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Arbeit und Soziales
Bundesarbeitsgericht: BenQ-Mitarbeiter gewinnen gegen Siemens
Späte Genugtuung
Von Peter Kleinert

„Als Stärkung der Rechte von Beschäftigten“ hat der bayerische IG Metall-Bezirksleiter Werner Neugebauer das BAG-Urteil vom vergangenen Donnerstag gegen Siemens begrüßt. Danach muss der Konzern schon einmal die ersten fünf von insgesamt etwa 3.000 Mitarbeitern weiterbeschäftigen, die er mit seinem verlustreichen Handygeschäft im Herbst 2005 an einen dafür nicht geeigneten deutschen Ableger des taiwanischen Elektronikkonzerns BenQ und damit in die Arbeitslosigkeit weitergereicht hatte.

IGM-Demo-Hemd 
nach der Insolvenz 2006
Quelle: 
www.igmetall-bayern.de
„Mit diesem Urteil ist die Zeit vorbei, in der Firmen zweifelhafte Portfolioveränderungen den unmittelbar Betroffenen mit wohlklingenden, aber letztlich wenig zuverlässigen Behauptungen verkaufen konnten. Gerade jetzt in der Krise hat dieses Urteil besondere Bedeutung, steht doch zu befürchten, dass es zu weiteren Betriebsübergängen gegen den Willen der Beschäftigten kommt", kommentierte Werner Neugebauer das zunächst nur mündlich im Bundesarbeitsgericht in Erfurt vorgetragene Urteil. Es stelle aber eindeutig klar, dass Arbeitgeber die Arbeitnehmer bei Betriebsübergängen sorgfältig und umfassend informieren müssten, während Siemens seine damaligen Mitarbeiter aus dem Handy-Zweigwerk Kamp-Lintfort 2005 nicht korrekt über den Betriebsübergang zu BenQ (“Bringing Enjoyment and Quality to Life“) informierte, so dass diese von ihrem Recht auf Widerspruch keinen Gebrauch gemacht hätten. 
 

Vorstandsvorsitzender 
Peter Löscher
Quelle: http://w1.siemens.com
Scharf kritisierte die IG Metall Bayern auch, dass Siemens im Laufe der Arbeitsgerichtsverfahren offenbar allen Klägern vorsorglich gekündigt habe. Neugebauer: „Das Bundesarbeitsgericht hat Siemens in die Verantwortung genommen, ihr muss sich der Konzern jetzt stellen.“
 
Unrichtige Behauptungen

In den fünf jetzt in Erfurt erfolgreich abgeschlossenen fast drei Jahre dauernden Arbeitsgerichtsverfahren war es vor allem um die gerichtliche Feststellung gegangen, dass das Arbeitsverhältnis der Kläger bei Siemens fortbesteht, weil sie wie die übrigen 3.000 Mitarbeiter 2005 unrichtig über den Übergang ihres Arbeitsverhältnisses informiert wurden. Der Konzern hatte in einer Mitteilung behauptet, das Handy-Zweigwerk Kamp-Lintfort werde an BenQ verkauft, dieser sei „ein weltweit führender Anbieter von Consumer-Elektronik-Produkten“, er zähle „in seinem asiatischen Heimatmarkt schon heute zu den am schnellsten wachsenden Anbietern im Handysegment“ und habe „ehrgeizige Expansionspläne“. Bei diesem Betriebsübergang würden deshalb „keine Veränderungen in den Arbeitsverhältnissen“ eintreten. Die Kläger fanden jedoch heraus, dass ihr Zweigwerk in Wirklichkeit gar nicht an den BenQ-Mutterkonzern verkauft wurde, sondern an eine neugegründete BenQ Mobile GmbH & Co. OHG, die noch nicht einmal im Handelsregister eingetragen war. Siemens hatte auch keine Adresse dieses Unternehmens angegeben, das zudem nur über ein Haftungskapital von 50.000 Euro verfügte. Die Siemens-Mobilfunksparte sei also gar nicht an den BenQ-Konzern verkauft worden, so die ehemaligen Beschäftigten in ihrer Klage, sondern an eine völlig neue Firma. Diese Umstände wiesen darauf hin, dass möglicherweise gar nicht die Absicht bestanden habe, die Handy-Produktion fortzuführen. Tatsächlich beantragte BenQ Mobile schon im Oktober 2006 Insolvenz, und die meisten der gut 3.000 Beschäftigten wurden arbeitslos.
 
Rechtsschutz der IG Metall
 
Nach § 613a, Abs. 6 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) kann ein Arbeitnehmer dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses auf ein anderes Unternehmen innerhalb eines Monats widersprechen. Etwa 80 ehemalige BenQ Mobile-Beschäftigte, viele von ihnen mit Rechtsschutz der IG Metall, haben dem Betriebsübergang erst aufgrund der Insolvenz von BenQ-Mobile und damit fast ein Jahr nach dem Betriebsübergang widersprochen und ihre Rechte aus dem Arbeitsverhältnis gegenüber der Siemens AG eingeklagt. Sie argumentierten gemeinsam mit ihrer Gewerkschaft, die Widerspruchsfrist habe nicht zu laufen begonnen, weil sie nicht ausreichend informiert worden seien. Weder seien die rechtlichen, wirtschaftlichen noch die sozialen Folgen des Betriebsüberganges, noch die von BenQ-Mobile in Aussicht genommen Maßnahmen kommuniziert worden. Die Information sei daher fehlerhaft und unvollständig gewesen. Auch bei Siemens selbst habe es vernichtende interne Einschätzungen über die Zukunftsaussichten und Wettbewerbsfähigkeit von BenQ-Mobile gegeben, die den Beschäftigten nicht mitgeteilt wurden - sonst hätten weit mehr Beschäftigte von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch gemacht.
 
Wie die IG Metall mitteilt, habe die Siemens AG darüber hinaus - um ihr Prozessrisiko zu minimieren - von den BenQ-Beschäftigten im Zusammenhang mit der Insolvenz verlangt, dass sie vor dem Wechsel in eine durch die Siemens AG mitfinanzierte Transfergesellschaft ihren Widerspruch aufgäben und auf sämtliche damit zusammenhängende Forderungen an Siemens verzichteten. Zahlreiche Beschäftigte hätten sich dadurch gezwungen gesehen, die beabsichtigten Klagen fallen zu lassen.  

 
“High Risk Company“
 
Nicht zur Sprache kam in der Verhandlung beim BAG, dass der taiwanische Konzern BenQ seit 2005 als “High Risk Company“ gilt. So lautete die Einstufung durch die Investmentabteilung der Citigroup – der damalige Siemens-Chef Klaus Kleinfeld war Aufsichtsratsmitglied (Board of Directors) der Bank. Und der Verkauf der Siemens-Mobilfunksparte an BenQ war damals in drei Schritten erfolgt: erstens an eine Management GmbH, die für die Abfindungen von 170 Führungskräften über zwei Millionen Euro bekam (für Auszahlungen zwischen 5.000 und 200.000 Euro), zweitens an eine Asset GmbH, in der Immobilien, Fertigungsanlagen, Patente u.ä. im Wert von 250 Millionen gebündelt wurden, und schließlich an die BenQ Mobile GmbH & Co. OHG. Die Mitarbeiter wurden somit von Kapital und Vermögen getrennt und, so die Vermutung, gezielt in die Insolvenz geschickt. Außerdem übertrug Siemens vor dem Insolvenzantrag die Anwartschaften auf die Betriebsrenten an BenQ in Taiwan, die damit für die Mitarbeiter verloren sind. Ob das schriftliche Urteil des BAG (Aktenzeichen 8 AZR 538/08) zu diesen Punkten noch etwas sagen wird, war am Donnerstag unklar. Trotzdem wird es von den etwa 80 weiteren Klägern mit Spannung erwartet. (PK)

Online-Flyer Nr. 208  vom 29.07.2009

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