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Arbeit und Soziales
Suppenküche statt sozialer Gerechtigkeit?
Ausgegrenzt und vertafelt
Von Daniel Kreutz
1993 die erste in Berlin – inzwischen 860
Tafeln bundesweit
Fangen wir mal an mit der Frage, was Armut denn ist, wie das definiert werden kann. Häufig wird das ja gleichgesetzt mit dem Bezug von Hartz IV oder Sozial-hilfe. Aber das greift zu kurz. Denn die Bedürftigkeits-grenze, ab der man Anspruch auf solche Fürsorgeleistungen hat, ist ein Produkt politischer Entschei- dung, politischer Setzung. Das hat nichts zu tun mit einem sozi- alwissenschaftlichen Verständnis von Armut, wie es eigentlich grundsätzlich auch in der Politik anerkannt ist.
Online-Flyer Nr. 249 vom 12.05.2010
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Arbeit und Soziales
Suppenküche statt sozialer Gerechtigkeit?
Ausgegrenzt und vertafelt
Von Daniel Kreutz
1993 die erste in Berlin – inzwischen 860
Tafeln bundesweit
Quelle: www.arche-gemeinde.de
Sozialer Ausschluss
Die EU-Kommission definiert Armut grundsätzlich so: „Arm sind jene Personen, Familien und Gruppen, die über so geringe (…) Mittel verfügen, dass sie von der Lebensweise ausgeschlossen sind, die in dem Mitgliedsstaat, in dem sie leben, als Minimum annehmbar ist.“ Armut wird definiert im Verhältnis zu der im jeweiligen Land allgemein üblichen Lebensweise, zum jeweiligen Wohlstandniveau. Das ist also ein relativer Armutsbegriff. Da geht es nicht nur darum, ob man genug Nahrung, Kleidung und ein Dach über dem Kopf hat, es geht nicht nur um das physische Überleben, sondern es geht darum, ob man über ein noch annehmbares Mindestmaß an Teilhabe an den Lebensverhältnissen verfügt, die in der eigenen Gesellschaft als normal gelten. Man kann also auch sagen: Armut ist sozialer Ausschluss.
Die EU-Kommission definiert Einkommensarmut auf Basis sozialwissenschaftlicher Standards mit weniger als 60 Prozent des mittleren bedarfsgewichteten Nettohaushaltseinkommens. Bedarfsgewichtung bedeutet, dass mit einem bestimmten Rechenverfahren die Zusammensetzung der Haushalte nach Zahl und Alter der Personen berücksichtigt wird. Ein Nettoeinkommen von 1.500 Euro bedeutet ja ganz Verschiedenes - je nachdem ob eine Einzelperson, ein Ehepaar oder eine Familie mit drei Kindern diesen Betrag zur Verfügung hat. Das bedarfsgewichtete mittlere Nettoeinkommen ist das so genannte Nettoäquivalenzeinkommen.
11,5 Millionen Menschen
Einkommensarmut liegt nach dem Verständnis der EU also dann vor, wenn man weniger als 60 Prozent dieses Äquivalenzeinkommens zur Verfügung hat. Demnach lag die Armutsgrenze für Einpersonenhaushalte in Deutschland im Jahr 2008 bei 925 Euro, und für ein Paar mit zwei Kindern bei 1.943 Euro. 11,5 Millionen Menschen oder 14 Prozent der Gesamtbevölkerung mussten 2008 von Einkommen unterhalb dieser 60-Prozent-Schwelle leben. An diesem Begriff von Einkommensarmut orientiert sich auch die Bundesregierung in ihrer Armutsberichterstattung. Allerdings können unterschiedliche Datenquellen und unterschiedliche Verfahren verwendet werden, um das Äquivalenzeinkommen zu bestimmen. Und je nachdem, welche Datenquellen und Methoden man verwendet, fallen dann auch die Ergebnisse verschieden aus. Auf diesem Wege hat die Bundesregierung für 2005 die Armutsgrenzen in Euro deutlich niedriger angesetzt als 2003. Die Landesregierung verwendet in ihrer Sozialberichterstattung eine etwas andere Definition der Einkommensarmut. Sie geht nicht vom mittleren, sondern vom durchschnittlichen Einkommen aus – und zwar nur von dem in NRW - und verwendet für die Bedarfsgewichtung ein anderes Verfahren, das vor allem den Bedarf von Kindern besser berücksichtigt. Andererseits arbeitet sie nicht mit der 60-Prozent-Grenze, sondern mit der 50-Prozent-Grenze, die auch von der OECD verwendet wird. Für Einpersonenhaushalte fällt danach die Armutsgrenze niedriger aus als nach dem EU-Verfahren, dafür ist sie für Haushalte mit Kindern höher.
Hartz IV und Sozialhilfe reichen nicht aus
Die Schwellenwerte von 60 oder 50 Prozent sollen definieren, wo Einkommensarmut anfängt. Um die Situation der Armutsbevölkerung genauer zu erfassen, muss man noch wissen, wie weit ihre tatsächlichen Einkommen unter dieser Grenze liegen. Man nennt das die „Armutslücke“. Die wurde für 2005 von der Bundesregierung mit durchschnittlich 20 % und von der Landesregierung mit 21,5 % beziffert. Das tatsächliche Einkommen der armen Haushalte liegt also im Durchschnitt rund ein Fünftel unter der jeweiligen Armutsgrenze.
Damit wird klar, dass Hartz IV und Sozialhilfe nicht ausreichen, um die Betroffenen vor Einkommensarmut nach dem Verständnis des Bundes oder des Landes zu schützen. Und es ist ja auch tatsächlich so, dass das Leistungsniveau von Hartz IV und Sozialhilfe völlig ohne Berücksichtigung der amtlichen Armutsgrenzen bemessen wird. Das wird vielmehr abgeleitet von den Verbrauchsgewohnheiten der untersten 20 Prozent der Einkommen. Auch wenn man dabei die Leistungsbezieher herausrechnet, liegen da viele schon unter der Armutsgrenze oder nur knapp darüber. Und dass insbesondere die Leistungen für Kinder zu niedrig sind, ist ja schon seit Jahren ein offenes Geheimnis, das auch in der Politik kaum noch ernsthaft bestritten wird. 49 Prozent derer, die 2005 in NRW unter der Armutsgrenze von 50 Prozent lagen, lagen nach amtlichen Angaben auch unter der 40-Prozent-Schwelle – und das ist die Grenze der „strengen“ Armut. 6,7 Prozent der nordrhein-westfälischen Bevölkerung – rund 1,2 Millionen – waren von strenger Armut betroffen.
Indirekter Ausdruck von Reichtum
Armut ist – und das wird in der öffentlichen Diskussion gern vergessen - auch immer ein indirekter Ausdruck von Reichtum. Denn das, was unten fehlt, das fehlt deshalb, weil es sich in Händen der Reichen befindet. Armut und Reichtum sind die beiden Pole der Verteilungsungleichheit. Zunehmende Armut deutet immer auch auf zunehmenden Reichtum hin, und umgekehrt.
Das bedeutet aber auch: Wenn man von einem relativen Armutsbegriff nach der 60- oder 50-Prozent-Grenze ausgeht, dann steht nie in Frage, ob die Gesellschaft als Ganze reich genug oder ob sie zu arm ist, um den Armen ein ausreichendes Einkommen zu garantieren. Denn es geht dann immer nur darum, die tatsächlichen gesellschaftlich erwirtschafteten Ressourcen so zu verteilen, die Verteilungsungleichheit so zu begrenzen, dass niemand unter die Armutsgrenze rutscht, indem auf der anderen Seite dem privaten Reichtum entsprechende Grenzen gesetzt werden. Dergleichen war aber noch nie Gegenstand der Diskussion im politischen Mainstream. Ebenso wenig wie die Frage, ob die Leistungen denn ausreichen, um den Schutz der Menschenwürde gegen sozialen Ausschluss zu gewährleisten. Der gesellschaftliche Umgang mit Armut ist schon seit Jahrzehnten gekennzeichnet durch diese eigentümliche, regelmäßig wiederkehrende Kombination von mitfühlenden Betroffenheitsstorys, die meist zur Weihnachtszeit in den Medien erscheinen, und politischen Debatten über Leistungsmissbrauch und angebliche Verletzungen des Lohnabstandsgebots. Die Diskussion über Leistungsmissbrauch zielt dabei immer auf repressive, armenpolizeiliche Verschärfungen des Fürsorgerechts – früher bei der alten Sozialhilfe und heute bei Hartz IV. Und die über das Lohnabstandsgebot zielt immer auf Leistungskürzungen. Dabei war das Lohnabstandsgebot noch zu keiner Zeit tatsächlich verletzt - die Falschdarstellungen von Westerwelle haben da eine lange Tradition. Aber wenn man die Löhne und die Renten senken will, muss man halt auch dafür sorgen, dass es Spielraum nach unten gibt.
Bekämpfung der Armen
So ging die Entwicklung schon seit den frühen 1980er Jahren Zug um Zug immer mehr dahin, die Bekämpfung der Armut abzulösen durch die Bekämpfung der Armen. Immer wieder wurden die repressiven, die armenpolizeilichen Elemente in der alten Sozialhilfe verstärkt und das Leistungsrecht verschlechtert. Im Rückblick kann man sagen, dass damit der Boden für Hartz IV bereitet wurde. Auch der Ein-Euro-Job, die unbezahlte und entrechtete Pflichtarbeit, und die so genannten Bedarfsermittelungsdienste, die in die Kühlschränke gucken, die Betten prüfen und die Zahnbürsten zählen, waren schon lange vor Hartz ins Sozialhilferecht eingeführt worden. Aber so lange es noch die Arbeitslosenhilfe gab, waren noch relativ wenige Menschen davon bedroht, und die entsprechenden Reformen wurden öffentlich kaum diskutiert.
In diesem Zusammenhang muss man auch an den Ausschluss der Flüchtlinge und Asylsuchenden aus dem Sozialhilferecht und ihre Überführung in das deklassierende Sonderrecht des Asylbewerber-Leistungsgesetzes erinnern. Der Regelsatz für Alleinstehende liegt da um 37 Prozent unter Hartz IV, der für Kinder unter fünf Jahren um fast 40 Prozent. Und die Leistungen sind da vorrangig als Sachleistungen oder Gutscheine zu gewähren. Die jüngeren Vorstöße in der Politik, bei Hartz IV den Regelsatz um 30 Prozent zu kürzen oder Leistungen nur als Gutscheine zu gewähren, haben somit einen realen Hintergrund im Asylbewerber-Leistungsgesetz.
„Unschuldige“ und „schuldige“ Arme
Die wiederkehrende Mitleidsberichterstattung über Armut steht nicht unbedingt im Widerspruch zu der regressiven Entwicklung des Fürsorgerechts. Sie hat vielmehr die Funktion, die Gesellschaft empfänglich zu machen für die Botschaft, dass man doch mittels privater Initiativen zur Linderung der Not beitragen müsse – vor allem da, wo es um so genannte „unschuldige“ Arme geht, die „unverschuldet“ in Armut geraten sind. Auch die Unterscheidung zwischen „unschuldigen“ und angeblich „schuldigen“ Armen ist so eine Konstante in der öffentlichen Diskussion.
Von wem aber könnte man sagen, dass er an seiner Armut selber schuld ist? Gibt es jemand, der willentlich darauf verzichtet, an der Gesellschaft teilzuhaben, um am unteren Rand sein Dasein zu fristen? Sicher: in einer Gesellschaft, die seit Jahrzehnten ohne greifbare Perspektiven von Massenerwerbslosigkeit geprägt wird, wo klar ist, dass alle Anstrengungen von Erwerbslosen, eine Existenz sichernde Beschäftigung zu finden, in der großen Mehrheit aussichtslos sind, weil schlicht die Arbeitsplätze fehlen, da gibt es auch Menschen, die resignieren, die den Konkurrenzkampf um das viel zu kleine Angebot an Ausbildungs- und Arbeitsplätzen aufgeben, die grundlegende persönliche und soziale Kompetenzen für die Teilnahme am Wettbewerb auf dem Arbeitsmarkt verlieren, weil der soziale Ausschluss sie psychosozial schädigt. Die sich im Leistungsbezug einrichten und teils in der Schwarzarbeit eine realistischere Chance zur Verbesserung ihrer Lebenssituation sehen als im Ein-Euro-Job oder im Bewerbungstraining. Aber sind die schuld an ihrer Situation? Oder sind sie nicht eher Opfer einer Gesellschaft, die ihnen jede glaubhafte Perspektive verweigert. Und selbst wenn man trotz alledem schuld daran sein könnte, auf Fürsorgeleistungen angewiesen zu sein: dass man damit in Armut und sozialem Ausschluss lebt, liegt dennoch daran, dass unsere Gesellschaft darauf verzichtet, ausreichende Leistungen zum Schutz vor Einkommensarmut zu gewährleisten.
Kinderarmut
Die zweifelsfrei „unschuldigen“ Armen sind natürlich Kinder. Deshalb diskutiert die Politik seit Jahren über Kinderarmut – allerdings ohne damit auf entsprechende Erhöhungen der Kinderregelsätze zu zielen. Und für den Fall, dass sie wegen des Bundesverfassungsgerichts doch nicht drum herum kommen sollte, da was zu machen, diskutiert sie eher über Sachleistungen und Gutscheine. Denn zugleich werden die Eltern unter Generalverdacht gestellt, dass sie eine Regelsatzerhöhung für Kinder einfach verprassen würden. Richtig ist eher das Gegenteil: dass sich arme Eltern in aller Regel selbst einschränken, so weit es irgend geht, um ihre Kinder wenigstens vor dem Schlimmsten zu bewahren. Aber ist es nicht auch grundsätzlich eine völlig absurde Debatte, wenn der Eindruck erzeugt wird, man könne was an der Kinderarmut machen, ohne zugleich die Armut der Eltern – vor allem der Mütter – zu überwinden? Kann man überhaupt Kinderarmut aus dem Familienkontext herauslösen und isoliert betrachten? Meines Erachtens wird sogar das Thema Kinderarmut vom politischen Mainstream dazu benutzt, um dem Handlungsbedarf gegen Armut weiter ausweichen zu können.
1993 der erste Tafel-Verein
Aber parallel zur neoliberalen Zerstörung des Sozialstaats wird die Diskussion über bürgerschaftliches Engagement für Arme gefördert. Während der Staat sich von der Bekämpfung der Armut auf die Bekämpfung der Armen verlegt hat, hat er die Bekämpfung von Folgen der Armut zunehmend auf private Wohltätigkeit verlagert. Der Aufstieg, den die Tafeln als Institution privater Armenspeisung genommen haben seit Gründung des ersten Tafel-Vereins 1993 in Berlin, belegt das sehr gut. Zwischen 2004 und 2009, also seit Inkrafttreten von Hartz IV, hat sich die Zahl der Tafeln verdoppelt. Heute versorgen 40.000 Ehrenamtler, teils mit Unterstützung von Ein-Euro-Jobbern, in 860 Tafel-Vereinen mit mehr als 2.000 Ausgabestellen rund eine Million Menschen mit Lebensmitteln. Das ist eine nahezu flächendeckende Struktur, die für die Menschen, die darauf angewiesen sind, längst unerlässlich geworden ist.
Und diese Entwicklung kommt nicht nur von unten, aus der Zivilgesellschaft, sondern hat auch starke Unterstützung gleichsam von oben. Die Idee der Tafeln wurde mit maßgeblicher Unterstützung der Unternehmensberatung McKinsey aus den USA importiert. Die Liste der bundesweiten Lebensmittelspender liest sich wie ein Who’s Who der Einzelhandelskonzerne. Die sparen damit Entsorgungskosten und Steuern und polieren damit ihr Image auf, während sie ihre Filialbeschäftigten teils mit Armutslöhnen abspeisen. Dann ist da noch die Politik, die nicht nur immer wieder warme Worte zur Unterstützung der Tafeln findet, sondern häufig auch Schirmherrschaften übernimmt. Schirmherrin auf Bundesebene ist seit 2006 die Bundesministerin von der Leyen. Die Politik kann mit der Tafel-Unterstützung demonstrieren, dass sie doch „ein Herz für Arme“ hat, auch wenn sie mit ihrer Verteilungspolitik die Verantwortung trägt für die Ausbreitung der Massenarmut in einem der reichsten Länder des Globus.
Verdacht auf politischen Missbrauch
Auch die Tafeln selbst haben teils den Verdacht, dass sie politisch missbraucht werden, indem Wirtschaft und Politik sie als Feigenblatt für die Zerstörung des Sozialstaats benutzen. In dieser Richtung hat sich etwa die Gründerin der Tafel-Bewegung geäußert. Und der Vorsitzende des Bundesverbands fordert, dass die Tafeln auch politisch tätig werden müssten, um sich selbst überflüssig zu machen. So lange die Tafeln dem nicht oder nur symbolisch nachkommen, dienen sie tatsächlich nicht der Bekämpfung, sondern der Verstetigung von Armut. Politische Aktivitäten für ausreichende Regelsätze zu entwickeln, für Umverteilung nach unten, ist allerdings für die Tafeln keine leichte Aufgabe. Denn sie hängen ja ab von der Unterstützung der Handelskonzerne und der übrigen Sponsoren, die von solchen politischen Aktivitäten wenig begeistert sein dürften. Und Ähnliches dürfte für die Unterstützer aus der Politik gelten.
Die Tafeln sind das entwickeltste Beispiel dafür, dass sich in der Marktgesellschaft zunehmend eine Parallelgesellschaft der Armenversorgung herausbildet. Für Haustiere von armen Menschen gibt es mittlerweile über zwanzig Tiertafeln. Eine neuere Entwicklung sind Medikamententafeln. In Dülmen gibt’s eine, und die Steinfurter Tafel will nachziehen. Da können Betroffene auf Basis privater Spenden rezeptfreie Medikamente, die von Rot-Grün aus den Leistungen der Krankenversicherung ausgeschlossen wurden, zum halben Preis bekommen. Dann haben wir die Kleiderkammern, die Sozialkaufhäuser und Bücherbasare. Und auch die kommunalen Sozialpässe und die Sozialtickets – für die ich mich auch selbst einsetze - muss man hier einbeziehen. Denn wenngleich nicht privat, sondern öffentlich finanziert, sind auch das Sondersysteme für Arme, nicht auf Basis gesetzlicher Leistungsansprüche, sondern als so genannte freiwillige Leistung. Auch da wird beim Zugang zu Einrichtungen und Dienstleistungen der öffentlichen Daseinvorsorge, die ja eigentlich für alle gleichermaßen verfügbar sein sollen, unterschieden nach Bedürftigen und Nicht-Bedürftigen. Je mehr sich Bedürftige in solchen Sonderstrukturen bewegen, umso mehr sind sie von der normalen Teilhabe an der Marktgesellschaft ausgeschlossen.
Von Amts wegen auf Tafeln verwiesen
So wichtig Maßnahmen konkreter Nothilfe hier und jetzt für die Betroffenen sind, bleiben sie doch mit Risiken behaftet, den weiteren Rückzug des Staates sogar noch zu fördern. Denn Fürsorgeleistungen sind prinzipiell nachrangig. Das heißt, sie werden nur in soweit gewährt, wie ein Bedarf nicht auf andere Weise gedeckt werden kann. Es gab schon einige Fälle, wo Leute von Amts wegen auf die Tafeln verwiesen wurden, statt ihnen Geld als Überbrückungshilfe zu gewähren, oder dass ihnen die Lebensmittel als geldwerte Sachleistung auf den Regelsatz angerechnet wurden. Je mehr sich Sondersysteme der Armenversorgung als freiwillige private oder auch kommunale Wohltätigkeit ausbreiten, je größer der Anteil wird, den sie zur Bedarfsdeckung beitragen, umso mehr wächst das Risiko, dass die Politik da weitere Spielräume für Leistungskürzungen entdeckt. Das unterstreicht die Notwendigkeit eines politischen Kampfes für eine ausreichende armutsfeste Mindestsicherung, für einen ausreichenden Mindestlohn, für mehr Verteilungsgerechtigkeit.
Armut ist sozialer Ausschluss und damit eine Verletzung der Menschenwürde. Achtung und der Schutz der Menschenwürde ist aber, wie es in Artikel 1 des Grundgesetzes steht und wie es das Bundesverfassungsgericht in seinem Regelsatzurteil nochmals bekräftigt hat, Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. Deshalb ist es eine bislang uneingelöste Verpflichtung des Staates, ein Mindestsicherungssystem zu gewährleisten, das verlässlich und wirksam vor Einkommensarmut schützt.
Staat darf nicht die Leistungen kürzen
Wenn der Staat sagt, dass Einkommensarmut bei weniger als 60 oder 50 Prozent des Nettoäquivalenzeinkommens beginnt, dann muss er sicherstellen, dass niemand unter diese Grenze rutscht. Von einer armutsfesten Mindestsicherung kann erst dann die Rede sein, wenn die mit anerkannten Verfahren der Armutsmessung ermittelte Armutsquote in der Bevölkerung Null oder fast Null ergibt.
Und aus dem Menschenwürdegrundsatz ergibt sich noch ein Zweites: Menschenwürde kommt jedem Einzelnen allein Kraft seines Menschseins zu. Sie kann weder erworben noch verwirkt werden – etwa durch sozial unerwünschtes Verhalten. Deshalb steht es dem Staat nicht zu, Leistungen, die für ein menschenwürdiges Leben, für ein Mindestmaß an Teilhabe notwendig sind, abhängig zu machen von Wohlverhaltensregeln oder Gegenleistungen. Wenn jemand etwa eine für zumutbar erklärte Arbeit verweigert, darf der Staat nicht die Leistungen kürzen oder gar entziehen, sondern er muss sich auf andere Instrumente des Einwirkens verlegen.
Das halte ich für die zweite zwingende Folgerung, die aus dem Menschenwürdegrundsatz unserer Verfassung zu ziehen ist – die übrigens auch das Verfassungsgericht in seinem Regelsatz-Urteil durchaus nahe gelegt hat. (PK)
Daniel Kreutz, Politiker und Sozialexperte, engagiert sich ehrenamtlich in der Sozialpolitik des Sozialverband Deutschland (SoVD) auf Landes- und Bundesebene, nachdem er zehn Jahre hauptamtlicher Referent für Sozialpolitik beim SoVD NRW war. Zuvor war er zehn Jahre sozialpolitischer Sprecher der Grünen im NRW-Landtag. Wegen der politischen Entwicklung der Grünen auf Bundes- und Landesebene trennte er sich zur Landtagwahl 2000 von der Partei.1998 wurde er Mitglied des "Netzwerks für eine demokratische Kontrolle der Finanzmärkte", Vorläuferorganisation von Attac Deutschland, war zeitweise in der attac-AG "Soziale Sicherung" engagiert, ist Mitglied im Beirat der Rosa-Luxemburg-Stiftung NRW und im wissenschaftlichen Beirat der Bildungsgemeinschaft SALZ e.V
Online-Flyer Nr. 249 vom 12.05.2010
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