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Aktueller Online-Flyer vom 26. Dezember 2024  

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Arbeit und Soziales
Kritik an der Haltung der Verfassungsrichter zum aktuellen Hartz-VI-Regelsatz
Was der Mensch braucht
Von Ludwig May

Eine neue Analyse aus Sachsen ermittelt erhebliche Diskrepanzen zwischen dem gültigen Hartz-IV-Regelsatz und dem tatsächlichen Bedarf. Die seit Jahren andauernde - und in den letzten Monaten forcierte - öffentliche Debatte über Arbeitslose, vermeintliche Missbrauchszahlen, Arbeitszwang oder die Senkung der Sozialleistungen veranlasste den - durch seine Teilnahme an der Widerlegung der Thießen/Fischer-Studie [1] bekannten - Autor Lutz Hausstein zu einer Untersuchung über die Höhe einer sozialen Mindestsicherung, die den Anforderungen des Grundgesetzes sowie der Menschenrechte gerecht wird.

Hierbei kritisiert er die Berechnungsmethodik der EVS-Stichprobe durch die Bundesregierung grundsätzlich und begründet dies damit, dass es nicht nachvollziehbar sei, „weshalb die Einkommenshöhe einer Bevölkerungsgruppe, die möglicherweise selbst zu wenig zum Leben hat, den Maßstab für eine andere Gruppe legen sollte“. Stattdessen empfiehlt Hausstein die Bildung eines klar definierten Warenkorbs, dessen Inhalte durch die Anforderungen des Grundgesetzes und der Menschenrechte in Bezug auf physische Existenzsicherung und soziokulturelle Teilhabe bestimmt sind.

Mit dieser prinzipiell abweichenden Methode stellt der Autor einen Warenkatalog zusammen, auf dessen Grundlage er die Höhe einer Mindestsicherung neu ermittelt. Im Ergebnis dessen kommt er zu einem eklatanten Missverhältnis zwischen dem so ermittelten realen Bedarf eines Hilfeempfängers und dem aktuell gültigen Hartz-IV-Regelsatz. Aufgrund des gravierenden Fehlbetrages von 325 Euro bemängelt Lutz Hausstein nicht nur das völlige Fehlen einer soziokulturellen Teilhabe, sondern stellt darüber hinaus erzwungene Defizite in der Ernährung fest.

Im Ergebnis dieser Untersuchung erstellt der Autor einen Forderungskatalog, der sowohl die Schaffung einer grundlegend veränderten Sozialgesetzgebung beinhaltet, als auch die sofortige Anhebung der Regelsätze auf ein am realen Bedarf orientiertem Niveau. Die vollständige Untersuchung findet sich hier http://hanniballektor.wordpress.com/2010/02/04/was-der-mensch-braucht/

Das nun am 9. Februar verkündete Urteil des BVerG zur Verfassungswidrigkeit von Hartz-IV hat vielerorts in der Politik für gegenseitiges Schulterklopfen gesorgt. Selbst die Politiker aller am Gesetz beteiligten Parteien, von SPD bis CDU, überbieten sich an Schuldzuweisungen gegen den jeweils Anderen, ohne dabei jedoch zu berücksichtigen, dass auch ihre eigene Partei und i.d.R. sogar sie selbst die entsprechenden Gesetze mitzuverantworten haben. Sei es als Regierungspartei, welche diese Gesetze ausarbeitete und einführte, sei es als Opposition, die im Bundesrat zustimmte oder sei es als neue Regierung, welche diese Gesetze nicht abänderte.

Dabei erweist sich bei genauerem Hinsehen das Urteil des BVerG bei weitem als nicht so vernichtend, wie es auf den ersten Blick erscheint. Denn die Karlsruher Richter bemängelten in erster Linie die Intransparenz der Berechnung des Regelsatzes, nicht dessen Höhe. So ist es bei Betrachtung der obenstehenden Untersuchung schon ein wenig überraschend, wenn die Verfassungsrichter durch die Höhe des aktuellen Regelsatzes das physische Existenzminimum als gegeben bezeichnen. Das darüber hinausgehende soziokulturelle Teilhaberecht wird von ihnen als weit interpretierbar charakterisiert, dessen Konkretisierung sie dem Gesetzgeber überlassen. Dies muss als bedenklich eingestuft werden. Überweisen sie damit doch ohne Vorgabe den besonders stark interpretierbaren Bereich an eben diesen Kreis der Politik zurück, der sich in den vergangenen 5 Jahren als nachhaltig kritikresistent erwiesen hat und damit diese Klage vor dem BVerG erst erzwungen hat.

Es bleibt abzuwarten, wie der Gesetzgeber diese Aufforderung des BVerG umsetzen wird. Die vom Autor der Analyse, Lutz Hausstein, angewandte Untersuchungsmethodik würde den Ansprüchen nach einer transparenten, realitätsbezogenen Berechnung eine neue Grundlage geben. Hierzu würde sich ebenfalls eine breite gesellschaftliche Debatte anbieten, um den Einfluss einzelner Interessengruppen zu begrenzen. Die Erfahrungen, insbesondere der letzten Monate, zeigen allerdings überdeutlich, dass eine solche Debatte auch leicht von Meinungsführern und Politikern, die ausreichend Einfluss auf Medien besitzen, gekapert und gelenkt werden kann. So bleibt offensichtlich nur der kritische Blick der Öffentlichkeit, auf welcher Grundlage die Regierung den Regelsatz neu berechnen möchte. (PK)


[1] Der Autor der Untersuchung, Lutz Hausstein, war von 2007–2008 Landessprecher des Arbeitskreises „Soziale Gerechtigkeit“ in Sachsen. Gemeinsam mit F. Krahmer verfasste er im September 2008 die „Beachtung einer „Studie““ [http://www.axel-troost.de/article/2794.sind_132_euro_fuer_hartz_iv_empfaenger_ausreichend.html], in welcher sie sich kritisch mit der 132-Euro-Studie von Thießen/Fischer der TU Chemnitz auseinander setzten.

Online-Flyer Nr. 236  vom 10.02.2010

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