahr ein Deserteur-Denkmal vor dem EL-DE-Haus aufstellen wollen. Dafür wird jetzt um Spenden geworben. 
EL-DE-Haus
EL-DE-Haus Köln. Gegenüber soll das Denkmal für die Deserteure errichtet werden. | Foto: www.nsdok.de

Im Jahr 2006 standen im Mittelpunkt des Gedenkens in der Antoniterkirche die Opfer der NS-Militärjustiz, Kölner Deserteure. Im Anschluss an die beeindruckende Veranstaltung entstand der Wunsch, eine Gedenkstätte für die Menschen einzurichten, die sich - auf welche Weise auch immer - dem mörderischen Krieg der Wehrmacht entzogen und dabei oft ihr Leben riskiert oder gar verloren hatten. Dies schien besonders vor dem Hintergrund heutiger völkerrechtswidriger weltweiter militärischer Einsätze notwendig.
 
Ein entsprechender Antrag an den Rat der Stadt Köln - eingereicht von der PDS-Fraktion - fand breite Unterstützung. Der Rat beschloss, dass Köln ein Denkmal für die Opfer der NS-Militärjustiz bekommen solle. Es soll gegenüber dem EL-DE-Haus am Appellhofplatz aufgestellt werden. Das NS-Dokumentationszentrum richtete inzwischen eine Projektgruppe ein, die sich mit der Umsetzung dieses Vorhabens beschäftigt und die hier dokumentierten Recherchen gemacht hat.


Deserteure, die überlebten, und Kriegsgegner auf einer Kölner Friedensdemo
Quelle: NRhZ-Archiv


Schon bei der Vorbereitung der Gedenkveranstaltung zum 27. Januar hatte sich herausgestellt, dass die Quellenlage für Köln mehr als dürftig war. Eine gründliche Recherche im Militärarchiv Freiburg war angesagt. Ehrenamtlich wälzten fünf Leute die völlig verstaubten Akten, um Kölner Fälle herauszufischen. Konkret sah das so aus: Etwa 12.000 Akten eines zentralen Wehrmachtsgerichtslagen dort nach Delikten sortiert, 12.000 Akten über Fahnenflucht. Es stellte sich heraus, dass die weitaus meisten nicht abgeschlossene Fälle enthielten.
 
Blick in die Akten
 
Eine andere Quelle bilden die Akten der Divisionsgerichte. Die Akten der Divisionen sind nicht nach Delikten sortiert, enthalten also alle möglichen Delikte, wie sie auch an zivilen Gerichten vorkommen. (Diebstahl, Urkundenfälschung, Unterschlagung, Mord, Leichenfledderei, usw.). Darüber hinaus enthalten sie auch die Verfahren über Anklagen wegen Fahnenflucht, unerlaubter Entfernung, Wehrkraftzersetzung, Militärischen Ungehorsams, Wachvergehens, Landesverrat und anderer militärischer „Vergehen“. Je nach Fortlauf des Krieges sind diese Akten umfangreich oder nicht. Sie enthalten neben den üblichen juristischen Dokumenten wie Anklageschrift und Urteilen auch persönliche Dokumente wie Feldpostbriefe, Fotos, usw..
 
Eine weitere Möglichkeit der Recherche bot die sogenannte Todesurteilskartei. Diese Kartei ist keine originale Quelle, sondern eine karteimässige Erfassung von Gerichtsakten und gleichzeitig ein Hilfsmittel zum Auffinden solcher Akten. Die Kärtchen sind nach den Nummern der Divisionsgerichte geordnet und enthalten nur knappste Hinweise über die Verurteilten, in den seltensten Fällen die Geburtsorte, aber nie Wohnorte. „Kölner“ konnte man also so nicht ermitteln.


Ab Herbst 2009 soll hier zwischen Gericht und EL-DE-Haus anstelle der Reklamesäule das Denkmal für Kölner Deserteure stehen. | Foto: NS Dok

Deswegen haben wir uns dafür entschieden, die Todesurteile der in Köln ansässigen Gerichte des sogenannten Ersatzheers auszuwerten. Im Ersatzheer wurden die Rekruten ausgebildet, und zu diesem Ersatzheer gehörten auch die von der Front zurückgekehrten verletzten oder kranken Soldaten.
 
Bei der Suche nach Todesurteilen haben wir uns dann auf solche Fälle konzentriert, wo die Urteile auch in Köln vollstreckt wurden. Gefunden haben wir insgesamt 72, vermutlich waren es aber mehr. Von 20 Verfahren, die mit Hinrichtungen in Köln endeten, haben wir Akten gefunden, darunter vier von in Köln geborenen Soldaten.

Viele Namen, viele Fragen

 
Die Recherchen in den Gerichtsakten förderten erste Ergebnisse, zugleich aber auch viele Fragen zutage. Vorab: Zur Einordnung der Recherche-Ergebnisse sind zwei Punkte von Belang. Erstens handelt sich bei den Quellen um offizielle Akten der NS-Militärjustiz. Zusammengestellt von Militärstaatsanwälten, Polizei, Gerichten, um fahnenflüchtige Soldaten, ihre Helfer und Unterstützer zu fassen und zu verurteilen. Diese „Täter“-Akten geben wenig Auskunft darüber, welche Beweggründe die einzelnen Angeklagten hatten. Wer klug war, versuchte im Gegenteil möglichst harmlose und sozial-adaequate Gründe für sein Verhalten anzugeben. Politische Motive konnten den sicheren Tod bedeuteten.

Waldstueck
Hier wurden Deserteure hingerichtet – ehemaliger Schießplatz in Köln-Dünnwald
Foto: NS Dok


Zweitens sind viele Fälle in den vorliegenden Akten nicht abgeschlossen. In einigen Fällen wurde noch im Frühjahr 1945 erfolglos gefahndet. Andere schließen mit einem beschlagnahmten Brief, den der Soldat aus der Kriegsgefangenschaft an seine Angehörigen abgeschickt hatte. Als weitere Beweise für eine Kriegsgefangenschaft wurden Flugblätter der sowjetischen Armee herangezogen, die deutsche Soldaten zitieren. Einige Akten enden mit dem Todesurteil und den Anweisungen zur geplanten Vollstreckung, ohne dass ersichtlich wird, ob der Soldat dem Henker tatsächlich zum Opfer gefallen ist. Wiederum andere Akten schließen damit ab, dass der Vorgang an andere Dienststellen abgeben wird, weil die Fahndung im Sande verlief. In allen diesen Fällen sind ergänzende Nachforschungen notwendig, um den Ausgang der Geschichten zu ermitteln. Die Quellenlage ist insofern paradox, als die Fälle der hingerichteten Deserteure klarer dokumentiert erscheinen als diejenigen der untergetauchten, verschwundenen, ihrem Truppenteil abhanden gekommenen Soldaten - also der möglicherweise erfolgreichen Deserteure. Dennoch geben die aufgefundenen Quellen erste Einblicke in die Geschichte der Deserteure in der Kölner Region.
 
Ergebnisse in Zahlen
 
Die Projektgruppe hat bei ihren Recherchen im Militärarchiv in Freiburg bisher 104 Fälle von Kölner Soldaten gefunden, die vor dem Krieg flüchteten oder dies planten. Rund 55 Prozent der Fälle betreffen Fahnenflucht, also den Versuch, sich der Wehrmacht dauerhaft zu entziehen. 45 Prozent wurden als „Unerlaubte Entfernung“ gewertet und damit als vorübergehende Abwesenheit. Soldaten haben aber nicht nur durch begrenzte oder endgültige Entfernung „von der Truppe“ versucht, sich dem Befehl zu töten zu entziehen. Als Wehrkraftzersetzung wurde auch gewertet, wenn Soldaten gefälschte medizinische Gutachten vorlegten, um dienstuntauglich zu erscheinen. Oder es wurde die Anschuldigung erhoben, Soldaten hätten sich absichtlich verletzt oder verletzen lassen, damit sie nicht weiter kämpfen mussten („Selbstverstümmelung“). Weitere Anklagen bezogen sich auf „Feigheit vor dem Feind“: Soldaten wurden angeklagt, weil sie sich aus Kampfhandlungen zurückzogen, befehlswidrig Stellungen verliessen usw. Damit sind ganz verschiedene Strategien von widerständigem Verhalten auch von Soldaten aus Köln dokumentiert.
 
„Widerstand des kleinen Mannes“
 
Die Akten der NS-Militärjustiz bieten Informationen über die Opfer, sie verraten aber auch eine ganze Menge über die Täter, ihre Verfolgungsakribie, die Verfahren und nicht zuletzt über das Menschenbild der Richter und Anwälte.
 
Nahezu alle Akten beginnen mit einem Personalblatt, auf dem die wichtigsten Angaben wie Name, Alter, Beruf, Wohnort, Familienstand vermerkt sind. Auch die Namen der nächsten Angehörigen sind registriert ebenso der militärische Rang. Die vorliegenden Kölner Fälle beweisen, dass mit Recht bei Desertion vom „Widerstand des kleinen Mannes“, gesprochen wird. Nahezu alle Fälle betreffen untere Dienstgrade wie Schütze, Gefreiter, Grenadier, Funker. Mit bürokratischer Gründlichkeit ist auf dem Personalbogen auch das „Ausscheiden“ der Soldaten vorgesehen - hier in den Kategorien „gefallen“ oder „vermißt“.
 
Hinzu kommen Angaben zur militärischen Laufbahn: Lehrgänge, Beförderungen und Orden, die Orte, an denen der Soldat eingesetzt wurde, Kämpfe, an denen er teilnahm, Verwundungen, Auszeichnungen, Beförderungen. Diese Angaben liefern erste Anhaltspunkte darüber, was der Mensch in Uniform erlebt haben könnte. Wurde er an der Ostfront eingesetzt, in Polen, Russland, Jugoslawien oder war er Teil der Besatzungstruppen in Belgien, Frankreich, Holland? Wie lange war er Soldat? Kann er Augenzeuge oder Täter im nationalsozialistischen Vernichtungskrieg geworden sein, hat er in der Etappe gesessen oder in vergleichsweise ruhigen Frontabschnitten? -Erfahrungen, die die Entscheidung zur Desertion vielleicht angestoßen oder beschleunigt hatten.
 
In vielen Personalakten sind Beurteilungen vorhanden, die einen tiefen Blick in die nationalsozialistische Charakterkunde erlauben. Hier ist festgehalten, wen die militärischen Vorgesetzten für einen guten oder schlechten Menschen - das heißt, für einen brauchbaren oder untalentierten Soldaten - hielten. Diese Beurteilungen sind entscheidende Weichenstellungen für die spätere Einschätzung des jeweiligen Falls, wenn es gilt es, das Verhalten des Soldaten zu interpretieren. Verschwinden als angepasst und pflichtbewusst angesehene Soldaten, so wird zunächst zu ihren Gunsten davon ausgegangen, dass sie gefangen genommen worden sein könnten oder getötet wurden. Ist der Soldat hingegen schon vorher seinen Chefs negativ aufgefallen, werden durchaus ähnliche Umstände viel schneller als unerlaubte Entfernung oder Desertion gewertet.. Auch Verstöße gegen die militärische Disziplin und die verhängten Strafen sind vermerkt. Bei etlichen Akten gibt es eine beachtliche Vorstrafen-Liste. Diese Soldaten konnten oder wollten sich offenbar nicht dem Zwangsapparat fügen.
 
Sogar Kinderbriefe als Beweismaterial    
 
Nach den Feststellungen zur Person enthalten die meisten Akten mehr oder weniger umfangreiche Ermittlungsergebnisse: Tatberichte, Vernehmungen von Kollegen oder Vorgesetzten, auch Skizzen, beschlagnahmte Notizbücher, Briefe, Fotos, Ausweispapiere der Beschuldigten, etc.. Erstaunlich ist, daß z.T. durchaus akribisch und hartnäckig recherchiert wurde. So konnten sich Befragungen und Beweisaufnahmen über ein Jahr hinziehen. Es entsteht durchaus der Eindruck, daß einzelne Ermittler auf diese Weise ihre Objektivität zu demonstrieren suchten. So, als wollten sie dem Vorwurf begegnen, treue deutsche Soldaten, die vom Feind verschleppt oder ermordet wurden, als Deserteure zu verunglimpfen.
 
Hartnäckig ermittelt wurde nicht nur im militärischen Umfeld sondern auch an der „Heimatfront“. Ehefrauen, Väter und Mütter, Freunde und Freundinnen, Nachbarinnen und Nachbarn wurden zu Verhören einbestellt. Angehörige mussten Privat-Fotografien zu Fahndungszwecken abgeben. Regelmäßig wurden Briefe kontrolliert, die Familien überwacht. Selbst Kinderbriefe hat die Wehrmachtsjustiz beschlagnahmt.
 
Sanktionen gegenüber den Familien
 
Als Sanktionsinstrument hielt der Staat die Sperrung der Familienunterstützung bereit. War ein Soldat nachweislich desertiert, wurde Ehefrau und Kindern die finanzielle Lebensgrundlage entzogen. Insofern hatten die Familien ein hohes Interesse daran, ihre Ehemänner oder Söhne vom „Makel“ der Desertion reinzuwaschen.
 
Wurde den Soldaten nach ihrer Verhaftung der Prozess gemacht, sind zumeist Abschriften der Urteile in den Akten vorhanden. Die erschütterndsten Dokumente sind die Todesurteile, die verzweifelten Gnadengesuche von Justizopfern, ihren Familien und die Hinrichtungsprotokolle. Die Wehrmachtsjustiz verfasste detaillierte Anweisungen, wie die Ermordung vollzogen werden sollte. Drehbuchartig wurde festgelegt, wer, wo, wann was zu tun hatte. Bürokratiegerecht wurden auch für Hinrichtungen entsprechende Formulare entwickelt und verwendet.
 
Was dachten die Deserteure? 
 
Die bisher ausgewerteten Akten geben wenig Anhaltspunkte über die Motivationen der Deserteure. Dies ist aus der Art der Quellen leicht erklärbar: Beschuldigte wie Angehörige hätten z.B. mit deutlich erklärter politischer Kritik eine noch schärfere Strafverfolgung herausgefordert.

Einzelne Hinweise ergeben sich in den Fällen, in denen Soldaten (vor 1933) Parteien angehörten, etwa der KPD, oder Mitglieder der kommunistischen Jugendorganisation waren. Nähe zum nationalsozialistischen Regime ist allerdings kein Garant für soldatische Treue: auch SA-Männer sind als Deserteure aktenkundig. Andere Spuren von weltanschaulichen Motiven für die Verweigerung finden sich da, wo Zeugen Jehovas aus der Armee desertierten. Oder wenn in der Sprache der NS-Militär-Justiz von „anarchistischer Einstellung“ die Rede ist.
 
Vorgeschichten
 
Charakteristisch ist jedoch, dass viele Deserteure nicht gerade zu den Parade-Soldaten zählten, sondern sich dem militärischen Drill immer wieder im Kleinen verweigerten. Ablesbar ist diese, oft längere, Vorgeschichte aus dem Vorstrafenregister und den dienstlichen Beurteilungen.

Deserteure fielen durch unangepasstes Verhalten auf, stritten sich mit Vorgesetzten. Auch Einschlafen beim Wachestehen, Verweigern des formgerechten Grußes, Widerworte, mangelhafte Pflege der Ausrüstung und Waffen waren Anlässe für Konflikte. Und immer wieder setzten sich die späteren Deserteure schon vorher vorübergehend von der Truppe ab, werden bestraft, weil sie etwa „den Urlaub überschritten“ haben. Möglicherweise sind diese „Delikte“ Anzeichen für eine versuchte, aber dann wieder abgebrochene Desertion.
 
Dass der dauerhaften Flucht häufig eine langfristige Planung vorausging, zeigen Indizien wie etwa das Erlernen der Sprache des besetzten Landes, aber auch praktische Vorbereitungen wie die Beschaffung von warmer Kleidung. Eine Gruppe von vier Soldaten wartete mit der Flucht offenbar so lange, bis die Regimentskasse durch Vorschüsse und Postgelder gut gefüllt war und „requirierten“ außerdem den Wagen des Truppenarztes.
 
Anlässe zur Flucht
 
Als direkte Desertionsanlässe erscheinen in den Akten Konflikte mit Vorgesetzen oder Kollegen, Furcht vor militärischen Bestrafungen, beängstigende militärische Operationen, aber auch Probleme zuhause bei den Angehörigen. Während es sich bei angeführten Ärger am militärischen Arbeitsplatz, bei Mobbing-Schilderungen usw. im Einzelfall auch um sozial-adäquate Schutzbehauptungen handeln könnte, ist die Angst vor der Versetzung in eines der berüchtigten Strafbataillone ein nachvollziehbarer, realistischer Grund zur Flucht, berücksichtigt man die hohe Anzahl von Todesfällen in diesen Einheiten.
 
Die sogenannten „Wachvergehen“ wie Einschlafen werfen Schlaglichter auf den militärischen Alltag, der sich zwischen ermüdender, womöglich als sinnlos empfundener, Routine und Überforderung abspielte. Ebenso sprechen die „Dienstvergehen aus Furcht“ oder „Feigheit“ eine deutliche Sprache. Wer sich nicht zum militärischen Schlachtvieh machen lassen wollte, wem das eigene (und fremde) Leben kostbarer war als soldatische „Ehre“ und Gehorsam, der sollte mit Sanktionen zur Raison gebracht werden. In dieser Zwangssituation war die Fahnenflucht ein echter Befreiungsakt.
 
Viele Soldaten standen über Briefe im engen, regelmäßigen Kontakt mit ihren Familien, Freunden und Freundinnen. Im Heimaturlaub erlebten sie die Probleme der Zivilbevölkerung. Hier zu helfen, statt sich an der Front verheizen zu lassen, war ein weiterer Anlass zur Desertion oder - als Vorstufe - zur unerlaubten Entfernung. Söhne wollten auf dem elterlichen Hof die Ernte einbringen, Väter die ausgebombte Familie unterstützen und kehren deshalb verspätet aus dem Urlaub zurück. In den Augen der Armee gefährlicher Ungehorsam. Auch der zutiefst menschliche Wunsch, zuhause zu sein, wenn die Ehefrau schwer krank war, das eigene Kind starb, der Bruder begraben wurde, war für die militärische Ordnung nur eine strafwürdige Verfehlung. – Fazit: Der Mensch ist für das Kriegführen einfach ungeeignet. (PK)
 
Teil 2 folgt in der nächsten NRhZ-Ausgabe
 
Die Mitglieder der Projektgruppe, die diese Recherchen machten, sind Malle Bensch-Humbach, Elvira Högemann, Jochen Kaufmann, Gregor Lawatsch und Anne Schulz.

Spendenaufruf für das Deserteur-Denkmal
Kölner Opfer der NS-Militärjustiz
 
Liebe Freundinnen und Freunde,
sehr geehrte Damen und Herren,
es ist nie zu spät: Der Deutsche Bundestag hat erst 2002 die NS-Urteile gegen so genannte Wehrkraftzersetzer und Deserteure der Deutschen Wehrmacht aufgehoben. Zwar sind die wegen „Kriegsverrats“ Verurteilten noch immer nicht rehabilitiert, aber ein Anfang ist gemacht – nach beinahe 65 Jahren!
 
Der Rat der Stadt Köln hat beschlossen, den Opfern der NS-Wehrmachtsjustiz am Appellhofplatz, zwischen Gericht, EL-DE-Haus und Stadtmuseum, ein Denkmal zusetzen. Den Anstoß gab die zentrale Gedenkveranstaltung zum 27. Januar 2006, die den Deserteuren gewidmet war. Seitdem haben engagierte Bürgerinnen und Bürger die Umsetzung der Denkmalsidee vorangetrieben und inhaltlich begleitet.
 
Für die Realisierung des Denkmals wird ein Wettbewerb ausgelobt. Unser Ziel ist es, mit 10.000 € Spenden zur Finanzierung des Denkmals beizutragen. Wenn z.B. 100 Kölnerinnen und Kölner einen ‚Baustein’ für je 100 € erwerben, hätten wir unser Ziel schon erreicht. Selbstverständlich sind auch kleinere oder größere Spenden willkommen! Wenn genügend Kölner/innen rechtzeitig ihren Beitrag leisten, kann ein würdiges Denkmal am 1. September 2009, dem 70. Jahrestag des Überfalls Nazi-Deutschlands auf Polen, eingeweiht werden. Wir appellieren an Ihren Bürgersinn, einen Beitrag zur Realisierung des Denkmals zu leisten. Geben Sie unseren Spendenaufruf weiter in Ihrem Freundeskreis, anVerwandte, im Kollegenkreis, bei Geschäftsfreunden. Den Spenderinnen und Spendern, die 100 € (oder mehr) geben, versprechen wir ein „grafisches Dankeschön“, das ihnen bei der Einweihung des Denkmals überreicht wird.
 
Spenden Sie bitte bald an die unten aufgeführten Vereinskonten. Beide Vereine sind gemeinnützig anerkannt. Ihre Spenden sind steuerabzugsfähig. Bitte geben Sie bei der Überweisung das Stichwort „Denkmal“ und Ihre Adresse an.

Herzlichen Dank schon jetzt für Ihr Engagement!
 
Für Rückfragen stehen Elvira Högemann (koelner-friedensforum@web.de) und Malle Bensch-Humbach (ELDE-Haus@web.de) von der Projektgruppe „Kölner Opfer der NS-Militärjustiz“ zur Verfügung. Informationen über die Arbeit der Projektgruppe sowie Hintergrundinformationen zum Thema finden Sie auch im Internet unter www.nsdok.de.

Mit freundlichen Grüßen
Peter Liebermann
Verein EL-DE-Haus e.V.
Rolf Noack
Förderverein Kölner Friedensforum e.V
Förderverein Kölner Friedensforum e.V.:
Sparda-Bank West, BLZ 370 605 90, Kto. 415 72 30
Verein EL-DE-Haus e.V.:
Postbank Köln, BLZ 370 100 50, Kto. 290 669 501
 


Online-Flyer Nr. 175  vom 03.12.2008

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