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Krieg und Frieden
Völkerrechtsbruch: Friedensaktivistin verklagt „Verteidigungsminister“
Koller versus Guttenberg
Von Christian Heinrici

Das Völkerrecht, ein „alt aussehender“ von und zu Guttenberg und Elke Koller auf einer Bühne in Büchel | Fotos: Sauerwein, Dettenborn, Montage: Heinrici
Hören Sie hier das Interview mit Elke Koller, [1]
gesendet in „Vox Populi“ (FLoK), am 3.5.2010
dazu nachhaltig auf den Pfeil drücken...
Frau Koller, wie stellt sich der Konflikt um die US-Atombomben in Büchel aus Ihrer Sicht dar?
Online-Flyer Nr. 248 vom 07.05.2010
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Krieg und Frieden
Völkerrechtsbruch: Friedensaktivistin verklagt „Verteidigungsminister“
Koller versus Guttenberg
Von Christian Heinrici

Das Völkerrecht, ein „alt aussehender“ von und zu Guttenberg und Elke Koller auf einer Bühne in Büchel | Fotos: Sauerwein, Dettenborn, Montage: Heinrici

gesendet in „Vox Populi“ (FLoK), am 3.5.2010
dazu nachhaltig auf den Pfeil drücken...
Frau Koller, wie stellt sich der Konflikt um die US-Atombomben in Büchel aus Ihrer Sicht dar?
Ich bin seit 1996 Mitglied der Friedensbewegung, seitdem ich von der Existenz der Atomwaffen in Deutschland erfahren hatte. Ich war nämlich bis dahin wie die Mehrheit der Bundesbürger der Meinung, dass Deutschland ein atomwaffenfreies Land ist, zumal es den Atomwaffensperrvertrag unterzeichnet hat.
Der steht ja gerade in diesen Tagen vor der UNO in New York noch einmal zur Überprüfung. Wie rechtfertigt denn die Bundesregierung die Lagerung der US-Atomwaffen auf ihrem Territorium?
Sie redet da etwas doppelzüngig: Einerseits wird seitens des Verteidigungsministeriums die Existenz dieser Atomwaffen schlichtweg geleugnet, andererseits gibt es wieder Briefe von demselben Ministerium und anderer Abgeordneter, dass man doch gerne an der „Nuklearen Teilhabe“ festhalten wolle, eben auch an der Existenz dieser Atomwaffen. Und auf der dritten Seite steht ja im Koalitionsvertrag der Bundesregierung, dass man doch endlich mit den Amerikanern im Rahmen der NATO-Besprechungen über den Abzug dieser Waffen verhandeln wolle.


Protesttransparent vor dem NATO-Stützpunkt Büchel | Foto: Norman Liebold
Haben Sie denn gehört, ob diese Besprechungen schon irgendwie in Gang gekommen sind?
Man weiß ja von Außenminister Westerwelle, dass er sich für den Abzug der Atomwaffen stark machen will, es gibt auch einen Brief vom Verteidigungsministerium an unseren Aktivkreis „Atomwaffen abschaffen“, wo vom Abzug dieser Waffen die Rede ist. Aber, man weiß ja: Papier ist geduldig! Das haben wir schon öfter erlebt... Und wenn es dann wirklich darauf ankommt, wie zum Beispiel bei dem Treffen der NATO-Verteidigungsminister Ende April in Tallinn, wo sie über ihre „neue Strategie“ beraten haben, war es dann nicht möglich, dass solche Abrüstungsbestrebungen auch durchdrangen...[2]


Barbara Rütting (r.) und Elke Koller (hinten) bei Sitzblockade in Büchel 2009
Foto: Herbert Sauerwein
Foto: Herbert Sauerwein
Ab und zu muss man auch ein wenig von unten nachhelfen. Und Sie, Frau Koller, haben den Verteidigungsminister Guttenberg – stellvertretend für die Bundesregierung – verklagt...
So ist es, wir haben am Verwaltungsgericht Berlin eine Klage eingereicht, in der ich von der Bundesrepublik verlange, sich erstens für den Abzug der Atombomben aus Büchel einzusetzen, genauso die „Nukleare Teilhabe“ innerhalb der NATO aufzugeben und drittens sich dafür einzusetzen, dass ebendiese kein Bestandteil der NATO-Strategie bleibt.
Wie sehen Sie denn selbst Ihre Erfolgsaussichten?
Gut, ich werde ja nicht von irgendeinem beliebigen Rechtsanwalt vertreten, sondern ich habe die Juristen von der IALANA im Rücken – das ist eine internationale Juristenvereinigung gegen den Atomkrieg, dort sind Verfassungs- und Staatsrechtler dabei, natürlich sehr kompetente Leute. Wir überlegen schon seit langem, dass man die Bundesregierungen eigentlich verklagen müsste, wegen des Völkerrechtsbruchs, der ständig in Büchel stattfindet. Es werden auch noch weitere Verträge verletzt, den Atomwaffensperrvertrag missachtet man, denn nach Artikel 2 darf die Bundesregierung gar keine Atomwaffen von anderen Ländern annehmen. Genauso wird der Zwei-plus-Vier-Vertrag verletzt. Also, es finden in Büchel ständig eklatante Vertragsverletzungen statt. Und diesem Unrecht wollen wir schon länger Einhalt gebieten.
Den Juristen von IALANA ist aufgefallen, dass im Artikel 25 unseres Grundgesetzes steht: „Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.“ Und da haben sich die Juristen gefragt, was das denn in der Praxis bedeutet und haben bei dem Völkerrechtler Prf. Fischer-Lescano ein Gutachten in Auftrag gegeben. Er und Kollegen haben sich die Mühe gemacht, sämtliche Protokolle zur Erarbeitung des Grundgesetzes zu lesen. Daraus geht tatsächlich hervor, dass die Schöpfer des Grundgesetzes durchaus im Sinne hatten, dass jeder Bundesbürger das Recht oder auch die Pflicht hat, die Einhaltung des Völkerrechts zu verlangen.
Ab dem 2. Mai fand in der UNO in New York die sogenannte NPT-Konferenz zur Überprüfung des Atomwaffensperrvertrags statt. Was erwarten Sie davon?
Von dieser Konferenz müssen unbedingt ganz starke Abrüstungssignale ausgehen. Das hat natürlich Präsident Obama auch erkannt, denn sonst werden die Nicht-Atomwaffenstaaten - das sind immerhin 180, die dem Vertrag mit dem Verzicht auf eigene Atomwaffen beigetreten sind - nicht mehr „bei der Stange gehalten“ werden können...


Ganz im Zeichen des NATO-Sterns: „Verteidigungsminister“ Gates
Foto: Cherie A. Thurlby
Foto: Cherie A. Thurlby
Barack Obama hat starke Widerstände, angefangen bei seinem „Verteidigungsminister“, der unbedingt an dem „Abschreckungspotential“ der Atomwaffen festhalten will, hinzu kommt eine starke Industrielobby, die an Nuklearmaterial und Atomwaffen in der Vergangenheit sehr viel Geld verdient hat. Also, dass es zum Abzug dieser Waffen aus Deutschland kommt, ist durchaus noch nicht in trockenen Tüchern. Und deshalb wurde auch unsere Klage jetzt vonnöten, um zusätzlich noch einmal Druck auf die Bundesregierung auszuüben, dass sie, wenn das Gericht so entscheiden wird, diese Waffen aus dem Land schaffen muss.
Frau Koller, in diesem Sinne wünsche ich Ihnen viel Erfolg bei der Klage!
Online-Flyer Nr. 248 vom 07.05.2010
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