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Arbeit und Soziales
Anklagen und Alternativen einer Kölner Konferenz nun als Buch:
Arbeits-Unrecht, Arbeits-Unfrieden!
Von Werner Rügemer
Die Kaufhauskette Kaiser's warf der Kassiererin Barbara E. („Emmely“) vor, den Pfandbon eines Kunden im Wert von 1,30 Euro falsch abgerechnet zu haben und kündigte der Gewerkschaftsaktivistin fristlos. Große öffentliche Empörung – doch das Arbeitsgericht Berlin bestätigte die Kündigung, ohne eine gerichtliche Beweisermittlung durchzuführen. Die Geschichte der Kassiererin „Emmely“ darf damit nicht zu Ende sein.
Karikatur: Kostas Koufogiorgos
www.koufogiorgos.de
Bei der Konferenz „Arbeits-Unrecht“ am 14. März 2009 in Köln, an der Barbara E. teilnahm, (Siehe Artikel "Wider die Atomisierung des Menschen) wurde gegen die weit verbreitete Praxis der Verdachtskündigung eine Petition vorgeschlagen, danach wurde sie auf den Weg gebracht (www.1euro30.de). Die Verdachts- und Bagatellkündigung stützt sich auf Richtersprüche, die sich nach und nach zu einem Richterrecht verfestigt haben. Es stellt einen besonders drastischen Fall von Arbeits-Unrecht dar und muß endlich öffentlich infrage gestellt und abgeschafft werden.
Detlef Hensche – ehemaliger Vorsitzender
der IG Medien, einer der Autoren
Foto: Hans-Dieter Hey
Die Verdachts- und Bagatellkündigung spielt für die Unternehmensführungen in der Finanz- und Wirtschaftskrise eine zunehmende Rolle. Wie bei der Kassiererin Barbara E. wird sie auch eingesetzt, um unliebsame Betriebsräte und Streikaktive loszuwerden. Diese inzwischen von spezialisierten Anwaltskanzleien angebotene Kündigungsart wird ebenso eingesetzt, um langjährige und qualifizierte Beschäftigte hinauszudrängen, die dann durch jüngere, billigere und befristet Eingestellte ersetzt werden.
Die Verdachts- und Bagatellkündigung ist Teil des Sonderstatus, den das Arbeitsrecht und damit das Verhältnis zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern in der deutschen Justiz einnehmen. Prinzipien, die für ein Rechtsstaatssystem als konstitutiv angesehen werden, gelten hier nicht: Dazu gehört die Unschuldsvermutung, die bis zu einer rechtsgültigen Verurteilung zu gelten hat. Sie gilt im Arbeitsrecht nicht.
Justiz bei Arbeitnehmern…
Wenn der „Betriebsfrieden“ nach Definition des Arbeitgebers gestört ist, ist eine Kündigung rechtens. Dies gilt etwa auch für „whistleblower“, also für Unternehmensangehörige, die Korruption, Umweltgefährdung oder andere Rechtsbrüche dem Staatsanwalt oder der Öffentlichkeit mitteilen. Eine Kündigung ist dann rechtens, unabhängig vom Wahrheitsgehalt. Eine rechtsstaatlich sonst übliche Tatsachenermittlung unterbleibt im Arbeitsrecht.
Ähnliches gilt bei betriebsbedingten Kündigungen. Das Gericht prüft nicht, ob die Darstellung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens wahr ist oder nicht. Es genügt die Behauptung des Arbeitgebers, dass für den Fortbestand des Unternehmens die Kündigung notwendig sei.
Ähnliches Unrecht gilt im neuen Insolvenzrecht. Danach (§ 130) verlangen Insolvenzverwalter von den Beschäftigten die Rückzahlung ihrer Gehälter in die Konkursmasse, und zwar von dem Zeitpunkt an, an dem sie von der drohenden Insolvenz wussten, etwa durch Zahlungsschwierigkeiten des Unternehmens.
…und bei Wirtschaftskriminellen
Mit Wirtschaftskriminellen geht die Justiz ganz anders um. Bei Insolvenz werden Gehälter und Boni des Topmanagements nicht zurückgefordert.
Widerstand gegen Arbeits-Unrecht: „Emmely"
Foto: Hans-Dieter Hey
Während sich die Justiz bei abhängig Beschäftigten ohne Beweispflicht in pea nuts wie 1,30-Euro-Pfandbonds verbeißt, erweist sie sich etwa bei Untreue und Selbstbereicherung von Topmanagern als zahnlos. Kommen solche Fälle überhaupt einmal vor die Justiz, so enden sie wie im Verfahren gegen die Aufsichtsratsmitglieder der Mannesmann AG und im Verfahren gegen den hochrangigen Steuerhinterzieher Zumwinkel mit einem Deal: Mit Hilfe eines Bußgelds wird die Bestrafung umgangen.
Von sich aus bringen Unternehmensführungen kriminelle Topmanager nicht vor Gericht. Eine Kündigung wird nicht ausgesprochen. Die Angelegenheit wird ohne Aufsehen intern geregelt.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im Dezember 2007 anläßlich eines Urteils im Kölner Müllskandal festgestellt, dass die Justiz bei hochrangigen Wirtschaftskriminellen nicht angemessen ausgestattet ist. Deshalb werde gegen sie zu selten ermittelt, Ermittlungen dauern zu lange und werden nicht zu Ende geführt, Straftaten verjähren, täterschonende Deals erscheinen als Ausweg. Der BGH hat dem Gesetzgeber und der Regierung aufgegeben, die Justiz personell und technisch besser auszustatten. Die Aufforderung des obersten Gerichts blieb ohne Reaktion bei den „Verantwortlichen“.
Verfassungswidrig
Diese Ungleichheit vor dem Gesetz ist verfassungswidrig. Sie muß gerade in der gegenwärtigen Delegitimierung der bankrotten neoliberalen Akteure zum öffentlichen Thema gemacht werden. Die gesetzliche Abschaffung der Verdachts- und Bagatellkündigung abhängig Beschäftigter ist ein erster Schritt.
Die Beschäftigten, Noch-Beschäftigten, Gekündigten und Arbeitslosen sind zu recht beunruhigt. Der vom Arbeitsrecht gestützte „Arbeitsfrieden“ behindert auch die öffentliche Artikulation des millionenfachen Arbeits-Unrechts. Eng verbunden damit ist das Arbeitslosen-Unrecht. Arbeits-Unfrieden und Arbeitslosen-Unfrieden ist angesagt! Der politische Streik ist eine der notwendigen Perspektiven.
Extreme Erpressbarkeit
Dies ist auch deshalb der Fall, weil die Finanz- und Wirtschaftskrise nicht nur durch die oft zitierte Deregulierung der Bank- und Finanzstrukturen verursacht wurde, sondern auch durch die Deregulierung der Arbeits- und Sozialstrukturen. Nur so auch – verstärkt durch die Kreditvergabe an nicht rückzahlungsfähige Konsumenten - entstand die Krisen verursachende Diskrepanz zwischen schwindender Kaufkraft und Überangebot an Waren. Nur so entstand die dauerhafte und extreme Erpressbarkeit der (Noch-)Beschäftigten, Niedriglöhner und Arbeitslosen. Nur so auch entstand die „neue Freiheit“ des Privatkapitals. Die prinzipielle Aufwertung der Arbeitsverhältnisse und der unverschuldeten Arbeitslosigkeit – in (menschen)rechtlicher, finanzieller, moralischer und kultureller Hinsicht – ist deshalb notwendiger Bestandteil einer demokratischen und ökonomisch sauberen Krisen-Lösung.(„Bail out the people, not the banks“)
Der Veranstaltungstitel „ArbeitsUnrecht“ erwies sich als Wiederaufgreifen von Bodo Zeuners „Arbeits-Unrecht“ aus dem Jahre 1991. Der Vergleich kann zeigen, was sich innerhalb „desselben“ Kapitalismus in relativ kurzer Zeit verändern kann. Das vorliegende Buch enthält die Referate, die für die Konferenz „ArbeitsUnrecht“ am 14. März 2009 in Köln verfaßt wurden. Ich danke den TeilnehmerInnen, insbesondere Elmar Wigand, der die Konferenz vorbereitet hat. Ich danke der Rosa-Luxemburg-Stiftung und der Stiftung Menschenwürde und Arbeitswelt, die die Konferenz ebenso wie auch die Drucklegung finanziell gefördert haben. (PK)
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Werner Rügemer ist Herausgeber von „ArbeitsUnrecht. Anklagen und Alternativen“, dessen Vorwort wir hier veröffentlichen. Verlag Westfälisches Dampfboot, Münster 2009. 250 Seiten, 24,90 Euro.
Mit Beiträgen von Hermann Abmayr, Thomas Barth, Daniel Behruzi, Hans-Joachim Boerner, Joern Boewe, Norbert Cyrus, Wolfgang Däubler, Barbara Ellwanger, Robert Fuß, Rolf Gössner, Detlef Hensche, Verena Herzberger, Stephan Hessler, Cornelia Heydenreich, Franz Kersjes, Johannes Ludwig, Thomas Münch, Wolfgang Neskovic, Hans-Gerd Öfinger, Rainer Roth, Werner Rügemer, Michael Schubert, Guido Strack, Irina Vellay, Elmar Wigand.
Themen u.a.: Entlassungsproduktivität, Unbezahlte Mehrarbeit, Leiharbeit, Überwachung im Betrieb, Zwangsarbeit für Arbeitslose (workfare), „gelbe“ Gewerkschaften, Betriebsratsverhinderung, Mediale Zerarbeitung des ArbeitsUnrechts, ArbeitsRecht und Globalisierung, Hartz IV als Exklusionsmaschine, Individuelle Zielvereinbarungen, Bertelsmann-Entwurf zum integrierten Arbeits-Gesetzbuch, Gegenwehr unter neoliberalen Bedingungen, IGM-Kampagne gegen Leiharbeit, Mobile Solidarität bei Wanderarbeitern, Whistleblowing, Lob der mutigen Steuerfahnder, Alternatives Arbeits-Gesetzbuch, Politischer Streik
Online-Flyer Nr. 221 vom 28.10.2009
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Arbeit und Soziales
Anklagen und Alternativen einer Kölner Konferenz nun als Buch:
Arbeits-Unrecht, Arbeits-Unfrieden!
Von Werner Rügemer
Die Kaufhauskette Kaiser's warf der Kassiererin Barbara E. („Emmely“) vor, den Pfandbon eines Kunden im Wert von 1,30 Euro falsch abgerechnet zu haben und kündigte der Gewerkschaftsaktivistin fristlos. Große öffentliche Empörung – doch das Arbeitsgericht Berlin bestätigte die Kündigung, ohne eine gerichtliche Beweisermittlung durchzuführen. Die Geschichte der Kassiererin „Emmely“ darf damit nicht zu Ende sein.
Karikatur: Kostas Koufogiorgos
www.koufogiorgos.de
Bei der Konferenz „Arbeits-Unrecht“ am 14. März 2009 in Köln, an der Barbara E. teilnahm, (Siehe Artikel "Wider die Atomisierung des Menschen) wurde gegen die weit verbreitete Praxis der Verdachtskündigung eine Petition vorgeschlagen, danach wurde sie auf den Weg gebracht (www.1euro30.de). Die Verdachts- und Bagatellkündigung stützt sich auf Richtersprüche, die sich nach und nach zu einem Richterrecht verfestigt haben. Es stellt einen besonders drastischen Fall von Arbeits-Unrecht dar und muß endlich öffentlich infrage gestellt und abgeschafft werden.
Detlef Hensche – ehemaliger Vorsitzender
der IG Medien, einer der Autoren
Foto: Hans-Dieter Hey
Die Verdachts- und Bagatellkündigung ist Teil des Sonderstatus, den das Arbeitsrecht und damit das Verhältnis zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern in der deutschen Justiz einnehmen. Prinzipien, die für ein Rechtsstaatssystem als konstitutiv angesehen werden, gelten hier nicht: Dazu gehört die Unschuldsvermutung, die bis zu einer rechtsgültigen Verurteilung zu gelten hat. Sie gilt im Arbeitsrecht nicht.
Justiz bei Arbeitnehmern…
Wenn der „Betriebsfrieden“ nach Definition des Arbeitgebers gestört ist, ist eine Kündigung rechtens. Dies gilt etwa auch für „whistleblower“, also für Unternehmensangehörige, die Korruption, Umweltgefährdung oder andere Rechtsbrüche dem Staatsanwalt oder der Öffentlichkeit mitteilen. Eine Kündigung ist dann rechtens, unabhängig vom Wahrheitsgehalt. Eine rechtsstaatlich sonst übliche Tatsachenermittlung unterbleibt im Arbeitsrecht.
Ähnliches gilt bei betriebsbedingten Kündigungen. Das Gericht prüft nicht, ob die Darstellung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens wahr ist oder nicht. Es genügt die Behauptung des Arbeitgebers, dass für den Fortbestand des Unternehmens die Kündigung notwendig sei.
Ähnliches Unrecht gilt im neuen Insolvenzrecht. Danach (§ 130) verlangen Insolvenzverwalter von den Beschäftigten die Rückzahlung ihrer Gehälter in die Konkursmasse, und zwar von dem Zeitpunkt an, an dem sie von der drohenden Insolvenz wussten, etwa durch Zahlungsschwierigkeiten des Unternehmens.
…und bei Wirtschaftskriminellen
Mit Wirtschaftskriminellen geht die Justiz ganz anders um. Bei Insolvenz werden Gehälter und Boni des Topmanagements nicht zurückgefordert.
Widerstand gegen Arbeits-Unrecht: „Emmely"
Foto: Hans-Dieter Hey
Von sich aus bringen Unternehmensführungen kriminelle Topmanager nicht vor Gericht. Eine Kündigung wird nicht ausgesprochen. Die Angelegenheit wird ohne Aufsehen intern geregelt.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im Dezember 2007 anläßlich eines Urteils im Kölner Müllskandal festgestellt, dass die Justiz bei hochrangigen Wirtschaftskriminellen nicht angemessen ausgestattet ist. Deshalb werde gegen sie zu selten ermittelt, Ermittlungen dauern zu lange und werden nicht zu Ende geführt, Straftaten verjähren, täterschonende Deals erscheinen als Ausweg. Der BGH hat dem Gesetzgeber und der Regierung aufgegeben, die Justiz personell und technisch besser auszustatten. Die Aufforderung des obersten Gerichts blieb ohne Reaktion bei den „Verantwortlichen“.
Verfassungswidrig
Diese Ungleichheit vor dem Gesetz ist verfassungswidrig. Sie muß gerade in der gegenwärtigen Delegitimierung der bankrotten neoliberalen Akteure zum öffentlichen Thema gemacht werden. Die gesetzliche Abschaffung der Verdachts- und Bagatellkündigung abhängig Beschäftigter ist ein erster Schritt.
Die Beschäftigten, Noch-Beschäftigten, Gekündigten und Arbeitslosen sind zu recht beunruhigt. Der vom Arbeitsrecht gestützte „Arbeitsfrieden“ behindert auch die öffentliche Artikulation des millionenfachen Arbeits-Unrechts. Eng verbunden damit ist das Arbeitslosen-Unrecht. Arbeits-Unfrieden und Arbeitslosen-Unfrieden ist angesagt! Der politische Streik ist eine der notwendigen Perspektiven.
Extreme Erpressbarkeit
Dies ist auch deshalb der Fall, weil die Finanz- und Wirtschaftskrise nicht nur durch die oft zitierte Deregulierung der Bank- und Finanzstrukturen verursacht wurde, sondern auch durch die Deregulierung der Arbeits- und Sozialstrukturen. Nur so auch – verstärkt durch die Kreditvergabe an nicht rückzahlungsfähige Konsumenten - entstand die Krisen verursachende Diskrepanz zwischen schwindender Kaufkraft und Überangebot an Waren. Nur so entstand die dauerhafte und extreme Erpressbarkeit der (Noch-)Beschäftigten, Niedriglöhner und Arbeitslosen. Nur so auch entstand die „neue Freiheit“ des Privatkapitals. Die prinzipielle Aufwertung der Arbeitsverhältnisse und der unverschuldeten Arbeitslosigkeit – in (menschen)rechtlicher, finanzieller, moralischer und kultureller Hinsicht – ist deshalb notwendiger Bestandteil einer demokratischen und ökonomisch sauberen Krisen-Lösung.(„Bail out the people, not the banks“)
Der Veranstaltungstitel „ArbeitsUnrecht“ erwies sich als Wiederaufgreifen von Bodo Zeuners „Arbeits-Unrecht“ aus dem Jahre 1991. Der Vergleich kann zeigen, was sich innerhalb „desselben“ Kapitalismus in relativ kurzer Zeit verändern kann. Das vorliegende Buch enthält die Referate, die für die Konferenz „ArbeitsUnrecht“ am 14. März 2009 in Köln verfaßt wurden. Ich danke den TeilnehmerInnen, insbesondere Elmar Wigand, der die Konferenz vorbereitet hat. Ich danke der Rosa-Luxemburg-Stiftung und der Stiftung Menschenwürde und Arbeitswelt, die die Konferenz ebenso wie auch die Drucklegung finanziell gefördert haben. (PK)
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Werner Rügemer ist Herausgeber von „ArbeitsUnrecht. Anklagen und Alternativen“, dessen Vorwort wir hier veröffentlichen. Verlag Westfälisches Dampfboot, Münster 2009. 250 Seiten, 24,90 Euro.
Mit Beiträgen von Hermann Abmayr, Thomas Barth, Daniel Behruzi, Hans-Joachim Boerner, Joern Boewe, Norbert Cyrus, Wolfgang Däubler, Barbara Ellwanger, Robert Fuß, Rolf Gössner, Detlef Hensche, Verena Herzberger, Stephan Hessler, Cornelia Heydenreich, Franz Kersjes, Johannes Ludwig, Thomas Münch, Wolfgang Neskovic, Hans-Gerd Öfinger, Rainer Roth, Werner Rügemer, Michael Schubert, Guido Strack, Irina Vellay, Elmar Wigand.
Themen u.a.: Entlassungsproduktivität, Unbezahlte Mehrarbeit, Leiharbeit, Überwachung im Betrieb, Zwangsarbeit für Arbeitslose (workfare), „gelbe“ Gewerkschaften, Betriebsratsverhinderung, Mediale Zerarbeitung des ArbeitsUnrechts, ArbeitsRecht und Globalisierung, Hartz IV als Exklusionsmaschine, Individuelle Zielvereinbarungen, Bertelsmann-Entwurf zum integrierten Arbeits-Gesetzbuch, Gegenwehr unter neoliberalen Bedingungen, IGM-Kampagne gegen Leiharbeit, Mobile Solidarität bei Wanderarbeitern, Whistleblowing, Lob der mutigen Steuerfahnder, Alternatives Arbeits-Gesetzbuch, Politischer Streik
Online-Flyer Nr. 221 vom 28.10.2009
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