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Inland
Mehr Demokratie wagen, um Schaden zu verhindern
Die CBL-Falle
Von Alexander Slonka
Es hat sich nur durch ein fernes Donnergrollen angekündigt. Und gerade deswegen gleicht das, was derzeit auf viele baden-württembergische Städte und Gemeinden zurollt, einem verheerenden Tsunami. Passenderweise geht es um die Wasserversorgung. Und auf den ersten Blick schien das Donnergrollen, dass durch die weltweite Krise der Finanzmärkte erzeugt wurde, keines zu sein, was Schaden für die Kommunen in Baden-Württemberg anzukündigen schien. Langsam aber sicher türmt sich jedoch eine tödliche Welle vor den Küsten der Gemeindehaushalte auf.
Die Bodensee- und Landeswasserversorgung ist durch komplizierte Cross-Border-Leasing-Geschäfte seit einigen Jahren nicht mehr Eigentum der öffentlichen Hand. Inhalt dieses verkürzt CBL genannten Geschäftsmodells, durch das viele Kommunen in Baden-Württemberg kurzfristig mehrere Millionen Euro in die Kasse spülten, ist knapp gesagt eine Verpachtung an einen amerikanischen Investor für einen Zeitraum von mehreren Jahrzehnten und eine sofortige Rückvermietung an die Kommune. Der Investor konnte in Amerika steuerliche Vergünstigungen geltend machen; ein Teil dieser Vergünstigungen wurde an die Kommunen ausbezahlt und in den laufenden Gemeindehaushalt eingebracht.
CBL als abenteuerlicher Irrglaube
Ohnehin ist die Tatsache, dass durch Scheininvestitionen Multimillionen Euro am amerikanischen Fiskus vorbei ins Gemeindesäckel deutscher Kommunen fließen, schon für sich fragwürdig. Verträge nach dem CBL-Modell sind vom amerikanischen Gesetzgeber mittlerweile untersagt worden. Die bestehenden Verträge gelten allerdings weiter und werden für deutsche Kommunen wegen ihrer hohen Komplexität und ihrer langen Laufzeit mehr und mehr zu einem riesigen Problem. Was passiert mit dem vermieteten Eigentum, wenn ein Investor aufgekauft wird oder in die Pleite rutscht? Die Vorstellung, dass das geflossene Geld – was in den allermeisten Fällen längst ausgegeben wurde – nur in eine Richtung, nämlich in den Haushalt der Gemeinde fließen könnte, erweist sich mehr und mehr als Irrglaube.
„Mehr Demokratie wählen"-Aktion vor dem Landtag in Düsseldorf im April 2008
Foto: „Mehr Demokratie in NRW"
Diesem Irrglauben sind auch die Bochumer Ratsdamen- und Herren vor einigen Jahren aufgesessen. Und schon sind wir mitten in Nordrhein-Westfalen, wo der verhängnisvolle CBL-Tsunami nicht nur Wasserversorger, sondern auch städtische Kanalnetze (neben Bochum auch Gelsenkirchen), Müllverbrennungsanlagen (Aachen), Stadtwerke (Dortmund), Klär- (Köln) und Abwasseranlagen (Düsseldorf) treffen könnte. In Köln tat man sich seit Jahren mit Kritik gegen das CBL besonders schwer. Dem CBL-Fachmann Dr. Werner Rügemer wollte man gar den „Deutschen Journalistenpreis Hörfunk 2003“ wieder aberkennen, weil er sich besonders gegen das CBL – und nicht nur in Köln – eingesetzt hatte. (Siehe unseren Artikel: „Journalistenpreis per Gericht erzwungen“).
NRW-Städte in der CBL-Falle
Bochum ist bereits mitten im „Schlamassel“, wie der WDR am 19. Dezember treffend titelte. Das Geschäft mit den amerikanischen Investoren brachte damals 20 Millionen Euro ein. Heute muss es mit einem Kredit von 90 Millionen EUR abgesichert werden, weil die Bonität des amerikanischen Versicherungskonzerns AIG herabgestuft wurde. Hätte der Rat nicht bis zum 15. Januar nächsten Jahres reagiert, hätte gar eine Vertragsstrafe von 360 Millionen Euro gedroht. Fast ein Wunder, dass man im Rat rechtzeitig reagiert hat, denn wie man freimütig zugibt, hat den in Englisch verfassten, ca. 1000 Seiten starken Vertrag im Original keiner der gewählten Entscheidungsträger gelesen. Man habe sich durch deutsche Anwälte beraten lassen, die Fragen zu den Risiken beantwortet und die wichtigen Vertragspassagen ins Deutsche übersetzt hätten. Kein Einzelfall übrigens, sondern in den meisten Städten mit CBL-Verträgen die Regel.
Ob die damals Verantwortlichen verantwortungsvoll gehandelt haben, muss man also deutlich in Frage stellen. Da es sich beim Fall Bochum nicht um einen Einzelfall handelt, sondern eine Vielzahl von Kommunen trotz der Risiken der CBL-Verlockung einer kurzfristigen Millionenspritze erlegen sind, drängt sich die Frage auf, wie man in Zukunft derart gefährliche Geschäfte verhindern kann. Aus Sicht eines Ratspolitikers betrachtet scheint es fast nachvollziehbar, dass die Entscheidungsträger so handeln mussten, wie sie gehandelt haben. Denn in Zeiten immer knapperer Haushaltsetats und steigender Verschuldung der öffentlichen Hand wird der Job eines Ratspolitikers mehr und mehr der eines Erklärers für kommunale Kürzungen; ständiger Ärger mit lokalen Interessengruppen ist vorprogrammiert und die nächste Wahl niemals weit. Wie verlockend ist es da, mit Geld aus einem CBL-Geschäft endlich auch als Gestalter tätig werden zu können.
Die Lösung dieses Problems liegt im Beispiel Bochum bereits verankert; 13.200 Bochumer hatten damals ein Bürgerbegehren gegen das CBL-Geschäft unterschrieben. Das Bürgerbegehren wurde auch rechtzeitig eingereicht und für gültig erklärt. Da es damals aber noch keine aufschiebende Wirkung durch Bürgerbegehren gab, konnte der Rat im Anschluss trotzdem Nägel mit Köpfen machen und den CBL-Vertrag beschließen. Dadurch änderte sich die Sachlage; ein Bürgerentscheid fand nicht mehr statt. Anders in Bergisch-Gladbach. Dort gelang es einem von attac initiierten Bündnis aus regionalen Bürgerinitiativen, DGB und BUND, mit einem Bürgerentscheid die CBL-Pläne des Stadtrats zu durchkreuzen. Direkte Demokratie hat im Fall Bergisch-Gladbach also größeres Unheil abgewendet, die „Niederlage für die Stadt“, die der städtische Kämmerer im Anschluss an den erfolgreichen Bürgerentscheid konstatierte, kann aus heutiger Sicht in einen Sieg umgedeutet werden.
Direkte Demokratie verhindert erfolgreich Schaden
Funktionierende direktdemokratische Verfahren sorgen, das zeigen auch Untersuchungen aus der Schweiz, für eine ausgeglichenere Haushaltspolitik. Im Mutterland der direkten Demokratie gehen die Kontrollrechte der Bürger freilich noch über das deutsche Maß hinaus. Während in nordrhein-westfälischen Kommunen für ein Veto erst 3-8% der Wählerinnen und Wähler einer Stadt ein Bürgerbegehren unterschreiben müssen, kennt die Mehrzahl der schweizerischen Gemeinden und Kantone ein so genanntes obligatorisches Finanzreferendum. Bei größeren Ausgaben muss automatisch das Placet des Volkes eingeholt werden. Daneben gibt es ohnehin die Möglichkeit eines fakultativen Referendums; wenn eine geringe Zahl an Stimmbürgern ein Referendum verlangen, muss dies zu einer Gesetzesvorlage zwingend durchgeführt werden.
Angesichts der hohen Wellen, die Cross-Border-Leasing-Geschäfte, aber auch der tatsächliche Verkauf öffentlichen Eigentums immer wieder schlagen, scheint es angebracht, über die Einführung eines obligatorischen Referendums für diese Bereiche nachzudenken. Während in nordrhein-westfälischen Kommunen immer noch versucht wird, Bürgerbegehren und Bürgerentscheide auf formalem Wege zu stoppen, indem beispielsweise beim Entscheid nicht genügend Abstimmungslokale geöffnet werden, haben die Schweizer den Wert der direkten Demokratie auch bei Finanzfragen längst erkannt. Nicht nur ein niedrigerer Schuldenstand, auch eine niedrigere Ausgabenhöhe und sogar eine höhere Zufriedenheit mit den öffentlichen Leistungen - und damit einhergehend - eine höhere Steuerehrlichkeit sind in der Schweiz die Folge.
Der Informationsstand der Schweizer Bürger ist durch die vorhandene Möglichkeit, über kommunale und kantonale Haushalte mitzubestimmen, deutlich höher als in Deutschland. Verständlich, denn wer nichts zu entscheiden hat, braucht sich auch nicht über das normale Maß hinaus zu informieren. Auch aus diesem Gesichtspunkt heraus wäre die Einführung eines obligatorischen Finanzreferendums für bestimmte Ausgabenhöhen eine sinnvolle Neuerung. Vor allem in NRW ist man von wirklicher Demokratie noch weit entfernt. „Mehr Demokratie“ hat darauf hingewiesen, dass es in NRW noch nie einen Volksentscheid gegeben hätte, „obwohl die Möglichkeit dazu seit 58 Jahren gegeben ist“. Der Missstand war mit der Veröffentlichung des aktuellen Volksbegehrensberichts deutlich geworden. Verantwortlich dafür seien schlechte Regeln für Volksbegehren und Volksentscheide. (PK)
Die Geschäftsstelle von „Mehr Demokratie wagen NRW e.V." zieht am 15. Januar um und lädt ab 18 Uhr zur Einweihung bei allerlei Leckereien ein:
Köln-Porz, Friedrich Ebert Ufer 52.
Bitte unter Telefon 02203-5928
oder eMail nrw@mehr-demokratie.de
die Teilnehmerzahl melden.
„Mehr Demokratie wagen"-Bus unterwegs
Online-Flyer Nr. 178 vom 24.12.2008
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Inland
Mehr Demokratie wagen, um Schaden zu verhindern
Die CBL-Falle
Von Alexander Slonka
Es hat sich nur durch ein fernes Donnergrollen angekündigt. Und gerade deswegen gleicht das, was derzeit auf viele baden-württembergische Städte und Gemeinden zurollt, einem verheerenden Tsunami. Passenderweise geht es um die Wasserversorgung. Und auf den ersten Blick schien das Donnergrollen, dass durch die weltweite Krise der Finanzmärkte erzeugt wurde, keines zu sein, was Schaden für die Kommunen in Baden-Württemberg anzukündigen schien. Langsam aber sicher türmt sich jedoch eine tödliche Welle vor den Küsten der Gemeindehaushalte auf.
Die Bodensee- und Landeswasserversorgung ist durch komplizierte Cross-Border-Leasing-Geschäfte seit einigen Jahren nicht mehr Eigentum der öffentlichen Hand. Inhalt dieses verkürzt CBL genannten Geschäftsmodells, durch das viele Kommunen in Baden-Württemberg kurzfristig mehrere Millionen Euro in die Kasse spülten, ist knapp gesagt eine Verpachtung an einen amerikanischen Investor für einen Zeitraum von mehreren Jahrzehnten und eine sofortige Rückvermietung an die Kommune. Der Investor konnte in Amerika steuerliche Vergünstigungen geltend machen; ein Teil dieser Vergünstigungen wurde an die Kommunen ausbezahlt und in den laufenden Gemeindehaushalt eingebracht.
CBL als abenteuerlicher Irrglaube
Ohnehin ist die Tatsache, dass durch Scheininvestitionen Multimillionen Euro am amerikanischen Fiskus vorbei ins Gemeindesäckel deutscher Kommunen fließen, schon für sich fragwürdig. Verträge nach dem CBL-Modell sind vom amerikanischen Gesetzgeber mittlerweile untersagt worden. Die bestehenden Verträge gelten allerdings weiter und werden für deutsche Kommunen wegen ihrer hohen Komplexität und ihrer langen Laufzeit mehr und mehr zu einem riesigen Problem. Was passiert mit dem vermieteten Eigentum, wenn ein Investor aufgekauft wird oder in die Pleite rutscht? Die Vorstellung, dass das geflossene Geld – was in den allermeisten Fällen längst ausgegeben wurde – nur in eine Richtung, nämlich in den Haushalt der Gemeinde fließen könnte, erweist sich mehr und mehr als Irrglaube.
„Mehr Demokratie wählen"-Aktion vor dem Landtag in Düsseldorf im April 2008
Foto: „Mehr Demokratie in NRW"
Diesem Irrglauben sind auch die Bochumer Ratsdamen- und Herren vor einigen Jahren aufgesessen. Und schon sind wir mitten in Nordrhein-Westfalen, wo der verhängnisvolle CBL-Tsunami nicht nur Wasserversorger, sondern auch städtische Kanalnetze (neben Bochum auch Gelsenkirchen), Müllverbrennungsanlagen (Aachen), Stadtwerke (Dortmund), Klär- (Köln) und Abwasseranlagen (Düsseldorf) treffen könnte. In Köln tat man sich seit Jahren mit Kritik gegen das CBL besonders schwer. Dem CBL-Fachmann Dr. Werner Rügemer wollte man gar den „Deutschen Journalistenpreis Hörfunk 2003“ wieder aberkennen, weil er sich besonders gegen das CBL – und nicht nur in Köln – eingesetzt hatte. (Siehe unseren Artikel: „Journalistenpreis per Gericht erzwungen“).
NRW-Städte in der CBL-Falle
Bochum ist bereits mitten im „Schlamassel“, wie der WDR am 19. Dezember treffend titelte. Das Geschäft mit den amerikanischen Investoren brachte damals 20 Millionen Euro ein. Heute muss es mit einem Kredit von 90 Millionen EUR abgesichert werden, weil die Bonität des amerikanischen Versicherungskonzerns AIG herabgestuft wurde. Hätte der Rat nicht bis zum 15. Januar nächsten Jahres reagiert, hätte gar eine Vertragsstrafe von 360 Millionen Euro gedroht. Fast ein Wunder, dass man im Rat rechtzeitig reagiert hat, denn wie man freimütig zugibt, hat den in Englisch verfassten, ca. 1000 Seiten starken Vertrag im Original keiner der gewählten Entscheidungsträger gelesen. Man habe sich durch deutsche Anwälte beraten lassen, die Fragen zu den Risiken beantwortet und die wichtigen Vertragspassagen ins Deutsche übersetzt hätten. Kein Einzelfall übrigens, sondern in den meisten Städten mit CBL-Verträgen die Regel.
Ob die damals Verantwortlichen verantwortungsvoll gehandelt haben, muss man also deutlich in Frage stellen. Da es sich beim Fall Bochum nicht um einen Einzelfall handelt, sondern eine Vielzahl von Kommunen trotz der Risiken der CBL-Verlockung einer kurzfristigen Millionenspritze erlegen sind, drängt sich die Frage auf, wie man in Zukunft derart gefährliche Geschäfte verhindern kann. Aus Sicht eines Ratspolitikers betrachtet scheint es fast nachvollziehbar, dass die Entscheidungsträger so handeln mussten, wie sie gehandelt haben. Denn in Zeiten immer knapperer Haushaltsetats und steigender Verschuldung der öffentlichen Hand wird der Job eines Ratspolitikers mehr und mehr der eines Erklärers für kommunale Kürzungen; ständiger Ärger mit lokalen Interessengruppen ist vorprogrammiert und die nächste Wahl niemals weit. Wie verlockend ist es da, mit Geld aus einem CBL-Geschäft endlich auch als Gestalter tätig werden zu können.
Die Lösung dieses Problems liegt im Beispiel Bochum bereits verankert; 13.200 Bochumer hatten damals ein Bürgerbegehren gegen das CBL-Geschäft unterschrieben. Das Bürgerbegehren wurde auch rechtzeitig eingereicht und für gültig erklärt. Da es damals aber noch keine aufschiebende Wirkung durch Bürgerbegehren gab, konnte der Rat im Anschluss trotzdem Nägel mit Köpfen machen und den CBL-Vertrag beschließen. Dadurch änderte sich die Sachlage; ein Bürgerentscheid fand nicht mehr statt. Anders in Bergisch-Gladbach. Dort gelang es einem von attac initiierten Bündnis aus regionalen Bürgerinitiativen, DGB und BUND, mit einem Bürgerentscheid die CBL-Pläne des Stadtrats zu durchkreuzen. Direkte Demokratie hat im Fall Bergisch-Gladbach also größeres Unheil abgewendet, die „Niederlage für die Stadt“, die der städtische Kämmerer im Anschluss an den erfolgreichen Bürgerentscheid konstatierte, kann aus heutiger Sicht in einen Sieg umgedeutet werden.
Direkte Demokratie verhindert erfolgreich Schaden
Funktionierende direktdemokratische Verfahren sorgen, das zeigen auch Untersuchungen aus der Schweiz, für eine ausgeglichenere Haushaltspolitik. Im Mutterland der direkten Demokratie gehen die Kontrollrechte der Bürger freilich noch über das deutsche Maß hinaus. Während in nordrhein-westfälischen Kommunen für ein Veto erst 3-8% der Wählerinnen und Wähler einer Stadt ein Bürgerbegehren unterschreiben müssen, kennt die Mehrzahl der schweizerischen Gemeinden und Kantone ein so genanntes obligatorisches Finanzreferendum. Bei größeren Ausgaben muss automatisch das Placet des Volkes eingeholt werden. Daneben gibt es ohnehin die Möglichkeit eines fakultativen Referendums; wenn eine geringe Zahl an Stimmbürgern ein Referendum verlangen, muss dies zu einer Gesetzesvorlage zwingend durchgeführt werden.
Angesichts der hohen Wellen, die Cross-Border-Leasing-Geschäfte, aber auch der tatsächliche Verkauf öffentlichen Eigentums immer wieder schlagen, scheint es angebracht, über die Einführung eines obligatorischen Referendums für diese Bereiche nachzudenken. Während in nordrhein-westfälischen Kommunen immer noch versucht wird, Bürgerbegehren und Bürgerentscheide auf formalem Wege zu stoppen, indem beispielsweise beim Entscheid nicht genügend Abstimmungslokale geöffnet werden, haben die Schweizer den Wert der direkten Demokratie auch bei Finanzfragen längst erkannt. Nicht nur ein niedrigerer Schuldenstand, auch eine niedrigere Ausgabenhöhe und sogar eine höhere Zufriedenheit mit den öffentlichen Leistungen - und damit einhergehend - eine höhere Steuerehrlichkeit sind in der Schweiz die Folge.
Der Informationsstand der Schweizer Bürger ist durch die vorhandene Möglichkeit, über kommunale und kantonale Haushalte mitzubestimmen, deutlich höher als in Deutschland. Verständlich, denn wer nichts zu entscheiden hat, braucht sich auch nicht über das normale Maß hinaus zu informieren. Auch aus diesem Gesichtspunkt heraus wäre die Einführung eines obligatorischen Finanzreferendums für bestimmte Ausgabenhöhen eine sinnvolle Neuerung. Vor allem in NRW ist man von wirklicher Demokratie noch weit entfernt. „Mehr Demokratie“ hat darauf hingewiesen, dass es in NRW noch nie einen Volksentscheid gegeben hätte, „obwohl die Möglichkeit dazu seit 58 Jahren gegeben ist“. Der Missstand war mit der Veröffentlichung des aktuellen Volksbegehrensberichts deutlich geworden. Verantwortlich dafür seien schlechte Regeln für Volksbegehren und Volksentscheide. (PK)
Die Geschäftsstelle von „Mehr Demokratie wagen NRW e.V." zieht am 15. Januar um und lädt ab 18 Uhr zur Einweihung bei allerlei Leckereien ein:
Köln-Porz, Friedrich Ebert Ufer 52.
Bitte unter Telefon 02203-5928
oder eMail nrw@mehr-demokratie.de
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„Mehr Demokratie wagen"-Bus unterwegs
Online-Flyer Nr. 178 vom 24.12.2008
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