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Aktueller Online-Flyer vom 28. März 2024  

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Arbeit und Soziales
Aufruf zu einer Bestandsaufnahme- und Widerstandskonferenz in Köln:
Arbeits-Unrecht in Deutschland
Von Werner Rügemer

Der Neoliberalismus ist keineswegs am Ende, er hat nur krisenbedingt seine ideologische Fassade gewechselt. Die staatliche Rettung bankrotter Banken und weiterer spekulativer Finanzakteure und Unternehmen ändert an den neoliberalen Praktiken wenig – außer dass der Staat, der von Anfang an als Mittäter und Gewinngarant auftrat, dies nun direkter und in größerem Umfang tut.


Mittäter und Gewinngarant Peer Steinbrück
Quelle: NRhZ-Archiv

Die veröffentlichte Meinung wird beherrscht von der „Finanzkrise“, die sich als „Wirtschaftskrise“ fortsetze. In Wirklichkeit handelt es sich, vereinfacht gesagt, zunächst und vom Ausgangspunkt her um eine „Krise der Reichen“, denn „die Wirtschaft“ gibt es nicht. Die Finanz- und Wirtschaftskrise ist die Krise der neoliberalen Akteure, die ihre bisherigen Super-Renditen nicht mehr fortsetzen konnten. Die Regierungen, die der neoliberalen Doktrin am aggressivsten gefolgt sind, gebärden sich beim Bankrott ihrer Lieblinge auch als deren rigoroseste und großzügigste Verstaatlicher. Selbst die Verpflichtungen, die aus den dubiosesten Finanzprodukten und Kapitalwetten resultieren, werden nun vom Staat ohne eigene Prüfung akzeptiert und hinter verschlossenen Türen erfüllt.


Verfassungs- und Rechtsstaat ausgehöhlt

Die neoliberalen Propagandisten und Akteure hatten den ohnehin brüchigen Konsens über die „soziale Marktwirtschaft“, die sich in Deutschland rechtlich auch auf das Grundgesetz stützen kann, seit langem gekündigt. Das Grundgesetz gilt weiter, und die Menschenrechte werden so intensiv beschworen wie noch nie. Aber gleichzeitig wurde in den letzten Jahrzehnten die Kündigung schrittweise vollzogen, der Verfassungs- und Rechtsstaat ausgehöhlt. Dies ändert sich auch nicht bei der gegenwärtigen Form von „Verstaatlichung“, die nichts anderes als die Fortsetzung privatwirtschaftlicher Maximen mit (etwas) anderen Mitteln darstellt.
Karikatur: Kostas Koufogiorgos
Karikatur: Kostas Koufogiorgos
www.koufogiorgos.de


Die Insolvenz, die nach geltendem Recht und Gesetz und nach den ständig wiederholten Prinzipien der Marktwirtschaft erklärt werden müsste, wird nicht erklärt. Der Staat hilft beim Rechtsbruch. Die Krisen-Verursacher, die zuvor ihre Verantwortung beschworen haben, übernehmen keine Verantwortung. Die Beschäftigten und Arbeitslosen werden weiter als störende Kostenfaktoren behandelt, die immer und gerade in der Krise zu hoch sind. Die in die Enge getriebenen Renditejäger und ihre staatlichen Mitorganisatoren verlangen neue Opfer von denen, die bereits bisher die größten Opfer bringen mussten. Dabei werden geltende Gesetze gebrochen und werden neue Gesetze gemacht, die neues Unrecht begründen.
Der Neoliberalismus hat die Rechtssicherheit der Finanzakteure gestärkt, die Rechtssicherheit der Beschäftigten und Arbeitslosen geschwächt. Dies galt schon bisher in mehrfacher Hinsicht, und es soll nach dem Willen der bisherigen Entscheider unter den neuen Bedingungen noch schärfer gelten.


Betriebsverfassungs-Gesetz Makulatur

Erstens: Bestehende Gesetze werden gebrochen, nicht eingehalten, unterlaufen. Das Betriebsverfassungs-Gesetz ist weitgehend Makulatur. Die Bildung von Betriebsräten wird be- und verhindert. In hunderttausenden von Unternehmen gibt es gar keine Betriebsräte. Unternehmen fördern „gelbe Gewerkschaften“. Unternehmen verstoßen gegen den Datenschutz und bespitzeln Beschäftigte, auch Aufsichtsräte und Journalisten. Mit ungesetzlichen Mitteln gehen Unternehmen auf Krankenjagd. Vorgeschriebene Gefährdungsanalysen von Arbeitsplätzen unterbleiben, Arbeitsschutz-Bestimmungen werden ignoriert, Beschäftigte werden Gefahren ausgesetzt. Überlastungsanzeigen etwa in Krankenhäusern und in der Altenpflege werden von den Geschäftsführungen nicht angenommen. Unternehmen und staatliche Verwaltungen mißbrauchen Ein-Euro-Jobber als gewerblich Beschäftigte. Illegale Beschäftigung ist in Branchen wie Bau und Gastronomie ein flächendeckender Dauerzustand.

Verletzung von Menschen- und Sozialrechten

Zweitens: Die Verletzung von Menschen- und Sozialrechten wird in die Form neuer und komplizierter Gesetze gekleidet: Unrecht durch Rechtsbefolgung. Dies gilt etwa für die „Hartz“-Gesetze. Die niedrigen Zahlungen für Arbeitslose, verbunden mit extremer Ausforschung der privaten und finanziellen Verhältnisse und der entschädigungslosen Enteignung angesparten Vermögens, verletzen das Grundgesetz. Sie erlauben kein Leben in Würde, Freiheit und staatsbürgerlicher Teilhabe. Die Entwicklung und Bildung von Kindern und Jugendlichen auf dem schulisch geforderten Niveau wird verhindert. „Hartz IV“ ist ein Unrechts- und Exklusions-Mechanismus. Und selbst die erniedrigenden Standards von „Hartz IV“ werden flächendeckend unterlaufen: Die geringen Auszahlungen werden wochen- und monatelang verzögert, es werden willkürliche Kürzungen verordnet. Mit „Hartz I“ wurde die Leiharbeit als zeitlich unbefristeter Status ermöglicht. Unternehmen richten Leiharbeit als prekäres Dauerverhältnis ein, das sie jederzeit aus eigenem Ermessen beenden können.

Rechtliche Grauzonen

Drittens: Mithilfe von hochdotierten Beratern und Wirtschaftskanzleien werden rechtliche Grauzonen entwickelt. Spezialisierte Anwälte bieten Schulung an zum Thema „Gewerkschaftsvermeidung“. Sie beraten Geschäftsführungen und Unternehmensvorstände, wie man „störrische“ und „störende“ Betriebsräte und Betriebsratsgründer loswerden kann, wie man „Verdachtskündigungen“ durchzieht. Es werden Arbeitsverträge z.B. über 20 Wochenstunden abgeschlossen, aber die reale Arbeitszeit beträgt nicht selten das Doppelte („Zeitdiebstahl“), ebenso werden in Arbeitsverträgen Mindestlöhne vereinbart, aber durch unbezahlte Wartezeiten, Stückentlohnung u.ä. läuft dies auf gesetz- und sittenwidrige Niedrigstlöhne bis hinunter auf zwei oder drei Euro pro Stunde hinaus. Auch mithilfe kaskadenartiger Subunternehmer-Systeme sichern Generalunternehmer solche Praktiken ab. Praktikanten werden jahrelang als vollgültige Arbeitskräfte eingesetzt, aber nicht bezahlt.

Medienhetze und Lobbyisten

Viertens: Die großen Medien verletzen die Menschenwürde, indem sie mehr oder weniger offen gegen Arbeitslose als Sozialschmarotzer und Betrüger hetzen. Lobbyisten setzen Parlamente unter Druck, um gesetzliche Mindestlöhne zu verhindern. Die Bertelsmann-Stiftung forciert mit ihrem Entwurf eines neuen Arbeitsgesetzbuchs die weitere Aufweichung des Kündigungsschutzes und des Rechtsstatus der Beschäftigten überhaupt.

Gezielte Falschinformationen

Fünftens: Unternehmen betreiben gezielte Falschinformation gegenüber Beschäftigten und Öffentlichkeit, um Entlassungen zu begründen, wie sich etwa im Fall Siemens/Nokia zeigte. Der Staat verschleiert und beschönigt durch getrickste Statistiken die Zahlen von Beschäftigten und Arbeitslosen sowie das Ausmaß und die Folgen der Armut ebenso wie das Ausmaß und die Folgen des Reichtums.

Unrecht durch neues Recht

Arbeit und Arbeitslosigkeit unter diesen Umständen grenzen aus, machen krank, verkürzen das Leben, unterhöhlen die Demokratie. Das Unrecht wird möglich durch neues Recht, durch Grauzonen , durch Diskriminierung, durch Erpressung, durch das Schweigen der großen Medien. Beschäftigte wie Arbeitslose haben Angst, ihre Rechte einzufordern. Sie scheuen vielfach den Gang zum Gericht. Beschäftigte werden zur Geheimhaltung über ihre Arbeitsbedingungen und Niedriglöhne verpflichtet. Wenn sie ungerechte Behandlung und Mißstände an die Öffentlichkeit bringen wollen, stehen sie unter der Drohung der Entlassung. Die Pressefreiheit für die Mehrheit der Bevölkerung ist nur rudimentär vorhanden.

Der Mensch nur Kostenfaktor und Konsument

Der Neoliberalismus behandelt die Beschäftigten und Nicht(mehr)Beschäftigten in zweifacher, sich widersprechender Weise: zum einen als Kostenfaktor, der immer zu hoch ist, zum anderen und gleichzeitig als Konsumenten, die möglichst viel kaufen und konsumieren sollen. Dieser Widerspruch kann nur dadurch zeitweise aufgelöst werden, dass die Menschen als „Konsumenten“ sich hoch verschulden und anschließend enteignet werden. Wenn nicht das Recht auf Arbeit gesetzlich, auch in den Einzelgesetzen (z.B. Aktien- und GmbH-Gesetz) verankert wird, kann diese Krisen und Armut verursachende Doppelrolle nicht aufgehoben werden.

Wie bei den Rettungsmaßnahmen für die Finanzakteure greift der Staat auch bei den konkursverursachenden Strukturen der Unternehmen nicht umgestaltend ein. Banken und Unternehmen dürfen mit den gleichen Führungskräften und den gleichen Praktiken weitermachen wie bisher. Populistisch und opportunistisch mäßigen sie sich etwas bei den Boni für die Topmanager, aber sie schütten hohe Dividenden aus, drücken Löhne, behindern und verhindern Betriebsräte, verordnen Kurzarbeit und Entlassungen.

Durch die derartige Banken- und Unternehmensrettung schwillt die Staatsverschuldung sprunghaft an. Gleichzeitig richten die Staatsverschulder eine grundgesetzliche „Schuldenbremse“ ein. Aber je kräftiger auf diese Schuldenbremse zukünftig getreten wird, umso mehr wird nach der bisherigen und keineswegs geänderten Logik dann bei denen „gespart“ werden müssen, bei denen schon bisher „gespart“ wurde.

Widerstand üben – Perspektiven entwickeln

Deshalb ist es notwendig, dass das Ausmaß und die tiefgehenden und vielfältigen Folgen des Arbeits-Unrechts bilanziert und öffentlich dargestellt werden. Dies ist ein notwendiger Beitrag dazu, dass die Betroffenen aus ihrer Erpressungs- und Angstsituation herauskommen, ihre arbeits- und verfassungsrechtlichen sowie ihre gewerkschaftlichen Möglichkeiten überhaupt wahrnehmen können.

Schließlich geht es darum, dass nicht nur die Betroffenen, sondern alle Demokraten auch in diesem Bereich Widerstand üben und eigene Perspektiven entwickeln können. Die erpressungsbedingte Lähmung der Beschäftigten und Arbeitslosen ist auch ein wesentliches Hindernis dafür, dass die Demokratie gelebt und entfaltet werden kann. Die Wirtschaft muss demokratisiert werden. Aufkeimenden Formen neuer Solidarität müssen überregional dokumentiert und bestärkt werden. (PK)

Die von der Rosa-Luxemburg-Stiftung und der Stiftung Menschenwürde und Arbeitswelt geförderte Konferenz „Arbeits-Unrecht in Deutschland“, zu der Werner Rügemer mit diesem Beitrag aufruft, findet am 14. März, 10 bis 18 Uhr, im Kölner Bürgerhaus Stollwerk (Raum 416), Dreikönigenstraße 23, 50678 Köln, statt.
Teilnahmegebühr: (inkl. Kaffee + Mittagessen): 25,- EUR / ermäßigt:12,- EUR / Förderbeitrag: 40,- EUR. Arbeitslose, die auch
die ermäßigte Gebühr nicht zahlen können, sollen sich an BCC, Pfälzerstr. 2-4, 50677 Köln / e-mail: bcc@text-buero.de, Tel. 0221-168 299 25 wenden.
Mehr zu Referenten und Ablauf unter www.businesscrime.de

Online-Flyer Nr. 185  vom 18.02.2009

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