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Aktueller Online-Flyer vom 29. März 2024  

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Wirtschaft und Umwelt
Organisation von Widerstand gegen die Diktatur der Industrie ist notwendig
Das Elend der Demokratie im Mobilfunkstaat
Von Prof. Karl Richter

Alter ist die Zeit der Erinnerung – bevor man vergesslich wird. Mit meinen 73 Jahren kann ich mich noch gut an Kriegs- und Nachkriegszeit erinnern. Wir mussten uns zuweilen in die Keller zurückziehen, wurden schließlich enteignet und vertrieben. Das schmerzt noch immer, aber ich kann es als Wirkung des Krieges einordnen. Aber geradezu gespenstisch berührt mich, wenn ich heute immer häufiger beobachte, dass sich Verwandtes in Zeiten des Friedens im Gefolge der Mobilfunkpolitik wiederholt: Menschen leben in Kellern oder Wohnwagen; sie sehen sich gezwungen, ihre Häuser zu verlassen; ihr Eigentum wird bis zur Unverkäuflichkeit abgewertet. Nach der Erfahrung einer Diktatur habe ich die Einführung der Demokratie als kostbares Geschenk empfunden. Heute habe ich immer häufiger das Bedürfnis, führende Politiker zu fragen: Was habt ihr mit diesem Geschenk gemacht?
 

Prof. Karl Richter
NRhZ-Archiv
Seit nun schon einem Jahrzehnt gilt mein besonderes Interesse den Wirkungen elektromagne-tischer Felder auf die gesamte Biologie des Lebens. Doch schon bald haben mich auch die Folgen der Mobilfunkentwicklung für die Demokratie interessiert. Das Bundesland an der Saar, in dem ich lebe und das sich berufen glaubte, ein "Musterland des Mobilfunks" zu werden, lieferte mir dafür Jahre hindurch ein hinreichend beunruhigendes regionales Anschauungsmaterial. Die Beteiligung an einer Tagung und einem 2006 erschienenen Band "Mobilfunk, Mensch und Recht“ des Österreichischen Instituts für Menschenrechte bot mir vielfältige Anregungen, meine kritischen Beobachtungen ins Grundsätzliche zu erweitern. Ich sehe sie heute auch in einem weiten geschichtlichen Kontext.


Mobilfunkmast mitten in der Stadt
NRhZ-Archiv
 
Die moderne Demokratie und die europäische Menschenrechtskonvention wurzeln im Gedankengut der europäischen Aufklärung, der amerikanischen Erklärung der Menschenrechte von 1776 sowie der Französischen Revolution von 1789. Gemeinsam haben diese Ereignisse die Vorstellung von naturgegebenen Menschenrechten und die Botschaft von Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit auch zum Fundament der Demokratie gemacht. Im Zuge der Mobilfunkentwicklung und anderer Funk-Techniken haben Regierungs- und Kapitalmacht diese geschichtlichen Errungenschaften für immer mehr Menschen drastisch eingeschränkt. Nominell freien Menschen werden Antennenabstände aufgezwungen, die bei einer ungeschönten Kenntnisnahme des Forschungsstandes unverantwortlich sind. An die Stelle der Brüderlichkeit ist ein menschenfeindliches Verfügen von Menschen über Menschen getreten. Die Gleichbehandlung der Bürger wird geradezu verhöhnt, wenn immer mehr unbeteiligte Dritte für die Profite der Geschäftemacher einen hohen Preis bezahlen müssen:
 
    * mit gesundheitlichen Beschwerden, die die Schulmedizin in der Regel weder richtig einordnen noch therapieren kann;
    * mit oft hohen Kosten anschließender Wege und Irrwege der Therapiesuche;
    * mit kostspieligen Versuchen sich zu schützen;
    * mit Wertminderungen der Immobilien;
    * mit schwer kalkulierbaren Langzeitrisiken, für die keiner der Verantwortlichen aus Industrie, Politik und Wissenschaft, der Bürgern die Harmlosigkeit der Funk-Techniken versichert, haften will.
 
Das alles ist nicht Folge und Ausdruck demokratischer Marktwirtschaft, sondern kapitalistischer Ausbeutung in Reinkultur. Sie hat aus Bürgern, die das eigentliche Subjekt der Demokratie sein sollten, ein Objekt und Opfer kommerzieller Interessen und staatlicher Freilandversuche gemacht, sie zur Ware degradiert. Das aber ist nicht nur ein gesundheitlicher und materieller, sondern auch ein hoher gesellschaftlicher Preis.
 
Möglichkeiten und Grenzerfahrungen von Wissenschaftlern und Ärzten
 
Ich habe den Weg meiner kritischen Auseinandersetzung in einigen knappen Linien beschrieben. Aber Kritik macht nur Sinn, wenn wir sie auf Änderungen des kritisierten Zustands weiterdenken. Es ist auch eine Art Rechenschafts-bericht, wenn ich auf diese Frage Antworten gebe, die mir nacheinander besonders wichtig geworden sind, die sich untereinander jedoch ergänzen.
 
Mancher erinnert sich vielleicht noch, dass der Gründung der Kompetenz-initiative im April 2007 ein Appell vorangegangen war, der anlässlich der Versteigerung der WiMAX-Technik forderte, die Risiken von Funk-Techniken vor deren Einführung abzuklären. Aus dem Bundesumweltministerium erhielten wir die klassische Antwort, die auch Bürgerproteste gebets-mühlenartig zu hören bekommen: dass ernst zu nehmende Risiken dort nicht bekannt seien und kein Grund bestehe, an den Grenzwerten zu zweifeln. Wir gründeten daraufhin die "Kompetenzinitiative zum Schutz von Mensch, Umwelt und Demokratie“ mit dem Ziel, einem solchen Stand informativer Unberührtheit entgegenzuwirken. Aber wir wollten damit zugleich dem bürgerlichen Widerstand auch eine bessere Grundlage verschaffen.
 
Die Schriftenreihe der Kompetenzinitiative "Wirkungen des Mobil- und Kommunikationsfunks“ (www. broschuerenreihe.net) machte den Stand unabhängiger Erkenntnis gerade auch auf Gebieten zugänglich, die das Deutsche Mobilfunk-Forschungsprogramm in bemerkenswerter Weise ausgespart hatte – wohl um sich spätere Entwarnungen nicht zu erschweren. Die Broschüre "Bienen, Vögel und Menschen. Die Zerstörung der Natur durch Elektrosmog“ (2007), die als erstes Heft der Reihe erschienen ist, bezog die Frage der Wirkung elektromagnetischer Felder nicht nur auf die menschliche Gesundheit, sondern den gesamten biophysikalischen Haushalt der Natur. In Heft 2 ging es um die „Gefährdung und Schädigung von Kindern durch Mobilfunk“ (2008). Heft 3 fragte: „Wie empfindlich reagieren die Gene auf Mobilfunkstrahlung“ (2008). Auf Heft 4 zur Frage der Grenzwerte wird noch Bezug genommen.
 

Bundesumweltminister Norbert
Röttgen
Wenn ich allerdings eine Notiz aus dem Bundesumweltministerium lese, die mich auf Umwegen erreicht hat, muss ich mich fragen, was bei unseren Politikern überhaupt noch ankommt. Ich zitiere eine Äußerung des Bundes-umweltministeriums vom 6. September 2010 gegenüber einem Bundestags-abgeordneten der SPD, die mir zugespielt worden ist. Eine Beamtin des Ministeriums verweist auf eine geplante Novellierung und Überarbeitung der 26. BImSch und verspricht, dass bei der Prüfung der Grenzwerte "vorliegende wissenschaft- liche Erkenntnisse“ berücksichtigt werden. Aber sie weist auch gleich darauf hin, "dass derzeit keine wissenschaftlichen Erkenntnisse vorliegen, die die geltenden Grenzwerte aus wissenschaftlicher Sicht in Frage stellen“. Die gesammelten weltweiten Anstrengungen unabhängiger Wissenschaft haben die Ignoranz und Arroganz der betriebenen Grenzwertpolitik also nicht erschüttern können – als ob es die vielen beunruhigenden und in zahlreichen Studien dokumentierten Erkenntnisse internationaler Forschung gar nicht gäbe.
 
Von wissenschaftlichen zu juristischen Projekten
 
Wir haben die Grenzwerte zum Gegenstand der vierten Broschüre "Warum Grenzwerte schädigen, nicht schützen – aber aufrechterhalten werden“ gemacht und mit Prof. Kniep erstmals auch einen Juristen an dem achtköpfigen Verfasserteam beteiligt. Alle Beiträge der Schrift zeigen aus sich ergänzenden Perspektiven, warum die Grenzwerte ein einzigartiger politischer und wissenschaftlicher Skandal sind. Um nur einige der wichtigsten Argumente zu nennen:
 
    * Die wesentlich physikalische Definition der Grenzwerte nach Gesichtspunkten der Energieabsorption steht im Widerspruch zu modernen lebenswissenschaftlichen Definitionen des Menschen.
    * Die These, dass nur Wärmewirkungen zu schädigen vermögen, ist bei dem Stand der Erkenntnis nicht haltbar.
    * Die Dauer der Wirkung, die auch bei anderen Umweltgefahren von größter Bedeutung ist, wird nicht berücksichtigt.
    * Anders, als zumeist von den Verantwortlichen behauptet wird, sind gravierende Wirkmechanismen der Schädigung bekannt und nachprüfbar.
 
Als Jurist macht Prof. Kniep deutlich: Die Grenzwerte, die das Recht auf Vorsorge sichern sollten, sind faktisch zu einem Instrument des Staates geworden, dieses Recht zu unterdrücken. Kniep bezieht sich dabei auch auf den seltener zitierten Artikel 20a GG: "Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebens-grundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung…“. Damit werde die "Zukunftsverantwortung aller Staatsorgane“ zu einem "Staatsziel“ gemacht - dem der Staat in seiner Funk-Politik in keiner Weise gerecht werde. Der Jurist empfiehlt die Beschreitung des Klagewegs.
 
Für die Demokratie-Schäden ist dabei entscheidend mit verantwortlich, dass die gerichtliche Akzeptanz der Grenzwerte die Gewaltenteilung zwischen Legislative, Exekutive und Judikative, die für jede funktionierende Demokratie konstitutiv ist, drastisch einschränkt. Faktische Verstöße gegen Geist und Buchstaben der europäischen Menschenrechtskonvention und ihre Verankerung im deutschen Grundgesetz sind die logische Folge, was ich in einem eigenen Beitrag verdeutliche.
 
    * Art. 1 GG erklärt: "Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ Analog lautet auch Artikel 1 der Grundrechte-Charta der Europäischen Union. Wie verträgt sich diese Bestimmung mit einer Politik, die Sensible zu Simulanten stempelt und immer mehr Menschen zumutet, kommerziellen Interessen zuliebe in Kellern, Wohnwagen und Schutzanzügen zu leben und immer häufiger Wohnungen und Häuser aufgeben zu müssen?
    * Der Schutz gerade auch der Schwächeren und Sensibleren ist ein besonderes Qualitätsmerkmal jeder Demokratie. Im vorliegenden Fall bescheinigt der Staat einer stetig wachsenden Minderheit elektrosensibler Menschen mit Hilfe seiner "Experten", dass es sie gar nicht gibt - oder geben darf.
    * Auch Politiker berufen sich gern auf den Schutz ihrer Privatsphäre, der der Familie und den eigenen "vier Wänden" gilt. Wie aber steht es um diesen Schutz, wenn uns eine unerwünschte und nach dem Stand der unabhängigen Forschung schädliche Strahlung rund um die Uhr an jeder Stelle der Wohnung erreichen darf?
    * Wir haben ein Nachbarschaftsrecht, das Nachbarn vor wechselseitigen Übergriffen schützen soll. Ist es im Licht seiner Bestimmungen nicht geradezu pervers, wenn jeder sein Dach geschäftstüchtig für Antennen vermieten darf, deren hauptsächliche Strahlenbelastung der Nachbar zu tragen hat?
    * Zu den Aufgaben der Demokratie gehört der Schutz des Eigentums (Artikel 14 GG). Die Wertminderungen aber, die sich aus der Nähe zu Mobilfunkmasten ergeben, reichen bis zur Unverkäuflichkeit von Immobilien und damit zur faktischen Enteignung.


Kundgebung gegen den Bau von Mobilfunkmasten
NRhZ-Archiv
 
Bereits im Juli habe ich mich mit einem Kreis überwiegend von Juristen und besonders Betroffenen in Stuttgart getroffen, um Möglichkeiten und Bedingungen des juristischen Vorgehens zu beraten. Unser besonderes Interesse gilt dabei dem Modell einer bereits gut vorbereiteten und neuartig begründeten Sammelklage vor dem Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg. Aber auch zwei Wege eines strafrechtlichen Vorgehens sind im Gespräch. Schließlich der von Prof. Kniep vorgeschlagene Modus einer Feststellungsklage, der die Grenzwerte und die Wege ihrer Festlegung ins Visier nimmt.
 
Für demokratischen Widerstand
 
Als ich vor Jahren in Olten auf einem Kongress der Schweizer Organisation Gigaherz einen Vortrag zum Thema "Von der Demokratie der Bürger zur Diktatur der Industrie“ gehalten hatte, hat mich ein Zuhörer in der anschließenden Diskussion gefragt: "Herr Richter, haben wir nicht schon viel zu lange der Entwicklung zugesehen? Wäre es nicht längst an der Zeit, eine Bürgerarmee aufzustellen, die mit mindestens 5000 Personen durch das Land zieht und einen Mast nach dem anderen umlegt?“
 
Ich habe ihm gesagt, dass ich es verstehen kann, wenn ein geschundener Mensch zu solchen Visionen gelangt. Aber ich habe ihm auch gesagt, dass es aus meiner Sicht ein falscher Weg wäre. In einer vor Jahren verfassten "Charta kritischer Bürger“ habe ich mich ausdrücklich auf demokratischen, d. h. gewaltfreien Widerstand verpflichtet.
 
Doch ich bin heute mehr denn je überzeugt, dass wir ohne diesen Widerstand nicht weiterkommen werden und hoffen müssen, dass wir noch weit mehr Bürger überzeugen können, dass solcher Widerstand der Gesundheit, Umwelt und Demokratie zuliebe erforderlich ist.
 
Die Arroganz und Selbstgewissheit der Macht, die wir gegenwärtig auf vielen Gebieten erleben, leistet uns dabei Schützenhilfe. Kritikfähigkeit, Solidarität und Mut sind die drei bürgerlichen Elementartugenden, die wir für die Organisation des demokratischen Widerstands brauchen – die Stuttgarter leben sie uns gerade vor. Wer sie nutzt, wird reich belohnt: Er erfährt sich wieder als Subjekt der Demokratie – wie es die Idee der Demokratie will!
 
Dem Buch „Kommerz, Gesundheit und demokratische Kultur“ hatte ich das Motto beigegeben: "Plädoyer für eine lebendige Demokratie: Bürger denken vor, Regierungen wieder nach!“
 
Ich halte dieses Motto heute für aktueller denn je. Auch ein anderes Motto, das wir dem Gründungsprogramm der Kompetenzinitiative vorangestellt haben. Es geht von einem Satz des Schweizer Dichters Friedrich Dürrenmatt aus, der in den 21 Punkten zu seinem Drama "Die Physiker“ feststellt: „Was alle angeht, können nur alle lösen.“ Wir haben seine Aussage fortgesetzt und aktualisiert: „Er hat recht: Der Versuch von Staat und Industrie, mit vereinter Macht durchzusetzen, was alle angeht und betrifft, zählt zu den größten Bedrohungen von Gegenwart und Zukunft!“ (PK)
 
 
Prof. Karl Richter, Mitgründer und Vorsitzender der Kompetenzinitiative zum Schutz von Mensch, Umwelt und Demokratie e.V., http://www.kompetenzinitiative.de/initiative/index.html, hat diesen Vortrag auf dem 2. Internationalen Baubiologischen Kongress des Instituts für Baubiologie + Oekologie (IBN) gehalten. Er ist danach in der Zeitschrift für Baubiologie erschienen: http://www.zeitschrift.baubiologie.de.
Weitere Beiträge zum Mobilfunk finden Sie in der NRhZ unter dem Suchwort "Karl Richter", und  in dieser NRhZ-Ausgabe gibt es zu diesem Thema noch einen Beitrag von Stefan Spaarmann "Licht - unser unverzichtbares Lebenselixier".


Online-Flyer Nr. 284  vom 12.01.2011

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