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Arbeit und Soziales
Antwort an Katja Kipping und Wolfgang Blaschke zum Grundeinkommen:
„Wortreiche Diskursverweigerung“
Von Daniel Kreutz
Daniel Kreutz
Wenn die stellvertretende Vorsitzende der Partei DIE LINKE und Bundestagsabgeordnete Katja Kipping und ihr langjähriger Mitstreiter und Mitglied des Netzwerkrates des deutschen „Netzwerks Grundeinkommen“ Ronald Blaschke einen kritischen Beitrag zur von ihnen verfochtenen Idee eines „bedingungslosen Grundeinkommens“ (bGE) für wert halten, Gegenstand ihrer Entgegnung zu sein, sollten geneigte LeserInnen auf einen Zugewinn an Erkenntnis hoffen dürfen. Eine produktive Streitkultur zeichnet sich ja dadurch aus, dass Sachverhalte und Argumente im Pro und Contra aus unterschiedlichen Blickwinkeln ausgeleuchtet und gewichtet werden. Gleich, wie man sich im Ergebnis positionieren mag, sollte man dies nach der Debatte auf einem höheren Stand der Erkenntnis tun können als zuvor. Kipping/Blaschkes Replik erinnert mich indes - mit Verlaub - eher an Tintenfische, die bei Gefahr eine dunkle Nebelwand ins Wasser setzen, um sich in deren Schutz aus dem Staub zu machen.
Katja Kipping
Das alles ist - mit Verlaub - gröbster Unfug. Zu keiner Zeit haben sich die Neoliberalen - und sei es nur zum Schein - in den konzeptionellen Rahmen einer fortschrittlichen Grundsicherung, eines öffentlich geförderten Beschäftigungssektors oder allgemeiner Arbeitszeitverkürzung gestellt, um diese durch „Drehen von Stellschrauben“ in ihr Gegenteil zu verkehren. Vielmehr stießen die linken Konzeptionen von Anfang an auf die unverhohlene, teils aggressive Feindschaft des gegnerischen Lagers. Bei all diesen Beispielen handelt es sich um inhaltlich-konzeptionell gegensätzliche, sich ausschließende Konzeptionen der Linken und der Neoliberalen, wo die machtpolitische Durchsetzung des neoliberalen Konzepts der vollständigen Negation des sozialreformerischen gleichkam.
Online-Flyer Nr. 258 vom 14.07.2010
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Arbeit und Soziales
Antwort an Katja Kipping und Wolfgang Blaschke zum Grundeinkommen:
„Wortreiche Diskursverweigerung“
Von Daniel Kreutz
Daniel Kreutz
NRhZ-Archiv
Katja Kipping
NRhZ-Archiv
Ihre Entgegnung hebt an mit der Feststellung, dass auf meine zur Kritik des bGE vorgebrachten Argumente nicht weiter einzugehen sei, weil man dies schon in zwei anderen Veröffentlichungen (aus 2008 und 2009) erledigt habe. Das ist allerdings schade, weil ich - wie wohl auch andere LeserInnen - diese Publikationen nicht studiert habe. Auch bei meinen wiederholten öffentlichen Streitgesprächen über die bGE-Idee - darunter auch solchen mit Blaschke und/oder Kipping - habe ich nie den Versuch einer sachlichen Entkräftung meiner Kernargumentation wahrnehmen können. Diese besteht darin, dass sich das Vorrang-Nachrang-Verhältnis zwischen Erwerbs- und Transfereinkommen mit einem bGE - das nicht nur Bedürftigen, sondern allen (arm und reich, erwerbstätig und nicht erwerbstätig) zusteht - umkehren würde mit der unvermeidlichen Folge, dass Löhne und Lohnersatzleistungen der Sozialversicherung um den bGE-Betrag abzusenken sind.
Der Anspruch auf eine mindestens armutsvermeidende Entlohnung durch den Arbeitgeber wäre ebenso hinfällig wie etwa der auf ausreichende, von den Arbeitgebern paritätisch mitfinanzierte Leistungen der Arbeitslosen- und Rentenversicherung. Die drastische Senkung der direkten und indirekten Löhne und der Umstieg auf ein vorrangig steuerfinanziertes Sozialsystem käme den Arbeitgebern zugute, solange dies nicht durch eine - dann allerdings extrem hohe - Unternehmens- und Gewinnbesteuerung tatsächlich kompensiert würde. Die behauptete Verbesserung der Chancen für ArbeitnehmerInnen bessere Arbeits- und Entgeltbedingungen zu erreichen, würde nicht eintreten, weil das bGE die Massenerwerbslosigkeit und die maßgeblich dadurch bedingten ungleichen Kräfteverhältnisse zwischen Lohnarbeit und Kapital unberührt lässt. Und die behauptete „Befreiung vom Lohnarbeitszwang“ würde nur insoweit funktionieren, als sich die „Befreiten“ mit einem Leben an der Armutsgrenze begnügen, und nur so lange, wie ausreichend viele ArbeitnehmerInnen diese „Befreiung“ ablehnen, um stattdessen für die materielle Reproduktion des ökonomischen Wohlstands zu sorgen.
Dies wäre ein wenig solidarisches Gegenkonzept zu allgemeinen Arbeitszeitverkürzungen, die allen Beschäftigten mehr Leben und Erwerbslosen die Teilhabe an der Erwerbsgesellschaft sichern könnten.
Der Anspruch auf eine mindestens armutsvermeidende Entlohnung durch den Arbeitgeber wäre ebenso hinfällig wie etwa der auf ausreichende, von den Arbeitgebern paritätisch mitfinanzierte Leistungen der Arbeitslosen- und Rentenversicherung. Die drastische Senkung der direkten und indirekten Löhne und der Umstieg auf ein vorrangig steuerfinanziertes Sozialsystem käme den Arbeitgebern zugute, solange dies nicht durch eine - dann allerdings extrem hohe - Unternehmens- und Gewinnbesteuerung tatsächlich kompensiert würde. Die behauptete Verbesserung der Chancen für ArbeitnehmerInnen bessere Arbeits- und Entgeltbedingungen zu erreichen, würde nicht eintreten, weil das bGE die Massenerwerbslosigkeit und die maßgeblich dadurch bedingten ungleichen Kräfteverhältnisse zwischen Lohnarbeit und Kapital unberührt lässt. Und die behauptete „Befreiung vom Lohnarbeitszwang“ würde nur insoweit funktionieren, als sich die „Befreiten“ mit einem Leben an der Armutsgrenze begnügen, und nur so lange, wie ausreichend viele ArbeitnehmerInnen diese „Befreiung“ ablehnen, um stattdessen für die materielle Reproduktion des ökonomischen Wohlstands zu sorgen.
Dies wäre ein wenig solidarisches Gegenkonzept zu allgemeinen Arbeitszeitverkürzungen, die allen Beschäftigten mehr Leben und Erwerbslosen die Teilhabe an der Erwerbsgesellschaft sichern könnten.
Doch solche Hinweise möglichst zu widerlegen, und sei es „nochmals“, halten Kipping/Blaschke für entbehrlich. Dennoch ist ihre „Erwiderung“ nach dem ersten Satz nicht zu Ende. Sie versprechen, sich einem „offensichtlich zentralen“ Kritikpunkt zu widmen, den sie bei mir ausgemacht zu haben glauben: der Instrumentalisierbarkeit des bGE durch Neoliberale. Nun ist aber mein Hinweis auf dieses - aus meiner Sicht tatsächlich akute - Risiko in meinem kritisierten Aufsatz alles andere als „zentral“. Ich versuchte nur, anhand der oben skizzierten Folgen und Nicht-Folgen eines „linken“ bGE - deren Erhellung ist mir zentral! - die interessenpolitischen Anknüpfungspunkte dafür zu verdeutlichen, dass die Grundeinkommensgemeinde auch einen einflussreichen neoliberalen bzw. arbeitgeberorientierten Flügel ausgebildet hat.
Das alles ist – mit Verlaub – gröbster Unfug.
Zur Entgegnung auf den vermeintlich zentralen Kritikpunkt weisen Kipping/Blaschke darauf hin, dass schon „viele linke Projekte“ in der Vergangenheit umgedreht worden seien: „Aus den linken Grundsicherungsansätzen der 90er Jahre wurde unter der Regierung Schröder/Fischer gemeinsam mit CDU/CSU und FDP die Grundsicherung für Arbeitsuchende, genannt Hartz IV. Aus den SPD- und PDS-Vorschlägen zur öffentlich geförderten Beschäftigung wurde die massenhafte Ausweitung der Ein-Euro-Jobs. Und die lange Zeit in emanzipatorischer Absicht geforderte Arbeitszeitverkürzung führte in der Regel zu Arbeitsverdichtung und Prekarisierung. Kurzum: Werden nur einige, wichtige Stellschrauben an linken Ansätzen durch die „Freunde des Kapitalismus“ gedreht und politisch durchgesetzt, kann sich die Wirkung des Ganzen ins Gegenteil verkehren.“
Was hier behauptet wird, ist schon ein starkes Stück: Sollten es die genannten linken Konzeptionen dem gegnerischen Lager ermöglicht haben, durch Drehen „nur einiger wichtiger Stellschrauben“ aus sozialem Fortschritt sozialen Rückschritt zu machen?
Es ginge dann - wohlgemerkt - nicht bloß um eine „Umwertung von Begriffen“, indem ein sozialer Fortschrittsbegriff seines konzeptionellen Inhalts beraubt und stattdessen mit einem entgegen gesetzten Konzept gefüllt wird. Dies ist dem Begriff „Grundsicherung“ tatsächlich widerfahren und kann dem Begriff „öffentlich geförderte Beschäftigung“ drohen; bei „Arbeitszeitverkürzung“ liegen jedoch noch keine Anzeichen vor. Behauptet wird vielmehr eine konzeptionelle Kontinuität von armutsfester, bürgerrechtlicher Grundsicherung zu Hartz IV, von öffentlich geförderter regulärer Beschäftigung zu entrechteter Pflichtarbeit ohne Lohn, vom Kampf um die 35-Stunden-Woche mit vollem Lohnausgleich zu Prekarisierung. Die linken Konzepte wären selbst von solcher Art gewesen, dass sie vom gegnerischen Lager aufgegriffen werden und durch Drehen „nur einiger wichtiger Stellschrauben“ in ihr Gegenteil verkehrt werden konnten. Die Linke hätte dann Diskurse eröffnet, die in der Folge als Steilvorlage für die neoliberale Zerstörung des Sozialstaats dienten - ein Szenario, das nicht zuletzt eine Hegemonie des linken Diskurses und den - zumindest taktischen - Verzicht des Neoliberalismus auf originäre Formulierung seiner Programmatik voraussetzen würde.
Es ginge dann - wohlgemerkt - nicht bloß um eine „Umwertung von Begriffen“, indem ein sozialer Fortschrittsbegriff seines konzeptionellen Inhalts beraubt und stattdessen mit einem entgegen gesetzten Konzept gefüllt wird. Dies ist dem Begriff „Grundsicherung“ tatsächlich widerfahren und kann dem Begriff „öffentlich geförderte Beschäftigung“ drohen; bei „Arbeitszeitverkürzung“ liegen jedoch noch keine Anzeichen vor. Behauptet wird vielmehr eine konzeptionelle Kontinuität von armutsfester, bürgerrechtlicher Grundsicherung zu Hartz IV, von öffentlich geförderter regulärer Beschäftigung zu entrechteter Pflichtarbeit ohne Lohn, vom Kampf um die 35-Stunden-Woche mit vollem Lohnausgleich zu Prekarisierung. Die linken Konzepte wären selbst von solcher Art gewesen, dass sie vom gegnerischen Lager aufgegriffen werden und durch Drehen „nur einiger wichtiger Stellschrauben“ in ihr Gegenteil verkehrt werden konnten. Die Linke hätte dann Diskurse eröffnet, die in der Folge als Steilvorlage für die neoliberale Zerstörung des Sozialstaats dienten - ein Szenario, das nicht zuletzt eine Hegemonie des linken Diskurses und den - zumindest taktischen - Verzicht des Neoliberalismus auf originäre Formulierung seiner Programmatik voraussetzen würde.
Das alles ist - mit Verlaub - gröbster Unfug. Zu keiner Zeit haben sich die Neoliberalen - und sei es nur zum Schein - in den konzeptionellen Rahmen einer fortschrittlichen Grundsicherung, eines öffentlich geförderten Beschäftigungssektors oder allgemeiner Arbeitszeitverkürzung gestellt, um diese durch „Drehen von Stellschrauben“ in ihr Gegenteil zu verkehren. Vielmehr stießen die linken Konzeptionen von Anfang an auf die unverhohlene, teils aggressive Feindschaft des gegnerischen Lagers. Bei all diesen Beispielen handelt es sich um inhaltlich-konzeptionell gegensätzliche, sich ausschließende Konzeptionen der Linken und der Neoliberalen, wo die machtpolitische Durchsetzung des neoliberalen Konzepts der vollständigen Negation des sozialreformerischen gleichkam.
Das bGE kommt den Interessen des Kapitals entgegen
Beim bGE ist dies allerdings anders. Das bGE kommt mit seinen absehbaren Folgen für das Lohnsystem und die Sozialversicherung auch in „linken“ Varianten den verteilungspolitischen Interessen des Kapitals entgegen - ungewollt zwar, aber tatsächlich umso sicherer. Keiner der vier konzeptionellen Grundsätze des „Netzwerks Grundeinkommen“ steht einer kapitalorientierten Interessenpolitik „prinzipiell“ entgegen. Wir haben es hier mit einer Idee zu tun, die - im Gegensatz zu den von Kipping/Blaschke bemühten Beispielen - tatsächlich „von innen her“ als Steilvorlage für eine finale Zerstörung der Sozialstaatlichkeit genutzt werden kann. Die beiden Stellschrauben dafür sind das Leistungsniveau und die Finanzierung (Steuersystem). Wenn wir uns vergegenwärtigen, auf welches herrschende Meinungsklima die bGE-Debatte heute trifft, dann sind es allerdings nicht die Neoliberalen, die hier Stellschrauben drehen müssten. Vielmehr sind es Kipping/Blaschke und der Rest des linken Flügels der Gemeinde, die hier zwei „große Räder“ drehen müssten: sie müssten den Vorrang des Rechts auf materiell gesicherte Nichterwerbstätigkeit (aus gegnerischer Sicht: „Recht auf Faulheit“) gegenüber dem Recht auf Erwerbsarbeit mehrheitsfähig machen sowie ein Steuersystem, das eine massive Umverteilung zugunsten des Kapitals in der Primärverteilung (Löhne, Sozialversicherung) nachgehend kompensieren kann. Wenn also das bGE Gegenstand der Realpolitik werden sollte, wird es zu Ergebnissen führen, die dann gerade Kipping/Blaschke nicht gewollt haben wollen.
Die transformatorische Perspektive von Karl Marx
Ihre anschließenden Ausführungen über eine „naturrechtliche“ Begründung für ein Grundeinkommen und eine These des englischen Philosophen John Locke (1632-1704) haben keinerlei Bezug auf meine Argumentation. Das hindert Kipping/Blaschke nicht, aus ihrer Kritik an Locke herzuleiten: „Die Vogelperspektive auf eine kapitalistisch geprägte Gesellschaft, die Daniel Kreutz in seinem Beitrag einzunehmen meint, entpuppt sich daher als eine von der bürgerlichen Privatisierung bestimmte Froschperspektive“. Nun hatte ich allerdings keineswegs die kapitalistisch geprägte Gesellschaft aus der Vogelperspektive betrachtet, sondern - in meinem Text ohne Interpretationskünste offensichtlich - das interessenpolitische Spektrum der Grundeinkommensgemeinde. Egal - aus der mir zugeschriebenen „Froschperspektive“ wird unbekümmert weiter „gefolgert“, ich könne „die transformatorische Perspektive von Karl Marx nicht denken“.
Nun ist dies ein gänzlich anderes Thema, das zur sachlichen Folgeabschätzung eines bGE nichts beiträgt. Gleichwohl richtet sich der Vorwurf eher gegen seine/n Urheber/in. Denn die transformatorische Perspektive von Karl Marx beginnt - und kann nur beginnen - als Prozess der Selbstbefreiung des Proletariats (der lohnabhängigen Mehrheit der Erwerbsgesellschaft), das im Interesse der Sicherung seiner Lebensbedürfnisse nicht nur den Staat, sondern auch die Wirtschaft dem maßgeblichen Einfluss der Bourgeoisie (der Kapitaleigner und Vermögensbesitzer) entzieht und seiner demokratischen Kontrolle und Lenkung unterwirft. Dass nun die wirklichen lohnabhängigen Menschen mit und ohne Erwerbsarbeit bei der Formulierung ihrer vordringlichen Lebensinteressen einem bGE den Vorrang geben vor der Durchsetzung ihres Menschenrechts auf Erwerbsarbeit und die dadurch begründete soziale Sicherung und Teilhabe - das erscheint mir, zurückhaltend gesagt, wenig wahrscheinlich. Wer dennoch insistiert, dass sich das Proletariat auf die Forderung eines bGE zu orientieren habe, wird kaum imstande sein, zu einer Bewegung der Selbstermächtigung und Selbstbefreiung beizutragen. Die Forderung nach einem „linken“ bGE kann die Transformation des real existierenden Spätkapitalismus nicht beflügeln, weil das Zustandekommen einer gesellschaftlichen Mehrheit für dieses Ziel nicht auf dem Boden der bestehenden Gesellschaft mit den Menschen, die wir haben, vorstellbar ist, sondern stillschweigend immer schon eine andere Gesellschaft mit anders „gepolten“ Menschen zur Voraussetzung hat. Daher ist des bGE keine konkrete Utopie, sondern – allenfalls – eine abstrakte, jenseitige, aus dem Diesseits unerreichbare, gleichsam säkular-religiöse Wunschvorstellung.
Die Verpflichtung des Sozialstaats
Im Weiteren fallen Kipping/Blaschke in das bekannte, der Aufklärung aber eher hinderliche Muster, gegen eine Position zu polemisieren, die vom Gegenüber nicht vertreten, ihm aber dennoch untergeschoben wird. Scheinbar gegen meine Position gerichtet polemisieren sie gegen einen „strukturellen Nützlichkeitsrassismus“, den der Sozialstaat mittels Bedürftigkeitsprüfung an Langzeiterwerbslosen vollstrecke, um dazu als Gegenbild zu kontrastieren: „Individuelle Freiheit dagegen beinhaltet die Freiheit von Existenznot, von Vermarktungs- und Selbststigmatisierungszwang.“ Wie meinem Beitrag unschwer zu entnehmen war, schlussfolgere ich aus der allgemein anerkannten Bedingungslosigkeit der Menschenwürde, die heute durch Armut (sozialen Ausschluss) massenhaft verletzt ist, die Verpflichtung des Sozialstaats, jedem Menschen, der sein notwendiges Mindestmaß an Teilhabe an der Marktgesellschaft nicht tatsächlich aus eigenen Mitteln sichern kann (Bedürftige/r), diese Mittel zu garantieren, ohne dies von weiteren Voraussetzungen abhängig zu machen. Der Staat hat sich folglich auf andere Instrumente als sanktionsbewehrte (Leistungskürzung und –entzug) Arbeitspflicht und Pflichtarbeit zu verlegen (soziale Arbeit, Arbeitsförderung, Schaffung eines ausreichenden Angebots regulärer Arbeitsplätze), um dem Vorrang eigenständiger Existenzsicherung durch Erwerbsarbeit Geltung zu verschaffen, soweit dies ausnahmsweise nötig ist. Man kann dies - wenn man will - ein bGE für Bedürftige nennen, das „Freiheit von Existenznot, von Vermarktungs- und Selbststigmatisierungszwang“ gewährleistet. Wäre dann eine bürgerrechtlichen Ansprüchen genügende Prüfung, in wieweit - aus welchem Grund auch immer - eigene Mittel zur armutsfesten Teilhabe fehlen, so dass der Rechtsanspruch auf Leistungen gegeben ist, noch „Vollstreckung eines strukturellen Nützlichkeitsrassismus“?
Ein bemerkenswertes Dokument
Schließlich beschreiben Kipping/Blaschke die bGE-Gesellschaft gar mit Marx’ Formel für den entwickelten Kommunismus (also die globale klassen- und staatenlose Selbstverwaltungsgesellschaft ohne Lohnarbeit und Kapital), in dem „die freie Entwicklung eines jeden die Bedingung für die freie Entwicklung aller ist“. Nun kann sich die kommunistische Gesellschaft nur über eine lange historische Periode des Übergangs allmählich in dem Maße entwickeln, wie sich die Menschen durch ihre demokratische Veränderung ihrer gesellschaftlichen Lebensbedingungen selbst verändern und Generationen erwachsen, die keine tradierte Prägung durch Muster von Klassengesellschaft und Patriarchat mehr aufweisen, weil diese ihren Lebensverhältnissen ebenso so fremd wären wie die Vorstellung des Kommunismus unseren heutigen.
Es ist müßig, darüber zu streiten, ob das bGE ein realistisches Konzept der Sozial- und Verteilungspolitik einer sozialistischen Gesellschaft wäre. Denn die einzige Realität, mit der wir es zu tun haben und unter der uns Politik möglich ist, die Realität des Spätkapitalismus und der unter dessen Bedingungen lebenden und von ihm geprägten Menschen mit ihren Lebensinteressen und -bedürfnissen ist.
Es ist müßig, darüber zu streiten, ob das bGE ein realistisches Konzept der Sozial- und Verteilungspolitik einer sozialistischen Gesellschaft wäre. Denn die einzige Realität, mit der wir es zu tun haben und unter der uns Politik möglich ist, die Realität des Spätkapitalismus und der unter dessen Bedingungen lebenden und von ihm geprägten Menschen mit ihren Lebensinteressen und -bedürfnissen ist.
Zwar verfehlt die Replik Kipping/Blaschkes ihren erklärten Zweck und Gegenstand gänzlich. Dennoch ist sie ein bemerkenswertes Dokument - ein Dokument der Sorte Diskussion, die die bGE-Gemeinde ihren Kritikern immer wieder angedeihen lässt. Auf sachbezogene Argumente wird nicht eingegangen, nach Belieben wird das Terrain gewechselt, KritikerInnen werden fremde Auffassungen unterschoben. Dieser letztlich „diskursfreie Diskurs“ ist nach mehrjähriger Erfahrung für die „linke“ bGE-Gemeinde ebenso charakteristisch wie eine Haltung nach dem biblischen Motto „Wer nicht für mich ist, ist gegen mich“. (PK)
Online-Flyer Nr. 258 vom 14.07.2010
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