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Aktueller Online-Flyer vom 24. November 2024  

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Arbeit und Soziales
Analyse eines heimtückischen neoliberalen Propagandabegriffs
"Chancengerechtigkeit“ - Teil II
Von Holdger Platta

In NRhZ 257 brachten wir den ersten Teil einer Analyse, in der sich unser Mitarbeiter Holdger Platta mit dem neoliberalen Propagandabegriff „Chancengerechtigkeit“ auseinandergesetzt hat.(1) Resultat: diese Vokabel bringt gleich mehrere Ideologisierungsgefahren ins Spiel. Sie zieht gleichsam die objektive „Chancengleichheit“ mit deren objektiver Überprüfbarkeit aus dem Verkehr und rückt an deren Stelle die schwammige Fantasie von einem gütigen Richter, der vollkommen gerecht völlig ungleiche Lebenschancen verteilt. Diese Vokabel entwirft damit das Bild einer hierarchisch-strukturierten Kampfgesellschaft aller gegen alle, ergo das Bild einer Welt, in welcher der Unterlegene „zu Recht“ verloren hat. Holdger Platta: „Der Begriff der ‚Chancengerechtigkeit’ stellt eine Selbstbeweihräucherungsvokabel sondergleichen dar, sie ist nichts anderes als die ethisch aufgemotzte Selbstfeier einer in Wahrheit inhuman entfesselten Globalisierungswelt.“ Gleichwohl schloss er den ersten Teil Analyse mit der Frage: „Oder übertreibe ich? Übertreibe ich vielleicht sogar maßlos?“ Hier, im zweiten Teil seiner Untersuchung, die eindeutige Antwort darauf – mit Belegen unter anderem aus Programmpapieren der FDP und CDU. – Die Redaktion


Mitglieder der jungen Liberalen in Überlingen/Baden-Württemberg
Quelle: ueberlingen-fdp.de
 
„Ich resümierte den ersten Teil meines Beitrags mit der Behauptung, daß die ‚Chancengerechtigkeit’ eine der niederträchtigsten Neoliberalismusvokabeln sei, die sich in dieser Propagandasprache finden läßt, und zwar eine der niederträchtigsten Reklame-Phrasen deshalb, weil mit diesem ethischen Edel-Begriff noch die schlimmsten Verstöße gegen die sozialen Existenzrechte der Menschen legitimierbar erscheinen. Die Frage lautete jedoch: woher nehme ich die Beweise dafür?
 
Die FDP
 
Nun, einige Beispiele: Der Landesverband der Jungen Liberalen in Baden-Württemberg hatte sich im November 2007 ausführlich mit dem Thema „Chancengerechtigkeit“ auseinandergesetzt. Hier das Resultat:
1. Selbst dieses Jungvolk des Neoliberalismus erkennt an, daß es bei uns „soziale Unterschiede gibt“, unterschiedliche „materielle Möglichkeiten“ je nach Schichtzugehörigkeit. Doch was folgt für diese Nachwuchsleute der FDP daraus?
2. Keinesfalls, daß dies geändert werden müsse. Keinesfalls auch, daß Bildungsnachteile für Unterschichtkinder z.B. ausgeglichen werden müßten durch mehr Krippenplätze oder dergleichen. Ganz im Gegenteil:
3. Solche Politik, so diese Ländle-Liberalen, vertrüge sich mit liberaler „Wert-Orientierung“ nicht. Denn: die „bildungsfernen“ Eltern seien an den Startnachteilen ihrer Kinder selber schuld – da haben wir sie also bereits: die Schuld der Opfer daran, daß sie Opfer sind (und die Kinder dann zu Recht Opfer dieser Opfer!) –, und helfen würde nur Stärkung der „Motivation“ dieser Eltern zur Förderung ihrer Kinder, indem man ihnen, den Eltern, die gleichen materiellen Chancen, wie sie in höheren Bildungselternhäusern vorhanden sind, gerade eben vorenthält! Diese Allzu-Jung-Liberalen wörtlich (www.libertaere-fdp.de): „Wenn der Staat versucht Chancengerechtigkeit herzustellen dann untergräbt er damit die entscheidende Motivation für sozialen Aufstieg, indem er den Eltern die Verantwortung für die Zukunft ihrer Kinder nimmt.“
 
Und weiter: „Statt einer Gerechtigkeitsgesellschaft brauchen wir eine Aufstiegsgesellschaft und das bedeutet einen Wandel in den Köpfen, nicht in der Verteilung materieller Mittel (…) Das Schlüsselwort liberaler Bildungspolitik lautet also nicht Chancengerechtigkeit, die letztlich ein Anspruchsdenken gegenüber dem Staat bedient, sondern Leistungsbereitschaft, und zwar nicht nur bei den Schülern, sondern genauso bei den Eltern.“
 
Und schließlich auch dieses noch: „Unsere Gesellschaft befindet sich heute in einem Zustand, in dem weite Teile von ihr erst wieder den Wert von Bildung lernen müssen (…) Die Gesellschaft ist hier, wie in vielen Dingen gefragt, nicht der Staat oder die Politik.“ (Nebenbei: in diesen Zitaten der FDP-Jung-Gebildeten habe ich sämtliche Schreibfehler stehen gelassen, um das bemerkenswerte Mindermaß an Bildung bei diesen prachtvollen Nachwuchspolitikern im Original wiedergeben zu können…)
 
Daß diese FDP-Denke mit Demokratie nichts mehr zu tun hat, mit Sozialstaat nichts und nichts mehr mit Rechtsstaat, sei hier nur angemerkt. Angemerkt auch nur die grenzenlose Unbarmherzigkeit dieser Sätze, die Arschpauker- und Steißtrommler-Mentalität dieser Pädagogik, die Verantwortung der Menschen für ihre Kinder und Liebe zu ihnen nur unter den Prämissen des äußersten Zwangs noch zu denken versteht. Hier melden sich – aller zeitgenössischen pädagogischen Forschung zum Trotz – wieder die rabenschwarzen Erziehungsmaximen des 19. Jahrhunderts zu Wort; einhundert Jahre Bildungsgeschichte sind also an diesen Bildungspolitikern vorbeigegangen. Gleichwohl, zentraler Punkt dieser Ansichten in unserem Zusammenhang ist: meine These, am Ende dieses Denkens in den Kategorien der „Chancengerechtigkeit“ statt „Chancengleichheit“ steht der Schuldspruch für jene, die in unserer Gesellschaft auf der Strecke geblieben sind, diese These läßt sich kaum deutlicher fassen als in diesen FDP-Sätzen. Und ein zweiter, weitaus entsetzlicherer Befund kommt gleich noch hinzu: für das – vermeintliche! – Versagen der Eltern werden gleich auch noch deren Kinder in Sippenhaft genommen! Wir haben es hier mit nichts weniger als mit faschistoidem Denken auf dem Gebiet von Erziehung und Chancengleichheit zu tun. Diese FDP-Denke ist menschenverachtende Abkehr von jeglicher Solidarität: selbst völlig unschuldigen Kindern gegenüber.
 
Und die CDU?
 
Nun, da ist mit noch höherrangigem „Zitatenschatz“ aufzuwarten! Da kann man sogar aus den Grundsatzprogrammen dieser Partei zitieren – aus den Jahren 1994 und 1998 –, aus Grundsatzprogrammen, die an diesen Punkten heute noch gültig sind.
Um es vorwegzunehmen: auch hier – wie bei den FDP-Jungliberalen – gibt es zunächst auch Feines zu lesen. So heißt es im Kapitel „Gerechtigkeit“ (S. 94) ebenso verfassungstreu wie fromm:
1. „Grundlage der Gerechtigkeit ist die Gleichheit aller Menschen in ihrer von Gott gegebenen Würde und Freiheit.“
Doch keine zwei Sätze später geht es auch hier dieser Maxime schon an den Kragen, vorbereitet durch einen Zwischensatz, der – unterdessen ein alter Bekannter für uns – wieder mal erst ganz auf den „Wärmeton“ setzt, mit Wörtern wie „Anerkennung“ und „Ausgleich“:
2. „Gerechtigkeit fordert die Anerkennung der persönlichen Leistung und Anstrengung ebenso wie den sozialen Ausgleich. Gerechtigkeit verlangt, Gleiches gleich und Ungleiches ungleich zu behandeln.“
Da haben wir’s: der Begriff der „Gerechtigkeit“ hat endgültig den Begriff der „Gleichheit“ aus dem Wege geräumt. „Gleiches gleich und Ungleiches ungleich“ behandeln, das ist genau jenes angemaßte Richteramt, genau jene Bewertungswillkür von oben herab (leicht väterlich getönt), wie ich sie bereits am Anfang angesprochen habe. Zwar folgt dieser zentralen Aussage noch einiges Sozialblabla – Politik solle für „ausgleichende Gerechtigkeit“ sorgen z.B. –, aber das alles wattiert nur diesen zentralen Brutalsatz (Gleiches solle gleich, Ungleiches ungleich behandelt werden) und wird wieder und wieder relativiert, zurückgenommen, mit Gegen-Sätzen torpediert. Zum Beispiel: „Absolute Gerechtigkeit ist nicht erreichbar.“ Dies die Relativierung. „Auch politisches Handeln stößt wegen der Unzulänglichkeit der Menschen an Grenzen.“ Dies die Zurücknahme (denn welcher Mensch wäre nicht „unzulänglich“?). „Gerechtigkeit schließt die Übernahme von Pflichten entsprechend der Leistungsfähigkeit des einzelnen zum Wohle des Ganzen ein.“ Dies der Satz, der alle Gleichheitssätze vorher torpediert: sozialstaatlicher Schutz nur für denjenigen noch, der sich selber zu irgendetwas „verpflichtet“. Wer dächte da heute nicht an Zwangsarbeit in der Gestalt von 1-Euro-Jobs? Heißt: auch dieser Satz, der Sozialstaatsschutz an Bedingungen knüpft, ist verfassungswidrig! Hilfsbedürftigkeit – gleich welcher Art – setzt unserem Grundgesetz zufolge eben gerade nicht irgendeine Gegenleistung voraus. Auch hier – im CDU-Grundsatzprogramm – schrumpft das Sozialstaatsdenken als Staatspflicht also zusammen zum bloßen Gnadenakt, auch hier schimmert bereits das Bild vom Hilfsbedürftigen als pflichtvergessenen Sozialschmarotzer durch.
 
Der Germanist Jens Husmann-Driesen, der 2006 an der Uni Duisburg-Essen über die „Ideologiesprache von SPD und CDU“ promovierte, kommentiert in seiner Doktorarbeit diesen Abschnitt aus dem CDU-Grundsatzprogramm folgendermaßen:
„Die so verstandene leistungsorientierte Gerechtigkeit wird zu einer Erfolgsethik, die besagt: Derjenige, der erfolgreich ist, ist gerechterweise erfolgreich. Derjenige, der trotz erbrachter Leistung nicht erfolgreich ist, ist gerechterweise nicht erfolgreich.“
Heißt: auch hier, in diesem scheinbar so staats- und kirchenfromm definierten Begriff der „Chancengerechtigkeit“ im CDU-Grundsatzprogramm verbirgt sich jener Schuldspruch an die Adresse jener, die es nicht geschafft haben, nach oben zu gelangen, oder gar ganz unten gelandet sind: „Recht so, richtig so!“
Und Husmann-Driesen hat völlig zutreffend konstatiert, daß es bei dieser „Gerechtigkeit“ gar nicht mehr um Menschlichkeit geht, sondern nur noch um Erfolg. Diese Auffassung von „Gerechtigkeit“ und „Chancengerechtigkeit“ ist nichts anderes mehr als Selbstrechtfertigungslehre derer da oben und nichts anderes als die moralische Fertigmache all jener, die beim Lebenskampf auf der Strecke geblieben sind.
Oder um es ganz einfach zu sagen: dieses Gerechtigkeitsverständnis ist nichts anderes mehr als Ausdruck schäbigster Niedertracht! (PK)
 
(1) http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=15355


Online-Flyer Nr. 259  vom 21.07.2010

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