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Aktueller Online-Flyer vom 03. Dezember 2024  

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Inland
22.000 Vollmachten gegen Merkels neue Datenkrake
Aus für ELENA?
Von Hans-Dieter Hey

Am Mittwoch  musste das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe 60 Ordner mit 22.000 Vollmachten entgegennehmen. Von so vielen Menschen wurde eine Verfassungsklage gegen Angela Merkels neue Datenkrake ELENA eingereicht. Wiederholt hatte die Regierung in der Vergangenheit versucht, mit ihrer Sammelwut die Grenzen der Verfassung auszudehnen. Datensammelgegner Gerhard Baum mahnte deshalb am 24. März: "Es darf nicht so weitergehen, dass das Verfassungsgericht ständig die Parlamente mahnt, die Grenzen der Verfassung nicht zu überschreiten.“

Ob bei Vorratsdatenspeicherung oder Hartz IV - die Fälle nehmen immer mehr zu, in denen Bundesregierungen Bürgerrechtsgrenzen und Freiheitsrechte überschreiten, um auszutesten, was die Menschen sich gefallen lassen. Immer wieder müssen sie deshalb durch das Bundesverfassungsgericht in ihre Grenzen verwiesen werden. Der ehemalige Innenminister Wolfgang Schäuble wurde deshalb in der Öffentlichkeit bereits als „Stasi 2.0“ bezeichnet. Und dabei ist längst nicht sichergestellt, dass das Bundesverfassungsgericht Klägern umfänglich Recht gibt, denn es ist ja ein politisches Gericht und wird deshalb auch parteipolitisch besetzt. Die Vorratsdatenspeicherung hielt das Gericht zwar für geeignet, „ein diffus-bedrohliches Gefühl des Beobachtetseins hervorzurufen, das eine unbefangene Wahrnehmung der Grundrechte in vielen Bereichen beeinträchtigen kann.“


Plakat der Piratenpartei gegen Datensammelwut auf einer Demo 2009 in Köln
Foto: H.-D. Hey, gesichter zei(ch/g)en


Trotzdem war sein Urteil keineswegs bissig. Denn es hat die Vorratsdatenspeicherung unter Einhaltung von Grenzen durchaus erlaubt. Nur die Hälfte der Verfassungsrichter stimmte damals dagegen. Auch bei der  Entscheidung zur Regelsatzhöhe von Hartz IV war das Gericht gegenüber der Bundesregierung eher feige und konnte sich nicht zu einer deutlicheren Ausformulierung des Sozialstaatsgebotes durchringen. Wenn ab dem Jahr 2011 vier neue Bundesverfassungsrichter durch die FDP bestimmt werden, könnte es bei sozialstaatlichen Fragen sogar noch enger werden.

Mit ELENA hat die Bundesregierung nun erneut ihre Begehrlichkeiten auf personenbezogene Daten der Bürgerinnen und Bürger klar gemacht. ELENA, der Elektronische Entgeltnachweis, war zum Inbegriff neuer Datensammelwut von Angela Merkels konservativer Regierung geworden. Nicht nur die Einkommensbestandteile, Sozialversicherung und Steuern sollten erfasst werden. Auch andere persönliche Daten wie Kündigungen, Krankheits- und Fehltage oder Abmahnungen sollten archiviert werden. Schlechthin ist ELENA die lückenlose Erfassung des beruflichen Alltags der Menschen. Und die Zahl der Fälle, in denen Beschäftigte in ihren Betrieben bis ins Private komplett überwacht werden, beruhigt dabei auch nicht wirklich. Schon heißt es wieder: „Stasi lässt grüßen!“, wenn die bisher umfangreichste Datensammlung von 40 Millionen Beschäftigten entsteht.


Exakt 22.005 Vollmachte gegen Ausspionieren und sammeln persönlicher Daten | Quelle: FoeBuD e.V.

Seit Januar werden die Daten für alle Beschäftigten erfasst und in verschlüsselter Form an eine zentrale Sammelstelle weitergeleitet. Merkwürdig, dass einer Befragung zufolge nur 40 Prozent der Bürgerinnen und Bürger davon wissen. Bis zum Jahre 2012 sollen nach den Plänen des Bundeswirtschaftsministeriums die Daten auch bei Anträgen auf Arbeitslosengeld, Wohngeld oder Elterngeld verwendet werden. Ein Riesenaufwand also für ganze drei Bescheinigungen. Ein Schelm, der glaubt, dass es der Regierung allein darum ginge. Gerhard Baum warnt deshalb zu Recht: „Es gibt auch in unserer Gesellschaft Versuchungen zur Unfreiheit. Und die Verfassung bewahren wir nur, wenn wir sie wirklich leben. Sie schenkt sich uns nicht“.

Der FoeBuD, Verein zur Förderung des öffentlichen bewegten und unbewegten Datenverkehrs, und andere Organisationen haben deshalb drei Klagen gegen ELENA eingereicht. Nach Ansicht der Kläger verstößt ELENA gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und das Recht auf Religionsfreiheit. Die Kläger sähen daher gern, dass das neue Datensammelmonster insgesamt gekippt wird. Betrachtet man die bisherigen halbherzigen Urteile des Bundesverfassungsgerichts, das der Bundesregierung nicht allzu weh tun wollte, könnte es zum frommen Wunsch werden. Denn sollte ELENA kippen, erklärte Bundesinnenminister Thomas de Maizière kürzlich, sei noch viel mehr verfassungsfeindlich, „was bisher unstreitig war“. Es ist also fraglich, ob das Bundesverfassungsgericht dieses Fass aufmachen wird.

Doch manche bestehen auf dem Ende von ELENA, und bemerkenswert ist schon, dass sich dabei Gegner wie die Linke und die FDP einig sind. Aber beide fordern den Verzicht auf ELENA, weil die Gefahren durch die zentrale Speicherung von Daten für den Daten- und Persönlichkeitsschutz zu groß seien. Wolfgang Neskovic (DIE.LINKE) bezeichnete die eingereichte Massenklage deshalb auch als Warnung für die Bundesregierung. Vor allem sei das Ganze auch ein Test für die FDP im Hinblick auf ihre rechtsstaatliche Glaubwürdigkeit. Inzwischen werden auch innerhalb der CDU Bedenken angemeldet. Die Frage ist aber warum man sich vorher die ganze Mühe gemacht hat. Möglicherweise ist die interne Kritik auch nur dem Wahlkampf in NRW zuzuordnen. Genauso etwa wie das Thema der Totalüberwachung von Beschäftigten, in denen es parteiinterne Kritik in der CDU gibt. Und Kritik heißt in der CDU noch lange nicht, das sich was ändert. Die Jahrzehnte währende Kritik von Heiner Geißler an der neoliberalen Ausrichtung der CDU-Politik macht das hinlänglich klar.  

Abschließend sei deshalb noch einmal Gerhard Baum zitiert: „Nicht alles, was Karlsruhe zulässt, muss auch gemacht werden! Wo kämen wir hin, wenn wir alles für korrekt halten würden in unserem Leben, was nicht strafrechtlich verboten ist.” Es könnte also sein, dass der Protest wieder auf die Straße getragen werden muss. (HDH)



Online-Flyer Nr. 243  vom 03.04.2010

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