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Aktueller Online-Flyer vom 20. April 2024  

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Arbeit und Soziales
Vortrag zum Treffen der ver.di-Linken NRW in Düsseldorf - Teil 2
„Bedingungsloses Grundeinkommen“?
Von Daniel Kreutz

Seit dem Inkrafttreten von Hartz IV hat sich in Deutschland die Diskussion über ein bedingungsloses Grundeinkommen (bGE) ausgebreitet. Die Idee eines bGE wird als grundlegende Alternative zu Hartz IV verbreitet. Viele Menschen, die dafür eintreten,  versprechen sich von dieser Forderung u.a. die „Befreiung vom Lohnarbeitszwang“. Doch diese Versprechen sind eine „Fehlorientierung“, erklärte der Politiker und Attac-Sozialexperte Daniel Kreutz (56) auf einem Treffen der ver.di-Linken in Düsseldorf. Hier der zweite Teil seines Vortrags. – Die Redaktion

Schützt ein bGE vor Einkommensarmut?


Daniel Kreutz
NRhZ-Archiv
Ein fünftes Problem ist, ob denn der von der bGE-Linken angestrebte wirksame Schutz vor Einkommensarmut mit einem bGE tatsächlich erreichbar ist. Diese Frage stellt sich deshalb, weil das bGE in der Regel als ein Pauschalbetrag vorgestellt wird, der auch die Wohnkosten abdecken soll. Wenn man die individuellen Wohnkosten zusätzlich zu einem Regelsatz bedarfsgerecht absichern wollte, dann müsste man ja im Einzelfall erfassen, wie hoch denn die Kosten für Miete und Heizung sind. Und man müsste auch eine Obergrenze für die Wohnkostenübernahme festlegen, weil selbst die bGE-Linke keinen Anspruch auf Wohnkosten in unbegrenzter Höhe fordern kann. Dann aber stünde man ja schon wieder in der Definition und Prüfung individueller Bedarfe, also in der Bedürftigkeitsprüfung, deren Abschaffung zu den fundamentalen Kriterien des bGE zählt und die in der bGE-Linken prinzipiell – also unabhängig von ihrer Ausgestaltung - als menschenunwürdig gilt.

Das Sozialhilferecht hat von jeher völlig zu Recht davon abgesehen, die Wohnkosten zu pauschalieren. Allerdings will die schwarz-gelbe Bundesregierung jetzt eine solche Pauschalierung prüfen. Die Kosten für Miete und Heizung unterscheiden sich beträchtlich - nicht nur von Region zu Region und von Ort zu Ort, sondern auch von Gebäude zu Gebäude. Wenn man das pauschalieren würde, bliebe denen mit hohen Wohnkosten zum Leben zu wenig, während die mit niedrigen Wohnkosten was extra übrig hätten. Und wenn man sich an der Armutsgrenze bewegt, dann machen relativ kleine Beträge schon relativ große Unterschiede.

Dabei spielt es grundsätzlich keine Rolle, wie hoch man die Pauschale ansetzt – damit definiert man nur das zahlenmäßige Verhältnis zwischen Pauschalierungsverlierern und Pauschalierungsgewinnern, ohne Bedarfsgerechtigkeit im konkreten Einzelfall erreichen zu können. Deshalb steht die Abschaffung einer Feststellung individueller Bedarfe und der Bemessung individuell bedarfsgerechter Leistungen meines Erachtens in einem ernsten Zielkonflikt zum Anspruch der „Armutsfestigkeit“ des Grundeinkommens, wie er von links proklamiert wird. Weil aber die die Abschaffung von Bedarfsprüfungen konstitutiv für die Bedingungslosigkeit des Grundeinkommens ist, hat sie für die bGE-Gemeinde höchste Priorität.

Und trotzdem wird die Abschaffung der Bedürftigkeitsprüfung mit dem bGE nur scheinbar erreicht. Tatsächlich verlagert sich die Bedürftigkeitsprüfung nur, nämlich Sozialamt zum Finanzamt, und möglicherweise noch von einer Prüfung im Vorhinein zu einer Prüfung im Nachhinein. Warum? Weil das bGE über die Besteuerung finanziert wird.

Grundsätzlich hat zwar jeder den Anspruch auf bGE. Tatsächlich aber gibt es Netto-Zahler und Netto-Empfänger. Wer Netto das bGE ganz oder teilweise behalten kann, oder wem es mit den Steuern wieder abgezogen wird – m. a. W.: wer als bedürftig gilt und wer nicht – das bestimmt dann im Wege kühler Rechung das Finanzamt. Möge glauben wer will, dass die Finanzverwaltung dabei sozial gerechtere Ergebnisse produziert als eine Sozialverwaltung. Ich bin eher vom Gegenteil überzeugt.


Vater der neoliberalen Theorie - Milton
Friedman
Quelle: www.utc.edu
Ob die fiskalische Bedürftigkeitsprüfung vor oder nach Auszahlung des bGE stattfindet, hängt davon ab, ob man sich ein bGE als negative Einkommensteuer vorstellt oder als das vom linken Flügel favorisierte Modell der Sozialdividende. Die Idee einer negativen Einkommensteuer, dass also diejenigen, die zu wenig Einkommen haben, vom Finanzamt den notwendigen Betrag ausbezahlt bekommen, die wurde seit den 1960er Jahren von keinem geringeren als dem Vater der neoliberalen Theorie Milton Friedman in die Diskussion gebracht. Friedman sah darin ein wichtiges Instrument zur Beseitigung der Sozialstaatlichkeit und der sozialen Regulierungen des Arbeitsmarkts. Und Friedmans Konzept stand Pate für das Bürgergeldkonzept der FDP, das heute Althaus und Straubhaar inspiriert, und das sich als Prüfauftrag im schwarz-gelben Koalitionsvertrag wiederfindet.

Nun sagt der linke Flügel, eine negative Einkommensteuer sei gar kein „richtiges“ bGE. Das „richtige“ bGE müsse nach dem Modell der „Sozialdividende“ gestaltet sein. Sozialdividende soll bedeuten, dass das bGE jedem Einzelnen zunächst tatsächlich ausgezahlt wird. Auch der Herr Ackermann kriegt es überwiesen. Und erst im Nachhinein, bei der Einkommensbesteuerung, müssen all diejenigen, die genug eigenes Einkommen haben, es zusammen mit ihrer Steuerschuld wieder zurückzahlen, während die Armen es behalten dürfen. Man könnte jetzt darüber philosophieren, dass die Sozialdividende einen enormen, überflüssigen Zahlungsverkehr produziert, der bei der negativen Einkommensteuer vermieden würde. Aber ich will hier nur darauf hinweisen, dass in beiden Fällen am Ende das Finanzamt bestimmt, wer was bekommt und wer zahlen muss, wer also als bedürftig gilt und wer nicht.

Unfinanzierbar?

Häufig wird gegen ein bGE in armutsfester Höhe, also nach den Vorstellungen des linken Flügels, eingewendet, dass das überhaupt nicht finanzierbar sei. Dieses Argument teile ich ausdrücklich nicht. Denn im Ergebnis würden die nicht armen SteuerzahlerInnen dafür zahlen, dass bei den Armen hinreichend was ankommt. Wenn man das für unfinanzierbar halten würde, müsste man auch jede Anhebung des Leistungsniveaus der Sozialhilfe und von Hartz IV auf ein armutsfestes Niveau für genauso unfinanzierbar halten. Wenn man die Nettoeffekte eines ausreichend hohen bGE betrachtet, dann gibt es kaum einen Unterschied zu einer entsprechenden Anhebung der Fürsorgeleistungen.

Umstieg zum steuerfinanzierten Sozialsystem

Und trotzdem hat die Sache auf der Finanzierungsseite einen Haken. Der kommt daher, dass mit der Einführung des bGE eine grundlegende Umbasierung unseres Sozialsystems verbunden wäre - weg von der beitragsfinanzierten Sozialversicherung – die wird ja zu großen Teilen ersetzt – hin zu einem vorrangig steuerfinanzierten Sozialsystem. Der Anspruch darauf, dass die Arbeitgeber im Rahmen der paritätischen Beitragsfinanzierung die Hälfte der Miete für die Absicherung großer Lebensrisiken bezahlen, wäre damit größtenteils erledigt.
Was aber die Steuerfinanzierung angeht, so haben wir es mit einem real existierenden Steuersystem zu tun, wo rund siebzig Prozent des Aufkommens aus Lohnsteuern und aus Konsumsteuern kommen, während Kapitalsteuern nur einen ziemlich kleinen Beitrag leisten. Mit anderen Worten: beim heutigen Steuersystem wird die Zeche ganz überwiegend von der Masse der lohnabhängigen Bevölkerung bezahlt.

Wenn es ein steuerfinanziertes Sozialsystem mit bGE geben soll, dann stellt sich die Frage der Verteilungs- bzw. Belastungsgerechtigkeit mit umso größerer Schärfe auf dem Terrain der Steuerpolitik. Der linke Flügel der Gemeinde will natürlich meist den privaten Reichtum, also Kapital, hohe Einkommen und Vermögen, entsprechend stärker besteuern. Das hat aber viele nicht daran gehindert, die Massenpetition für ein bGE beim Bundestag zu unterstützen, die zur Finanzierung ausdrücklich eine Mehrwertsteuererhöhung forderte – was in Richtung unseres Unternehmerphilosophen Götz Werner geht. Über die Verteilungswirkung von Verbrauchssteuern brauche ich in diesem Kreis sicher nichts weiter zu sagen. Althaus verbindet sein Bürgergeldkonzept nicht nur mit einer Kopfpauschale für die Krankenversicherung von 200 Euro, sondern auch mit der Einführung einer Flat Tax von 25 Prozent für alle Einkommen oberhalb von 1.600 Euro brutto, also mit einer drastischen Steuerentlastung vor allem für hohe und höchste Einkommen.

Eine gerechte bGE-Finanzierung nach den Vorstellungen des linken Flügels müsste somit nicht allein die Mehrausgaben zugunsten der Armutsbevölkerung durch Besteuerung des Reichtums finanzieren, sondern viel weitreichendere Änderungen bei der Erwirtschaftung des Steueraufkommens durchsetzen, um auch den dramatischen Bedeutungsverlust der paritätisch finanzierten Sozialversicherungsleistungen kompensieren zu können. Auch bei den Vorstellungen des linken Flügels ginge es also um grundlegende Veränderungen nicht nur des Sozialsystems, sondern zugleich des Steuersystems.

Es liegt auf der Hand, dass man dergleichen nicht auf einen Schlag realisieren kann. Damit der linke Flügel der Gemeinde in einem solchen Übergangsprozess stets die Nase vorn behalten und den rechten Flügel mit seinen entgegen gesetzten Interessen in Schach halten kann, bräuchte er wohl eine sehr starke gesellschaftliche Bewegung, die aktiv für diesen weitreichenden Umbruch kämpft. Damit die überhaupt möglich werden kann, müssten sich erhebliche Teile der Bevölkerung zu den Glaubenssätzen der bGE-Linken bekehren lassen. Also etwa dazu, dass es ein soziales Grundrecht werden muss, dass die Allgemeinheit jedem Einzelnen ein armutsfestes Einkommen garantiert, das ihm die Freiheit gibt, sich aus der Erwerbstätigkeit zurückzuziehen, wenn er will. Und zu einem Menschenbild – das Menschenbild spielt eine ganz große Rolle in der bGE-Gemeinde – wonach sich diejenigen, die sich dann aus der Erwerbsgesellschaft zurückziehen, in aller Regel und gleichsam ehrenamtlich gesellschaftlich sinnvollen, nützlichen Tätigkeiten widmen werden.

Nun mag man mag dergleichen Bekenntnisse vielleicht für wünschenswert halten. Ich halte es aber für absolut ausgeschlossen, dass man damit über eine ziemlich kleine Strömung von Anhängerinnen hinauskommen kann. Mit den real vorhandenen Menschen, die man ja nicht erst alle auf die Couch legen kann, ist eine starke Bewegung für ein bGE nach den Vorstellungen des linken Flügels nicht machbar. Die andere Gesellschaft mit dem „linken“ bGE hat nach meinem Eindruck vielmehr schon eine andere Gesellschaft mit anderen Menschen zur Voraussetzung.

Was ich mir dagegen eher vorstellen kann, ist ein vom neoliberalen Flügel inspirierter schrittweiser Reformprozess, der auf eine negative Einkommensteuer als Ersatz für einen Großteil unseres Sozialsystems, auf die Ablösung der Beitragsfinanzierung durch Steuern der lohnabhängigen Mehrheit, und damit auf eine Radikalisierung der Umverteilung nach oben zielt. Die im schwarz-gelben Koalitionsvertrag aufgeschriebenen Orientierungen zur weitergehenden Pauschalierung von Hartz IV, zur Anhebung der Zuverdienstgrenzen im Sinne der Ausweitung des Kreises der Kombilohn-Aufstocker und die vereinbarte Fortsetzung der Bürgergeld-Debatte könnten hierzu konkrete Ansatzpunkte bieten.

Ich hoffe, dass ich zur Begründung meiner Prognose vom Beginn beitragen konnte, wonach die Neoliberalen in der Realpolitik den Ton angeben, während die Linken bloß die Illusionen beisteuern. Aus meiner Sicht ist das bGE für die gesellschaftliche Linke eine gefährliche Desorientierung.

Alternativen

Das wirft natürlich die Frage auf, wofür wir stattdessen sind, um uns aus dem Elend von Hartz IV, Massenerwerbslosigkeit und Prekarisierung zu erlösen. Die Antworten darauf sind natürlich viel komplexer als der eingebildete Schlag durch den Gordischen Knoten, der mit dem bGE vorgetäuscht wird. Dessen Anziehungskraft kommt eben auch daher, dass damit eine einfache Antwort auf ziemlich komplexe Fragen der Erwerbsgesellschaft und der sozialen Sicherung suggeriert wird. Wer an das bGE glaubt, kann sich der Mühe enthoben fühlen, sich durch das Dickicht des Arbeits- und Sozialrechts hindurchschlagen zu müssen. Zu den Alternativen vielleicht wenigstens noch ein paar grobe Andeutungen.

Erstens: Die Arbeitslosenversicherung als vorrangiges Regelsystem der Absicherung des Risikos der Erwerbslosigkeit muss wieder in Funktion gesetzt werden.
Sie muss in der Regel - auch bei Langzeiterwerbslosigkeit - eine tragfähige Sicherung oberhalb des Fürsorgeniveaus gewährleisten. Also braucht es auch so was wie eine neue Arbeitslosenhilfe, eine Lohnersatzleistung für Langzeiterwerbslose. Und die Zumutbarkeit muss sich an sozialen Standards anständiger Arbeit, guter Arbeit orientieren, einschließlich Qualifikations- und Berufsschutz.

Zweitens: Von Arbeit muss man anständig leben können, und ohne Arbeit auch.
Das heißt einerseits Mindestlohn – hoch genug, um bei Vollzeit vor Einkommensarmut sicher zu sein. Und andererseits muss auch die Grundsicherung ausreichen, um vor Armut und sozialem Ausschluss zu schützen. Dies für bedürftige Menschen zu gewährleisten, ist aus meiner Sicht sozialstaatliche Verpflichtung in Folge des Menschenwürdegrundsatzes. Denn Armut und sozialer Ausschluss verletzen die Menschenwürde.

Es bleibt beim Vorrang der Existenzsicherung durch Erwerbstätigkeit. Aber um dem soweit nötig Geltung zu verschaffen, muss sich der Staat anderer Instrumente bedienen als Leistungskürzungen und Leistungsentzug. Denn Leistungskürzung und -entzug bedeuten immer, dass das Sicherungsziel, die Menschenwürde vor Armut zu schützen, aufgegeben wird. Deshalb muss der Vorrang der Erwerbstätigkeit, wenn er im Einzelfall missachtet wird, nicht mit Sanktionen, sondern etwa mit Instrumenten sozialer Arbeit und positiven Angeboten unterstützt werden. Wenn man so will, könnte man das ein „bedingungsloses Grundeinkommen für Bedürftige“ nennen.

Drittens: Armutsvermeidung braucht starke Sozialversicherungen und andere vorrangige Systeme.
Armutsvermeidung kann nicht an Mindestsicherungen delegiert werden. Für die Arbeitslosenversicherung habe ich das schon angedeutet. Aber das gilt glei-chermaßen für die Renten- und Krankenversicherung. Man kann nicht mit Mindestsicherungen auffangen wollen, was die Zerstörung der Sozialversicherung anrichtet.

Viertens: Beschäftigungsaufbau mit dem Ziel einer geschlechtergerechten neuen Vollbeschäftigung.
Das braucht vor allem Arbeitszeitverkürzung. Kurze Vollzeit mit auskömmlichen Einkommen. Ich finde es außerordentlich verdienstvoll, dass Ihr Euch darum bemüht, die Arbeitszeitfrage wieder ins Zentrum der Tarifpolitik zu rücken, denn dass ist aus meiner Sicht eine gesellschaftspolitische Schlüsselfrage, die weit über die Beschäftigungspolitik hinaus mehrdimensionale Bedeutung hat. Und daneben muss es natürlich auch darum gehen, die brachliegenden Potenziale in den Bereichen Umwelt, Bildung und soziale Dienstleistungen systematisch zu mobilisieren. Das ist in großen Teilen gleichbedeutend mit dem Wiederaufbau eines leistungsfähigen öffentlichen Sektors, mit einer Revitalisierung der öffentlichen Daseinsvorsorge.

Damit sind natürlich schon eine Menge Großbaustellen angedeutet, und wenn man’s näher diskutiert, wird die Liste noch viel länger. Der strategische Vorteil gegenüber den Vorstellungen des linken Flügels der bGE-Gemeinde liegt allerdings darin, dass man daraus Mobilisierungsziele herleiten kann, die einerseits anknüpfen an reale Bedürfnisse und Interessen einer Mehrheit real existierender Menschen, und die andererseits in Übergangsprozessen zu einer sozial und ökologisch nachhaltigen Gesellschaft schrittweise verfolgt werden können. (PK)


Daniel Kreutz, Politiker und Sozialexperte, war zehn Jahre Grünen-Abgeordneter im NRW-Landtag. Wegen der politischen Entwicklung der Grünen auf Bundes- und Landesebene verzichtete er auf eine erneute Kandidatur zur Landtagswahl 2000. Kurz darauf trat er aus der Partei aus und ist seitdem parteilos. 1998 wurde er Mitglied des "Netzwerks für eine demokratische Kontrolle der Finanzmärkte", Vorläuferorganisation von Attac Deutschland, war zeitweilig in der attac-AG "Soziale Sicherung" engagiert, ist Mitglied im Beirat der Rosa-Luxemburg-Stiftung NRW und im wissenschaftlichen Beirat der Bildungsgemeinschaft SALZ e.V.

Online-Flyer Nr. 238  vom 24.02.2010

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