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Arbeit und Soziales
Behörden überprüfen Hartz-IV-Konten
Datenschutz?
Gegen Hartz-IV
Wie aus einer Bundestags-Anfrage der FDP Fraktion hervor geht, wurden im ersten Halbjahr 2009 rund 57.000 Konten durch Behörden abgerufen. Umgerechnet werden rund 200 Kontoabfragen pro Tag durch Behörden durchgeführt. Etwa zwei Drittel der Abfragen werden durch die Polizei und Justiz-Behörden vorgenommen, wie die Bundesregierung in einer Antwort mitteilte. Um welche Straftaten es sich handeln würde, bei denen die Daten abgerufen werden, wurde nicht benannt und bleibt unklar. Lediglich wurde offen gelegt, dass es sich bei den "übrigen Konto-Abfragen" um eine "Festsetzung der Vermögensverhältnisse" handeln würde. Dabei wurden die Bankdaten von Hartz IV Beziehern, Wohngeld- und Bafög Empfängern überprüft.
Big-Brother ARGE
Foto: H.-D. Hey, gesichter zei(ch/g)en
Die Einsicht in Bankdaten sollte eigentlich nur in Ausnahmefällen geschehen. Allerdings verdeutlicht die hohe Anzahl im ersten Halbjahr 2009, wie wenig das Bankgeheimnis für Hartz IV-Betroffene gilt. Das Bundesfinanzministerium weiß zudem nicht davon zu berichten, ob die Inhaber der Konten über die Ausspähung informiert wurden. Laut des Bundesverfassungsgerichtes dürfen Konto-Abfragen nicht zum „alltäglichen Standardinstrument" verwendet werden, sondern müssen ein sogenanntes „ultima ratio" sein. Die Daten dürfen also nur dann angezapft werden, wenn wirklich kein anderes adäquates Mittel mehr zur Verfügung steht. Prüfungen durch Richter, ob eine Verhältnismäßigkeit besteht, fehlen völlig. Die Bundesregierung hüllt sich ins Schweigen und gibt sich Ahnungslos.
Erst im Juni 2009 wurde bekannt, dass der Datenschutz von Hartz IV Beziehern durch eine interne Dienstanweisung der Bundesagentur für Arbeit entschieden verletzt wurde. In der internen Dienstanweisung wurde beschrieben, wie Arge Außendienstmitarbeiter am effektivsten Hartz IV Betroffene „observieren" könnten, um einen sogenannten „Leistungsmissbrauch" aufzudecken. Aufgrund der energischen Intervention des Erwerbslosen Forums Deutschland, der gegen-hartz.de-Redaktion und zahlreichen Presseberichten musste die Bundesagentur für Arbeit die Dienstanweisungen zurück nehmen. Die Unschuldsvermutung und eine Einhaltung von Rechtstaatlichkeit bei Hartz IV- Bezug scheinen kaum noch zu gelten. (HDH)
Online-Flyer Nr. 207 vom 22.07.2009
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Behörden überprüfen Hartz-IV-Konten
Datenschutz?
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Wie aus einer Bundestags-Anfrage der FDP Fraktion hervor geht, wurden im ersten Halbjahr 2009 rund 57.000 Konten durch Behörden abgerufen. Umgerechnet werden rund 200 Kontoabfragen pro Tag durch Behörden durchgeführt. Etwa zwei Drittel der Abfragen werden durch die Polizei und Justiz-Behörden vorgenommen, wie die Bundesregierung in einer Antwort mitteilte. Um welche Straftaten es sich handeln würde, bei denen die Daten abgerufen werden, wurde nicht benannt und bleibt unklar. Lediglich wurde offen gelegt, dass es sich bei den "übrigen Konto-Abfragen" um eine "Festsetzung der Vermögensverhältnisse" handeln würde. Dabei wurden die Bankdaten von Hartz IV Beziehern, Wohngeld- und Bafög Empfängern überprüft.
Big-Brother ARGE
Foto: H.-D. Hey, gesichter zei(ch/g)en
Die Einsicht in Bankdaten sollte eigentlich nur in Ausnahmefällen geschehen. Allerdings verdeutlicht die hohe Anzahl im ersten Halbjahr 2009, wie wenig das Bankgeheimnis für Hartz IV-Betroffene gilt. Das Bundesfinanzministerium weiß zudem nicht davon zu berichten, ob die Inhaber der Konten über die Ausspähung informiert wurden. Laut des Bundesverfassungsgerichtes dürfen Konto-Abfragen nicht zum „alltäglichen Standardinstrument" verwendet werden, sondern müssen ein sogenanntes „ultima ratio" sein. Die Daten dürfen also nur dann angezapft werden, wenn wirklich kein anderes adäquates Mittel mehr zur Verfügung steht. Prüfungen durch Richter, ob eine Verhältnismäßigkeit besteht, fehlen völlig. Die Bundesregierung hüllt sich ins Schweigen und gibt sich Ahnungslos.
Erst im Juni 2009 wurde bekannt, dass der Datenschutz von Hartz IV Beziehern durch eine interne Dienstanweisung der Bundesagentur für Arbeit entschieden verletzt wurde. In der internen Dienstanweisung wurde beschrieben, wie Arge Außendienstmitarbeiter am effektivsten Hartz IV Betroffene „observieren" könnten, um einen sogenannten „Leistungsmissbrauch" aufzudecken. Aufgrund der energischen Intervention des Erwerbslosen Forums Deutschland, der gegen-hartz.de-Redaktion und zahlreichen Presseberichten musste die Bundesagentur für Arbeit die Dienstanweisungen zurück nehmen. Die Unschuldsvermutung und eine Einhaltung von Rechtstaatlichkeit bei Hartz IV- Bezug scheinen kaum noch zu gelten. (HDH)
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