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Arbeit und Soziales
Sozialstaat nach Kassenlage
Bundesverfassungsgericht gefordert
Von Hans-Dieter Hey

Noch Mitte des Jahres wollte die alte und neue Kanzlerin Angela Merkel die Regelsätze für Hartz IV nicht erhöhen. Trotz rund 9 Millionen fehlender Jobs und zunehmender Hungerlöhne äußerte sie zynisch, es müsse der Anreiz bestehen bleiben, sein Geld selber zu verdienen. Am 20. Oktober erklärte nun das Bundesverfassungsgericht, die Höhe der Hartz-IV-Regelsätze überprüfen zu wollen. Offenbar ging es dabei nicht mit rechten Dingen zu. Dass allerdings Millionen Hartz-IV-Empfänger, die zu wenig erhielten oder die gegen den Regelsatz Klagenden bei einem positiven Urteil mehr Geld bekommen, ist mehr als fraglich.

Hemdsärmelige Debatte über Existenzfragen

Hartz IV zeigt die ganze Verantwortungslosigkeit der Politik von SPD, CDU/CSU und Bündnisgrünen in der Frage des nachhaltigen Schutzes
unseres im Grundgesetz verankerten Sozialstaatsprinzips. Wer sich noch an die Befragungen damals im Fernsehen erinnert, weiß, dass sich von den Parlamentariern die wenigsten mit diesen Regelungen beschäftigt hatten, die auf einen Schlag Millionen Menschen von Arbeitslosenhilfeempfängern zu Sozialhilfebeziehern verarmten und das Sozialstaatsprinzip an den Rand brachten. Manche hatten schnell nachgerechnet und kamen darauf, dass Hartz IV rund 20 Prozent niedriger war, als die damalige Sozialhilfe. Zur eigenen Rechtfertigung und Ablenkung bedient sich die Politik bis heute der Gossenjournaille und Mainstream-Medien, um eine gnadenlose Hetzkampagne gegen Erwerbslose (Siehe unseren Artikel „Der gewollte Feind“) loszutreten, die bis heute anhält. Motto: Die Schuldigen waren nicht die Verantwortlichen in Wirtschaft und Politik, sondern die von ihnen hinterlassenen sozialen Opfer.

Am 20. Oktober hat das Bundesverfassungsgericht angekündigt, sich nicht nur mit den Regelsätzen der 2,2 Millionen Kinder im August 2009 zu beschäftigen, auf die sich die Klagen von drei Familien bezogen. Auch die Regelsätze für rund 7,3 Millionen Erwachsene gerieten ins Visier der kritischen Oberwächter. Mit einem Urteil wird Anfang 2010 gerechnet. Doch nach wie vor wird von manchen immer noch verteidigt, was nun auf den rechtlichen Prüfstand kommt. Trotz Wahldebakel ist die SPD davon überzeugt, dass ihre unsozialen Einschnitte nicht für das katastrophale Wahlergebnis bei der Bundestagswahl verantwortlich seien. Und Lobbyist, Ex-SPD-Mitglied und Ex-Superminister Wolfgang Clement log sich am 24. Oktober in Welt-online immer noch die Tatsachen zurecht: „Dem Gericht geht es also nicht um Heller und Cent, wohl eher um Grundsätzliches.“ Was die Regelsätze für Kinder angeht, wurde er richtig unverschämt: „Und auch das Grundrecht auf Chancengleichheit und Bildungsgerechtigkeit wird bisher recht vordergründig strapaziert.“

Rüdiger Böker, Mitglied des Deutschen Sozialgerichtstags, kam in einer detaillierten Stellungnahme vom 29. September zu einem vernichtenden Urteil: "Die   Bundesregierung   weigert   sich,   die   Festlegungen   des   Gesetzgebers   zu respektieren  und  hat  stattdessen  eine  andere,  unzulässige  Berechnungsbasis genommen." Das Bundesverfassungsgericht will daher jetzt genau wissen, wie die Regelsatzhöhe entstanden ist.

Sozialstaat nach Kassenlage

Es scheint sich heraus zu stellen, dass sich die Bundesregierungen von SPD/Grünen und CDU/SPD die Hartz IV Sätze schöngerechnet und -geredet hatten. Wie hemdsärmelig mit Millionen Schicksalen Erwerbsloser umgegangen wurde, zeigt die Gesetzesbegründung zum Regelsatz (Bundestagsdrucksache BT 15/1616) vom 5. Oktober 2003. Dort bereits wurde ein Regelsatz von damals 345 Euro (heute 395 Euro) erwähnt, der aber erst Monate später, am 3. Juni 2004, in einer Regelsatzverordnung erlassen worden war. Das Ganze bestätigte die Bundesregierung dann auch noch am 5. Februar 2004 in ihrer Bundestagsdrucksache BT 15/2462.


Bisher vergeblicher Kampf um Gerechtigkeit: Montagsdemonstrationen
Foto: H.-D. Hey, gesichter zei(ch/g)en
 
Damit musste zwangsläufig der Eindruck entstehen, „die Regelleistungen seien nicht durch eine in sich schlüssige Berechnungsmethode ermittelt, sondern im Spannungsfeld zwischen Anforderungen an den Staatshaushalt und der Gewährleistung individueller Rechte nachträglich ‚passend’ gemacht“ worden, heißt es dazu in einer Klageschrift an das Landessozialgericht NRW. Also Existenzminimum nach Kassenlage?

Die Berechnungen der damaligen Bundesregierungen basierten auf den statistischen Erhebungen aus dem Jahre 1998. Damit wurden völlig veraltete Daten für den Regelsatz ab Januar 2005 zugrunde gelegt. Seit Jahren ist dies den Bundesregierungen bekannt, ohne dass korrigierend eingeschritten worden wäre. Anstatt davon auszugehen, dass ein Ein-Personen-Haushalt in den unteren 20 Prozent der Einkommensbezieher nach der Verbraucherstichprobe 1998 zwischen 1.800 und 2.499 DM (ca. 900 – 1.250 EUR) verdiente, ging man ohne nähere Begründung von einem Gehalt von unter 1.800 DM aus, um frei über den Daumen den Regelsatz zu bestimmen.

Hätte die Bundesregierung nämlich die korrekten Daten der Verbraucherstichprobe von 1998 zugrunde gelegt, hätte bereits Ende 2004 der Regelsatz bei 627 Euro liegen müssen (siehe Frommann: „Warum nicht 627 Euro?“, NDV 2004, S. 246 ff). Die falsche Berechnung schloss natürlich auch jegliche realistische Fortschreibung des Existenzminimums aus. Vor allem aber dadurch, dass sich der Hartz-IV-Satz nicht an steigender Bedarfsdeckung orientierten, sondern am Rentenwert. Bis heute sind Preissteigerungen bei den Grundbedürfnissen und den Güter- und Dienstleistungen nicht berücksichtigt worden.

Geplante Kinderarmut vor Gericht

Jahrelange Klagen über die Not Erwerbsloser und die zunehmende Kinderarmut haben keine Bundesregierung der letzten Jahre bewegen können, Abhilfe zu schaffen. Besonders unredlich war, dass offenbar völlig willkürlich die Sätze für Kinder je nach Alter zwischen 60 und 80 Prozent des Regelsatzes für Erwachsene, also zwischen 215 – 287 Euro, festgelegt wurden. Dies wurde im SGB II, das für Erwerbslose gilt, geregelt. Aber es gehört in das Kinder- und Jugendhilfegesetz, um eine individuelle Bedarfsanpassung zu gewährleisten.Während sich vor allem CDU/CSU, FDP und SPD – vornehmlich vor Wahlen – als angebliche Förderer der Familien ausgegeben hatten, wurde durch Hartz IV eine Kinderarmut hervorgerufen, die es seit dem Ende des II. Weltkrieges nicht mehr gegeben hat. Doch warum haben Regierungen es hingenommen, Millionen Kinder der Gefahr für ihre Entwicklung und Leib und Seele auszusetzen? Wie kamen Regierunge darauf, dass Säuglinge und 13-Jährige den gleichen Bedarf hätten?

Man muss es sich einfach einmal vorstellen: Nicht nur der Mehrbedarf für Heranwachsende wurde ignoriert. Aus der für den Regesatz der Kinder maßgeblichen Verbraucherstichprobe wurden die Bildungskosten einfach herausgestrichen, weil die Bundesregierung stillschweigend davon ausgegangen war, dass die Kosten für Bildung komplett von den Ländern und Kommunen übernommen würden. Bundesverfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier machte in der ersten Sitzung des Bundesverfassungsgerichtes klar, dass man diese nur herausnehmen könne, wenn eine verbindliche Kostenübernahme geklärt wäre. Verärgert war das Bundesverfassungsgericht vor allem darüber, dass die Bundesregierung eine „Sonderauswertung“ für Familien mit einem Kind für „geheim“ erklärte und selbst dem Bundesverfassungsgericht vorenthielt.

Gehen viele leer aus?


Die Bundesregierung ging an diesem 20. Oktober offenbar völlig unbedarft in das Verfahren und sah sich außer Stande, zu den dringenden Fragen des Gerichts Stellung zu beziehen. Besonders peinlich war für sie offensichtlich, dass Monika Paulat, Präsidentin des Deutschen Sozialgerichtstags, plötzlich eine Kehrtwendung machte. Bisher war sie davon ausgegangen, dass nur der Regelsatz für Kinder ein Problem darstellte. Nun interessierte auch sie brennend, wie der Regelsatz für Erwachsene zustande kam.

Viele Hartz-IV-Empfänger hatten die Rechtmäßigkeit des Regelsatzes beklagt, Widerspruch bei den Arbeitsagenturen eingelegt und Klage eingereicht. Mit Sicherheit müssen nun die Bedarfe für Kinder neu, vielleicht auch weitere Zusatzbedarfe für Erwachsene neu geregelt werden, die angeblich im pauschalen Hartz-IV-Satz enthalten sind. Nach der Kommentierung zum Grundgesetz steht dem Gesetzgeber ein Spielraum bei der Festlegung des Existenzminimums zu. Es könnte allerdings auch sein, dass das Bundesverfassungsgericht den Wandel von der notwendigen Sicherstellung des kulturellen Existenzminimums und damit von einer Teilhabe an der Gesellschaft durch ein menschenwürdiges Leben hin zum „Fordern und Fördern" mit eingeschränkter Bedarfsgerechtigkeit bestätigt. Das wäre dann ein weiterer Tiefschlag für den sozialen Rechtsstaat, den das Grundgesetz vorsieht. Vor allem aber für die Kläger, die auf Gerechtigkeit gehofft hatten. – Wie lange die Betroffenen sich so etwas gefallen lassen und nicht nur zur Justiz sondern auf die Straße gehen, bleibt abzuwarten. In Lateinamerika sind die Armen in dieser Hinsicht schon weiter. (HDH)



Online-Flyer Nr. 221  vom 28.10.2009

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