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Aktueller Online-Flyer vom 28. März 2024  

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Aktuelles
Arbeitslose müssen auf Erhöhung warten
Hartz IV-Erhöhung zum Glück gescheitert
Von Hans-Dieter Hey

Dass Erwerbslose auf die Regelsatzerhöhung von 5 Euro nun warten müssen, kann man gegenwärtig den meisten Medien entnehmen. Verschwiegen wird, dass die Erhöhung tatsächlich eine Kürzung ist. Denn damit sind nicht einmal die Preiserhöhungen des letzten Jahres ausgeglichen. Preiserhöhungen auszugleichen hatte das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber aber auferlegt. Nicht das einzige Problem bei Ursula von der Leyens Chaos-Gesetz, das jetzt vor dem Bundesrat gescheitert ist.

Zu Recht gescheitert, wie man feststellen muss. Seit Februar diesen Jahres hätte von der Leyen Zeit gehabt, einen mindestens an den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts anliegenden Gesetzentwurf im Bundesrat vorzulegen. Doch von der Leyen hat die Chance nicht genutzt, sondern die Vorgaben des höchsten deutschen Gerichtes weitgehend ignoriert. Statt dessen wurde dem Bundesrat am 17. Dezember  in aller Eile eine mehr als schlampige Vorlage geliefert, die dieser ablehnen musste. Unabhängig davon, dass die rot-grüne Erstvorlage im Jahr 2004 auch nicht besser war und eine enorme Spaltung in dieser Gesellschaft, hohe Kinderarmut, wachsende Lohnspreizung und das Siechtum der Mittelschicht zur Folge hatte. Auch deshalb hat von der Leyen die Chance nicht genutzt.

Zur Recht ist die sogenannten Reform von Hartz IV gescheitert, weil Erwerbslosen bei den neuerlich zurecht gezimmerten Zahlen in dem zugrunde liegenden Warenkorb des Bundesarbeitsministeriums mindestens 28 Euro fehlen. Die Regierung Merkel bekommt jetzt im Bundesrat die Quittung dafür, dass Ministerin von der Leyen für Erwerbslose bei den Erhöhungen der Stromkosten nur 5 Prozent berücksichtigt hat, während die tatsächliche Erhöhung bis zu 50 Prozent war. Geld, dass Erwerbslosen an der Ernährung fehlt. Skandalös auch, dass die sogenannte „Reform“ weitere Kürzungen bei den Heizkosten vorsieht. (Siehe auch NRhZ vom 8. Dezember 2010)

Gescheitert ist die „Suppenküchen- und Gutscheinministerin“ auch, weil sie mit einem schier irrsinnigem Verwaltungsaufwand Kindern Bildung

Gescheitert: Ursula v.d. Leyen
Foto: Dirk Vonderstraße
  über Gutscheine zukommen lassen wollte, weil bei Kindern von Erwerbslosen völlig realitätsfern nur 64 ct.  für den Weg zur Schule am Tag berücksichtigt, statt der Teuerungsrate von 1,5 Prozent nur 0,55 Prozent zugrunde gelegt wurden und durch zurecht gebogene Zahlen die „statistische Verarmung“ der Bevölkerung weiter fortgeschrieben wird. Denn die zunehmende Verarmung und damit Spaltung der Gesellschaft kam durch Hartz IV und hat die Mittelschicht gegen die Niedriglöhner in Stellung gebracht, die sie für ihr Desaster verantwortlich macht. Und Hartz IV hat die Niedriglöhner in Stellung gegen die Erwerbslosen gebracht, die sie wiederum für die Lohndrückerei als Ursache ausmachen. Derlei Gründe gibt es noch weitere, beispielsweise wie das auch in dieser „Reform“ nicht gelöste Verwaltungschaos in den ARGEn.

Von der Leyen ist zurecht auch deshalb gescheitert,  weil sie aus vollem Kalkül in aller letzter Sekunde das Gesetz durchpeitschen wollte und den Bundesrat damit nicht ernst genommen hatte. Und schließlich hat sie am Schluss allem noch die Krone dadurch aufgesetzt, dass sie offenbar die mickrige Fünf-Euro-Erhöhung als Druckmittel im Bundesrat benutzen will, um ihre sogenannte „Reform“ in weiten Teilen durchzudrücken. Die Opposition im Bundesrat täte gut daran, sich nicht zum Lakaien dieses Spiels machen zu lassen und notfalls auf ein neues Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu vertrauen. Denn die fünf Euro mehr hätte man – gerade als Zeichen des guten Willens zu Weihnachten – auch ohne Bundesrat, sondern durch einfache Dienstanweisung an die Jobcenter entscheiden können. Das Geschachere aus niederen Beweggründen auf dem Rücken Erwerbsloser ist wieder ein Beispiel, wie sehr sich doch die Politik von der Lebensrealität der Menschen entfernt hat. (HDH)

Online-Flyer Nr. 281  vom 18.12.2010

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