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Aktueller Online-Flyer vom 24. April 2024  

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Wirtschaft und Umwelt
Wie ein Krimi: Geheime Vertragsteile, Beschlüsse und Nebenabreden - was ist das?
Interview beim "Berliner Wassertisch"
Von Ulrike von Wiesenau

Vor dem am 13. Februar stattfindenden Volksentscheid über eine vollständige Offenlegung der Verträge zur Wasserprivatisierung in Berlin erreichen den "Berliner Wassertisch" immer mehr Beschwerden über Unregelmäßigkeiten wie nicht zugestellte Abstimmungsunterlagen. Der Krimi dieses bisher größten PPP-Projekts in Deutschland geht also weiter (1), nachdem der Berliner Senat in einer Stellungnahme behauptet hatte: "Die Verträge zur Teilprivatisierung sind bereits vollständig veröffentlicht." Initiatoren des Volksentscheids sind sicher, dass es noch zahlreiche geheime Unterlagen gibt, in denen Beschlüsse, Nebenabreden und vertragszugehörige Anlagen zu finden sind. Zu dem Thema befragte Ulrike von Wiesenau vom Berliner Wassertisch, gleichzeitig Sprecherin des Volksentscheids, Carl-Friedrich Waßmuth, Beratender Ingenieur für das Bauwesen und Infrastrukturexperte, vom Verein "Gemeingut in BürgerInnenhand" (GiB). Hier das Interview. - Die Redaktion 


Ulrike von Wiesenau vom "Berliner Wassertisch" in der Mitte des Podiums im Haus der Demokratie; rechts: Leslie Franke, deren Film "Water Makes Money" Veolia bei ARTE verbieten lassen will (2).
Quelle: http://berliner-wassertisch.net/
  
Ulrike von Wiesenau: Herr Waßmuth, was können Sie als Beratender Ingenieur zu solchen Vertragsfragen überhaupt sagen?
 
Carl-Friedrich Waßmuth: Ich bin kein Jurist, aber es gehört durchaus zu meinem Berufsfeld, meine Kunden auch vor bestimmten Vertragsfolgen zu schützen. Im Zuge meiner Arbeit bin ich zum Beispiel auch mit Endabnahmen von Bauwerken befasst, für die "Public Private Partnership" (PPP) vereinbart wurde. Da ist es dann meine Aufgabe, statt der üblichen fünfjährigen Gewährleistung 30 Jahre bis zur Rückübergabe durch die privaten Partner zu antizipieren. Die Prüfung und Freigabe der technischen Bauwerksunterlagen mit diesem Zeithorizont gehört dann zu meinen Aufgaben. Dieses Vorgehen ist bei allen PPP-Projekten gleich. Beim Teilverkauf der Berliner Wasserbetriebe (BWB), auch ein PPP-Projekt, ging es im Grundsatz ganz genauso zu.
 
Ulrike von Wiesenau: Kennen Sie in diesem Zusammenhang Nebenabreden? Wenn ja, was soll das sein?
 
Carl-Friedrich Waßmuth: Es steht meiner Kenntnis nach nirgendwo geschrieben, dass neben einem Konsortialvertrag nicht weitere Verabredungen getroffen werden dürfen. Das wäre auch praktisch nicht sinnvoll. Bezogen auf das Firmengeflecht beim Teilverkauf der BWB
halte ich es geradezu für undenkbar, dass man bis heute mit den paar hundert Seiten ausgekommen ist. Ich will Ihnen ein paar Beispiele geben, die an sich überhaupt nichts Verwerfliches an sich haben:
 
RWE und veolia sind ja beide keine typischen Investoren, die nur Geld geben und sich um weiter nichts kümmern wollen. Die sind beide international im Wassergeschäft, haben jede Menge eigene Expertise. Nun nehmen wir mal an, es kommt bei den BWB ein technisches Problem auf, und Veolia sagt: Dafür haben wir eine Lösung, das haben wir bereits für die Stadt XY entwickelt. Die können wir euch zur Verfügung stellen. Nicht völlig gratis, aber auch nicht überteuert. RWE muss uns da was dazugeben, denn die profitieren ja auch davon, und ausserdem wollen wir unsere Rechte gesichert haben. Und die BWB geben uns auch was. Machen wir einen kleinen Extra-Vertrag, im Konsortialvertag steht dazu nix, weil man das damals noch gar nicht absehen konnte. Den Konsortialvertag selbst zu ändern wäre völlig unverhältnismäßig im Aufwand. Schwupps haben Sie etwas, was ich Nebenabrede nennen würde. Davon gibt es sicher Dutzende. Inhaltlich möglicherweise einwandfrei, nur nicht die Geheimhaltung.
 
Oder andersherum: Veolia sagt, wir sehen ja hier, wie das in Berlin mit der Uferfiltration klappt. Das ist enorm günstig und effizient. In Spanien ist das Wasser knapp, die flehen uns an, ihnen in Sachen Entnahme von Oberflächenwasser zu helfen. Es macht keinen Sinn, dass die BWB sich jetzt in Spanien selbst engagieren, das birgt ja auch eigene Risiken. Andererseits gehören den BWB gewisse Rechte an den Technologien der hiesigen Uferfiltration, das dürfen wir nicht so unter der Hand weiterverhökern. Also machen sie einen Vorschlag: Wir geben euch etwas Geld, RWE geben wir meinetwegen auch was, und zwar dafür, dass wir das mit der Berliner Uferfiltration den Spaniern weiterverkaufen dürfen, alle damit verbundenen Risiken tragen wir selbst. Schwupps haben Sie die nächste Nebenabrede.
 
Es gibt noch mehr Gründe für Nebenabreden: Die Gesetzesgrundlage ändert sich oder bei den Vertragspartnern selbst ändern sich grundlegende Dinge. Das alles fließend zu begleiten und nicht aufgrund fehlender Vereinbarung alles zum Halten zu bringen, halte ich für normal und würde ich auch nicht kritisieren. Die Geheimhaltung ist der Knackpunkt, denn nur dann kann die Öffentlichkeit prüfen, ob ihre Interessen ausreichend gewahrt werden.
 
Ulrike von Wiesenau: Inwiefern können denn Beschlüsse rechtlich relevant sein?
 
Carl-Friedrich Waßmuth: Mit den Beschlüssen sind wohl Beschlüsse von Gremien jenseits des Abgeordnetenhauses gemeint. Beschlüsse vom Abgeordnetenhaus sind ja öffentlich, auch wenn es trotzdem 11 Jahre gelungen ist, den Konsortialvertrag und seine Änderungen geheim zu halten. Es gibt aber ein aktives "Leben" der zuständigen Senatsverwaltung, der Gremien der Wasserbetriebe, der Holding etc. Dabei werden auch zu aktuellen Fragen, teilweise gemeinsam mit den privaten Partnern, "soweit Übereinstimmung herrscht", Beschlüsse gefasst. Auch das ist sinnvoll und soll und muss der Aufrechterhaltung des Betriebes dienen. Wird nun einvernehmlich entsprechend eines solchen Beschlusses auch gehandelt, ist ein Vertrag zustande gekommen. Juristen sprechen vom schlüssigen Verhalten, stillschweigender Willenserklärung oder von der konkludenten Handlung. Auch das fällt durchaus mit in meinen Fachbereich. Ich muss meine Kunden darauf hinweisen, sich hinsichtlich der Rechtsfolgen zu informieren, wenn ich in einem Beschluss ein technisches Merkmal auffinde, das sich gravierend vom vorigen oder vom geplanten Zustand unterscheidet.
 
Ulrike von Wiesenau: Vertragszugehörige Anlagen, was sind das?
 
Carl-Friedrich Waßmuth: Bei einem Gegenstand, der 30 Jahre lang den Besitz wechselt, ist es von enormer Bedeutung, wie der Zustand der Vertragssache zu Beginn ist und wie er am Ende sein soll. Das ist mit ein Grund, warum PPP-Verträge nebst Anlagen hunderte Aktenordner und zehntausende Seiten füllen. Bekommt jemand eine Sache gänzlich verkauft, d.h. behält er sie für immer oder bis zum Weiterverkauf, dann entfällt dieser Punkt. Wenn er zudem "gekauft wie gesehen" ankreuzt, verzichtet er auf eine eingehende Dokumentation des technischen Zustands, bestätigt sozusagen, diese selbst geprüft zu haben. In solchen Fällen bin ich als Berater jedenfalls außen vor. Im Fall der Wasserbetriebe gehören aber gewaltige Grundstücksflächen, enorme technische Anlagen und auch zahlreiche Technologien zu der Transaktion von 1999. Da gibt es weder ein "gekauft wie gesehen" noch ein "verkauft wie gesehen". Das muss umfangreich beschrieben worden sein, in technischen Anlagen zum Vertrag.
 
Die technischen Bauwerke waren ja nicht neu, sie haben den unterschiedlichsten Wartungs-und Investitionszustand. Davon hängt aber ihr Wert entscheidend ab. Dieser Zustand muss zum Zeitpunkt der Teilprivatisierung festgehalten worden sein. Auch die Privaten haben die Katze nicht im Sack gekauft, sie haben sich im Vorfeld zeigen lassen, was Sache ist bei den Wasserbetrieben. Das waren keine unverbindlichen Hochglanzpospekte, das waren umfangreiche Dokumentationen, die später Basis der eigentlichen Transaktion wurden - also Vertragsbestandteil. Angenommen, der Senat hätte die Unterlagen manipuliert, um einen höheren Verkaufpreis zu erzielen - was ich nicht behauptet will! - so haben die Privaten ja nur dann eine Chance, versteckte Mängel zu beanstanden, wenn es Unterlagen gibt, auf die sie sich beziehen können. Denn dass teilweise 100 Jahre alte Kanalisationssysteme mängelbehaftet sind, muss allen klar gewesen sein. Weitaus wahrscheinlicher als ein Verkauf über Wert erscheint allerdings ein Verkauf unter Wert.
 
Ulrike von Wiesenau: Wie kommen Sie darauf, dass die Wasserbetriebe unter Wert verkauft wurden?
 
Carl-Friedrich Waßmuth: Dazu haben ja schon viele was gesagt, zuletzt Rainer Heinrich und Gerlinde Schermer in einem sehr aufschlußreichen Interview im Deutschen Theater am 28.1.2011.
 
Ein starker Hinweis, der mehr in meinen Bereich fällt, ist der reine Wert der mitverkauften Grundstücke. Den irrwitzig niedrigen Quadratmeterpreis kann sich ja jeder aus dem Konsortialvertrag zusammenrechnen. Danach hätten die technischen Bauwerke selbst überhaupt keinen eigenen Wert gehabt, was bei aller Investitionsnotwendigkeit sicher unzutreffend ist. Jetzt wird der Wert wieder ermittelt, weil RWE überlegt, seine Anteile zu verkaufen. Dazu wird eine Investmentbank eingeschaltet. Es ist anzunehmen, dass jetzt die technischen Anlagen und Grundstücke viel teurer als 1999 eingeschätzt werden. Wie auch immer: Die Investmentbank wird sich sicher viel leichter tun, wenn sie in die Vertragsanlagen von 1999 reinschauen darf, auch wenn deren pure Existenz im Moment noch geleugnet wird. Dann muss sie nur die letzten 11 Jahre hochrechnen. Andernfalls müsste sie ein technisches Gutachten in Auftrag geben, das sich gewaschen hat. Wir Ingenieure würden uns sicher freuen, das wäre ein Millionenauftrag.
 
Ulrike von Wiesenau: Gehört es nicht auch zu den Verträgen, in welchem Zustand unsere Rohrnetze und so weiter zurückgegeben werden?
 
Carl-Friedrich Waßmuth: Für die öffentliche Hand noch viel wichtiger als der Ausgangszustand ist der Rückübergabezustand und wie er definiert wurde. Die erste Kündigungsmöglichkeit bei den BWB ist ja nach 30 Jahren. Wie sieht da alles aus, ist es intakt? Zusammen mit dem Rückübergabezustand sind auch wirksame Vertragsstrafen von Bedeutung, falls sich abzeichnet, dass davon abgewichen wird. Das einfachste und gleichzeitig auch häufigste Mittel, eine überproportionale Rendite aus einer Infrastruktur zu ziehen, ist das Kaputtsparen. Siehe S-Bahn Berlin. Siehe die Wasserversorgung von London. Siehe die Londoner U-Bahn. Darum geht es eigentlich bei den geheimen Unterlagen, das wäre mir bei der Offenlegung das Wichtigste. In der unzureichenden Rückgabe liegt das größte finanzielle Risiko, aber auch das größte Risiko bezüglich auf die Verpflichtung zum Versorgungsauftrag mit unbedenklichem Trinkwasser, der bleibt ja in jedem Fall immer beim Land Berlin. Gegen das Rückübergabe-Risiko sind überhöhte Renditen gar nichts. Wenn Sie so eine Infrastruktur wie die Berliner Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung total sanieren müssen, na dann gute Nacht. Das kann Sie - auch "inflationsbereinigt"! - noch mal gut 50 Prozent oder 100 Prozent mehr kosten, als Sie mal irgendwann als Einmaleinnahme hatten. (PK)
 
(1) http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=16134
(2) http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=16081
 
Mehr Infos unter www.berliner-wassertisch.net, www.wollt-ihr-wissen.de,
www.Gemeingut.org


Online-Flyer Nr. 288  vom 09.02.2011

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