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Inland
Vorratsdatenspeicherung für den Kunduz-Untersuchungsausschuss!
Merkels Daten nicht vor Herbst 2010 löschen!
Von Dr. Sabine Schiffer
NRhZ-Archiv
Nun aber zur Vorratsdaten-speicherung, die am 15.12. in Karlsruhe vor dem Bundesverfassungsgericht verhandelt wurde, um deren Einrichtung auf Verfassungskonformität zu prüfen. Unabhängig von den Fragen der Bürgerrechte und der Beschneidung von Grundrechten, wie dem auf freie Kommunikation, wäre natürlich auch nach den Politikerrechten zu fragen oder aber auch einmal nach deren Pflichten. Es könnte ja – gerade im aktuellen Fall, wo es um die Klärung des Wer hat Wann Was gewusst? geht – hilfreich sein, auf die Erkennt-nisse aus der Vorratsdaten-speicherung zurück zu greifen. Die Verbindungsdaten und Inhalte der sms an Angela Merkel und ihrer Kabinettskollegen dürften für die Aufklärung des Sachverhalts sehr effektiv sein.
Zu dumm, dass die Daten nur sechs Monate gespeichert werden sollen, denn wenn Angela Merkel erst im Herbst 2010 dem Untersuchungsausschuss Rede und Antwort stehen muss, wären die relevanten Daten längst wieder gelöscht. Sollten wir also gar für eine Verlängerung der Speicherung plädieren – sozusagen zu unser aller Sicherheit? Aus grundgesetzlicher Sicht sind derlei Gedankenspielchen natürlich zu verwerfen. Aber man sollte sich daran erinnern, dass derlei Maßnahmen oftmals nicht die Drahtzieher politischer Entscheidungen (be-)treffen, sondern deren kritische Beobachter. Ähnlich umgewidmet scheint auch die Arbeit des Verfassungsschutzes zu sein. Denn eigentlich wäre seine Aufgabe ja die Sicherung des Grundgesetzes – oder nun doch der EU-Verfassung im Kleid des Lissabonner Vertrags? Aber auf jeden Fall hat er in der Erfüllung seines Auftrags immer wieder versagt, weil er sich um kleinere oder größere Randgruppen bemüht, während im Kabinett die gravierenden Gesetzesänderungen beschlossen werden.
„Unser Grundgesetz ist grob beschädigt“, sagt Professor Jörg Becker in seiner Bestandsaufnahme nach 60 Jahren GG. Es hat eine sukzessive Stärkung staatlicher Gewalt und die Schwächung der demokratischen Mitsprache des Einzelnen stattgefunden. Wie in Krisenzeiten Kontrollgesetzgebungen entstehen, die nachher nicht mehr zurückgebaut werden, dafür stehen die Notstandsgesetze der 68er exemplarisch. Und obwohl heute die Implementierung von Kriegsrecht, eines Feindstrafrechts sowie weiterer Elemente in Richtung Überwachungsstaat unser Grundgesetz bedrohen, sollte man es gegenüber dem noch viel undemokratischeren Lissabon-Vertrag verteidigen – denn dieser gibt bereits in Bezug auf die Wirtschaftsweise eine klare neoliberale Ordnung vor, die Entdemokratisierung und Militarisierung nach sich zieht. Und das bedeutet – neben der Eindämmung von Bürgerrechten – die Ausweitung von Krise und Krieg. Hingegen bedeutet die Unterordnung des GG unter das Völkerrecht durch Artikel 25 ganz klar, dass unsere Soldaten in Kunduz gar nichts zu suchen haben. Es sind ausgerechnet die Soldaten des Darmstädter Signals wie Oberstleutnant Jürgen Rose, die diese Problematik aufzeigen – wieder nicht der Verfassungsschutz (siehe u.a. NRhZ 227 unter http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=14562) und der ehemalige Bundeswehroffizier Wolfgang Effenberger (siehe u.a. NRhZ 226 unter http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=14541). (PK)
Wolfgang Effenbergers Rezension zu Jürgen Roses Buch "Ernstfall Angriffskrieg. Frieden schaffen mit aller Gewalt?" finden Sie in dieser NRhZ-Ausgabe.
Dr. Sabine Schiffer ist Gründerin und Leiterin des Instituts für Medienverantwortung in Erlangen www.medienverantwortung.de.
Online-Flyer Nr. 229 vom 23.12.2009
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Vorratsdatenspeicherung für den Kunduz-Untersuchungsausschuss!
Merkels Daten nicht vor Herbst 2010 löschen!
Von Dr. Sabine Schiffer
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Zu dumm, dass die Daten nur sechs Monate gespeichert werden sollen, denn wenn Angela Merkel erst im Herbst 2010 dem Untersuchungsausschuss Rede und Antwort stehen muss, wären die relevanten Daten längst wieder gelöscht. Sollten wir also gar für eine Verlängerung der Speicherung plädieren – sozusagen zu unser aller Sicherheit? Aus grundgesetzlicher Sicht sind derlei Gedankenspielchen natürlich zu verwerfen. Aber man sollte sich daran erinnern, dass derlei Maßnahmen oftmals nicht die Drahtzieher politischer Entscheidungen (be-)treffen, sondern deren kritische Beobachter. Ähnlich umgewidmet scheint auch die Arbeit des Verfassungsschutzes zu sein. Denn eigentlich wäre seine Aufgabe ja die Sicherung des Grundgesetzes – oder nun doch der EU-Verfassung im Kleid des Lissabonner Vertrags? Aber auf jeden Fall hat er in der Erfüllung seines Auftrags immer wieder versagt, weil er sich um kleinere oder größere Randgruppen bemüht, während im Kabinett die gravierenden Gesetzesänderungen beschlossen werden.
„Unser Grundgesetz ist grob beschädigt“, sagt Professor Jörg Becker in seiner Bestandsaufnahme nach 60 Jahren GG. Es hat eine sukzessive Stärkung staatlicher Gewalt und die Schwächung der demokratischen Mitsprache des Einzelnen stattgefunden. Wie in Krisenzeiten Kontrollgesetzgebungen entstehen, die nachher nicht mehr zurückgebaut werden, dafür stehen die Notstandsgesetze der 68er exemplarisch. Und obwohl heute die Implementierung von Kriegsrecht, eines Feindstrafrechts sowie weiterer Elemente in Richtung Überwachungsstaat unser Grundgesetz bedrohen, sollte man es gegenüber dem noch viel undemokratischeren Lissabon-Vertrag verteidigen – denn dieser gibt bereits in Bezug auf die Wirtschaftsweise eine klare neoliberale Ordnung vor, die Entdemokratisierung und Militarisierung nach sich zieht. Und das bedeutet – neben der Eindämmung von Bürgerrechten – die Ausweitung von Krise und Krieg. Hingegen bedeutet die Unterordnung des GG unter das Völkerrecht durch Artikel 25 ganz klar, dass unsere Soldaten in Kunduz gar nichts zu suchen haben. Es sind ausgerechnet die Soldaten des Darmstädter Signals wie Oberstleutnant Jürgen Rose, die diese Problematik aufzeigen – wieder nicht der Verfassungsschutz (siehe u.a. NRhZ 227 unter http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=14562) und der ehemalige Bundeswehroffizier Wolfgang Effenberger (siehe u.a. NRhZ 226 unter http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=14541). (PK)
Wolfgang Effenbergers Rezension zu Jürgen Roses Buch "Ernstfall Angriffskrieg. Frieden schaffen mit aller Gewalt?" finden Sie in dieser NRhZ-Ausgabe.
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