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Arbeit und Soziales
Whistleblower - mehr als Zeugen oder Informanten
Aufdecken statt Zudecken
Von Guido Strack
Verpfeifen – diesmal positiv
In der Regel wenden sich Whistleblower erst dann über Medien an die Öffentlichkeit, nachdem sie zunächst intern innerhalb eines Betriebes, einer Dienststelle oder Organisation gegenüber den zuständigen Behörden oder Dritten erfolglos Alarm geschlagen haben, sei es bei Umweltskandalen oder Verletzung von Rechten in Betrieben. Während Zeugen regelmäßig nachträglich darüber befragt werden, was sie beobachtet haben, werden Whistleblower selbst im Vorfeld aktiv und weisen auf Risiken und Missstände hin – zu einem Zeitpunkt, zu dem noch Zeit zum Handeln wäre.
Whistleblowing, und somit ein rechtzeitiges Handeln bleibt aber leider zu oft aus. Aus falsch verstandener Loyalität, einer Kultur des Schweigens oder des Nichteinmischenwollens sehen viele über Missstände lieber hinweg, statt ihr Herz in die Hand zu nehmen und Zivilcourage zu zeigen. Ein anderer Grund kann die Einschätzung sein, dass Vorgesetzte oder zuständigen Stellen die Probleme lieber vertuschen, statt sie abzustellen. Grund ist oft auch die Befürchtung, selbst Nachteile erleiden zu müssen und als Nestbeschmutzer zu gelten..
Die Folgen sind oft fatal. Ob beim ICE-Unglück von Eschede, beim Fall des kleinen Kevin aus Bremen, beim Concorde-Absturz oder bei der mordenden Krankenschwester in der Berliner Charité, immer gab es im Vorfeld Anhaltspunkte und Warnzeichen bzw. Personen, die von den Problemen oder Missständen wussten und früh handeln konnten. Es gab aber niemanden, der wissen und reagieren wollte. In der Wirtschaft mehren sich derzeit die Berichte von kriminellen Machenschaften in Unternehmen. Jüngste Beispiele reichen von systematischer Korruption als Bestandteil der Unternehmenspolitik, Bespitzelung von Kunden und Mitarbeitern bis hin zu Gammelfleisch und menschenunwürdiger Pflege in Heimen.
Wenn diese Missstände bekannt werden, geht dies zumeist auf Insiderinformationen von Whistleblowern zurück. Aktuell waren es Insider, die auf die Risse im Kölner Stadtarchiv frühzeitig aber erfolglos hinwiesen und durch beherztes Eingriffen viele Menschenleben retteten. Aber es sind noch viel zu wenige, die den Mut haben, Alarm zu schlagen. Die Beschäftigten der KVB oder der U-Bahn-Bauer in Köln oder des Bankhauses Oppenheim und der Sparkasse dürfen sich hier ruhig angesprochen fühlen.
Normalzustand ist, dass der große Rest der Belegschaft in der Regel schweigt. Geschichten wie die des in der NRhZ interviewten Trinkwasser-Experten Wilfried Soddemann, des Siemens-Mitarbeiters Per Yngve Monsen, des Steuerfahnders Rudolf Schmenger, der Infektionsforscherin Dr. Liv Bode oder der Altenpflegerin Brigitte Heinisch können im Einzelfall zur Kündigung, Zwangspensionierung, Karriereeinbuße führen oder mit Mobbing abgestraft werden. Zumindest im Pflegebereich wurde durch mehrere Whistleblowerinnen mittlerweile eine öffentliche Diskussion angestoßen worden, die auch die Politik erreicht hat.
Spitzen nicht nur die Lippen, sondern pfeifen auch
Quelle: Whistleblower
Wirtschaft unter ethischem Druck
Die Wirtschaft sieht sich inzwischen zunehmend Konsumenten gegenüber, für die Nachhaltigkeit und ethische Verantwortlichkeit der Unternehmen immer wichtiger wird, und versucht hierauf mit Corporate Governance und Social Responsibility zu reagieren. Auch angesichts von US-Vorgaben (SOX) wird Korruptionsbekämpfung immer wichtiger. Doch die derzeitigen Reaktionen mancher Unternehmen mit „Codes of Ethics“ bis zur Einrichtung von Hinweisgebersystemen bleiben oft nur an der Oberfläche. Der nötige kulturelle Wandel in Organisationen und das Vertrauen bei den Mitarbeitern bleiben aus, wenn Whistleblower durch oft nicht funktionierende Anonymisierung geschützt werden sollen und wenn die Unternehmensleitung letztlich alle Fäden selbst in der Hand behält, statt sich ihrer Verantwortung gegenüber Staat und Gesellschaft zu stellen.
Whistleblowing ist ein Phänomen, das weltweit und über viele Branchen und Themenbereiche funktionieren kann und immer dann notwendig ist, wenn Verstöße gegen rechtliche Normen, berufliche oder fachliche Standards oder allgemein anerkannte ethische Regeln stattfinden und ansonsten unentdeckt blieben. Z.B. weil es keine unmittelbar Geschädigten gibt, weil Schäden erst verzögert eintreten, die Opfer die wahren Ursachen und Risiken nicht kennen, die Täter durch Risikoverlagerung auf Dritte profitieren und außerdem auch genügend Macht haben, um kritische Stimmen auch in den eigenen Reihen mundtot machen zu können. Viele andere Staaten haben dies erkannt und stärken mittlerweile die Rechte der Mitarbeiter in Unternehmen und Behörden, Missstände im öffentlichen Interesse aufzudecken.
Whistleblowing: eine Frage demokratischer Entwicklung
Deutschland liegt hier noch weit zurück, obwohl grundrechtlich verbriefte Meinungsfreiheit, Petitionsrecht und Rechtsstaatsprinzip eigentlich eine gute Grundlage böten, um die Rechte der Beschäftigten in derartigen Situationen zu stärken. Die dahingehenden Ansätze des Bundesverfassungsgerichts werden vom Bundesarbeitsgericht jedoch stark eingeschränkt, indem die Loyalitätspflicht der Arbeitnehmer gegenüber ihrem Arbeitgeber wie zu Kaisers Zeiten in den Vordergrund gestellt wird. Klärung müsse zunächst intern geschehen, bevor man sich an Behörden oder die Öffentlichkeit wendet. Doch da liegt das Problem, weil Repressalien Tür und Tor geöffnet wird. Zudem trägt der Arbeitnehmer die volle Beweislast dafür, dass er zur Kritik berechtigt war. Gegen Mobbing und andere unterschwellige Sanktionen gibt es bis heute meist keinen ausreichenden Schutz.
CDU/CSU und Arbeitgeber als Bremser
Die durch Whistleblower in Gange gesetzte Gammelfleischdebatte wurde im Sommer 2008 immerhin zum Auslöser eines Gesetzgebungsvorschlages von drei Bundesministerien für eine gesetzliche Regelung des Anzeigerechts von Arbeitnehmern in § 612a n.F. BGB. Obwohl der Vorschlag sich im wesentliche auf die – im Sinne eines effektiven Whistleblowerschutzes völlig unzureichende- Festschreibung des Richterrechts beschränkte, ist selbst diese Initiative mittlerweile am Widerstand von Arbeitgeberverbänden und der CDU/CSU gescheitert.
Wenn es nicht gelingt, die kulturelle Einstellung zu Whistleblowing und die derzeitige Rechtslage zu ändern und ein klares Signal für mehr Whistleblowing im gesellschaftlichen Interesse zu setzen, werden wir auch in Zukunft viele Kollateralschäden falsch verstandener Loyalitätspflichten hinzunehmen haben.
Aus Sicht des Whistleblower-Netzwerk e.V., bedarf es eines besseren Whistleblowerschutzes in Gesellschaft, Staat und Wirtschaft, der folgende Elemente aufweisen sollte: Recht auf freie Meinungsäußerung und tatsachenbezogene Hinweise im Zivilrecht – Unmittelbare Drittwirkung von Artikel 5 Abs. 1 GG Innerbetriebliches Beschwerde- und Hinweisrecht mit Behandlungs- und Reaktionspflicht Umfassendes, sanktionsfreies und drittwirkendes Petitionsrecht – Artikel 17 GG Recht zur Information der Öffentlichkeit als Auffangmöglichkeit
Grundsatz des Wahlrechts des Whistleblowers Effektiver Schutz des Whistleblowers und seiner Unterstützer vor jeglichen Sanktionen Anpassung strafrechtlicher Regelungen Maßnahmen zur Förderung von Whistleblowing und Zivilcourage Rechtliche Regelungen im Umfeld von Whistleblowing Effektive Wahrung der Rechte von Betroffenen und umfassende Entschädigung
Der im Herbst 2006 gegründete gemeinnützige Verein, dem auch einige der genannte Whistleblower angehören, versucht Betroffenen zu helfen, das Thema Whistleblowing in Deutschland bekannt zu machen und sich für Regelungen zum effektiven Whistleblowerschutz sowohl in Unternehmen als auch staatlicherseits einzusetzen. 2007 hat Whsitleblower-Netzwerk e.V. gemeinsam mit den Whistleblowerorganisationen aus Norwegen und Großbritannien eine Stellungnahme zum EU-Grünbuch Arbeitsrecht abgegeben. Außerdem wurde ein Journalistenkongress mit veranstaltet. 2008 gab das Netzwerk Stellungnahmen zu Gesetzgebungsverfahren ab und war auch an der Anhörung im Bundestag beteiligt. 2009 ist ein größeres Projekt angelaufen, welches die Erstellung von Falldokumentationen, das Lobbying für eine gesetzliche Regelung und die Analyse von und Einflussnahme auf die Ausgestaltung von betrieblichen Whistleblowersystemen umfasst.
Unterstützer gesucht
Für seine Arbeit sucht das in Köln beheimatete Whistleblower-Netzwerk noch Mitstreiter, Unterstützer und Betroffene. Die Kontaktdaten sowie weitere Informationen zur Arbeit des Vereins und aktuelle Berichte und Hinweise finden sich im Whistelblower-Netzwerk. (HDH)
Online-Flyer Nr. 189 vom 18.03.2009
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Whistleblower - mehr als Zeugen oder Informanten
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In der Regel wenden sich Whistleblower erst dann über Medien an die Öffentlichkeit, nachdem sie zunächst intern innerhalb eines Betriebes, einer Dienststelle oder Organisation gegenüber den zuständigen Behörden oder Dritten erfolglos Alarm geschlagen haben, sei es bei Umweltskandalen oder Verletzung von Rechten in Betrieben. Während Zeugen regelmäßig nachträglich darüber befragt werden, was sie beobachtet haben, werden Whistleblower selbst im Vorfeld aktiv und weisen auf Risiken und Missstände hin – zu einem Zeitpunkt, zu dem noch Zeit zum Handeln wäre.
Whistleblowing, und somit ein rechtzeitiges Handeln bleibt aber leider zu oft aus. Aus falsch verstandener Loyalität, einer Kultur des Schweigens oder des Nichteinmischenwollens sehen viele über Missstände lieber hinweg, statt ihr Herz in die Hand zu nehmen und Zivilcourage zu zeigen. Ein anderer Grund kann die Einschätzung sein, dass Vorgesetzte oder zuständigen Stellen die Probleme lieber vertuschen, statt sie abzustellen. Grund ist oft auch die Befürchtung, selbst Nachteile erleiden zu müssen und als Nestbeschmutzer zu gelten..
Die Folgen sind oft fatal. Ob beim ICE-Unglück von Eschede, beim Fall des kleinen Kevin aus Bremen, beim Concorde-Absturz oder bei der mordenden Krankenschwester in der Berliner Charité, immer gab es im Vorfeld Anhaltspunkte und Warnzeichen bzw. Personen, die von den Problemen oder Missständen wussten und früh handeln konnten. Es gab aber niemanden, der wissen und reagieren wollte. In der Wirtschaft mehren sich derzeit die Berichte von kriminellen Machenschaften in Unternehmen. Jüngste Beispiele reichen von systematischer Korruption als Bestandteil der Unternehmenspolitik, Bespitzelung von Kunden und Mitarbeitern bis hin zu Gammelfleisch und menschenunwürdiger Pflege in Heimen.
Wenn diese Missstände bekannt werden, geht dies zumeist auf Insiderinformationen von Whistleblowern zurück. Aktuell waren es Insider, die auf die Risse im Kölner Stadtarchiv frühzeitig aber erfolglos hinwiesen und durch beherztes Eingriffen viele Menschenleben retteten. Aber es sind noch viel zu wenige, die den Mut haben, Alarm zu schlagen. Die Beschäftigten der KVB oder der U-Bahn-Bauer in Köln oder des Bankhauses Oppenheim und der Sparkasse dürfen sich hier ruhig angesprochen fühlen.
Normalzustand ist, dass der große Rest der Belegschaft in der Regel schweigt. Geschichten wie die des in der NRhZ interviewten Trinkwasser-Experten Wilfried Soddemann, des Siemens-Mitarbeiters Per Yngve Monsen, des Steuerfahnders Rudolf Schmenger, der Infektionsforscherin Dr. Liv Bode oder der Altenpflegerin Brigitte Heinisch können im Einzelfall zur Kündigung, Zwangspensionierung, Karriereeinbuße führen oder mit Mobbing abgestraft werden. Zumindest im Pflegebereich wurde durch mehrere Whistleblowerinnen mittlerweile eine öffentliche Diskussion angestoßen worden, die auch die Politik erreicht hat.
Spitzen nicht nur die Lippen, sondern pfeifen auch
Quelle: Whistleblower
Wirtschaft unter ethischem Druck
Die Wirtschaft sieht sich inzwischen zunehmend Konsumenten gegenüber, für die Nachhaltigkeit und ethische Verantwortlichkeit der Unternehmen immer wichtiger wird, und versucht hierauf mit Corporate Governance und Social Responsibility zu reagieren. Auch angesichts von US-Vorgaben (SOX) wird Korruptionsbekämpfung immer wichtiger. Doch die derzeitigen Reaktionen mancher Unternehmen mit „Codes of Ethics“ bis zur Einrichtung von Hinweisgebersystemen bleiben oft nur an der Oberfläche. Der nötige kulturelle Wandel in Organisationen und das Vertrauen bei den Mitarbeitern bleiben aus, wenn Whistleblower durch oft nicht funktionierende Anonymisierung geschützt werden sollen und wenn die Unternehmensleitung letztlich alle Fäden selbst in der Hand behält, statt sich ihrer Verantwortung gegenüber Staat und Gesellschaft zu stellen.
Whistleblowing ist ein Phänomen, das weltweit und über viele Branchen und Themenbereiche funktionieren kann und immer dann notwendig ist, wenn Verstöße gegen rechtliche Normen, berufliche oder fachliche Standards oder allgemein anerkannte ethische Regeln stattfinden und ansonsten unentdeckt blieben. Z.B. weil es keine unmittelbar Geschädigten gibt, weil Schäden erst verzögert eintreten, die Opfer die wahren Ursachen und Risiken nicht kennen, die Täter durch Risikoverlagerung auf Dritte profitieren und außerdem auch genügend Macht haben, um kritische Stimmen auch in den eigenen Reihen mundtot machen zu können. Viele andere Staaten haben dies erkannt und stärken mittlerweile die Rechte der Mitarbeiter in Unternehmen und Behörden, Missstände im öffentlichen Interesse aufzudecken.
Whistleblowing: eine Frage demokratischer Entwicklung
Deutschland liegt hier noch weit zurück, obwohl grundrechtlich verbriefte Meinungsfreiheit, Petitionsrecht und Rechtsstaatsprinzip eigentlich eine gute Grundlage böten, um die Rechte der Beschäftigten in derartigen Situationen zu stärken. Die dahingehenden Ansätze des Bundesverfassungsgerichts werden vom Bundesarbeitsgericht jedoch stark eingeschränkt, indem die Loyalitätspflicht der Arbeitnehmer gegenüber ihrem Arbeitgeber wie zu Kaisers Zeiten in den Vordergrund gestellt wird. Klärung müsse zunächst intern geschehen, bevor man sich an Behörden oder die Öffentlichkeit wendet. Doch da liegt das Problem, weil Repressalien Tür und Tor geöffnet wird. Zudem trägt der Arbeitnehmer die volle Beweislast dafür, dass er zur Kritik berechtigt war. Gegen Mobbing und andere unterschwellige Sanktionen gibt es bis heute meist keinen ausreichenden Schutz.
CDU/CSU und Arbeitgeber als Bremser
Die durch Whistleblower in Gange gesetzte Gammelfleischdebatte wurde im Sommer 2008 immerhin zum Auslöser eines Gesetzgebungsvorschlages von drei Bundesministerien für eine gesetzliche Regelung des Anzeigerechts von Arbeitnehmern in § 612a n.F. BGB. Obwohl der Vorschlag sich im wesentliche auf die – im Sinne eines effektiven Whistleblowerschutzes völlig unzureichende- Festschreibung des Richterrechts beschränkte, ist selbst diese Initiative mittlerweile am Widerstand von Arbeitgeberverbänden und der CDU/CSU gescheitert.
Wenn es nicht gelingt, die kulturelle Einstellung zu Whistleblowing und die derzeitige Rechtslage zu ändern und ein klares Signal für mehr Whistleblowing im gesellschaftlichen Interesse zu setzen, werden wir auch in Zukunft viele Kollateralschäden falsch verstandener Loyalitätspflichten hinzunehmen haben.
Aus Sicht des Whistleblower-Netzwerk e.V., bedarf es eines besseren Whistleblowerschutzes in Gesellschaft, Staat und Wirtschaft, der folgende Elemente aufweisen sollte: Recht auf freie Meinungsäußerung und tatsachenbezogene Hinweise im Zivilrecht – Unmittelbare Drittwirkung von Artikel 5 Abs. 1 GG Innerbetriebliches Beschwerde- und Hinweisrecht mit Behandlungs- und Reaktionspflicht Umfassendes, sanktionsfreies und drittwirkendes Petitionsrecht – Artikel 17 GG Recht zur Information der Öffentlichkeit als Auffangmöglichkeit
Grundsatz des Wahlrechts des Whistleblowers Effektiver Schutz des Whistleblowers und seiner Unterstützer vor jeglichen Sanktionen Anpassung strafrechtlicher Regelungen Maßnahmen zur Förderung von Whistleblowing und Zivilcourage Rechtliche Regelungen im Umfeld von Whistleblowing Effektive Wahrung der Rechte von Betroffenen und umfassende Entschädigung
Der im Herbst 2006 gegründete gemeinnützige Verein, dem auch einige der genannte Whistleblower angehören, versucht Betroffenen zu helfen, das Thema Whistleblowing in Deutschland bekannt zu machen und sich für Regelungen zum effektiven Whistleblowerschutz sowohl in Unternehmen als auch staatlicherseits einzusetzen. 2007 hat Whsitleblower-Netzwerk e.V. gemeinsam mit den Whistleblowerorganisationen aus Norwegen und Großbritannien eine Stellungnahme zum EU-Grünbuch Arbeitsrecht abgegeben. Außerdem wurde ein Journalistenkongress mit veranstaltet. 2008 gab das Netzwerk Stellungnahmen zu Gesetzgebungsverfahren ab und war auch an der Anhörung im Bundestag beteiligt. 2009 ist ein größeres Projekt angelaufen, welches die Erstellung von Falldokumentationen, das Lobbying für eine gesetzliche Regelung und die Analyse von und Einflussnahme auf die Ausgestaltung von betrieblichen Whistleblowersystemen umfasst.
Unterstützer gesucht
Für seine Arbeit sucht das in Köln beheimatete Whistleblower-Netzwerk noch Mitstreiter, Unterstützer und Betroffene. Die Kontaktdaten sowie weitere Informationen zur Arbeit des Vereins und aktuelle Berichte und Hinweise finden sich im Whistelblower-Netzwerk. (HDH)
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